Umzug in die Schweiz.
Leitfaden für Freiberufler in der EU.

Leitfaden für italienische, deutsche, französische und österreichische Freiberufler, die in die Schweiz umziehen möchten

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Stellen Sie sich vor, Sie tauschen Ihr derzeitiges Leben mit hohen Steuern in Italien, Deutschland, Frankreich oder Österreich gegen die niedrigeren Steuersätze und die atemberaubende Alpenkulisse der Schweiz – und betreuen Ihre Kunden weiterhin aus der Ferne. Es klingt ideal: Sie verdienen weiterhin mit Ihren Kunden im Heimatland, zahlen aber in der Schweiz Steuern, die deutlich niedriger sein könnten als die 40–50 %, die Sie in Ihrem Heimatland zahlen müssten. Aber werden Sie tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben, wenn die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz zu spüren sind? Und können Sie mit einem Schweizer Wohnsitz weiterhin legal freiberuflich für ausländische Kunden arbeiten (selbst wenn Sie nur einen Großkunden haben)? Dieser umfassende Leitfaden führt Sie durch alle Aspekte: Machbarkeit, rechtliche Schritte, Steuervergleiche und praktische Tipps.

Wir konzentrieren uns auf EU-/EFTA-Bürger – insbesondere Freiberufler aus Italien, Deutschland, Frankreich und Österreich –, da Sie in der Schweiz von der Freizügigkeit profitieren. Am Ende sollten Sie ein klares Bild davon haben, ob ein Umzug in die Schweiz aus steuerlichen Gründen für Sie sinnvoll ist und wie Sie ihn ohne böse Überraschungen umsetzen können.

Warum die Schweiz als Freiberufler in Betracht ziehen?

Die Schweiz gehört zwar nicht zur EU, nimmt aber dank bilateraler Abkommen EU-/EFTA-Bürger relativ problemlos auf. Für Freiberufler liegt der Reiz auf der Hand:

  • Niedrigere Einkommenssteuern: Die Einkommenssteuer in der Schweiz ist im Allgemeinen niedriger und liegt bei einem niedrigeren Prozentsatz als in vielen EU-Ländern. Es gibt eine Bundeseinkommenssteuer (maximal 11,5 %) und unterschiedliche kantonale Steuern (die in manchen Kantonen nur 5–15 % und in Hochsteuergebieten bis zu ~30 % betragen können). Dies führt oft zu effektiven Einkommenssteuersätzen von etwa 15–30 % für mittlere bis hohe Einkommen, verglichen mit 40–50 % (oder mehr) in Ländern wie Frankreich, Österreich oder Italien mit dem Standardsystem. Frankreich und Österreich haben beispielsweise Spitzensteuersätze von etwa 55 %, Deutschland von 45 %, während Spitzenverdiener in der Schweiz mit einem effektiven Steuersatz von etwa ~25 % rechnen können. Theoretisch bedeutet das mehr Nettoeinkommen.

  • Kein lokales Stellenangebot erforderlich: Anders als Expats außerhalb der EU benötigen Sie kein Schweizer Unternehmen als Sponsor. Dank der EU-Freizügigkeit können Sie in die Schweiz ziehen und sich selbstständig als Selbstständiger registrieren lassen. Sie sind praktisch Ihr eigener Chef und bringen Ihr Unternehmen mit.

  • Kunden behalten, remote arbeiten: Die Schweiz ermöglicht Ihnen, ohne Einschränkungen per Remote-Arbeit für ausländische Kunden zu arbeiten. Sie benötigen weder Schweizer Kunden noch einen Schweizer Arbeitgeber. Solange Sie sich in der Schweiz registrieren und dort Steuern/Versicherungen zahlen, können Sie von Italien, Deutschland oder anderswo aus verdienen. Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass Sie auf dasselbe Einkommen in der Schweiz und in Ihrem Heimatland doppelt besteuert werden (mehr dazu später). Ihr Einkommen wird also nur in der Schweiz besteuert, sobald Sie dort ansässig sind.

  • Lebensqualität: Nicht zu vergessen die erstklassige Lebensqualität der Schweiz – saubere Städte, niedrige Kriminalität, hervorragende öffentliche Verkehrsmittel und natürlich atemberaubende Natur direkt vor der Haustür. Für viele ist das ein großer Anziehungspunkt. Vielleicht sind Sie bereit, etwas mehr für Lebensmittel oder Miete zu bezahlen, um dafür Sicherheit, Stabilität und die Alpenlandschaft jedes Wochenende zu genießen. Die Lifestyle-Vorteile bereichern zwar nicht direkt Ihr Bankkonto, können aber die Sache versüßen, wenn die Finanzen ausgeglichen sind.

Ein Umzug ist jedoch ein großer Schritt. Niedrigere Steuern != automatisch reicher. Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind extrem hoch – sie gehören zu den höchsten weltweit. Schweizer Großstädte wie Zürich oder Genf liegen mit einem Lebenshaltungskostenindex von etwa 115–120 (wobei 100 dem Basiswert von New York City entspricht) an der Spitze. Im Vergleich dazu erreichen Städte in Italien oder Deutschland im gleichen Index nur etwa 60–70. Praktisch gesehen kostet in der Schweiz fast alles mehr – Miete, Lebensmittel, Versicherungen. Die entscheidende Frage ist also, ob die Steuerersparnisse diese Mehrausgaben für Sie aufwiegen. Im Abschnitt Lebenshaltungskosten vs. Nettoeinkommen werden wir einige Zahlen durchgehen, um die Frage „Werde ich tatsächlich Geld sparen?“ für typische Freiberuflereinkommen unter 100.000 € zu beantworten.

Wichtige Erkenntnis: Die Schweiz kann ein höheres Nettoeinkommen bieten, wenn Ihr Einkommen hoch genug ist, um von niedrigen Steuersätzen zu profitieren. Wenn Sie jedoch ein bescheideneres Einkommen haben (sagen wir unter sechsstellig) und von speziellen Niedrigsteuerregelungen in Ihrem Heimatland profitieren (wie Italiens 15-prozentige Flat Tax für Freiberufler oder Frankreichs Auto-Entrepreneur-Regime), könnte dieser Vorteil schrumpfen oder ganz verschwinden. Lassen Sie uns ins Detail gehen und zunächst damit beginnen, wie Sie den Umzug legal durchführen können.

