Skonto

Skonto in der Schweiz: Bedeutung, Berechnung und MWST

Was bedeutet Skonto, wie berechnen Sie den Rabatt korrekt und wie behandeln Sie die MWST? Der praktische Leitfaden für Selbstständige und KMU — mit CHF-Beispielen und Formel.

Skonto Schweiz berechnen und auf Rechnungen anbieten

Skonto in der Schweiz: Bedeutung, Berechnung und MWST

Skonto bedeutet Rabatt bei schneller Zahlung. So berechnen Sie Skonto korrekt, MWST beachten und Rechnungen in der Schweiz schneller bezahlt bekommen.

Nathan Ganser avatar
Nathan Ganser

Founder of Magic Heidi

Skonto ist ein Preisnachlass, den Sie Ihren Kunden gewähren, wenn sie eine Rechnung besonders schnell bezahlen. Statt 30 Tage auf Ihr Geld zu warten, bekommen Sie es in 10 Tagen — und der Kunde erhält dafür typischerweise 2 % Rabatt. Für Selbstständige und KMU in der Schweiz ist Skonto eines der wirksamsten Mittel gegen den grössten Cashflow-Killer überhaupt: langsame Zahler.

In diesem Artikel klären wir die Skonto-Bedeutung, zeigen die Skonto-Formel mit konkreten CHF-Beispielen, erklären, ob Sie Skonto vor oder nach der MWST abziehen, und wie Sie Skonto korrekt verbuchen. Praxistauglich, ohne Theorie-Ballast — so, wie Sie es von Magic Heidi gewohnt sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Skonto = Rabatt für schnelle Zahlung. Üblich sind 2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ("2 % 10 Tage, netto 30").
  • Beispiel: Bei einer Rechnung über CHF 4'275.00 (inkl. MWST) mit 2 % Skonto spart der Kunde CHF 85.00 und zahlt CHF 4'189.50.
  • MWST: Skonto wird auf den Nettobetrag vor MWST berechnet; bei Ausübung reduziert sich auch die MWST — die Korrektur erfolgt mit der relativen Methode bei der MWST-Abrechnung.
  • Wirkung: Kunden mit Skonto zahlen im Schnitt 15–20 Tage schneller. Das senkt Mahnaufwand und Ausfallrisiko massiv.
  • Formel: Skontobetrag = Nettobetrag × Skontosatz ÷ 100.

Was bedeutet Skonto genau? Bedeutung und Definition

Das Wort Skonto kommt vom italienischen "sconto" und bedeutet schlicht Abzug oder Nachlass. Auf Deutsch: Wer schnell zahlt, zahlt weniger. Das ist der ganze Trick.

Auf einer Rechnung sieht das klassischerweise so aus: "Zahlbar innerhalb von 30 Tagen, abzüglich 2 % Skonto bei Zahlung binnen 10 Tagen." Der Kunde hat also zwei Optionen: Er zahlt innerhalb von 10 Tagen und erhält 2 % Rabatt, oder er nutzt die vollen 30 Tage und zahlt den vollen Betrag. Die Entscheidung liegt beim Kunden — aber der Anreiz wirkt.

Skonto oder Rabatt – was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden oft vermischt, meinen aber nicht dasselbe:

  • Rabatt ist ein Preisnachlass auf die Leistung selbst — zum Beispiel 10 % Treuerabatt auf das Honorar, unabhängig davon, wann gezahlt wird.
  • Skonto ist ein Nachlass, der an eine Bedingung geknüpft ist: die schnelle Zahlung. Der Preis der Leistung bleibt gleich; nur der Zahlungstermin entscheidet, ob der Abzug gewährt wird.

Rechtlich ist das relevant: Ein Rabatt wird direkt auf der Rechnung abgezogen und reduziert die Bemessungsgrundlage der MWST von Anfang an. Skonto erscheint als Kondition auf der Rechnung — es wird erst wirksam, wenn der Kunde die Bedingung (Zahlung innerhalb der Skontofrist) erfüllt. Mehr dazu im Abschnitt zur MWST.

