Bezugsteuer Schweiz: So deklarieren Selbständige MWST auf ausländische Dienstleistungen
Die Bezugsteuer trifft jeden Schweizer Selbständigen, der Dienstleistungen aus dem Ausland bezieht — von Adobe CC über AWS bis zu ausländischen Freelancern. Ab CHF 10'000 pro Jahr wird die Selbstdeklaration zur Pflicht. Dieser Guide zeigt, wie Sie Ziffer 381 in der MWST-Abrechnung korrekt ausfüllen und die Steuer als Vorsteuer zurückholen.
Founder of Magic Heidi
Die Bezugsteuer ist die Schweizer Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen, die Sie von ausländischen Anbietern beziehen. Statt dass der ausländische Lieferant die MWST auf seiner Rechnung ausweist, deklarieren Sie die Steuer selbst und führen sie an die ESTV ab — das ist das Reverse-Charge-Verfahren. Der normale Satz beträgt 8,1%, und ab CHF 10'000 Bezugsvolumen pro Jahr wird die Selbstdeklaration zur Pflicht. Auch wer nicht MWST-pflichtig ist, kann bezugsteuerpflichtig werden.
Stellen Sie sich vor, Sie abonnieren Adobe Creative Cloud für CHF 72.48 pro Monat, buchen Canva Pro für CHF 14.99 und engagieren einen polnischen Entwickler für CHF 18'000. Was haben diese drei Ausgaben gemeinsam? Bei allen fällt Schweizer MWST an — aber nicht auf der Rechnung des Lieferanten. Sie müssen die Steuer selbst deklarieren. Genau das ist die Bezugsteuer, und sie betrifft deutlich mehr Freelancer, als die meisten vermuten.
In diesem Guide erkläre ich, was die Bezugsteuer Schweiz ist, ab wann sie Sie betrifft, wie Sie sie in Ziffer 381 der MWST-Abrechnung deklarieren und wann Sie den Betrag als Vorsteuer zurückholen. Mit konkreten CHF-Beträgen, Beispielen aus der Praxis und ohne juristischen Schwurbel.
Key Takeaways
- Die Bezugsteuer beträgt 8,1% (Normalsatz) auf Dienstleistungen von ausländischen Anbietern, die in der Schweiz nicht MWST-pflichtig sind.
- Ab CHF 10'000 Bezugsvolumen pro Jahr wird die Deklaration zur Pflicht — auch für nicht MWST-pflichtige Unternehmen.
- Deklariert wird in Ziffer 381 der MWST-Abrechnung; die Steuer wird gleichzeitig geschuldet und als Vorsteuer abgezogen (bei MWST-Pflichtigen).
- Wer nicht MWST-pflichtig ist, muss die 8,1% bezahlen, kann sie aber nicht als Vorsteuer zurückholen — das kann pro Jahr schnell CHF 972 oder mehr kosten.
- Physische Waren aus dem Ausland fallen nicht unter die Bezugsteuer, sondern unter die Einfuhrsteuer (erhoben durch das BAZG beim Zoll).
Was ist die Bezugsteuer Schweiz und warum betrifft sie jeden Freelancer?
Die Bezugsteuer ist im Schweizer Mehrwertsteuerrecht die MWST, die auf den Bezug von Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen anfällt. Der Begriff klingt kompliziert, aber das Prinzip ist einfach: Wenn ein ausländisches Unternehmen eine Dienstleistung an einen Schweizer Kunden erbringt und in der Schweiz nicht MWST-pflichtig ist, muss der Schweizer Leistungsempfänger die MWST selbst deklarieren und abführen.
Das ist das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren: Der ausländische Anbieter stellt seine Rechnung ohne Schweizer MWST aus, und der Schweizer Empfänger berechnet die Schweizer MWST auf den Netto-Betrag und deklariert sie in seiner MWST-Abrechnung.
Die rechtliche Grundlage steht in den Art. 45–49 MWSTG (Mehrwertsteuergesetz), nachzulesen auf Fedlex. Die ESTV beschreibt die Praxis auf ihrer Seite zur Bezugsteuer.