Können Freiberufler aus der EU legal in der Schweiz arbeiten?

(Ja – so geht’s)

Kurze Antwort: Ja, wenn Sie aus einem EU-/EFTA-Land kommen, können Sie legal in die Schweiz ziehen und dort freiberuflich tätig sein. Sie benötigen eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung und müssen sich als Selbstständiger registrieren. Für EU-Bürger ist der Prozess dank der Personenfreizügigkeit jedoch unkompliziert.

Rechte von EU-/EFTA-Bürgern: Als EU- oder EFTA-Bürger haben Sie das Recht, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten, ohne ein herkömmliches Arbeitsvisum zu benötigen. Dies beinhaltet auch das Recht, selbstständig tätig zu sein. In der Praxis beantragen Sie bei Ihrer Ankunft eine Bewilligung B (EU/EFTA) für die selbstständige Tätigkeit, die in der Regel jeweils fünf Jahre gültig ist. Die wichtigste Voraussetzung ist der Nachweis, dass Sie Ihren finanziellen Lebensunterhalt durch Ihr Unternehmen bestreiten können – d. h., Sie werden nicht auf Schweizer Sozialhilfe angewiesen sein. Es gibt keine explizite Einkommensgrenze im Gesetz, aber in der Praxis erwarten die Schweizer Behörden, dass Ihre freiberufliche Tätigkeit mindestens ein existenzsicherndes Einkommen generiert. Ein gängiger Richtwert liegt bei mindestens 30.000–40.000 CHF pro Jahr (ca. 30.000 €) als Rentabilitätsmaßstab. Dieser Betrag kann je nach Kanton und Familiengröße variieren – er stellt im Grunde die Grenze dar, unterhalb derer Sie als finanziell gefährdet gelten. Wenn Sie deutlich darüber verdienen, ist alles in Ordnung. Wenn Sie knapp darüber liegen, müssen Sie möglicherweise Ersparnisse oder einen sehr soliden Geschäftsplan nachweisen, um die Versicherung zu untermauern.

Ein Kunde oder mehrere? Eine häufige Sorge lautet: Kann ich in der Schweiz noch „selbständig“ sein, wenn ich nur einen Hauptkunden habe? Wie in vielen anderen Ländern gibt es auch in der Schweiz Vorschriften gegen die „Scheinselbständigkeit“. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit als Freiberufler, die praktisch wie ein Angestellter für einen einzigen Kunden/ein einziges Unternehmen arbeitet, was als Möglichkeit zur Vermeidung von Lohnsteuern angesehen werden kann. Die Schweizerische Sozialversicherungsanstalt (SVA) prüft den Status der Selbstständigkeit in diesem Fall genau. Wenn alle Ihre Einkünfte von einem einzigen Kunden stammen, insbesondere einem Schweizer, könnte der Verdacht bestehen, dass Sie de facto Angestellter dieses Kunden sind. Einen einzigen Kunden zu haben ist jedoch nicht grundsätzlich illegal – Sie müssen lediglich Ihre Unabhängigkeit nachweisen:

  • Sie sollten nachweisen, dass Sie wirklich autonom in Ihrer Arbeitsweise sind – z. B. indem Sie Ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen, Ihre eigene Ausrüstung verwenden, nicht in die Organisation des Kunden integriert sind, Arbeiten an Subunternehmer vergeben können usw. Diese Faktoren tragen dazu bei, zu beweisen, dass Ihr einziger Kunde tatsächlich ein Kunde und nicht Ihr „Chef“ ist.
  • Das Risiko ist höher, wenn sich der Kunde in der Schweiz befindet. Handelt es sich um einen ausländischen Kunden (z. B. ein deutsches Unternehmen), sind die Schweizer Behörden weniger besorgt, da es sich nicht um einen Schweizer Arbeitgeber handelt, der versucht, die Schweizer Lohnsteuer zu umgehen. Sie müssen sich dennoch bei der Schweizer Sozialversicherung als Selbstständiger registrieren, und die Behörden werden Sie um einen Nachweis Ihrer Geschäftstätigkeit bitten.
  • Lösung bei nur einem Großkunden: Viele Freiberufler erhalten in dieser Situation dennoch eine Genehmigung, insbesondere wenn sie einen Businessplan zur Diversifizierung ihres Kundenkreises vorlegen oder zumindest einige kleinere Nebenkunden haben. Im schlimmsten Fall entscheiden sich manche für die Gründung einer Schweizer GmbH und arbeiten diese ab – als Unternehmen, selbst mit nur einem Kunden, entgeht sie der Prüfung als „Einzelfreiberufler“ (obwohl die Gründung komplexer ist). Für die meisten ist dies jedoch nicht notwendig. Bereiten Sie sich einfach darauf vor, diese Fragen zu beantworten und gegebenenfalls einen Vertrag vorzulegen, der belegt, dass Ihr Kunde Sie als unabhängigen Dienstleister behandelt.

Fazit: Rechtlich gesehen können Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit von der Schweiz aus fortsetzen, auch für einen ausländischen Kunden, solange Sie sich ordnungsgemäß als Selbstständiger registrieren. Dank des Freizügigkeitsabkommens kann die Schweiz EU-Bürger nicht von der freiberuflichen Tätigkeit abhalten, solange sie keine öffentliche Belastung darstellen. Das Schlimmste, was passieren kann, wenn Sie nur einen Kunden haben, ist, dass die Schweizer SVA dieses Einkommen als Quasi-Arbeitsverhältnis einstuft – in einem solchen Fall müssen Sie möglicherweise etwas anders Sozialbeiträge zahlen (Ihr Kunde muss möglicherweise den Arbeitgeberanteil zahlen, wenn es sich um ein Schweizer Unternehmen handelt). Sitzt der Kunde jedoch im Ausland, kann die Schweiz dies nicht durchsetzen, sodass sie wahrscheinlich einfach Ihren Status als Selbstständiger akzeptiert und Ihnen die normalen Sozialbeiträge für Selbstständige auf Ihr Einkommen berechnet. Viele Freiberufler aus der EU arbeiten bereits legal von der Schweiz aus für EU-Kunden. Bewahren Sie einfach die entsprechenden Unterlagen auf, um die Seriosität Ihres Unternehmens nachzuweisen.

