Arbeitsrecht Schweiz 2026

Arbeitszeiten in der Schweiz: Der umfassende Leitfaden für 2026

Arbeiten Sie mehr als gesetzlich erlaubt? Wissen Sie, wann Überstunden zu Überzeit werden – und was der Unterschied bedeutet? Dieser Leitfaden erklärt alle wichtigen Aspekte zu Arbeitszeiten, Überstunden, Ferienanspruch und Feiertagen in der Schweiz.

Schweizer Büro Arbeitszeiten

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Die Schweizer Arbeitsgesetzgebung schützt Arbeitnehmende mit klaren Regeln, doch viele kennen ihre Rechte nicht genau. Wissen Sie, wann Ihre Überstunden zu Überzeit werden? Und was bedeutet das für Ihre Vergütung?

45-50 Stunden max.

Gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche
🏖️

Mind. 4 Wochen Ferien

20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche
🇨🇭

Nur 1. August

Einziger schweizweiter Feiertag

Gesetzliche Arbeitszeiten: Was gilt für Sie?

Die Höchstgrenzen im Detail

Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) legt klare Maximalgrenzen fest, um Überlastung zu verhindern:

45-Stunden-Kategorie:

  • Industrielle Betriebe
  • Büropersonal (kaufmännische und administrative Tätigkeiten)
  • Technische Angestellte
  • Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels

50-Stunden-Kategorie:

  • Gastgewerbe und Hotellerie
  • Landwirtschaft
  • Kleinbetriebe (unter 50 Mitarbeitende)
  • Chauffeure und Transportpersonal (mit Sonderregelungen)
  • Hausangestellte

Tägliche Arbeitszeit: Es gibt keine strikte gesetzliche Höchstgrenze pro Tag, aber: Die Arbeitszeit samt Pausen muss in einem Zeitraum von 14 Stunden liegen (Arbeitszeitspanne). Ohne besondere Vereinbarung sollten 9-10 Stunden pro Tag nicht überschritten werden.

Zwingend einzuhaltende Ruhezeiten

Die Gesundheit der Arbeitnehmenden steht an erster Stelle. Daher gelten strikte Ruhezeiten:

Tägliche Ruhezeit:

  • Mindestens 11 zusammenhängende Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
  • Einmal pro Woche kann sie auf 8 Stunden verkürzt werden (mit Ausgleich)

Wöchentliche Ruhezeit:

  • Ein ganzer freier Tag pro Woche (in der Regel Sonntag)
  • Bei Schichtbetrieben kann der Ruhetag verschoben werden

Pausen während der Arbeit:

  • Ab 5,5 Stunden Arbeit: mindestens 15 Minuten Pause
  • Ab 7 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Ab 9 Stunden Arbeit: mindestens 1 Stunde Pause

Wichtig: Pausen zählen nur dann zur Arbeitszeit, wenn Sie den Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen (z.B. bei Bereitschaftsdienst).

Der entscheidende Unterschied

Überstunden und Überzeit: Kennen Sie den Unterschied?

Viele verwenden diese Begriffe synonym – rechtlich sind sie aber grundverschieden, mit direkten Folgen für Ihre Vergütung.

Überstunden Dokumentation

Überstunden vs. Überzeit

Überstunden:

  • Arbeitsstunden, die Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen
  • Aber innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit liegen
  • Beispiel: Ihr Vertrag sieht 40 Stunden/Woche vor, Sie arbeiten 43 Stunden. Die 3 Stunden sind Überstunden (bei 45-Stunden-Limite).

Überzeit:

  • Arbeitsstunden, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden pro Woche überschreiten
  • Beispiel: Sie fallen unter die 45-Stunden-Regel und arbeiten 47 Stunden. Die 2 Stunden über 45 sind Überzeit.

Maximale Grenzen pro Jahr

  • Bei 45-Stunden-Woche: maximal 170 Stunden Überzeit pro Jahr
  • Bei 50-Stunden-Woche: maximal 140 Stunden Überzeit pro Jahr

Kompensation: So werden Sie entschädigt

Gesetzliche Regelung:

  • Überstunden und Überzeit: Grundlohn + 25% Zuschlag
  • Alternativ: Kompensation durch Freizeit im Verhältnis 1:1,25

Praxis-Beispiel: Sie haben 10 Überstunden geleistet (Stundenlohn: CHF 40.–)

  • Auszahlung: 10 h × CHF 40.– × 1,25 = CHF 500.–
  • Oder: 12,5 Stunden Freizeit (10 h × 1,25)

Ausnahmen: In Arbeitsverträgen kann vereinbart werden, dass der Zuschlag mit dem Grundlohn abgegolten ist – dies gilt hauptsächlich für Führungspositionen, hochqualifizierte Fachkräfte mit überdurchschnittlichem Lohn und Personen mit wesentlicher Entscheidungsbefugnis.