Warum betrifft das praktisch jeden Freelancer? Weil fast jeder Selbständige heute digitale Werkzeuge nutzt, die aus dem Ausland kommen: Adobe Creative Cloud (USA), Canva (Australien), GitHub Copilot (USA), Notion (USA), Figma (USA), AWS (USA). Die Liste ist lang, und die meisten dieser Anbieter sind in der Schweiz nicht MWST-pflichtig. Jeder Franken, den Sie dafür ausgeben, ist potenziell bezugsteuerpflichtig.
Wer die Bezugsteuer ignoriert, riskiert Nachforderungen der ESTV inklusive Verzugszins. Die ESTV kann Bezüge aus den letzten Jahren nachfordern, wenn sie bei einer Prüfung darauf stösst. Auf einen jahrelang übersehenen Betrag von CHF 5'000 fallen schnell CHF 500 oder mehr an Zinsen und Bussen.
Für die meisten MWST-pflichtigen Freelancer ist die Bezugsteuer allerdings kein echtes Kostenproblem, sondern eine Deklarationspflicht: Sie deklarieren die Steuer in Ziffer 381 und ziehen sie im gleichen Atemzug in Ziffer 400 als Vorsteuer wieder ab. Es bleibt ein Nullsummenspiel. Wer aber nicht MWST-pflichtig ist und trotzdem bezugsteuerpflichtig wird, zahlt die 8,1% aus eigener Tasche. Deshalb sollten alle Selbständigen — ob MWST-pflichtig oder nicht — verstehen, wie die Bezugsteuer funktioniert.
Das gesamte MWST-System für Selbständige haben wir in unserem MWST-Guide für Selbstständige aufgeschrieben, der alle Grundlagen von der Registrierung bis zur Abrechnung abdeckt.
Ab wann wird man bezugsteuerpflichtig? Die CHF 10'000 Grenze
Die Bezugsteuerpflicht greift ab einem Bezugsvolumen von CHF 10'000 pro Jahr für Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in der Schweiz nicht MWST-pflichtig sind. Unter dieser Grenze passiert nichts — Sie müssen diese Bezüge nicht deklarieren und keine Steuer abführen.
Wichtig: Diese CHF 10'000 Grenze gilt für alle ausländischen Dienstleistungen zusammen, nicht pro Anbieter. Wenn Sie CHF 6'000 bei Adobe und CHF 5'000 bei AWS ausgeben, sind Sie zusammen bei CHF 11'000 und damit über der Grenze.
Hier gibt es eine Besonderheit, die oft übersehen wird: Die CHF 10'000 Grenze gilt auch für Unternehmen, die nicht MWST-pflichtig sind. Wer also unter der Umsatzgrenze von CHF 100'000 liegt und keine MWST-Nummer hat, kann trotzdem bezugsteuerpflichtig werden, sobald er für mehr als CHF 10'000 pro Jahr ausländische Dienstleistungen bezieht. Das betrifft vor allem Freelancer, die mit teuren Cloud-Services oder ausländischen Unterakkordnanten arbeiten, aber unter der MWST-Schwelle bleiben.
Wenn Sie über der Grenze liegen und sich bei der ESTV MWST registrieren müssen, wird die Bezugsteuer Teil Ihrer normalen MWST-Abrechnung. Auch wer sich freiwillig registriert (möglich ab dem ersten Franken Umsatz), kann die Bezugsteuer korrekt deklarieren und gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.
Was zählt zur CHF 10'000 Grenze?
Zur Grenze zählen alle Dienstleistungen von ausländischen Anbietern, die in der Schweiz nicht MWST-pflichtig sind:
- Software-Abonnements aus dem Ausland (Adobe, Canva, Figma, Notion)
- Cloud-Hosting (AWS, Google Cloud, Azure — wenn der Sitz des Anbieters im Ausland liegt)
- KI-Tools und API-Aufrufe (OpenAI, GitHub Copilot)
- Freiberufliche Leistungen von Auftragnehmern mit Sitz im Ausland (Entwickler, Designer, Berater in Polen, Portugal, Deutschland)
- Digitale Werbeplattformen (Google Ads, Meta Ads — wenn der Anbieter nicht in der Schweiz registriert ist)
Was nicht dazuzählt:
- Dienstleistungen von Schweizer Anbietern (die weisen MWST auf ihrer Rechnung aus, kein Reverse Charge)
- Dienstleistungen von ausländischen Anbietern, die sich in der Schweiz MWST-pflichtig registriert haben (viele grosse Tech-Firmen haben eine Schweizer Niederlassung)
- Physische Waren aus dem Ausland (das ist Einfuhrsteuer, nicht Bezugsteuer — siehe Abschnitt weiter unten)
Wie prüfen Sie, ob ein Anbieter in der Schweiz MWST-pflichtig ist?