Warum Schweizer Selbstständige Skonto geben sollten

Klingt paradox: Warum sollten Sie freiwillig weniger Geld verlangen? Weil Sie es in den meisten Fällen nicht sind — Sie tauschen 2 % Rabatt gegen Liquidität und Sicherheit. Die Rechnung:

  • Ein durchschnittlicher Zahlungseingang von 30 Tagen bedeutet, dass ein Drittel Ihres Jahresumsatzes zeitweise bei Kunden liegt.
  • Jede unbezahlte Rechnung ist ein Ausfallrisiko. Kommt der Kunde in Schwierigkeiten oder in die Betreibung, stehen Sie als ungesicherte Gläubigerin oder ungesicherter Gläubiger da.
  • Mahnungen kosten Zeit und Geld — Details dazu im Artikel Mahngebühren in der Schweiz.

2 % Skonto sind bei einer Rechnung über CHF 5'000.00 gerade mal CHF 100.00. Dafür haben Sie das Geld 20 Tage früher auf dem Konto und schreiben eine Mahnung weniger. Für die meisten Solo-Selbstständigen ist das ein guter Deal.

Mini-Story: Anna, Grafikerin aus Zürich

Anna ist freischaffende Grafikerin und hatte ein Problem, das viele kennen: Ihre Kunden zahlten im Schnitt nach 34 Tagen, einige erst nach Mahnung. Bei einem monatlichen Rechnungsvolumen von rund CHF 12'000.00 war ihr Konto regelmässig dünn, obwohl die Aufträge da waren.

Sie änderte ihre Zahlungsbedingungen auf "2 % Skonto binnen 10 Tagen, zahlbar binnen 30 Tagen". Das Ergebnis nach drei Monaten: Der durchschnittliche Zahlungseingang sank von 34 auf 13 Tage. Rund 70 % ihrer Kunden nutzen das Skonto aktiv. Anna verzichtet pro Monat auf etwa CHF 170.00 Rabatt — dafür hat sie jederzeit Liquidität, schreibt fast keine Mahnungen mehr und kann ihre AHV-Beiträge fristgerecht zahlen. Für sie ist Skonto kein Kostenfaktor, sondern eine Versicherung gegen leere Konten.


Skonto berechnen: Formel und CHF-Beispiele

Die Skonto-Berechnung ist einfacher als ihr Ruf. Es gibt genau eine Formel, die Sie kennen müssen:

Skontobetrag = Nettobetrag × Skontosatz ÷ 100

Und für den Betrag, den der Kunde tatsächlich überweist:

Zahlbetrag = Nettobetrag − Skontobetrag + MWST auf den reduzierten Betrag

Wichtig und die häufigste Fehlerquelle: Die 2 % beziehen sich auf den Netto-Rechnungsbetrag, also den Betrag vor MWST — nicht auf den Bruttobetrag. Rechnen wir das mit konkreten Zahlen durch.

Beispiel 1: Rechnung über CHF 4'275.00 inkl. MWST

Sie stellen eine Rechnung über CHF 3'955.60 netto plus 8.1 % MWST, total CHF 4'275.00. Sie gewähren 2 % Skonto bei Zahlung binnen 10 Tagen.

  • Netto: CHF 3'955.60
  • Skonto 2 %: CHF 3'955.60 × 2 ÷ 100 = CHF 79.11 — gerundet CHF 79.10
  • Neuer Nettobetrag: CHF 3'955.60 − CHF 79.10 = CHF 3'876.50
  • MWST 8.1 %: CHF 3'876.50 × 0.081 = CHF 314.00
  • Zahlbetrag: CHF 4'190.50 statt CHF 4'275.00 — der Kunde spart CHF 84.50

Sie sehen: Der Skontoabzug zieht sich durch die ganze Rechnung, inklusive MWST. Deshalb stimmt die Faustregel "2 % vom Bruttobetrag" in den meisten Fällen ziemlich genau — rechnen Sie für die Verbuchung aber sauber über den Nettoweg.

Beispiel 2: Der vereinfachte Fall mit CHF 10'000.00 netto

Ein zweites Beispiel mit runden Zahlen, damit das System sitzt. Rechnung: CHF 10'000.00 netto, 8.1 % MWST = CHF 810.00, Brutto CHF 10'810.00. Skonto: 3 % bei Zahlung binnen 7 Tagen.

  • Skonto: CHF 10'000.00 × 3 ÷ 100 = CHF 300.00
  • Neuer Nettobetrag: CHF 9'700.00
  • MWST: CHF 9'700.00 × 0.081 = CHF 785.70
  • Zahlbetrag: CHF 10'485.70 statt CHF 10'810.00 — Ersparnis für den Kunden: CHF 324.30

Beispiel 3: Was kostet mich Skonto pro Jahr?