Schritt für Schritt ⮯

Umzug und Niederlassung als Freelancer in der Schweiz

Die Verlagerung Ihres freiberuflichen Unternehmens in die Schweiz ist mit Bürokratie, aber nicht überwältigend verbunden. Hier ist ein chronologischer Ablaufplan, der die Schritte in etwa der Reihenfolge nach beschreibt:

  1. Recherche und Vorbereitung vor der Ankunft:
  • Kanton mit Bedacht wählen: Steuersätze und die Einstellung gegenüber neuen Freiberuflern können je nach Kanton variieren. Beispielsweise sind Zug oder Schwyz für extrem niedrige Steuern bekannt, während Zürich oder Genf höhere Steuern, aber mehr Networking-Möglichkeiten bieten. Achten Sie auch auf die Sprache (Deutsch in Zürich/Zug, Französisch in Genf/Waadt, Italienisch im Tessin). Beispielsweise könnte ein Leben im Tessin für einen italienischen Freiberufler attraktiv sein (Italienisch sprechend, und Sie können bequem nach Mailand reisen) – die Steuern dort sind moderat, aber nicht so niedrig wie in der Zentralschweiz.

  • Sichere Unterkunft: Sie benötigen eine Schweizer Adresse für die Anmeldung. Beginnen Sie frühzeitig mit der Wohnungssuche, da der Markt angespannt ist. Die Mieten sind hoch: Eine Einzimmerwohnung kostet je nach Stadt und Lage im Zentrum oder am Stadtrand etwa 1.300–2.500 CHF/Monat. In Zürich kostet eine durchschnittliche Einzimmerwohnung im Stadtzentrum etwa 2.200 CHF. Kleinere Städte oder ländliche Gebiete können günstiger sein (und einige Niedrigsteuerkantonen sind ländlicher).

  • Dokumente zusammenstellen: Bereiten Sie vor Ihrem Umzug einen Ordner mit den Dokumenten vor, die Sie für die Anmeldung benötigen:

  • Reisepass oder Personalausweis.

  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung (Sie können eine Schweizer Krankenversicherung abschließen, die bei Ihrer Ankunft beginnt – mehr dazu gleich).

  • Nachweis Ihrer freiberuflichen Tätigkeit und Ihres Einkommens: Kundenverträge, aktuelle Rechnungen, Portfolio oder Website, Businessplan für Ihre Selbstständigkeit (mit Beschreibung Ihrer Tätigkeit, Ihrer Zielkunden, Ihres voraussichtlichen Einkommens). Sie benötigen nicht unbedingt einen formellen Businessplan, aber er ist hilfreich, insbesondere wenn Ihr Einkommen noch nicht hoch ist – er zeigt, dass Sie einen tragfähigen Plan haben, Geld zu verdienen. * Kontoauszüge oder Sparnachweise (optional, aber wenn Ihr aktuelles Einkommen unter der Schwelle von 30.000–40.000 CHF liegt, kann der Nachweis von Ersparnissen zum Leben Ihre Argumentation unterstützen).

  • Eventuell ein Budget oder eine Finanzprognose, um zu belegen, dass Sie sich die Lebenshaltungskosten in der Schweiz angesichts Ihres Einkommens leisten können. Einige Kantone verlangen dies möglicherweise nicht ausdrücklich, es ist aber gut, wenn Sie es haben.

  • Lebenslauf oder Qualifikationsnachweis (wenn Sie in einem reglementierten Beruf wie Anwalt, Arzt usw. tätig sind, für den besondere Regeln gelten – für typische Freiberufler wie Entwickler, Designer, Berater ist dies jedoch nicht erforderlich).

  • Erste Angebote für eine Schweizer Krankenversicherung: Eine Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft eine Schweizer Police abschließen, aber Sie sollten dafür ein Budget einplanen. Die durchschnittliche Prämie beträgt ca. 350–400 CHF pro Monat für den Basisschutz (je nach Franchise und Kanton höher oder niedriger). Holen Sie sich ein Online-Angebot von Versicherern oder Vergleichsportalen, um zu wissen, was Sie bezahlen. (Hinweis: Wenn Sie aus der EU kommen, können Ihre EHIC-Karte oder Reiseversicherung Notfälle in den ersten drei Monaten abdecken. Sie müssen sich jedoch bis zum Ende dieses Zeitraums bei einer Schweizer Versicherung anmelden.)

  • Abmeldung im Heimatland (falls zutreffend): Vor Ihrer Abreise ist es ratsam, Ihren Wohnsitz in Ihrem Heimatland abzumelden (z. B. in Deutschland eine Abmeldung, in Italien eine Meldung an die Steuerbehörde/AIRE für den Wohnsitz im Ausland, in Österreich eine Abmeldung, in Frankreich eine Meldung an das Finanzamt). Dadurch wird nachgewiesen, dass Sie ausgezogen sind und künftig in der Schweiz steuerlich ansässig sein werden. Dies verhindert Verwirrung hinsichtlich einer doppelten steuerlichen Ansässigkeit. Sie können dies in der Regel kurz vor oder nach Ihrem Umzug tun.

  1. Ankunft in der Schweiz (kein Visum erforderlich): Als EU-/EFTA-Bürger können Sie mit Ihrem Reisepass/Personalausweis frei in die Schweiz einreisen. Sie müssen kein Visum im Voraus beantragen. Mit der Einreise beginnt Ihr 90-tägiger visumfreier Aufenthalt. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie sich offiziell anmelden und Ihre Aufenthaltserlaubnis einholen. Tipp: Am besten melden Sie sich erst an, wenn Sie eine Unterkunft gefunden haben (auch bei vorübergehender Untermiete oder Airbnb), da Sie für die Anmeldung eine lokale Adresse benötigen.