Schauen Sie auf die Rechnung. Steht dort eine Schweizer MWST-Nummer, ist der Anbieter in der Schweiz registriert und die Bezugsteuer entfällt — Sie ziehen die ausgewiesene MWST ganz normal als Vorsteuer ab. Steht auf der Rechnung keine Schweizer MWST oder der Hinweis „Reverse Charge" / „Self-assessment", ist der Bezug steuerpflichtig und Sie müssen die 8,1% selbst deklarieren.
Bei grossen Plattformen wie Google oder Microsoft ist es nicht immer sofort klar, welche Einheit abrechnet. Wenn Google Ireland die Rechnung stellt, handelt es sich um eine ausländische Dienstleistung. Wenn Google Switzerland LLC abrechnet, weist sie Schweizer MWST aus. Im Zweifelsfall: Rechnung prüfen, MWST-Nummer kontrollieren, und wenn unsicher, bei der ESTV nachfragen.
Diese Dienstleistungen lösen die Bezugsteuer aus (Praxisliste)
Damit Sie einschätzen können, ob und wie viel Bezugsteuer Sie deklarieren müssen, habe ich hier die häufigsten Auslöser bei Schweizer Freelancern zusammengestellt — mit typischen Jahreskosten.
Software-Abonnements
| Dienst | Typische Kosten/Monat | Typische Kosten/Jahr | Bezugsteuer 8,1% |
|---|---|---|---|
| Adobe Creative Cloud | CHF 72.48 | CHF 869.76 | CHF 70.45 |
| Canva Pro | CHF 14.99 | CHF 179.88 | CHF 14.57 |
| Figma Professional | CHF 15.00 | CHF 180.00 | CHF 14.58 |
| Notion Plus | CHF 11.50 | CHF 138.00 | CHF 11.18 |
| GitHub Copilot | CHF 10.00 | CHF 120.00 | CHF 9.72 |
| Dropbox Business | CHF 20.00 | CHF 240.00 | CHF 19.44 |
| ChatGPT Plus | CHF 23.00 | CHF 276.00 | CHF 22.36 |
Bei reinen Software-Abos kommen Sie als Einzelner praktisch nie über die CHF 10'000 Grenze. Aber wer mehrere Tools nutzt und noch Cloud-Hosting oder externe Dienstleister dazu hat, kommt schnell in die Nähe.
Cloud-Hosting und Infrastruktur
| Dienst | Typische Kosten/Jahr | Bezugsteuer 8,1% |
|---|---|---|
| AWS (kleines Setup) | CHF 2'400 | CHF 194.40 |
| AWS (mittlere Infrastruktur) | CHF 12'000 | CHF 972.00 |
| Google Cloud (klein) | CHF 1'800 | CHF 145.80 |
| Vercel Pro | CHF 300 | CHF 24.30 |
| DigitalOcean | CHF 600 | CHF 48.60 |
Wer eine Web-Applikation betreibt und bei AWS oder Google Cloud hostet, kommt allein über Hosting schnell über CHF 10'000 im Jahr — und das bedeutet Bezugsteuerpflicht, selbst wenn der Gesamtumsatz des Freelancers unter CHF 100'000 liegt.
Externe Dienstleister und Freelancer aus dem Ausland
| Leistung | Typische Kosten | Bezugsteuer 8,1% |
|---|---|---|
| Entwickler in Polen (Monatsvertrag) | CHF 6'000/Monat | CHF 486/Monat |
| Designer in Portugal (Projekt) | CHF 8'000 | CHF 648 |
| SEO-Berater in Deutschland | CHF 5'000 | CHF 405 |
| Übersetzer in Italien | CHF 2'000 | CHF 162 |
| Content-Writer in Österreich | CHF 3'000 | CHF 243 |
Ein einzelner grösserer Auftrag an einen ausländischen Freelancer kann die Grenze von CHF 10'000 überschreiten — und damit die Bezugsteuerpflicht für das gesamte Jahr auslösen.