Rechnen Sie ehrlich durch, was Skonto Sie kostet, bevor Sie es einführen. Angenommen, Sie stellen pro Jahr Rechnungen über CHF 150'000.00 netto und 60 % Ihrer Kunden nutzen 2 % Skonto:

  • Skonto-Umsatzbeteiligung: CHF 90'000.00
  • Kosten: CHF 90'000.00 × 2 % = CHF 1'800.00 pro Jahr

Dem stehen gegenüber: schnellere Zahlungseingänge, weniger Mahnaufwand (geschätzt 1–2 Stunden pro Mahnwelle, bei einem Stundensatz von CHF 120.00 schnell CHF 1'000.00+ pro Jahr), geringeres Ausfallrisiko und bessere Planbarkeit. Skonto ist günstiger, als es auf den ersten Blick aussieht — aber es ist nicht gratis. Wer ohnehin schnelle Zahler hat, muss kein Skonto geben.

Mini-Story: Beat, Anlageberater aus Zug

Beat, selbstständiger Finanzberater, machte den Fehler in die andere Richtung. Er gewährte allen Kunden pauschal 3 % Skonto bei 14 Tagen — auch seinen Dauerkunden, die seit Jahren immer in 5 Tagen zahlten. Im Jahr gab er so rund CHF 2'400.00 Rabatt an Kunden weg, die gar keinen Anreiz gebraucht hätten.

Seine Korrektur: Skonto nur noch Neukunden und notorisch langsamen Zahlern anbieten. Dauerkunden erhalten stattdessen ihre gewohnten 14 Tage Zahlungsfrist ohne Abzug. Ergebnis: gleiche Zahlungsdauer, CHF 1'600.00 mehr Reingewinn im Jahr. Lektion: Skonto ist ein Werkzeug für ein bestimmtes Problem — nicht ein Preisnachlass für alle.


Skonto vor oder nach MWST abziehen?

Das ist die Frage, die bei Schweizer Selbstständigen am häufigsten zu Verwirrung führt — und die Suchanfrage "Skonto abziehen vor oder nach MWST" hat ihren Grund. Die klare Antwort:

Skonto wird auf den Nettobetrag berechnet — also vor der MWST. Der Skontosatz bezieht sich immer auf den Betrag ohne Steuer. Wird das Skonto ausgenutzt, sinkt die Bemessungsgrundlage der MWST entsprechend, und die Steuer wird auf den reduzierten Betrag geschuldet.

Was heisst das konkret?

Angenommen, Sie rechnen CHF 2'000.00 netto ab und gewähren 2 % Skonto:

  • Ohne Skonto-Ausübung: MWST 8.1 % = CHF 162.00, Rechnungstotal CHF 2'162.00
  • Mit Skonto-Ausübung: Netto CHF 1'960.00, MWST 8.1 % = CHF 158.76, Zahlbetrag CHF 2'118.76

Die MWST ist also keine fixe Grösse auf der Rechnung, sondern hängt davon ab, ob der Kunde das Skonto nutzt. Und genau hier wird es bei der Abrechnung gegenüber der ESTV interessant.

Die relative Methode bei der MWST-Abrechnung

Sie können bei der Rechnungsstellung nicht wissen, ob der Kunde das Skonto zieht. Deshalb erlaubt die MWST-Praxis die sogenannte relative Methode: Sie deklarieren in der MWST-Abrechnung zunächst die Steuer auf dem vollen Rechnungsbetrag und korrigieren sie im Abrechnungszeitraum, in dem der Kunde tatsächlich mit Skonto gezahlt hat. Die Korrektur erfolgt im selben Verhältnis wie der Skontoabzug — Sie reduzieren die Bemessungsgrundlage um den Skontobetrag und damit die geschuldete MWST entsprechend.

Die Alternative wäre die Bruttomethode, bei der die MWST anhand des effektiv erhaltenen Betrags zurückgerechnet wird — für die meisten Kleinunternehmer ist die relative Methode aber übersichtlicher. Wie die verschiedenen Methoden funktionieren, lesen Sie ausführlich im Artikel MWST-Abrechnungsmethoden erklärt. Grundlegendes zur Mehrwertsteuer für Selbstständige finden Sie im Guide MWST für Freelancer.