Verfallen Überstunden?

Nein, aber: Der Anspruch auf Kompensation verjährt nach 5 Jahren. Die Frist beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem die Überstunden geleistet wurden.

Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Überstunden laufend und fordern Sie regelmässig Kompensation ein. So vermeiden Sie, dass Ansprüche verfallen.

Home Office und flexible Arbeitsformen: Die neuen Regelungen

Die Arbeitswelt hat sich verändert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben nachgezogen – mit klaren Regeln für Home Office und Telearbeit.

Flexible Zeiten
🏡 Remote Work
🇪🇺 EU-Regelungen
📈 Neue Modelle
🏠
Home Office

Alle Arbeitszeit- und Ruhezeitbestimmungen gelten auch zu Hause

📊
Zeiterfassung Pflicht

Auch bei 'Vertrauensarbeitszeit' muss Zeit erfasst werden

🌍
49,9%-Regel

Grenzgänger können bis 49,9% im Home Office arbeiten

📅
4-Tage-Woche

Trend mit wachsendem Interesse bei Schweizer KMU

Home Office in der Schweiz

Grundregel: Auch im Home Office gelten alle Arbeitszeit- und Ruhezeitbestimmungen. Ihr Arbeitgeber muss:

  • Ihre Arbeitszeit erfassen (auch zu Hause)
  • Gesundheitsschutz gewährleisten
  • Arbeits- und Ruhezeiten einhalten

Keine Ausreden: "Vertrauensarbeitszeit" heisst nicht "keine Zeiterfassung". Die gesetzliche Pflicht bleibt bestehen.

Grenzgänger: Die 49,9%-Regel

Seit 1. Juli 2023 gilt für Grenzgänger im EU-Raum eine wichtige Erleichterung:

Sie dürfen bis zu 49,9% ihrer Arbeitszeit im Home Office in ihrem Wohnstaat arbeiten, ohne dass sich die Zuständigkeit für Sozialversicherungen ändert.

Beispiel: Bei 100% Pensum können Sie bis zu 2,5 Tage/Woche von zu Hause aus arbeiten (in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich).

Achtung: Ab 50% greift das Arbeitsrecht und die Sozialversicherungspflicht des Wohnstaats.

Die 4-Tage-Woche: Trend oder Zukunft?

In der Schweiz wächst das Interesse an der 4-Tage-Woche. Erste Pilotprojekte laufen, mit gemischten Ergebnissen.

Die Fakten:

  • 38% der Schweizer KMU stehen dem Modell offen gegenüber (AXA-Studie)
  • Mehrere Unternehmen (z.B. Marketingagentur Addvanto) testen das Modell seit 2024
  • Arbeitgeberattraktivität steigt nachweislich

Die Herausforderung: Bei 42 Stunden Normalarbeitszeit verteilt auf 4 Tage entstehen 10,5 Stunden pro Tag – deutlich belastender als 8,4 Stunden bei 5 Tagen.

Modelle in der Praxis:

  1. 100-80-100: 100% Lohn für 80% Zeit bei 100% Leistung (Produktivitätssteigerung)
  2. Reduziertes Pensum: 80% Anstellung auf 4 Tage verteilt (proportionale Lohnreduktion)
  3. Verdichtete Woche: Vollzeit auf 4 Tage (längere Arbeitstage)

Die Rechtslage: Alle Modelle sind möglich, sofern die gesetzlichen Höchstgrenzen und Ruhezeiten eingehalten werden.

Ferienanspruch

Ferienanspruch: Wieviel Urlaub steht Ihnen zu?

Das Obligationenrecht (OR) garantiert jedem Arbeitnehmenden bezahlte Ferien. Kennen Sie Ihren Anspruch?

Ferien in der Schweiz

Die gesetzlichen Mindestansprüche

Ab 20 Jahren:

  • Mindestens 4 Wochen (20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche)

Unter 20 Jahren:

  • Mindestens 5 Wochen (25 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche)

In der Praxis: Viele Arbeitgeber gewähren 5 Wochen als Standard. Gesamtarbeitsverträge (GAV) sehen oft mehr vor.

Berechnung bei Teilzeit

Der Ferienanspruch ist proportional zum Beschäftigungsgrad:

Beispiel: 60% Pensum = 60% von 20 Tagen = 12 Ferientage pro Jahr

Bei unregelmässiger Arbeitszeit: Es zählt ein Durchschnitt über mehrere Monate.