Digitale Werbung
Google Ads und Meta Ads werden oft von irischen oder US-amerikanischen Einheiten abgerechnet. Die Jahreskosten für ein kleines Werbebudget von CHF 1'500 pro Monat liegen bei CHF 18'000 — weit über der Grenze.
Bezugsteuer Schweiz deklarieren: So funktioniert Ziffer 381 in der MWST-Abrechnung
Wenn Sie MWST-pflichtig sind und die CHF 10'000 Grenze überschreiten, deklarieren Sie die Bezugsteuer in Ihrer regulären MWST-Abrechnung über das ESTV ePortal. Die relevante Ziffer ist 381 — „Bezugsteuer auf Dienstleistungen".
Schritt für Schritt
- Bezugsvolumen ermitteln. Addieren Sie alle Netto-Beträge, die Sie im laufenden Quartal (oder Semester, je nach Abrechnungsperiode) für ausländische Dienstleistungen bezahlt haben.
- Ziffer 381 ausfüllen. Tragen Sie den gesamten Netto-Betrag in Ziffer 381 ein. Das ePortal berechnet automatisch 8,1% MWST darauf.
- Gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Den berechneten Betrag tragen Sie in Ziffer 400 (Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand) ein. Die Bezugsteuer wird gleichzeitig geschuldet und als Vorsteuer abgezogen — das Resultat ist neutral, solange Sie voll MWST-pflichtig sind.
- Belege aufbewahren. Die Rechnungen der ausländischen Anbieter müssen Sie aufbewahren wie jede andere Rechnung auch — sechs Jahre. Ohne Beleg kein Vorsteuerabzug, das gilt auch für die Bezugsteuer.
Beispielrechnung
Petra, eine Webentwicklerin aus Zürich, hat im Q2 folgende ausländische Dienstleistungen bezogen:
- AWS Hosting: CHF 3'000 (netto)
- Entwickler in Polen: CHF 6'000 (netto)
- GitHub Copilot (Teams): CHF 120 (netto)
- Total: CHF 9'120
In Ziffer 381 trägt sie CHF 9'120 ein. Das ePortal berechnet 8,1% = CHF 738.72. Gleichzeitig trägt sie CHF 738.72 in Ziffer 400 (Vorsteuer) ein. Die Bezugsteuer belastet und entlastet ihre MWST-Abrechnung im gleichen Betrag — neutral.
Wer die MWST elektronisch einreichen muss, findet alle Details zum ePortal und den Ziffern in unserem Guide zur elektronischen MWST-Abrechnung.
Was gilt für nicht MWST-pflichtige?
Wenn Sie nicht MWST-pflichtig sind, aber trotzdem über CHF 10'000 ausländische Dienstleistungen beziehen, müssen Sie sich bei der ESTV registrieren — aber nur für die Bezugsteuer. Das ist eine eingeschränkte Registrierung, bei der Sie nur die Bezugsteuer deklarieren, aber keine MWST auf Ihre eigenen Rechnungen ausweisen müssen. Details dazu finden Sie auf der ESTV-Website zur MWST-Steuerpflicht.
In der Praxis bedeutet das: Sie reichen eine reduzierte MWST-Abrechnung ein, die im Wesentlichen nur Ziffer 381 enthält, ohne dass Sie gleichzeitig Vorsteuer abziehen können. Sie zahlen die 8,1% an die ESTV und bekommen sie nicht zurück. Das ist der Punkt, an dem eine freiwillige MWST-Registrierung überlegt werden sollte — dann nämlich können Sie die Vorsteuer abziehen und neutralisieren die Belastung.
Vorsteuerabzug: Wann Sie die Bezugsteuer zurückbekommen
Der Vorsteuerabzug ist der entscheidende Punkt bei der Bezugsteuer. Er entscheidet darüber, ob die Steuer für Sie eine reine Deklarationspflicht ist (neutral) oder eine tatsächliche Kostenbelastung.
Wenn Sie MWST-pflichtig sind
Sind Sie voll MWST-pflichtig, ist die Bezugsteuer neutral: Sie deklarieren den Betrag in Ziffer 381 (geschuldet) und ziehen ihn in Ziffer 400 als Vorsteuer ab. Die beiden Beträge heben sich auf. Sie haben keinen finanziellen Nachteil, nur einen Deklarationsaufwand.