Korrekturrechnung ausstellen?

Muss der Rechnungssteller bei Skonto eine Korrekturrechnung ausstellen? Bei der MWST genügt die Korrektur in der Abrechnung — eine neue Rechnung ist nicht nötig. Es empfiehlt sich aber, den Skontoabzug im Zahlungseingang zu dokumentieren (Datum, Skontobetrag, MWST-Korrektur), damit die Buchhaltung bei einer Prüfung durch die ESTV sauber ist. Für die MWST-Pflichtangaben auf Rechnungen gilt Art. 26 MWSTV — Name, Adresse, Datum, Rechnungsnummer, MWST-Satz und -Betrag müssen stimmen, auch auf der ursprünglichen Rechnung.


Skonto korrekt auf der Rechnung anbieten

Skonto wirkt nur, wenn es auf der Rechnung unmissverständlich steht. Vage Formulierungen führen zu Streit: Zieht der Kunde 2 % ab, obwohl die Frist abgelaufen war? Gemeint ist klar netto oder brutto? Vermeiden Sie diese Fallstricke mit einer sauberen Formulierung.

Die Standardformulierung

Bewährt hat sich die Kompaktschreibweise, die auch grosse Konzerne verwenden:

"Zahlbar binnen 30 Tagen, abzüglich 2 % Skonto bei Zahlung binnen 10 Tagen. Skonto wird auf den Nettobetrag vor MWST gewährt."

Oder ausgeschrieben: "Bei Zahlung bis zum 15.09.2026 gewähren wir 2 % Skonto auf den Nettobetrag; die MWST reduziert sich entsprechend."

Was rechtlich auf die Rechnung gehört

Eine Schweizer Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten, damit sie anerkannt ist — für Vorsteuerabzug und Verzugshaftung. Grundlage sind OR Art. 469 für den Rechnungsinhalt und Art. 26 MWSTV für die Mehrwertsteuerangaben:

  • Name und Adresse von Rechnungssteller und -empfänger
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer
  • Art, Umfang und Preis der Leistung
  • MWST-Satz (8.1 % oder 2.6 %) und MWST-Betrag
  • Zahlungsfrist bzw. Fälligkeitsdatum
  • Bei Skonto: Skontosatz und Skontofrist

Wie eine vollständige Rechnung aussieht, zeigt die Vorlage auf der Seite Rechnungsvorlage erstellen. Und wer die Zahlungsfristen richtig setzen will, liest zuerst den Artikel Zahlungsfristen in der Schweiz.

Skontofrist und Zahlungsfrist sauber kombinieren

Die Skontofrist muss kürzer sein als die Zahlungsfrist — sonst ergibt die Kondition keinen Sinn. Bewährt hat sich diese Staffelung:

  • 10 Tage Skonto / 30 Tage netto — der Klassiker, funktioniert für fast alle Branchen
  • 7 Tage Skonto / 14 Tage netto — für kleinere Beträge und Privatkunden
  • 14 Tage Skonto / 45 Tage netto — für grössere Projektrechnungen im B2B, wo Kunden interne Freigabeprozesse haben

Ein Detail mit Wirkung: Schreiben Sie neben die Skontofrist das konkrete Datum. "2 % Skonto bei Zahlung bis 15.09.2026" ist eindeutig — "binnen 10 Tagen" führt regelmässig zur Frage: ab Rechnungsdatum oder ab Erhalt? Bei Streit gilt im Zweifel der Rechnungseingang beim Kunden, und schon sind Sie zwei Wochen weiter. Ein konkretes Datum nimmt Ihnen diese Diskussion komplett ab.

Skonto und QR-Rechnung kombinieren

Auf der QR-Rechnung steht die Skontoinformation im Informationsteil — mit klarem Fälligkeitsdatum. Weil Betrag und Referenz maschinenlesbar sind, zahlt der Kunde mit wenigen Klicks, und das Skonto wirkt schneller. Praktisch: Gute Rechnungssoftware rechnet Ihnen den Skontobetrag direkt aus und druckt ihn auf die Rechnung — Skontobedingungen, MWST-Handling und QR-Zahlteil sind da schon eingebaut.