Wann müssen Ferien bezogen werden?

Grundregel: Ferien müssen im laufenden Jahr bezogen werden, mindestens zwei zusammenhängende Wochen am Stück.

Übertragung: Unter bestimmten Umständen (betriebliche Gründe, Krankheit) können Ferien auf das nächste Jahr übertragen werden – spätestens bis März des Folgejahres.

Bei Kündigung: Nicht bezogene Ferien müssen ausbezahlt werden.

Verfallen Ferien?

Der Ferienanspruch verjährt nach 5 Jahren. Die Frist beginnt nach Ablauf des Jahres, für welches die Ferien hätten gewährt werden müssen.

Wichtig: Sprechen Sie Ihren Ferienanspruch aktiv an. Arbeitgeber können nicht einseitig verfallen lassen.

Ferien und Krankheit

Werden Sie während den Ferien krank?

  • Krankheitstage zählen nicht als Ferientage (bei ärztlichem Zeugnis)
  • Sie haben Anspruch auf Nachgewährung

Längere Krankheit vor den Ferien:

  • Ferienanspruch entsteht trotzdem
  • Nach dem ersten Dienstjahr voller Anspruch

Arbeit an Feiertagen

Grundregel: An Feiertagen ruht die Arbeit.

Ausnahmen gibt es für:

  • Notwendige und unaufschiebbare Arbeiten
  • Gesundheitswesen, Sicherheit, Verkehr
  • Gastgewerbe, Tourismus (mit Einschränkungen)

Kompensation bei Feiertagsarbeit:

  • Grundlohn + 50% Zuschlag + Ersatzruhetag
  • Oder: 100% Lohnzuschlag (ohne Ersatzruhetag)

Besondere Arbeitssituationen

Nachtarbeit (23:00-06:00 Uhr)

Nachtarbeit ist grundsätzlich beschränkt und erfordert:

  • Bewilligung durch die kantonale Behörde
  • Gesundheitliche Eignungsprüfung (vor Beginn, dann alle 2 Jahre)
  • Zusätzliche Ruhezeiten oder Lohnzuschlag von 10%

Wer regelmässig nachts arbeitet, hat Anspruch auf:

  • Zusätzliche bezahlte Pausen
  • 8 Stunden statt 9 Stunden maximale Nachtarbeitszeit

Sonntagsarbeit

Sonntagsarbeit ist nur in bewilligten Betrieben erlaubt: Gastgewerbe, Tourismus, Gesundheitswesen, Verkehrsbetriebe, Kulturveranstaltungen.

Kompensation:

  • Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen
  • Oder: Lohnzuschlag von 50%

Pikett und Bereitschaftsdienst

Pikett (Rufbereitschaft):

  • Sie müssen erreichbar sein, aber nicht am Arbeitsplatz
  • Zählt nicht als volle Arbeitszeit
  • Pauschale Entschädigung oder reduzierte Zeitgutschrift
  • Einsätze während Pikett = volle Arbeitszeit

Bereitschaftsdienst:

  • Sie müssen am Arbeitsplatz anwesend sein
  • Zählt vollumfänglich als Arbeitszeit
  • Gilt für Feuerwehr, Spitäler, etc.

Externe Stellen einschalten

Kantonales Arbeitsinspektorat:

  • Zuständig für die Durchsetzung des Arbeitsgesetzes
  • Kann Kontrollen durchführen
  • Verhängt bei Verstössen Bussen
  • Kostenlos

Gewerkschaften:

  • Rechtsberatung für Mitglieder
  • Unterstützung bei Verhandlungen
  • Kennen branchenspezifische Regelungen

Rechtsanwalt/Arbeitsgericht:

  • Bei grösseren Streitigkeiten
  • Einklagen von Überstundenguthaben
  • Ungerechtfertigte Kündigung anfechten

Verjährung beachten: Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach 5 Jahren. Handeln Sie rechtzeitig.

Internationaler Vergleich

Die Schweiz im Vergleich mit Nachbarländern

Wie schneidet die Schweiz bei Arbeitszeiten, Ferien und Feiertagen im internationalen Kontext ab?