Voraussetzung: Die ausländische Dienstleistung muss für Ihr Unternehmen bezogen worden sein, und Sie müssen die Rechnung des ausländischen Anbieters als Beleg aufbewahren. Die Rechnung muss den Namen des Anbieters, Ihre Adresse als Empfänger, die Leistungsbeschreibung und den Netto-Betrag enthalten. Fehlt der Beleg, verweigert die ESTV den Vorsteuerabzug — und Sie sitzen auf der Steuerlast.
Wenn Sie nicht MWST-pflichtig sind
Sind Sie nicht MWST-pflichtig (Umsatz unter CHF 100'000) und beziehen für mehr als CHF 10'000 ausländische Dienstleistungen, werden Sie bezugsteuerpflichtig. Sie müssen die 8,1% an die ESTV abführen, können sie aber nicht als Vorsteuer abziehen, weil Sie keine MWST-Abrechnung im eigentlichen Sinn machen.
Das bedeutet: Die Bezugsteuer wird zu einer echten Kostenbelastung. Bei CHF 12'000 AWS-Kosten sind das CHF 972 pro Jahr, die Sie aus eigener Tasche zahlen.
Die Lösung: freiwillige MWST-Registrierung. Wenn Sie sich freiwillig bei der ESTV registrieren (möglich ab dem ersten Franken Umsatz), können Sie die Bezugsteuer als Vorsteuer abziehen und neutralisieren. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viel Vorsteuer Sie insgesamt zurückbekommen würden — nicht nur aus der Bezugsteuer, sondern auch aus Hardware, Software, Auto und anderen Ausgaben. Übersteigt die Vorsteuer die MWST auf Ihren eigenen Rechnungen, bekommen Sie Geld zurück.
Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung
Nutzen Sie eine ausländische Dienstleistung teilweise geschäftlich und teilweise privat (z.B. Adobe CC für Kundenprojekte und private Fotobearbeitung), dürfen Sie nur den geschäftlichen Anteil als Vorsteuer abziehen. Bei Software, die Sie sowohl beruflich als auch privat nutzen, sollten Sie einen vernünftigen Schlüssel anwenden (z.B. 80% geschäftlich / 20% privat) und dokumentieren.
Das ist derselbe Grundsatz wie bei jeder anderen Vorsteuer. Wer komplette private Ausgaben als Vorsteuer abzieht, riskiert bei einer MWST-Prüfung Nachforderungen und Bussen.
MWST-Befreiung und Rechnungen ohne MWST
Wenn Sie sich freiwillig registrieren, weisen Sie ab dann MWST auf Ihren eigenen Rechnungen aus. Schweizer Geschäftskunden ziehen die MWST als Vorsteuer ab, für sie ist es neutral. Privatkunden hingegen sehen einen Preisanstieg von 8,1%. Wann Sie Rechnungen ohne MWST ausstellen dürfen und wann die MWST-Pflicht greift, haben wir im Guide zur MWST-Befreiung aufgeschrieben.
Bezugsteuer vs. Einfuhrsteuer vs. Reverse Charge: Der Unterschied
Begriffe wie Bezugsteuer, Einfuhrsteuer und Reverse Charge werden oft verwechselt. Hier die klare Abgrenzung:
| Bezugsteuer | Einfuhrsteuer | Reverse Charge | |
|---|---|---|---|
| Was? | MWST auf importierte Dienstleistungen | MWST auf importierte Waren | Verfahren: Empfänger deklariert Steuer selbst |
| Wen betrifft es? | Schweizer Leistungsempfänger | Importeur / Zollanmelder | Leistungsempfänger |
| Wer erhebt? | ESTV via MWST-Abrechnung | BAZG beim Zoll | ESTV via MWST-Abrechnung |
| Wann fällig? | Nach Leistungserbringung | Bei Einfuhr (Zollabfertigung) | Nach Leistungserbringung |
| Steuersatz | 8,1% oder 2,6% | 8,1% oder 2,6% | 8,1% oder 2,6% |
| Beispiel | Adobe CC aus den USA | Laptop aus China per Post | Reverse Charge ist das Verfahren, über das die Bezugsteuer abgewickelt wird |
| Ziffer Abrechnung | 381 | wird beim Zoll bezahlt, Vorsteuerabzug in Ziffer 400 | 381 |
Kurz gesagt:
- Bezugsteuer = MWST auf Dienstleistungen aus dem Ausland. Sie deklarieren und zahlen via MWST-Abrechnung.