  2. Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle/Gemeinde: Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zuzug in einen Schweizer Kanton müssen Sie sich beim Einwohneramt (Gemeindeamt) anmelden. Dies ist für jeden Zuzug in die Schweiz obligatorisch. Bringen Sie mit:

  • Ihren Reisepass/Personalausweis.
  • Mietvertrag oder Adressbestätigung Ihres Vermieters.
  • Nachweis einer Krankenversicherung (falls Sie noch nicht versichert sind, können Sie bei manchen Ämtern die Nachsendung des Versicherungsnachweises versprechen. Sie müssen ihn jedoch spätestens drei Monate später einreichen).
  • Füllen Sie ein Anmeldeformular aus und geben Sie an, dass Sie selbstständig sind (oder dies beabsichtigen). Sie können eine geringe Anmeldegebühr (~CHF 20–50) entrichten.
  • Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Auf dieser Grundlage bearbeitet das kantonale Migrationsamt Ihre B-Bewilligung.
  1. Beantragung der B-Bewilligung für selbständige Erwerbstätigkeit: Nach der Anmeldung bei der Gemeinde reichen Sie in der Regel beim kantonalen Migrationsamt einen Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung als selbständig Erwerbende ein. In manchen Kantonen leitet die Gemeinde Ihre Daten an das kantonale Migrationsamt weiter; In anderen Fällen müssen Sie sich separat bewerben. Beizufügende Dokumente (viele davon haben wir bereits vorbereitet):
  • Antragsformular für eine Aufenthaltsbewilligung (dieses finden Sie auf der Website des Amtes oder Kantons).
  • Kopie des Reisepasses, Meldebescheinigung der Gemeinde.
  • Nachweis der selbstständigen Tätigkeit und deren Existenzfähigkeit: z. B. Verträge, Rechnungen, Geschäftsplan, etwaige Gewerbeanmeldungen im Heimatland usw. Damit weisen Sie nach, dass Sie entweder Einkommen haben oder haben werden und keine Sozialhilfe benötigen. Falls Sie bereits einige Schweizer Rechnungen oder einen unterzeichneten Vertrag über zukünftige Arbeitsverhältnisse haben, fügen Sie diese bitte bei.
  • Nachweis Ihrer finanziellen Mittel auf Anfrage (Kontoauszüge oder Erklärung, dass Sie über Ersparnisse/Einkommen für Ihren Lebensunterhalt verfügen).
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung (ggf. können Sie diesen nachreichen, sobald Sie sich angemeldet haben).
  • Kopie des Adressmietvertrags.
  • Zahlungsbeleg für die Bewilligungsgebühr (falls zutreffend; die Gebühren für eine 5-jährige B-Bewilligung für EU-Bürger liegen je nach Kanton in der Regel zwischen 65 und 250 CHF).
  • Hinweis: EU-Bürger müssen im Gegensatz zu Unternehmern aus Nicht-EU-Ländern keine Nachweise wie „Bedeutung für die Schweizer Wirtschaft“ erbringen. Sie müssen also keine Arbeitsplätze schaffen oder hohe Kapitalinvestitionen tätigen. Es genügt, ein aktives Unternehmen und Einkommen nachzuweisen. Die Genehmigung ist in der Regel eine Formalität, sofern die Unterlagen in Ordnung sind.
  • Zeitrahmen: Die Ausstellung der Bewilligung kann einige Wochen bis zu 2–3 Monaten dauern. In der Zwischenzeit berechtigt Sie Ihre Meldebewilligung zum Bleiben und zur Aufnahme Ihrer Arbeit. Einige Kantone stellen ein vorläufiges Dokument aus. Während der Wartezeit können Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
  1. Beantragung Ihrer Aufenthaltsbewilligung: Nach der Genehmigung erhalten Sie Ihre Bewilligung B (EU/EFTA), die 5 Jahre gültig ist und Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit bestätigt. Herzlichen Glückwunsch – Sie sind offiziell ein/e in der Schweiz ansässige/r Freiberufler/in! Denken Sie daran, Ihre Genehmigung vor Ablauf zu erneuern (die Erneuerung ist in der Regel einfach, wenn Sie nachweisen können, dass Sie ein Einkommen erzielt und keine Sozialhilfe bezogen haben).

  2. Selbstständige/r bei der AHV anmelden: Dieser Schritt ist sehr wichtig und wird von Neulingen oft übersehen. In der Schweiz müssen Sie als Selbstständiger/in die AHV melden und die Selbstständigkeit für Beitragszwecke anerkennen lassen. Jeder Kanton hat eine Ausgleichskasse (deutsch: Ausgleichskasse, französisch: Caisse de compensation). Nach der Gründung Ihres Unternehmens (innerhalb weniger Wochen oder Monate) sollten Sie Folgendes einreichen:

  • Ein Formular zur Erklärung des Beginns der Selbstständigkeit (es gibt ein spezielles Formular).
  • Nachweise über Ihre Tätigkeit (ähnliche Nachweise wie für die Bewilligung: Kopien von ausgestellten Rechnungen, Verträgen, ggf. Ihr Businessplan usw.).
  • Damit wird festgestellt, dass Sie auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko arbeiten (kein verdeckter Angestellter). Kriterien sind unter anderem mehrere Kunden oder zumindest die Vermarktung Ihrer Firma, selbstständige Arbeit usw. Keine Sorge – EU-Bürger verlieren ihre Bewilligung nicht, wenn die SVA nicht sofort überzeugt ist; in der Regel werden weitere Informationen angefordert. Wenn Sie unseren früheren Hinweisen zum Nachweis der Unabhängigkeit folgen, sollten Sie diesen Antrag bestehen.
  • Nach der Annahme erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer und zahlen als Selbstständiger AHV-Beiträge (Alters- und Hinterlassenenversicherung, d. h. die staatliche Pensionskasse). Dieser Beitrag beträgt ca. 10 % Ihres Nettogewinns (gestaffelt für höhere Einkommen); Einzelheiten dazu finden Sie im Abschnitt Steuern.
  • Warum das wichtig ist: Die Registrierung bei der AHV als Selbstständiger dient nicht nur der Einzahlung in das System, sondern ist auch ein Nachweis Ihres Status. Wenn Sie jemals nachweisen müssen, dass Sie ein legaler Freiberufler sind (z. B. für die Anmietung einer Wohnung oder die Erneuerung einer Bewilligung), ist ein Schreiben der Ausgleichskasse, das Ihren Status als Selbstständiger bestätigt, unerlässlich. Melden Sie sich daher umgehend an (in der Regel nach Ihren ersten Einnahmen, da möglicherweise Nachweise wie Rechnungen verlangt werden).
  1. Geschäftsformalitäten (Anmeldungen, Bank, Mehrwertsteuer usw.):
  • Einzelfirma: Die meisten Freiberufler aus dem Ausland arbeiten als Einzelfirma unter ihrem eigenen Namen (dies ist die einfachste Form – keine separate Rechtsform oder Kapital erforderlich). Sie können einen Firmennamen wählen, aber offiziell lautet dieser in vielen Fällen „Ihr Name, Beruf“, sofern Sie keinen anderen Namen eintragen. Handelsregister: Wenn Ihr Jahresumsatz unter 100.000 CHF liegt, ist die Eintragung Ihrer Einzelfirma ins Handelsregister nicht erforderlich. Ab 100.000 CHF ist die Eintragung obligatorisch. Aber auch darunter können Sie sich freiwillig registrieren, um eine offizielle Firmennummer zu erhalten – manche tun dies aus Gründen der Glaubwürdigkeit oder um einen Firmennamen zu sichern. Es kostet ein paar hundert Franken. Für ein Ein-Personen-Beratungsunternehmen ist es optional, vorerst darauf zu verzichten.

