UID-Nummer beantragen: So bekommst du deine Firmennummer

UID-Nummer beantragen? Musst du nicht: Du bekommst sie automatisch bei der Firmenanmeldung. Die drei Wege, realistische Fristen und was bis dahin gilt.

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Nathan Ganser

Founder of Magic Heidi

Die überraschende Antwort zuerst: Du kannst die UID-Nummer gar nicht beantragen, denn es gibt kein Antragsformular dafür. Du bekommst sie automatisch vom Bundesamt für Statistik, sobald du dein Unternehmen zum ersten Mal offiziell anmeldest, sei es bei der AHV, im Handelsregister oder bei der Mehrwertsteuer.

Das ist eine gute Nachricht, denn es bedeutet einen Behördengang weniger. Es wirft aber neue Fragen auf: Welche dieser Anmeldungen ist für dich die richtige? Wie lange dauert es, bis die Nummer da ist? Und darfst du überhaupt schon Rechnungen schreiben, solange du noch keine UID hast?

Genau das klären wir in diesem Artikel. Was die UID grundsätzlich ist und wie ihr Format CHE-123.456.789 aufgebaut ist, liest du im Überblick zur UID-Nummer Schweiz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keinen separaten UID-Antrag: Das Bundesamt für Statistik (BFS) vergibt die Nummer automatisch bei der Unternehmensanmeldung.
  • Die drei Auslöser sind die AHV-Anmeldung als Selbständiger, der Handelsregistereintrag und die MWST-Registrierung bei der ESTV.
  • Die MWST-Nummer ist keine neue Nummer: Sie ist deine UID mit dem Zusatz «MWST», der bei der MWST-Registrierung dazukommt.
  • MWST-pflichtig wirst du erst ab 100'000 CHF Jahresumsatz, die Anmeldung bei der ESTV muss dann innert 30 Tagen erfolgen.
  • Ohne UID Rechnungen schreiben ist unter der Umsatzgrenze völlig zulässig, eine Rechnung ist auch ohne UID gültig.

Warum du die UID nicht beantragen kannst (und das gut so ist)

Die UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) wird zentral vom Bundesamt für Statistik vergeben. Die Idee dahinter: Jedes wirtschaftlich aktive Unternehmen der Schweiz soll genau eine eindeutige Nummer haben, ohne dass sich jemand selbst darum kümmern muss.

Deshalb funktioniert das System als Automatismus. Sobald eine relevante Behörde dein Unternehmen zum ersten Mal erfasst, meldet sie es ans UID-Register, und das BFS teilt deiner Firma eine UID im Format CHE-123.456.789 zu. Du füllst kein UID-Formular aus, zahlst keine Gebühr für die Nummer und musst nichts nachreichen.

Deine eigentliche Aufgabe ist also eine andere: dein Unternehmen anmelden. Die UID ist das Nebenprodukt. Drei Wege führen dorthin, und welcher zuerst greift, hängt von deiner Situation ab.

Weg 1: AHV-Anmeldung als Selbständiger

Für die meisten Freelancer und Einzelfirmen ist das der Standardweg. Du meldest dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons als selbständig erwerbend an und belegst mit Offerten, Rechnungen oder Verträgen, dass du tatsächlich auf eigene Rechnung arbeitest.

So läuft es typischerweise ab:

  1. Anmeldung einreichen bei der kantonalen Ausgleichskasse, meist online mit Belegen zu deiner Tätigkeit.
  2. Prüfung abwarten. Die Ausgleichskasse beurteilt, ob deine Tätigkeit als selbständige Erwerbstätigkeit gilt. Das dauert je nach Kanton und Dossier erfahrungsgemäss einige Wochen.
  3. Anerkennung erhalten. Mit der Anerkennung als Selbständiger wird dein Unternehmen erfasst und bekommt seine UID.

Realistisch solltest du vom Einreichen bis zur UID mit ein paar Wochen rechnen, bei Rückfragen auch länger. Plane das ein, aber lass dich nicht stressen: Arbeiten und fakturieren darfst du auch während des Verfahrens (dazu unten mehr).