- Einfuhrsteuer = MWST auf Waren aus dem Ausland. Sie zahlen beim Zoll (BAZG), nicht über die MWST-Abrechnung. Den bezahlten Betrag können Sie als Vorsteuer abziehen, wenn Sie MWST-pflichtig sind. Details beim BAZG — Einfuhrsteuer und Zoll.
- Reverse Charge = das Verfahren. Es bedeutet, dass nicht der Lieferant die Steuer abrechnet, sondern der Empfänger sie selbst deklariert. Die Bezugsteuer ist die Schweizer Ausprägung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Dienstleistungen aus dem Ausland.
Der reduzierte Steuersatz von 2,6% kommt bei Dienstleistungen praktisch nie vor — er gilt für Lebensmittel, Bücher und Zeitungen. Wenn Sie eine Dienstleistung aus dem Ausland beziehen, gilt in der Regel der Normalsatz von 8,1%.
Bezugsteuer Schweiz richtig verbuchen: Beispiele aus der Praxis
Die Theorie ist jetzt klar. Schauen wir uns an, wie die Bezugsteuer in konkreten Fällen aussehen — drei Beispiele aus der Praxis von Schweizer Freelancern.
Thomas, Grafikdesigner aus Basel
Thomas ist MWST-pflichtig und arbeitet als freier Grafikdesigner. Er nutzt folgende ausländische Dienste:
- Adobe Creative Cloud: CHF 72.48/Monat = CHF 869.76/Jahr
- Canva Pro: CHF 14.99/Monat = CHF 179.88/Jahr
- Shutterstock-Abonnement: CHF 29.00/Monat = CHF 348.00/Jahr
- Total ausländische Dienstleistungen: CHF 1'397.64/Jahr
Thomas liegt mit CHF 1'397.64 deutlich unter der CHF 10'000 Grenze. Er ist nicht bezugsteuerpflichtig und muss diese Bezüge nicht deklarieren. Das gilt auch, obwohl er MWST-pflichtig ist — die Bezugsteuerpflicht greift unabhängig von der MWST-Pflicht erst ab CHF 10'000.
Sollte Thomas im nächsten Jahr einen Entwickler in Deutschland für CHF 9'000 dazubuchen, kommt er auf insgesamt CHF 10'397.64 und überschreitet die Grenze. Ab dem Moment, in dem er die Grenze überschreitet, wird er für das gesamte Jahr bezugsteuerpflichtig — nicht nur für den Betrag über CHF 10'000, sondern für den gesamten Bezug. Er muss dann CHF 10'397.64 × 8,1% = CHF 842.21 in Ziffer 381 deklarieren und gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Da er MWST-pflichtig ist, bleibt die Belastung neutral.
Thomas verbucht die ausländischen Rechnungen in seiner Buchhaltungssoftware unter „Ausländische Dienstleistungen" und kennzeichnet sie mit „Bezugsteuer". So sieht er am Jahresende sofort, wo er steht und ob er sich der Grenze nähert.
Petra, Webentwicklerin aus Zürich
Petra ist MWST-pflichtig und betreibt eine kleine Webagentur. Für ein Kundenprojekt engagiert sie einen Entwickler in Polen für CHF 18'000. Dazu kommen ihre regulären Tools:
- AWS Hosting: CHF 4'000/Jahr
- GitHub Copilot: CHF 120/Jahr
- Figma: CHF 180/Jahr
- Polnischer Entwickler: CHF 18'000
- Total: CHF 22'300/Jahr
Petra ist weit über der CHF 10'000 Grenze und damit bezugsteuerpflichtig. Sie deklariert in Ziffer 381: CHF 22'300 × 8,1% = CHF 1'806.30. Gleichzeitig zieht sie den gleichen Betrag in Ziffer 400 als Vorsteuer ab. Die Bezugsteuer ist für sie neutral — sie zahlt nichts drauf und bekommt nichts zurück, es ist eine reine Deklaration.
Wichtig für Petra: Sie muss die Rechnung des polnischen Entwicklers aufbewahren. Die Rechnung muss auf Englisch oder Deutsch ausgestellt sein, den Namen des Entwicklers, ihre Adresse, die Leistungsbeschreibung und den Netto-Betrag enthalten. Fehlt ein Beleg, verweigert die ESTV den Vorsteuerabzug — und Petra sässe auf CHF 1'806.30.