  • Eröffnung eines Schweizer Bankkontos: Sie benötigen aus praktischen Gründen ein lokales Bankkonto (viele Schweizer Kunden oder Institutionen arbeiten nicht mit ausländischen IBANs), und es wird für Dinge wie die Zahlung der Schweizer Krankenversicherung, Miete usw. benötigt, (Wir nutzen oft das Schweizer Lastschriftverfahren). Die Kontoeröffnung ist unkompliziert, sobald Sie Ihre Bewilligung oder zumindest die Wohnsitzbestätigung haben. PostFinance, UBS, Credit Suisse oder die vielen Kantonalbanken bieten sich an. Einige Online-Neobanken (Neon, Revolut, Wise) bieten in der Schweiz auch Basisdienstleistungen an.

  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Die Schweizer Mehrwertsteuer (MwSt/TVA) hat einen Schwellenwert: Wenn Sie voraussichtlich mehr als 100.000 CHF pro Jahr in Rechnung stellen, müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren. Wenn Sie darunter liegen, sind Sie von der Mehrwertsteuer befreit, können sich aber freiwillig anmelden. Die Mehrwertsteuer in der Schweiz beträgt 8,1 % (Stand 2024) als Standardsatz für Dienstleistungen. Viele Freiberufler bleiben zunächst unter 100.000 CHF und registrieren sich nicht, was die Dinge vereinfacht (Sie müssen keine Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausweisen oder vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen einreichen). Wenn Ihr Einkommen später über 100.000 CHF steigt, müssen Sie sich registrieren.

  • Wenn Sie sich registrieren: Sie berechnen Schweizer Kunden die Schweizer Mehrwertsteuer. Für ausländische Kunden beinhaltet der Export von Dienstleistungen in der Regel den Nullsatz (oder Sie berechnen keine Mehrwertsteuer und der Kunde übernimmt die Mehrwertsteuer seines Landes per Reverse-Charge-Verfahren, wenn es sich um eine B2B-Dienstleistung handelt). Die Rechnungsstellung an Kunden besprechen wir im nächsten Abschnitt, aber keine Sorge – unter dem Schwellenwert zu liegen, bedeutet vorerst eine Verwaltungsaufgabe weniger.

  • Versicherung: Erwägen Sie neben der Krankenversicherung (obligatorisch) eine Haftpflichtversicherung, falls diese für Ihre Arbeit relevant ist (z. B. eine Berufshaftpflichtversicherung, wenn Sie als Berater tätig sind usw.). Sie ist nicht vorgeschrieben, wird aber von manchen Kunden gerne gesehen. Außerdem zahlen Sie als Selbstständiger nicht in die Arbeitslosenversicherung ein (diese gilt nur für Angestellte). Sie sollten daher einen Notfallfonds anlegen – Sie können in der Regel kein Schweizer Arbeitslosengeld beziehen, wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit wegbricht.

  • Buchhaltung: Beginnen Sie vom ersten Tag an mit der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben. Das Schweizer Recht verlangt eine ordnungsgemäße Buchführung, wenn Sie im Handelsregister eingetragen sind oder einen Umsatz von über 100.000 erzielen. Aber auch wenn nicht, müssen Sie Ihre Einkünfte steuerlich melden. Für Einzelunternehmer reicht eine einfache Tabellenkalkulation oder Software. Bewahren Sie Belege für abzugsfähige Betriebsausgaben auf (ja, Sie können Dinge wie Ihren Laptop, Büromaterial, einen Teil der Miete für das Homeoffice, Reisekosten zu Kunden usw. absetzen – diese reduzieren Ihren steuerpflichtigen Gewinn).

  • Informieren Sie Ihre Kunden im Heimatland über Ihren Umzug: Es ist ratsam, Ihre bestehenden Kunden über Ihren Umzug und Ihre Rechnungsstellung aus der Schweiz zu informieren. Dies ist vor allem für die Rechnungsstellung wichtig (Ihre Rechnungen sollten Ihre neue Schweizer Adresse und gegebenenfalls Ihre Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten oder darauf hinweisen, dass Sie nicht mehrwertsteuerpflichtig sind). Die Vertragsbedingungen sind in der Regel nicht betroffen. Prüfen Sie jedoch, ob eine Klausel enthalten ist, die Sie über die Erbringung von Dienstleistungen aus einem anderen Land informiert – bei Verträgen mit Remote-Freelancern ist dies in der Regel kein Problem.