Skonto verbuchen: So buchen Sie den Abzug richtig

Der Kunde hat Skonto gezogen — nun müssen Sie es verbuchen. In der Schweiz hat sich das folgende Schema für die Verbuchung nach dem Zahlungseingang etabliert. Angenommen, Ihre Rechnung war CHF 3'955.60 netto + CHF 319.40 MWST = CHF 4'275.00, und der Kunde zieht 2 % Skonto:

  1. Debitoren auflösen: Der offene Posten wird mit dem vollen Rechnungsbetrag CHF 4'275.00 ausgebucht.
  2. Bankzugang buchen: Der tatsächlich erhaltene Betrag, z. B. CHF 4'190.50, wird auf dem Bankkonto erfasst.
  3. Skontoertrag bzw. Erlösschmälerung buchen: Die Differenz auf der Erlösseite — CHF 79.10 netto — wird als Skonto-Aufwand respektive Erlösschmälerung erfasst. Viele Buchhalter buchen Skonto als Erlösschmälerung, weil es die Leistung nicht billiger macht, sondern den Zahlungseingang.
  4. MWST korrigieren: Der Anteil der MWST im Skonto — hier rund CHF 6.40 — wird als Vorsteuerkorrektur bzw. Abgabenschmälerung gebucht und in der MWST-Abrechnung über die relative Methode geltend gemacht.

Vom Kunden gebuchtes Skonto prüfen

Ein häufiger Ärgernis: Kunden ziehen Skonto ab, obwohl die Frist längst verstrichen ist. Sie haben drei Optionen:

  • Nachfordern: Sie schreiben den Kunden an und fordern den Differenzbetrag. Bei guten Geschäftsbeziehungen die beste Lösung — oft ein Versehen.
  • Stillschweigend akzeptieren: Bei kleinen Beträgen manchmal klüger als der Ärger — aber Vorsicht: Wer Skonto-Fristverletzungen wiederholt duldet, riskiert, dass der Kunde sie künftig voraussetzt.
  • Verrechnen: Bei der nächsten Rechnung den Betrag dazuschlagen — nur mit Zustimmung des Kunden.

Die sauberste Lösung ist Prävention: Skontobetrag und Skontofrist so klar formulieren, dass es keinen Interpretationsspielraum gibt. Und wenn ein Kunde trotz klarer Frist nicht zahlt, hilft der Artikel über Zahlungsfristen und Verzug beim nächsten Schritt — von der Mahnung bis zur Betreibung.


Wann sich Skonto für Sie lohnt (und wann nicht)

Skonto ist kein Selbstläufer. Diese Entscheidungshilfe bringt Klarheit:

Skonto lohnt sich, wenn ...

  • Sie regelmässig auf Ihr Geld warten und Mahnungen schreiben
  • Ihre Liquidität knapp ist — Skonto ist günstiger als ein Kontokorrentkredit (der schnell 6–8 % kostet)
  • Sie neue Kunden haben, deren Zahlungsverhalten Sie noch nicht kennen
  • Ihre Rechnungsbeträge klein bis mittelgross sind (CHF 500.00 bis CHF 20'000.00) — hier ist 2 % schmerzarm

Skonto lohnt sich nicht, wenn ...

  • Ihre Kunden ohnehin schnell zahlen — dann verschenken Sie Geld
  • Ihre Margen unter 10 % liegen — 2 % Skonto frisst ein Fünftel des Gewinns
  • Sie Nakogene erteilen oder Vorkasse verlangen können — Vorkasse ist besser als jedes Skonto
  • Sie als Einzelfirma unter der MWST-Grenze liegen und keine MWST abrechnen — dann entfällt der Steuervorteil, und die Verbuchung ist zwar einfacher, aber der Effekt bleibt Ihnen erhalten

Faustregel für den Skontosatz

In der Schweiz sind 2 % bei 10 Tagen der Standard. Mehr als 3 % sollten Sie nur geben, wenn Sie ein echtes Liquiditätsproblem haben — ab 5 % beginnt Skonto, nach Rabatt zu riechen, und Kunden fragen, warum Ihre Preise nicht von Anfang an tiefer sind.


Fazit: Skonto ist ein Cashflow-Instrument

Skonto bedeutet Rabatt für schnelle Zahlung — und für die meisten Schweizer Selbstständigen ist es der günstigste Weg zu verlässlichem Cashflow. Die Formel ist simpel (Nettobetrag × Skontosatz ÷ 100), die MWST-Behandlung klar (Skonto auf den Nettobetrag, Korrektur über die relative Methode), und die Verbuchung folgt einem festen Schema aus Debitorenauflösung, Erlösschmälerung und MWST-Korrektur.