Petra erstellt ihre Rechnungen mit der Rechnungssoftware von Magic Heidi, die auch ausländische Bezüge erfasst und die Bezugsteuer automatisch berechnet.
Marco, Consultant aus Luzern
Marco ist Berater und nicht MWST-pflichtig — sein Jahresumsatz liegt bei CHF 85'000, unter der Grenze von CHF 100'000. Er hostet eine SaaS-Applikation auf AWS und bezahlt dafür CHF 12'000 pro Jahr. Dazu kommen kleinere Tools wie Notion (CHF 138) und GitHub (CHF 120), die er aber zusammen mit AWS rechnen muss.
- AWS: CHF 12'000/Jahr
- Notion: CHF 138/Jahr
- GitHub: CHF 120/Jahr
- Total: CHF 12'258/Jahr
Marco ist über CHF 10'000 und damit bezugsteuerpflichtig — obwohl er nicht MWST-pflichtig ist. Er muss sich bei der ESTV registrieren (eingeschränkt auf die Bezugsteuer) und 8,1% auf CHF 12'258 = CHF 993.90 pro Jahr an die ESTV abführen. Da er nicht MWST-pflichtig ist, kann er diesen Betrag nicht als Vorsteuer abziehen. Die CHF 993.90 sind eine echte Kostenbelastung.
Für Marco lohnt sich die Überlegung: Wenn er sich freiwillig MWST-pflichtig machen würde, könnte er die Bezugsteuer als Vorsteuer abziehen und neutralisieren. Auf der anderen Seite müsste er 8,1% MWST auf seine eigenen Rechnungen aufschlagen, was seine Kunden 8,1% mehr kostet (falls Endverbraucher) oder neutral ist (falls Geschäftskunden). Die freiwillige Registrierung lohnt sich für ihn, wenn die Vorsteuer aus Bezugsteuer und anderen Ausgaben (Laptop, Auto, Software) höher ist als die MWST, die er auf seinen Umsatz schulden würde.
Was tun, wenn Sie die Grenze überschreiten?
Wenn Sie merken, dass Sie im laufenden Jahr die CHF 10'000 Grenze überschreiten werden:
- Bezugsvolumen nachrechnen. Zählen Sie alle ausländischen Dienstleistungen zusammen, die Sie seit Jahresbeginn bezogen haben.
- Bei der ESTV registrieren. Wenn Sie nicht MWST-pflichtig sind, melden Sie sich für die Bezugsteuer an. Wenn Sie bereits MWST-pflichtig sind, brauchen Sie nichts weiter zu tun — die Bezugsteuer wird Teil Ihrer regulären Abrechnung.
- Belege sammeln. Ab dem Moment, in dem Sie bezugsteuerpflichtig werden, sammeln Sie alle Rechnungen ausländischer Anbieter. Auch rückwirkend für das laufende Jahr, da die Pflicht ab dem ersten Franken greift, sobald die CHF 10'000 überschritten sind.
- MWST-Abrechnung vorbereiten. Wenn Sie MWST-pflichtig sind, tragen Sie den Betrag in Ziffer 381 ein und ziehen ihn in Ziffer 400 ab. Wenn Sie nur bezugsteuerpflichtig sind, tragen Sie nur Ziffer 381 ein.
Die einfachste Lösung für die gesamte MWST-Verwaltung: eine Schweizer Buchhaltungssoftware wie Magic Heidi, die ab CHF 25 pro Monat verfügbar ist und die Bezugsteuer automatisch berechnet. Wenn Sie bisher bexio nutzen, lohnt sich ein Vergleich — Magic Heidi vs bexio zeigt, wo Sie Kosten sparen können.
Die Bezugsteuer Schweiz klingt beim ersten Kontakt kompliziert, aber das Prinzip ist klar: ab CHF 10'000 ausländischer Dienstleistungen pro Jahr müssen Sie 8,1% selbst deklarieren. Wenn Sie MWST-pflichtig sind, ist es neutral. Wenn nicht, kostet es Sie Geld — es sei denn, Sie registrieren sich freiwillig. Halten Sie Ihre Belege sauber, verbuchen Sie ausländische Bezüge separat, und prüfen Sie am Jahresende, wo Sie stehen. Mit der richtigen Software ist das ein halber Stunden-Job, kein Behörden-Marathon.