  1. Laufende Compliance und Leben in der Schweiz:
  • Steuern: Im Gegensatz zu einigen EU-Ländern gibt es in der Schweiz kein Pay-as-you-earn-System für Selbstständige. Sie müssen jährlich eine Steuererklärung einreichen, in der Sie Ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und alle weiteren Einkünfte angeben. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Erklärungen sind in der Regel bis zum 31. März oder 30. April des Folgejahres fällig (je nach Kanton unterschiedlich), Fristverlängerungen sind möglich. Bei Ihrer Ankunft kann vorübergehend eine Quellensteuerregelung gelten, wenn Sie mitten im Jahr eingereist sind (einige Kantone regeln dies für Ausländer ohne ein volles Aufenthaltsjahr). Als Inhaber einer B-Bewilligung und Selbstständigkeit werden Sie jedoch dem normalen Steuersystem unterzogen. Stellen Sie sich auf vorläufige Steuerraten ein – einige Kantone versenden unterjährig Vorauszahlungen, um eine hohe Zahlung zu vermeiden. Keine Panik, wenn Sie diese erhalten; Sie können den Betrag oft an Ihre tatsächliche Einkommenserwartung anpassen. * Sozialversicherungsbeiträge: Jedes Jahr, nachdem Sie Ihre Steuern eingereicht haben, berechnet das Sozialversicherungsamt Ihre endgültigen AHV-Beiträge auf Grundlage Ihres deklarierten Einkommens und schickt Ihnen eine Rechnung (oft werden Ihnen auch vierteljährliche oder vorläufige Beträge berechnet). Die AHV für Selbstständige beträgt ungefähr 10 % des Einkommens bis zu CHF 57.400, darüber hinaus gelten etwas niedrigere Sätze (Sie können sich dann aber auch für optionale Pensionspläne entscheiden). Wir werden dies im Abschnitt Steuern näher erläutern. Denken Sie daran, dass es sich um eine von der Einkommenssteuer getrennte Bewilligung handelt.
  • Verlängerungen und Änderungen: Halten Sie Ihre Bewilligung auf dem neuesten Stand. Wenn Sie den Kanton wechseln oder Ihre Adresse ändern, müssen Sie sich bei der neuen Gemeinde neu anmelden (und Ihre Bewilligung kann in der Regel übertragen werden). Nach 5 Jahren erneuern Sie die B-Bewilligung, indem Sie erneut nachweisen, dass Sie weiterhin finanziell unabhängig sind (in der Regel genügt die Vorlage von Steuererklärungen oder ein Schreiben Ihres Steuerberaters). Nach 10 Jahren können Sie in vielen Fällen sogar eine C-Bewilligung (unbefristet) beantragen.
  • Familie: Wenn Sie Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder mitbringen möchten, ist eine Familienzusammenführung mit EU-Bürgern möglich. Ihr Ehepartner kann eine Aufenthaltserlaubnis als Familienmitglied erhalten (und wenn er ebenfalls aus der EU stammt, kann er ebenfalls frei arbeiten oder freiberuflich tätig sein). Sie müssen lediglich nachweisen, dass Sie über ausreichend Platz (Wohnung) und Einkommen verfügen, um sie zu unterstützen. Kinder können die örtlichen Schulen besuchen (öffentliche Schulen sind kostenlos und gut, aber meist in der Landessprache, also rechnen Sie mit der Eingewöhnungszeit.

Das deckt den administrativen Prozess ab. Es mag nach vielen Schritten klingen, aber viele laufen parallel ab, und wenn Sie fertig sind, sind Sie startklar. Nun die große Frage: Sparen Sie nach all dem tatsächlich Geld? Betrachten wir die finanzielle Seite: Steuern und Lebenshaltungskosten.

Steuerliche Auswirkungen

Werden Sie tatsächlich mehr Geld behalten?

Einer der Hauptgründe für diesen Schritt sind Steuerersparnisse. Es stimmt, dass die Schweiz im Allgemeinen niedrigere Einkommenssteuersätze hat als Italien, Frankreich, Deutschland oder Österreich, insbesondere für mittlere und hohe Einkommen. Das Bild kann jedoch differenziert sein, insbesondere bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 €. Vergleichen wir die Steuer- und Sozialabgabensysteme:

1. Schweizer Steuern für Selbstständige:

  • Einkommenssteuer: Die Schweiz hat ein progressives Einkommenssteuersystem mit drei Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden. Die Bundessteuer beträgt maximal 11,5 % auf steuerpflichtige Einkommen über CHF ~254.000. Die kantonalen und kommunalen Steuern variieren: Einige Kantone haben sehr niedrige, andere höhere Steuersätze. Bei einem steuerpflichtigen Gewinn von 100.000 CHF (ca. 103.000 €) zahlen Sie in einem Kanton mit mittlerem Steuersatz etwa 8–10.000 an den Bund und vielleicht 10–15.000 an den Kanton/die Gemeinde – insgesamt etwa 18–25.000, d. h. effektiv etwa 18–25 %. In einem Kanton mit niedrigem Steuersatz können es sogar nur etwa 15 % sein. Bei einem niedrigeren Einkommen wie 60.000 CHF (62.000 €) beträgt die Bundessteuer möglicherweise nur wenige Hundert (aufgrund eines erheblichen persönlichen Freibetrags) und die Kantonssteuer vielleicht einige Tausend – insgesamt vielleicht etwa 10 % oder weniger. Jeder Kanton veröffentlicht Steuersatztabellen, und viele bieten Online-Rechner an.

  • Steuerabzüge: Sie können Betriebsausgaben von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen. Dazu gehören Geräte, ein Teil der Miete bei Heimarbeit, Reisekosten für Geschäftsreisen usw. Diese Abzüge senken Ihr zu versteuerndes Einkommen, was ein Vorteil gegenüber einigen Flat-Tax-Systemen in anderen Ländern ist, die keine Abzüge zulassen (z. B. haben der Forfettario in Italien und der Kleinstunternehmer in Frankreich eine feste Steuerbemessungsgrundlage).

  • Keine Bedenken hinsichtlich der Vermögenssteuer (wahrscheinlich): In der Schweiz gibt es zwar eine Vermögenssteuer auf das Nettovermögen, aber sofern Sie nicht über große Ersparnisse/Immobilien verfügen (die Schwellenwerte liegen normalerweise bei Hunderttausenden CHF, variieren je nach Kanton), ist diese für die meisten Freiberufler, die nur mit einem Laptop und einigen Ersparnissen umziehen, vernachlässigbar.

