In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu einigen anderen Ländern keine staatlich vorgeschriebene Standardarbeitswoche. Vollzeitbeschäftigung beträgt jedoch typischerweise 40 bis 42 Stunden pro Woche, abhängig von Branche und Tarifvertrag. Die Arbeitszeiten sind geregelt, um Ausbeutung zu verhindern und Ruhezeiten zu gewährleisten.
Gesetzliche Höchst- und Mindestarbeitszeiten
- Maximale Wochenarbeitszeit: Das Schweizer Arbeitsgesetz schreibt für Arbeitnehmer in der Industrie, Büroangestellte, technische Angestellte und Verkaufspersonal in großen Einzelhandelsunternehmen eine maximale Wochenarbeitszeit von 45 Stunden vor. Für alle anderen Arbeitnehmer (z. B. im Gastgewerbe, in der Landwirtschaft oder in Kleinunternehmen) beträgt die Höchstarbeitszeit 50 Stunden pro Woche. Diese Höchstarbeitszeit kann in Ausnahmefällen, z. B. in Notfällen, überschritten werden, muss aber entschädigt werden.
- Maximale Tagesarbeitszeit: Es gibt keine strikte Tagesarbeitszeitbegrenzung, aber die Arbeitszeit (einschließlich Pausen) muss von Anfang bis Ende innerhalb eines Zeitraums von 14 Stunden liegen. Die tägliche Arbeitszeit darf ohne Überstundenregelung in der Regel 9–10 Stunden nicht überschreiten.
- Mindestarbeitszeit: Für Vollzeitarbeit gibt es keine gesetzliche Mindestarbeitszeit, Teilzeitstellen sind jedoch üblich. In Verträgen oder Tarifverträgen wird „Vollzeit“ oft als mindestens 80–90 % der maximalen Wochenarbeitszeit definiert. Für Minderjährige (unter 18 Jahren) gelten strengere Regeln: maximal 40 Stunden pro Woche und keine Nachtarbeit.
- Ruhezeiten: Arbeitnehmer müssen mindestens elf zusammenhängende Stunden Ruhezeit pro Tag und einen ganzen freien Tag pro Woche (in der Regel Sonntag) haben. Nachtarbeit (23:00 bis 6:00 Uhr) ist eingeschränkt und erfordert Gesundheitschecks und eine Entschädigung.
Unterschiede in der Schweiz
Das föderale System der Schweiz bedeutet, dass das Arbeitsrecht in erster Linie national geregelt ist, die Kantone (Bundesländer) jedoch durch Tarifverträge oder lokale Verordnungen Einfluss auf die Umsetzung nehmen können. Die Kernarbeitszeitgrenzen variieren jedoch nicht je nach Kanton – die Höchstgrenzen von 45/50 Stunden gelten landesweit. Unterschiede ergeben sich häufig in:
- Branchenspezifische Tarifverträge: In Branchen wie dem Gesundheitswesen oder dem Transportwesen können die Grenzwerte angepasst sein (z. B. monatsweise gemittelt).
- Flexibles Arbeiten: Viele Unternehmen bieten Gleitzeit oder Homeoffice an, wobei die Höchstgrenzen eingehalten werden müssen.
- Kantonaler Vollzug: Einige Kantone, wie Zürich oder Genf, haben durch lokale Vereinbarungen einen stärkeren Arbeitnehmerschutz, aber kein Kanton weicht von den bundesweiten Höchstgrenzen ab.
Überstundenregelungen
Überstunden sind Arbeit, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, aber innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen liegt. Wichtige Regeln:
- Tägliche Überstunden sind auf zwei Stunden begrenzt.
- Jährliche Überstundenobergrenzen: 170 Stunden bei 45-Stunden-Wochen; 140 Stunden bei 50-Stunden-Wochen.
- Vergütung: Überstunden müssen mit einem Zuschlag von 25 % vergütet oder durch gleichwertige Freizeit ausgeglichen werden. Überstunden (über die Höchstgrenzen hinaus) erfordern einen Zuschlag von 50 %.
- Ausnahmen: Führungskräfte und Spitzenverdiener können per Vereinbarung auf die Vergütung von Überstunden verzichten.