Privateinlagen in der Einzelfirma
Du zahlst eigenes Geld ins Geschäft ein. Ist das Einkommen? Nein. Aber wie buchst du es richtig? Die Antwort überrascht viele Neugründerinnen.

Du buchst es falsch – oder gar nicht.
Beides kann richtig sein.
Privateinlagen verwirren fast alle Neugründerinnen und Neugründer. Dieser Artikel erklärt, was dahintersteckt – und was du wirklich in deine Buchhaltung eintragen musst.
Private Geldeinlage
Eigenes Geld für GeschäftsausgabenWo buchen?
Unter Einnahmen? Eigenkapital?Kein Einkommen
Korrekt erfassen – in 2 MinutenWas ist eine Privateinlage?
Eine Privateinlage entsteht, wenn du als Inhaber:in einer Einzelfirma eigenes (privates) Geld in dein Unternehmen einbringst – zum Beispiel um Büromaterial, Software oder andere Geschäftskosten zu bezahlen.
Das passiert besonders häufig in der Gründungsphase, wenn noch keine Kundeneinnahmen fliessen.
Das Wichtigste zuerst: Eine Privateinlage ist kein Einkommen und darf nicht als Einnahme erfasst werden. Sie erhöht deinen Gewinn nicht und beeinflusst deine Steuern nicht.
Warum ist das kein Einkommen?
Bei einer Einzelfirma bist du und dein Unternehmen rechtlich dieselbe Person. Es gibt keine juristische Trennung wie bei einer GmbH oder AG. Wenn du Geld von deinem Privatkonto auf dein Geschäftskonto überweist, verschiebst du im Grunde Geld von der linken Tasche in die rechte.
Dein steuerbares Einkommen als Einzelunternehmer:in ist der Gewinn der Firma (Einnahmen minus Ausgaben) – nicht das Kapital, das du eingebracht hast.
Wie buchst du eine Privateinlage?
Das hängt davon ab, welche Art Buchhaltung du führst.
Einfache Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
Das ist die häufigste Form für Schweizer Freelancer mit einem Umsatz unter CHF 500'000.
Antwort: Gar nicht. Du buchst die Privateinlage selbst nicht. Du erfasst nur die daraus bezahlte Geschäftsausgabe.
Beispiel: Du zahlst CHF 200 Büromaterial mit deiner privaten Kreditkarte.
- ✗ Buchst du: CHF 200 Privateinlage (Einnahme) → Falsch
- ✓ Buchst du: CHF 200 Büromaterial (Ausgabe) → Richtig
Die Privateinlage selbst – also die Geldüberweisung von privat auf geschäftlich – erscheint nirgends in deiner Buchhaltung. Das ist korrekt so.
Doppelte Buchhaltung
Wer doppelte Buchhaltung führt (ab CHF 500'000 Umsatz Pflicht), bucht Privateinlagen auf das Eigenkapitalkonto (Privatkonto):
| Soll | Haben |
|---|---|
| Kasse / Bank | Eigenkapital (Privatkonto) |
Die Privateinlage erscheint als Eigenkapitalzufluss – nicht als Ertrag.
Und Privatentnahmen?
Das Gegenteil – wenn du Geld aus dem Betrieb für private Zwecke entnimmst – funktioniert gleich:
- Einfache Buchhaltung: Nur die Entnahme selbst wird nicht gebucht. Wenn du Geschäftsgeld für private Ausgaben verwendest, buchst du es nicht als Geschäftsausgabe.
- Doppelte Buchhaltung: Debit Eigenkapital (Privatkonto) / Kredit Bank.
Häufige Fehler
❌ Privateinlage als Einnahme erfassen Das erhöht deinen Gewinn künstlich und du zahlst zu viel Steuern.
❌ Privatausgaben als Geschäftsausgaben buchen Nur Kosten mit direktem Geschäftsbezug sind absetzbar.
❌ Privat und Geschäftlich vermischen Ein separates Geschäftskonto macht alles einfacher – auch für deinen Treuhänder.
In Magic Heidi
In Magic Heidi (einfache Buchhaltung) trägst du direkt die Ausgabe ein – nicht die Privateinlage. Wähle die passende Kategorie (z.B. «Büromaterial», «Software») und gib den Betrag ein. Fertig.
Die App unterscheidet nicht zwischen «mit Privatgeld bezahlt» und «mit Geschäftsgeld bezahlt» – das musst du auch nicht. Was zählt ist die Ausgabe, nicht die Zahlungsquelle.
Häufige Fragen zu Privateinlagen
Muss ich Privateinlagen in der Steuererklärung angeben?
Nicht separat. Dein steuerbares Einkommen als Einzelunternehmer:in ist der Gewinn der Firma. Privateinlagen fliessen nicht in den Gewinn ein und müssen nicht gesondert deklariert werden. Dein Treuhänder oder deine Steuersoftware berechnet den Gewinn automatisch aus deinen Einnahmen und Ausgaben.
Was wenn ich ein separates Geschäftskonto habe?
Dann überweist du einfach von privat auf geschäftlich – und buchst diese Überweisung in der einfachen Buchhaltung nicht. Du buchst nur die anschliessende Geschäftsausgabe (z.B. Miete, Material, Software). Bei der doppelten Buchhaltung buchst du: Debit Bank / Kredit Eigenkapital.
Kann ich die Privateinlage später steuerfrei zurücknehmen?
Bei der Einzelfirma gibt es steuerlich keine Rückzahlung von Eigenkapital wie bei einer GmbH. Du entnimmst den Gewinn – der wird als Einkommen besteuert. Eine separate Eigenkapitalrückzahlung existiert in dieser Rechtsform nicht.
Brauche ich ein Geschäftskonto?
Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Für Klarheit – und um genau diese Verwechslungen zu vermeiden – empfehlen wir ein separates Geschäftskonto dringend. Ab einem bestimmten Umsatz verlangen es auch die Banken.
Gilt das auch für Sachinlagen (z.B. Laptop)?
Ja. Wenn du ein privates Gerät für die Firma nutzt, ist das ebenfalls eine Privateinlage (Sacheinlage). Der Zeitwert des Geräts kann als Anlage ins Unternehmen eingebracht und entsprechend abgeschrieben werden. Bei der einfachen Buchhaltung wird der Buchwert direkt als Ausgabe erfasst.
Buchhaltung, die mitdenkt
Magic Heidi führt dich Schritt für Schritt durch die Buchhaltung – ohne Buchhaltungskenntnisse. Ausgaben erfassen dauert 30 Sekunden.