  • Sozialabgaben: Als Selbstständiger zahlen Sie selbst in die AHV/AVS (staatliche Rentenversicherung) und einige kleinere Fonds (Invaliditätsversicherung usw.) ein. Der Satz beträgt im Jahr 2025 etwa 10,6 % auf das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bis zu CHF 57.400 und ist darüber etwas niedriger (9,6 % und dann 8,5 % für höhere Einkommensstufen). Wenn Sie sehr wenig verdienen (unter CHF 10.000), fällt ein Mindestbeitrag an (CHF 500/Jahr). Anders als in Deutschland oder Frankreich gibt es für Selbstständige keine obligatorische Arbeitslosen- oder Unfallversicherung – Sie können sich privat versichern. Auch die Krankenversicherung ist separat (wird nicht vom Gehalt abgezogen; Sie zahlen Prämien). Es fallen keine Arbeitgeberbeiträge an, da Sie Ihr eigener Chef sind – effektiv tragen Sie die gesamten 10 % (beachten Sie jedoch, dass diese 10 % deutlich niedriger sind als die kombinierten Sozialabgaben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in vielen EU-Ländern).

  • Altersvorsorge: Neben der AHV zahlen Schweizer Einwohner häufig in eine private Altersvorsorge (Säule 3a) ein oder können bei Firmengründungen freiwillig eine betriebliche Altersvorsorge (BVG, 2. Säule) nutzen. Diese können steuerliche Vorteile bieten. Der Einfachheit halber sei gesagt, dass Sie als Einzelunternehmer dazu nicht verpflichtet sind; Sie zahlen lediglich Sozialabgaben für Selbstständige und sonst nichts.

  • MWST: Wenn Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren (über 100.000 Umsatz), schlagen Sie 8,1 % auf die Rechnungen Ihrer Schweizer Kunden auf und überweisen diese regelmäßig ab. Da es sich in unserem Szenario jedoch meist um ausländische Kunden handelt, berechnen Sie für Exportdienstleistungen möglicherweise 0 % und erledigen nur den Papierkram. Bei einem Umsatz unter 100.000 werden Sie sich wahrscheinlich zunächst gar nicht registrieren, was bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer auf Ihren Rechnungen anfällt – einfacher für Sie und Ihre Kunden.

2. Steuern im Heimatland (Italien, Deutschland, Frankreich, Österreich) zum Vergleich:

Mal sehen, was Sie wahrscheinlich zahlen, wenn Sie nicht umziehen, und wie sich das im Vergleich darstellt:

  • Italien: Italienische Freiberufler haben bei einem Umsatz < 85.000 € eine goldene Chance: das Regime Forfettario (Pauschalbesteuerung). Beim Forfettario zahlen Sie 5 % Steuern für die ersten fünf Jahre (bei Neugründungen) und dann 15 % pauschal. Diese 5 %/15 % beziehen sich jedoch auf einen Teil Ihres Umsatzes (es wird eine feste Kostenquote je nach Branche angenommen – z. B. gelten bei Beratern 78 % des Umsatzes als steuerpflichtig, 22 % als Ausgaben). Tatsächlich ist es für viele äußerst günstig: Selbst bei 15 % sind das 15 % von beispielsweise 78 % des Einkommens = etwa 11,7 % Ihres Bruttoeinkommens. Keine progressive Steuer, keine hohen Steuersätze. Viele kleine italienische Freiberufler zahlen daher eine effektive Einkommenssteuer im Bereich von 5–10 %. Wenn Sie sich für Forfettario qualifizieren, ist es für die Schweiz schwer, diese Steuerbelastung allein zu übertreffen. Allerdings gibt es in Italien weiterhin Sozialabgaben. Die meisten Freiberufler zahlen in eine separate Sozialversicherung (INPS gestione separata) ein, die etwa 25 % ihres Einkommens (mit einem Minimum) beträgt. Unter Forfettario zahlen Sie tatsächlich weiterhin INPS. Insgesamt zahlt ein Italiener unter Forfettario also möglicherweise ~25 % (Sozialabgaben) + ~10 % (effektive Steuern) = ~35 % seines Einkommens. Gut verdienende Fachkräfte haben möglicherweise ihre eigenen Pensionsfonds mit anderen Sätzen. * Wenn Ihr italienisches Einkommen über 85.000 € liegt oder Sie keinen Anspruch auf Forfettario haben, gilt das Standardsystem: progressive IRPEF-Steuer von 23 % bis 43 % zuzüglich regionaler und kommunaler Zuschläge. Bei einem Einkommen von 60.000 € könnte die IRPEF-Steuer ~30 % betragen; bei 100.000 € würden Sie für den oberen Teil die 43 %-Steuerklasse erreichen. Zuzüglich Sozialabgaben (die variieren können, aber bei etwa 25 % liegen, sofern Sie keine Obergrenze festlegen). Gutverdiener in Italien müssen also mit ~50 % kombinierten Steuern und Sozialabgaben rechnen. Hier erscheint der Schweizer Gesamtbetrag von ~30–35 % (Steuern + AHV) attraktiv.

  • Italien hat außerdem ein spezielles Expat-Programm (50 % Steuerbefreiung für 5 Jahre) und eine pauschale Steuer von 100.000 € für superreiche Neuankömmlinge, aber diese würden unseren Rahmen sprengen.

  • Deutschland: Freiberufler in Deutschland zahlen eine progressive Einkommensteuer. Im Jahr 2025 beträgt der Spitzensteuersatz 42 % ab einem Einkommen von ca. 68.000 € und steigt nur bei sehr hohen Einkommen (über 277.000 €) auf 45 %. Für Besserverdiener gibt es außerdem einen Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer (der den Steuersatz effektiv um ca. 2–3 % erhöht), obwohl dieser für viele Steuerzahler kürzlich gesenkt wurde. Sozialabgaben: Deutschland kann Freiberuflern gegenüber nachsichtig sein, da viele Selbstständige von der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit sind – Sie müssen lediglich krankenversichert sein. Die Krankenversicherung in Deutschland kann teuer sein: Die gesetzliche Versicherung berechnet ca. 14 % Ihres Einkommens (gedeckelt auf ca. 58.000 €, darüber maximal ca. 800 €/Monat) und Sie zahlen den vollen Betrag selbst, wenn Sie selbstständig sind. Sie können sich für eine private Versicherung entscheiden, die günstiger sein kann, wenn Sie jung sind, aber dann kann der Beitrag mit zunehmendem Alter steigen. Es gibt außerdem eine Besonderheit: Bestimmte Freiberufler (Künstler, Journalisten) können einer Sonderkasse (KSK) beitreten, die die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge übernimmt. Im Allgemeinen zahlt ein typischer freiberuflicher Berater in Deutschland jedoch etwa 30–35 % Einkommenssteuer auf 80.000 €, zuzüglich etwa 5–10.000 € für die Krankenversicherung (und möglicherweise einige geringe Beiträge, wenn er freiwillig in die Rentenversicherung einzahlt). Insgesamt könnten es also etwa 40 % sein. Wenn Sie eine Familie haben, kostet die Krankenversicherung mehr (außer bei privater Versicherung).

