Arbeitszeiten & Feiertage in der Schweiz

Ein umfassender Leitfaden zu Arbeitszeiten und Feiertagen in der Schweiz

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Die Schweiz ist bekannt für ihren hohen Lebensstandard, ihre effiziente Arbeitskraft und ihren ausgewogenen Ansatz zur Integration von Beruf und Privatleben. Die Arbeitsgesetze des Landes legen Wert auf den Arbeitnehmerschutz, ermöglichen aber gleichzeitig Flexibilität durch Gesamtarbeitsverträge (CBAs) und kantonale Abweichungen. Dieser Leitfaden untersucht die Arbeitszeiten in der Schweiz, einschließlich gesetzlicher Beschränkungen, regionaler Unterschiede, Überstundenregelungen, Jahresurlaub und Feiertagen. Es bietet auch Vergleiche mit den Nachbarländern der Schweiz: Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Liechtenstein. Die Informationen stammen aus dem schweizerischen Bundesarbeitsrecht (vor allem dem schweizerischen Arbeitsgesetz bzw. ArG) und relevanten Quellen.

Arbeitszeiten in der Schweiz

In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu einigen anderen Ländern keine staatlich vorgeschriebene Standardarbeitswoche. Vollzeitbeschäftigung beträgt jedoch typischerweise 40 bis 42 Stunden pro Woche, abhängig von Branche und Tarifvertrag. Die Arbeitszeiten sind geregelt, um Ausbeutung zu verhindern und Ruhezeiten zu gewährleisten.

Gesetzliche Höchst- und Mindestarbeitszeiten

  • Maximale Wochenarbeitszeit: Das Schweizer Arbeitsgesetz schreibt für Arbeitnehmer in der Industrie, Büroangestellte, technische Angestellte und Verkaufspersonal in großen Einzelhandelsunternehmen eine maximale Wochenarbeitszeit von 45 Stunden vor. Für alle anderen Arbeitnehmer (z. B. im Gastgewerbe, in der Landwirtschaft oder in Kleinunternehmen) beträgt die Höchstarbeitszeit 50 Stunden pro Woche. Diese Höchstarbeitszeit kann in Ausnahmefällen, z. B. in Notfällen, überschritten werden, muss aber entschädigt werden.
  • Maximale Tagesarbeitszeit: Es gibt keine strikte Tagesarbeitszeitbegrenzung, aber die Arbeitszeit (einschließlich Pausen) muss von Anfang bis Ende innerhalb eines Zeitraums von 14 Stunden liegen. Die tägliche Arbeitszeit darf ohne Überstundenregelung in der Regel 9–10 Stunden nicht überschreiten.
  • Mindestarbeitszeit: Für Vollzeitarbeit gibt es keine gesetzliche Mindestarbeitszeit, Teilzeitstellen sind jedoch üblich. In Verträgen oder Tarifverträgen wird „Vollzeit“ oft als mindestens 80–90 % der maximalen Wochenarbeitszeit definiert. Für Minderjährige (unter 18 Jahren) gelten strengere Regeln: maximal 40 Stunden pro Woche und keine Nachtarbeit.
  • Ruhezeiten: Arbeitnehmer müssen mindestens elf zusammenhängende Stunden Ruhezeit pro Tag und einen ganzen freien Tag pro Woche (in der Regel Sonntag) haben. Nachtarbeit (23:00 bis 6:00 Uhr) ist eingeschränkt und erfordert Gesundheitschecks und eine Entschädigung.

Unterschiede in der Schweiz

Das föderale System der Schweiz bedeutet, dass das Arbeitsrecht in erster Linie national geregelt ist, die Kantone (Bundesländer) jedoch durch Tarifverträge oder lokale Verordnungen Einfluss auf die Umsetzung nehmen können. Die Kernarbeitszeitgrenzen variieren jedoch nicht je nach Kanton – die Höchstgrenzen von 45/50 Stunden gelten landesweit. Unterschiede ergeben sich häufig in:

  • Branchenspezifische Tarifverträge: In Branchen wie dem Gesundheitswesen oder dem Transportwesen können die Grenzwerte angepasst sein (z. B. monatsweise gemittelt).
  • Flexibles Arbeiten: Viele Unternehmen bieten Gleitzeit oder Homeoffice an, wobei die Höchstgrenzen eingehalten werden müssen.
  • Kantonaler Vollzug: Einige Kantone, wie Zürich oder Genf, haben durch lokale Vereinbarungen einen stärkeren Arbeitnehmerschutz, aber kein Kanton weicht von den bundesweiten Höchstgrenzen ab.

