Was die GmbH ausmacht
Geregelt in den Artikeln 772 bis 827 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), verbindet die GmbH Haftungsschutz mit einfacher Geschäftsführung.
- Mindestkapital: CHF 20'000, vollständig bei der Gründung einzubezahlen
- Stammanteile: Namensanteile, Mindestnennwert CHF 100
- Gesellschafter: 1 oder mehrere, im Handelsregister eingetragen
- Geschäftsführung: ein oder mehrere Geschäftsführer (mindestens einer mit Wohnsitz in der Schweiz)
- Buchhaltung: doppelte Buchführung obligatorisch
- Revisionsstelle: obligatorisch ab 10 Vollzeitstellen (oder auf Verlangen eines Gesellschafters mit 10% Kapitalanteil)