LandSchweizDeutschlandFrankreichÖsterreich
Wochenarbeitszeit40-42h (typisch)40h (typisch)35h40h
Max. Arbeitszeit45/50h48h (Ø 6 Mon.)48h (absolut)48h (Ø)
Ferien (Minimum)4 Wochen4 Wochen5 Wochen5 Wochen
Feiertage1 + 7-16 kantonal9-131113

Auffallend: Die Schweiz hat im Vergleich höhere Maximalgrenzen (45/50h vs. 48h), aber in der Praxis arbeiten Schweizer nicht mehr als ihre Nachbarn. Die tatsächliche Wochenarbeitszeit liegt bei 41-42 Stunden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Überstunden machen?

Grundsätzlich ja, wenn die Arbeit dringend ist und die Höchstgrenzen eingehalten werden. Sie können aber aus wichtigen persönlichen Gründen (Kinderbetreuung, Gesundheit) ablehnen.

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Überstunden übersteigen Ihre vertraglich vereinbarte Zeit. Überzeit übersteigt die gesetzliche Höchstarbeitszeit (45/50h). Beide werden mit 25% Zuschlag kompensiert.

Zählt der Arbeitsweg als Arbeitszeit?

Nein, der normale Arbeitsweg zählt nicht zur Arbeitszeit. Ausnahme: Direkte Fahrten von zu Hause zu einem Kunden auf Anordnung des Arbeitgebers.

Kann mein Arbeitgeber mir Ferien verweigern?

Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche. Verweigern darf er Ferien nur aus wichtigen betrieblichen Gründen und muss sie zu einem späteren Zeitpunkt gewähren.

Verfallen Überstunden automatisch?

Nein, aber der Anspruch verjährt nach 5 Jahren. Fordern Sie regelmässig Kompensation ein.

Muss mein Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen?

Ja, die Arbeitszeiterfassung ist gesetzliche Pflicht in der Schweiz. Dies gilt auch bei Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit.

Wie viele Überstunden sind pro Jahr erlaubt?

Bei 45-Stunden-Woche: maximal 170 Stunden Überzeit. Bei 50-Stunden-Woche: maximal 140 Stunden.

Was zählt zu den Pausen?

Pausen sind arbeitsfreie Zeiten, in denen Sie frei verfügen können. Geschäftsessen auf Anordnung des Arbeitgebers oder Bereitschaftszeit zählen nicht als Pausen.

Kann ich auf den Überstundenzuschlag verzichten?

Vertraglich kann vereinbart werden, dass der Zuschlag mit dem Grundlohn abgegolten ist – dies gilt meist nur für Kaderpositionen oder überdurchschnittlich bezahlte Stellen.

Darf ich im Ausland im Home Office arbeiten?

Innerhalb der EU/EFTA: Ja, bis zu 49,9% der Arbeitszeit. Darüber hinaus gelten andere Sozialversicherungs- und Steuerregeln.

Nützliche Anlaufstellen

Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

  • Informationen zum Arbeitsgesetz
  • Broschüren und Merkblätter (kostenlos)
  • www.seco.admin.ch

Kantonale Arbeitsinspektorate

  • Durchsetzung des Arbeitsgesetzes
  • Kontrollen und Beratung
  • Meldestelle für Verstösse

Gewerkschaften

  • Unia, Syna, Travail.Suisse
  • Rechtsberatung für Mitglieder
  • Branchenspezifische Infos zu GAV

Berufsverbände

  • Branchenspezifische Regelungen
  • Muster-Arbeitsverträge
  • Networking und Weiterbildung

Kennen Sie Ihre Rechte – und nutzen Sie die richtigen Tools

Die Schweizer Arbeitsgesetzgebung bietet soliden Schutz – aber nur, wenn Sie Ihre Rechte kennen und einfordern. Für Selbstständige und Freelancer: Eine systematische Zeiterfassung hilft nicht nur bei der Rechtssicherheit, sondern auch bei Kalkulation und Effizienz.

Fazit: Die wichtigsten Punkte im Überblick

  1. Maximale Arbeitszeit kennen: 45 oder 50 Stunden je nach Branche
  2. Arbeitszeit erfassen: Gesetzliche Pflicht, auch im Home Office
  3. Überstunden vs. Überzeit: Unterschied kennen und dokumentieren
  4. Ferienanspruch wahrnehmen: Mindestens 4 Wochen, nicht verfallen lassen
  5. Bei Verstössen handeln: Dokumentieren, ansprechen, externe Hilfe holen

Die Arbeitswelt verändert sich mit Home Office, flexiblen Modellen und neuen Trends wie der 4-Tage-Woche. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben aber klar: Ihre Gesundheit und Sicherheit stehen an erster Stelle.


Dieser Artikel wurde zuletzt im Januar 2026 aktualisiert und basiert auf den geltenden Schweizer Gesetzen (ArG, OR) sowie aktuellen Informationen des SECO. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.