Die drei wichtigsten Punkte zum Mitnehmen:

  1. 2 % bei 10 Tagen sind der Schweizer Standard — mehr braucht es meistens nicht.
  2. Skonto immer auf den Nettobetrag vor MWST berechnen und die MWST-Korrektur sauber dokumentieren.
  3. Skonto gezielt einsetzen — bei langsamen und neuen Kunden, nicht als Pauschalrabatt für alle.

Und ehrlich: Das Skonto-Handwerk nimmt Ihnen eine Software ab. Magic Heidi berechnet den Skontobetrag automatisch, trägt die Konditionen auf die QR-Rechnung und verbucht den Abzug beim Zahlungseingang korrekt inklusive MWST — ab CHF 25 pro Monat, deutlich weniger als bexio mit CHF 52. Probieren Sie es aus: Rechnungen mit Skonto erstellen geht in Minuten, und Sie müssen nie wieder selbst nachrechnen, ob die CHF 79.10 stimmen.

Was bedeutet 2 % Skonto 10 Tage?

Das ist die Kurzform der Zahlungsbedingung: Zahlt der Kunde die Rechnung innerhalb von 10 Tagen, erhält er 2 % Nachlass auf den Nettobetrag. Beispiel: Bei CHF 5'000.00 netto spart der Kunde CHF 100.00 und überweist CHF 5'050.00 inkl. reduzierter MWST statt CHF 5'405.00. Nach Ablauf der 10 Tage gilt der volle Betrag, meist zahlbar binnen 30 Tagen.

Wird Skonto vor oder nach MWST abgezogen?

Skonto wird immer auf den Nettobetrag vor der MWST berechnet. Übt der Kunde das Skonto aus, reduziert sich auch die MWST, weil die Bemessungsgrundlage sinkt. In der MWST-Abrechnung korrigieren Sie die Steuer mit der relativen Methode im Zeitpunkt der Zahlung. Eine Faustregel wie '2 % vom Bruttobetrag' stimmt deshalb nur ungefähr — für die Verbuchung rechnen Sie über den Nettoweg.

Wie verbuche ich Skonto?

Beim Zahlungseingang lösen Sie den Debitor mit dem vollen Rechnungsbetrag auf, buchen den effektiv erhaltenen Betrag auf dem Bankkonto und erfassen die Differenz als Skonto bzw. Erlösschmälerung. Der MWST-Anteil im Skonto wird als Abgabenschmälerung gebucht und über die relative Methode in der MWST-Abrechnung korrigiert. Rechnungssoftware wie Magic Heidi macht diese Buchung automatisch.

Skonto oder Rabatt – was ist der Unterschied?

Rabatt ist ein Preisnachlass auf die Leistung selbst und wird direkt auf der Rechnung abgezogen. Skonto ist ein Nachlass, der an die Bedingung der schnellen Zahlung geknüpft ist. Der entscheidende Unterschied fürs Geschäft: Rabatt bekommen alle Kunden, Skonto nur die, die schnell zahlen. Deshalb wirkt Skonto direkt auf Ihren Cashflow.

Lohnt sich Skonto für Selbstständige?

Meistens ja — aber nicht immer. Skonto lohnt sich, wenn Sie regelmässig auf Zahlungen warten, Mahnungen schreiben oder knappe Liquidität haben. Bei CHF 150'000.00 Jahresumsatz und 60 % Skonto-Nutzung kostet 2 % Skonto rund CHF 1'800.00 pro Jahr — dem stehen schnellere Zahlungseingänge, weniger Mahnaufwand und geringeres Ausfallrisiko gegenüber. Wenn Ihre Kunden ohnehin schnell zahlen, verschenken Sie mit Skonto nur Geld.

Was passiert, wenn der Kunde Skonto zu spät zieht?

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Skonto, wenn die Frist abgelaufen ist. Sie können den Differenzbetrag nachfordern — am besten mit einer freundlichen Zahlungserinnerung, oft ist es ein Versehen. Wichtig: Formulieren Sie Skontosatz und Skontofrist auf der Rechnung klar mit Datum, dann gibt es keinen Interpretationsspielraum.

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für konkrete Einzelfälle konsultieren Sie eine Fachperson oder die ESTV.