Die komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung inklusive AHV-Anmeldung findest du in unserem Guide zur Einzelfirma-Gründung in der Schweiz, und was die UID speziell für Einzelfirmen bedeutet, im Artikel zur UID-Nummer für Einzelfirmen.

Weg 2: Eintrag ins Handelsregister

Der zweite Auslöser ist der Handelsregistereintrag beim kantonalen Handelsregisteramt. Für Einzelfirmen ist er ab 100'000 CHF Jahresumsatz Pflicht, darunter freiwillig. GmbH und AG entstehen ohnehin erst mit dem Eintrag, sie bekommen ihre UID also automatisch bei der Gründung.

Auch hier gilt: Mit der Eintragung wird dein Unternehmen im UID-Register erfasst und erhält seine Nummer, ohne separaten Antrag. Von der Anmeldung beim Handelsregisteramt bis zur Publikation vergehen je nach Kanton und Vollständigkeit der Unterlagen typischerweise einige Tage bis wenige Wochen.

Ein freiwilliger Eintrag kann sich übrigens auch unter der Umsatzgrenze lohnen, etwa für den Namensschutz oder weil grössere Auftraggeber einen Registereintrag sehen wollen.

Weg 3: MWST-Registrierung bei der ESTV

Der dritte Weg ist die Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Mehrwertsteuer. Pflicht wird das, sobald dein Jahresumsatz 100'000 CHF erreicht, wobei der weltweite Umsatz zählt, nicht nur der Schweizer Anteil. Ab Erreichen der Grenze musst du dich innert 30 Tagen bei der ESTV anmelden.

Hast du zu diesem Zeitpunkt noch keine UID (etwa weil du weder AHV-seitig erfasst noch im Handelsregister eingetragen bist), wird dein Unternehmen mit der MWST-Registrierung erfasst und bekommt seine UID auf diesem Weg.

Du kannst dich auch freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen, bevor du die Grenze erreichst, was sich je nach Kundschaft und Vorsteuerpotenzial lohnen kann. Details zum Ablauf, zu Fristen und zur Wahl der Abrechnungsmethode findest du im Guide zur MWST-Registrierung.

Und die MWST-Nummer? So kommt der Zusatz dazu

Viele suchen nach «MWST-Nummer beantragen» und erwarten eine zweite Nummer. Die gibt es nicht: Die MWST-Nummer ist deine UID mit dem Zusatz «MWST», also zum Beispiel CHE-123.456.789 MWST (in der Romandie «TVA», im Tessin «IVA»).

Der Ablauf ist immer derselbe, egal auf welchem Weg du deine UID bekommen hast:

  1. Du hast bereits eine UID, etwa seit deiner AHV-Anmeldung.
  2. Du registrierst dich bei der ESTV für die Mehrwertsteuer, pflichtgemäss ab 100'000 CHF Umsatz oder freiwillig früher.
  3. Deine bestehende UID erhält im Register die MWST-Funktion, und ab dann schreibst du sie mit dem Zusatz «MWST» auf deine Rechnungen, zusammen mit dem angewendeten Satz (Stand 2026: 8,1 %, 2,6 % oder 3,8 %).

Eine neue Nummer brauchst du also nie. Was auf einer korrekten Rechnung mit MWST alles stehen muss, erklären wir im Artikel zur MWST-Nummer Schweiz.

Was du tun kannst, während du auf die UID wartest

Die vielleicht wichtigste Frage für frisch Selbständige: Darf ich schon arbeiten und Rechnungen stellen, bevor meine UID da ist? Ja.

Eine Rechnung ist auch ohne UID gültig. Solange du unter der MWST-Grenze von 100'000 CHF liegst, bist du nicht mehrwertsteuerpflichtig und darfst weder MWST ausweisen noch eine MWST-Nummer angeben, es gibt also schlicht nichts, was auf der Rechnung fehlen würde. Name, Adresse, Leistung, Betrag und Zahlungsinformationen reichen.