Überstundenregelungen

Überstunden sind Arbeit, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, aber innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen liegt. Wichtige Regeln:

  • Tägliche Überstunden sind auf zwei Stunden begrenzt.
  • Jährliche Überstundenobergrenzen: 170 Stunden bei 45-Stunden-Wochen; 140 Stunden bei 50-Stunden-Wochen.
  • Vergütung: Überstunden müssen mit einem Zuschlag von 25 % vergütet oder durch gleichwertige Freizeit ausgeglichen werden. Überstunden (über die Höchstgrenzen hinaus) erfordern einen Zuschlag von 50 %.
  • Ausnahmen: Führungskräfte und Spitzenverdiener können per Vereinbarung auf die Vergütung von Überstunden verzichten.

Jahresurlaub (Ferien) in der Schweiz

Alle Arbeitnehmer haben gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR) Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.

Minimum

4 Wochen (20 Arbeitstage) pro Jahr für Arbeitnehmer ab 20 Jahren, anteilig für Teilzeit- oder unvollständige Jahre.

Für Jugendliche (unter 20)

5 Wochen (25 Tage).

Dienstalter

Nach 25 Jahren beim gleichen Arbeitgeber gewähren manche Tarifverträge eine zusätzliche Woche.

Verwendung

Der Urlaub muss im Jahr des Erwerbs genommen werden und mindestens zwei aufeinanderfolgende Wochen umfassen. Die Übertragung ist begrenzt, und nicht genutzter Urlaub wird bei Kündigung ausgezahlt. In der Praxis bieten viele Arbeitgeber 5-6 Wochen über Tarifverträge an.

Feiertage in der Schweiz

Die Schweiz hat eine Mischung aus bundesweiten und kantonalen Feiertagen. Nur der Schweizer Nationalfeiertag (1. August) ist bundesweit als bezahlter freier Tag vorgeschrieben. Andere Feiertage variieren, wobei die Kantone bis zu acht zusätzliche freie Tage gewähren, oft aus religiösen Gründen. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, wird er in der Regel nicht durch einen zusätzlichen Tag kompensiert.

Bundesweite Feiertage

(In allen Kantonen eingehalten)

Januar

Neujahr

Variabel (März/April)

Karfreitag und Ostermontag

Variabel (Mai)

Christi Himmelfahrt

Variabel (Mai/Juni)

Pfingstmontag

August

Schweizer Nationalfeiertag

Dezember

Weihnachtstag

Kantonale Abweichungen.
(Religiöse und lokale Feiertage)

Aufgrund der religiösen Vielfalt der Schweiz (protestantische, katholische und säkulare Gebiete) unterscheiden sich die gesetzlichen Feiertage je nach Kanton erheblich. Katholische Kantone (z. B. Wallis, Tessin) begehen mehr religiöse Feiertage.
Beispiele:

Januar

Berchtoldstag (wird in 14 Kantonen begangen, z. B. Zürich, Bern)

Januar

Dreikönigstag (8 Kantone, zB Schwyz, Uri)

März

Josefstag (7 Kantone, z. B. Nidwalden, Solothurn)

Variabel (Juni)

Fronleichnam (14 Kantone, z. B. Freiburg, Jura)

August

Mariä Himmelfahrt (12 Kantone, z. B. Genf, Waadt)

November

Allerheiligen (15 Kantone, z. B. Basel-Landschaft, Thurgau)

Dezember

Maria Empfängnis (10 Kantone, zB Aargau, Luzern)

Total holidays per canton range from 9 (e.g., Appenzell Ausserrhoden) to 17 (e.g., Ticino).

Work on holidays requires permission and 50% premium pay.