Sinnvoll ist in der Wartezeit vor allem das hier:

  • Anmeldung sauber einreichen: Je vollständiger dein AHV-Dossier (Belege, Offerten, erste Rechnungen), desto schneller die Anerkennung.
  • Rechnungen und Belege ordentlich führen: Deine ersten Rechnungen sind gleichzeitig Beweismittel für deine selbständige Tätigkeit.
  • Registereintrag im Blick behalten: Sobald deine UID da ist, findest du deinen Eintrag öffentlich im UID-Register auf uid.admin.ch und kannst prüfen, ob Name und Adresse stimmen.
  • Nummer nachtragen: Hinterlege die UID nach Erhalt einmal zentral in deiner Rechnungssoftware, dann erscheint sie künftig automatisch dort, wo sie hingehört.

Häufige Fragen

Wo kann ich eine UID-Nummer beantragen?

Nirgends, und das ist keine Ausrede: Es existiert kein UID-Antragsformular. Die Nummer wird vom Bundesamt für Statistik automatisch vergeben, sobald du dein Unternehmen anmeldest, bei der AHV-Ausgleichskasse, im Handelsregister oder bei der ESTV für die Mehrwertsteuer.

Wie lange dauert es, bis ich meine UID-Nummer habe?

Das hängt vom Weg ab. Bei der AHV-Anmeldung als Selbständiger rechnest du realistisch mit einigen Wochen bis zur Anerkennung, beim Handelsregistereintrag mit Tagen bis wenigen Wochen. Die UID selbst kommt jeweils automatisch mit der Erfassung.

Was kostet die UID-Nummer?

Die UID selbst kostet nichts. Kosten entstehen höchstens beim Weg dorthin, etwa Gebühren für den Handelsregistereintrag. Die AHV-Anmeldung als Selbständiger ist gebührenfrei, danach zahlst du reguläre Sozialversicherungsbeiträge auf dein Einkommen.

Kann ich ohne UID-Nummer Rechnungen schreiben?

Ja. Eine Rechnung ist auch ohne UID gültig. Erst wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist, muss deine UID mit dem Zusatz «MWST» auf die Rechnung, und unter 100'000 CHF Jahresumsatz bist du das in der Regel nicht.

Muss ich die MWST-Nummer separat beantragen?

Nein. Du registrierst dich bei der ESTV für die Mehrwertsteuer, und deine bestehende UID erhält den Zusatz «MWST». Pflicht ist die Registrierung ab 100'000 CHF Jahresumsatz, und zwar innert 30 Tagen nach Erreichen der Grenze, freiwillig geht sie auch früher.

Wie finde ich heraus, ob ich schon eine UID habe?

Such deinen Firmen- oder Eigennamen im UID-Register auf uid.admin.ch. Wurdest du schon einmal von einer Behörde als Unternehmen erfasst, findest du dort deinen Eintrag samt Nummer und Status.

Fazit: Anmelden statt beantragen

«UID-Nummer beantragen» ist die falsche Frage, die richtige lautet: «Wie melde ich mein Unternehmen an?» Sobald das passiert ist, über die AHV, das Handelsregister oder die MWST-Registrierung, kommt die UID automatisch, gratis und ohne Formular. Und die MWST-Nummer ist später einfach dieselbe UID mit Zusatz.

Bis dahin gilt: Du darfst arbeiten und fakturieren. Wenn du deine ersten Rechnungen schreiben willst, ohne dich um Formate und Pflichtangaben zu sorgen, probier Magic Heidi aus: Der Gratis-Plan umfasst 3 Rechnungen und 3 Ausgaben, ohne Kreditkarte und ohne Zeitlimit, und sobald deine UID da ist, trägst du sie einmal ein und sie erscheint automatisch auf jeder Rechnung.

Dieser Artikel bietet allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben dir deine Ausgleichskasse, das Handelsregisteramt deines Kantons und die ESTV.