Vergleiche mit Nachbarländern

Das Schweizer System ist im Vergleich zu den Nachbarländern moderat, mit höheren Höchstwerten, aber starkem Schutz. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Aspekte zusammen. Die Daten spiegeln die Standard-Vollzeitregelungen wider; Tarifverträge können abweichen.

Aspekt Schweiz Deutschland Frankreich Italien Österreich Liechtenstein
Standard-Wochenarbeitszeit 40–42 (typisch) 40 (typisch) 35 40 40 40–45 (branchenabhängig)
Gesetzliche maximale Wochenarbeitszeit 45/50 (branchenabhängig) 48 (Durchschnitt über 6 Monate) 48 (absolutes Maximum) 40 (Standard; 48 Durchschnitt) 60 (aber 48 Durchschnitt über einen bestimmten Zeitraum) 45 (Industrie/Büro); 48 sonstige
Gesetzliche maximale Tagesarbeitszeit 14-Stunden-Spanne (inkl. Pausen) 8–10 10 Keine strikte Begrenzung (innerhalb der Woche) 12 9–10 (mit Überstunden)
Überstundenbegrenzung 170/140 Stunden/Jahr Keine jährliche Begrenzung; Zuschlag 220 Stunden/Jahr 250 Stunden/Jahr Flexibel; Zuschlag erforderlich Ähnlich wie in der Schweiz
Jahresurlaub (Mindestanzahl Tage) 20 (4 Wochen; 25 für <20) 24 (für 6-Tage-Woche; typisch 25–30) 25 20–26 (4 Wochen) 25 (30 nach 25 Jahren) 20 (4 Wochen)
Gesetzliche Feiertage (national) 7–8 (je nach Kanton unterschiedlich; insgesamt bis zu 17) 9 (je nach Bundesland unterschiedlich; insgesamt 10–13) 11 12 13 15–17 (ähnlich wie in der Schweiz)
Wichtige religiöse Feiertage Variiert (z. B. Fronleichnam in katholischen Kantonen) Variiert (z. B. Dreikönigstag in einigen Bundesländern) Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Mariä Himmelfahrt Dreikönigstag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen Dreikönigstag, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam Dreikönigstag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen

Detaillierte Nachbarvergleiche

  • Deutschland: Restriktivere Höchstarbeitszeit (8 Stunden/Tag Standard), aber großzügiger Urlaub (durchschnittlich 28 Tage). Feiertage variieren je nach Bundesland (z. B. Reformationstag in protestantischen Gebieten).
  • Frankreich: Bekannt für die 35-Stunden-Woche mit strengen Überstundenbeschränkungen. Hoher Urlaubsanspruch und feste nationale Feiertage, viele davon religiös (z. B. Pfingstmontag).
  • Italien: Ausgewogene 40-Stunden-Woche mit flexiblen Überstunden. Der Urlaubsanspruch ist ähnlich wie in der Schweiz; zu den Feiertagen gehören viele katholische Feste (z. B. Peter und Paul).
  • Österreich: Ähnlich wie Deutschland, jedoch mit höheren kurzfristigen Höchstgrenzen. Verlängerter Urlaub für langjährige Mitarbeiter; Feiertage sind einheitlich national mit religiösem Schwerpunkt.
  • Liechtenstein: Ähnlich wie die Schweiz aufgrund der Wirtschaftsbeziehungen und der gemeinsamen Währung/Zollunion. Etwas niedrigere Höchstgrenzen in einigen Branchen; zu den Feiertagen gehören einzigartige lokale Tage wie der Berchtoldstag.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schweiz einen flexiblen und dennoch schützenden Rahmen bietet, wobei die kantonale Vielfalt insbesondere im Hinblick auf Ferien für Nuancen sorgt. Im Vergleich zu den Nachbarländern gelten höhere Arbeitszeithöchstgrenzen, aber wettbewerbsfähige Urlaubs- und Ruhezeitenregelungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich im Zuge der Weiterentwicklung der Gesetze an GAV und kantonale Behörden wenden, um Einzelheiten zu erfahren.
Aktuelle Informationen erhalten Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder bei entsprechenden Stellen in den Nachbarländern.