  • Bemerkenswert ist, dass Deutschland keine Gewerbesteuer für Selbstständige erhebt, was gut ist. Und wenn Sie weniger als 22.000 € verdienen, können Sie als Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer vermeiden.

  • Im Vergleich zu Deutschland könnte die Schweiz die Einkommenssteuer also etwas senken (insbesondere in Niedrigsteuerkantonen) und einen einfacheren pauschalen Sozialsteuersatz von etwa 10 % haben (im Gegensatz zum stärker fragmentierten deutschen System). Dies könnte einen moderaten Nettogewinn bedeuten, aber keinen astronomischen Unterschied, es sei denn, Sie verfügen über ein wirklich hohes Einkommen.

  • Frankreich: Frankreichs Steuern gelten als hoch. Der Spitzensteuersatz beträgt 45 % (über 168.000 €), aber Frankreich erhebt auch erhebliche Sozialabgaben auf die meisten Einkommen (CSG/CRDS, ca. 9,7 %). Einige Quellen geben daher einen kombinierten Spitzensteuersatz von ca. 55 % an. Bei mittleren Einkommen: bis ca. 27.000 € zahlen Sie 11 %, dann 30 % bis ca. 77.000 €, dann 41 % bis ca. 168.000 € usw. Selbstständige in Frankreich nutzen häufig die Kleinstunternehmerregelung, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten (für Dienstleistungen ca. 77.700 €/Jahr). Im Rahmen dieser Regelung zahlen Sie ca. 22 % Ihres Einkommens als Sozialabgaben und optional eine geringe Einkommensteuer (2,2 %), wenn Sie sich für eine Pauschalsteuer entscheiden. Effektiv also ca. 24 % des Bruttoumsatzes und keine weitere Einkommenssteuererklärung. Das ist zwar der Einfachheit halber recht attraktiv, bezieht sich aber auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn – bei hohen Ausgaben ist es weniger ideal. Überschreiten Sie den Schwellenwert oder verlassen Sie die Mikro-Regelung, wechseln Sie zum Standardregime: ca. 45 % Gewinnsteuer bei höheren Einkommen und Sozialabgaben (für Freiberufler können diese ca. 25–30 % des Gewinns für Rente, Krankenversicherung usw. betragen, oft mit festen Mindestbeträgen).

  • Grobe Schätzung: Ein französischer Freiberufler mit einem Einkommen von 50.000 € zahlt möglicherweise ca. 15.000 € Sozialabgaben und als Kleinstunternehmer wenig bis gar keine Einkommenssteuer, sodass ca. 35.000 € netto (70 %) übrig bleiben. In der Schweiz würden 50.000 CHF sehr gering besteuert (vielleicht 5.000 €) zuzüglich 5.000 € AHV, sodass 40.000 € (80 %) übrig blieben. Höhere Kosten könnten die Differenz jedoch aufzehren. Bei einem Einkommen von 100.000 € könnte ein französischer Freiberufler nach dem Standardsystem leicht 45.000 € Steuern + 20.000 € Sozialabgaben = 65.000 € zahlen (es bleiben also 35.000 € netto!). In der Schweiz könnten es bei 100.000 € ~25.000 € Steuern + 15.000 € AHV = 40.000 € sein, sodass 60.000 € netto übrig bleiben. Das ist ein enormer Nettogewinn für Spitzenverdiener in der Schweiz. Bei niedrigeren Einkommensstufen, sagen wir 70.000 €, bleiben Ihnen in Frankreich möglicherweise ~40.000 € netto, in der Schweiz vielleicht ~50.000 € netto – besser, aber dann teurer…

  • Frankreich bietet außerdem spezielle Programme für Expats und Rückkehrer (ähnlich der italienischen Impatriate-Ermäßigung), die Ihr zu versteuerndes Einkommen für 5 Jahre halbieren können. Wenn eines dieser Programme zutrifft, ist Ihre französische Steuer möglicherweise bereits niedrig.

  • Österreich: Die österreichische Einkommensteuer beträgt 50 % bei etwa 90.000 € und 55 % über 1 Mio. €. Die Sozialversicherung für Selbstständige (SSVA) beträgt etwa 18–20 % des Einkommens (für Rente, Krankenversicherung usw.), wobei für neue Ein-Personen-Unternehmen Mindestbeiträge von etwa 500 € pro Quartal anfallen. Ein österreichischer Freiberufler mit einem Einkommen von 60.000 € muss also grob geschätzt etwa 30 % Einkommenssteuer plus etwa 12.000 € Sozialabgaben zahlen, insgesamt also etwa 30.000 € (50 %). Es gibt einige günstige Regelungen für Kleinunternehmen (wie den neuen Selbständigenbonus mit kleinen Steuergutschriften oder die Vereinfachung der Buchhaltung bei Unterschreiten eines bestimmten Einkommens). Dennoch liegen die Steuern in Österreich im europäischen Vergleich eher im oberen Bereich. Die Schweiz bietet österreichischen Freiberuflern wahrscheinlich eine deutliche Steuerermäßigung (insbesondere in einem Niedrigsteuerkanton).

3. Doppelbesteuerung – Keine Sorge, Sie zahlen nicht doppelt:

Bei einem Umzug ist es wichtig, die Besteuerung desselben Einkommens in beiden Ländern zu vermeiden. Alle betroffenen Länder (Italien, Deutschland, Frankreich, Österreich) haben Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz. Diese Abkommen besagen im Allgemeinen, dass, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz nehmen, die Schweiz das Recht hat, Ihr weltweites Einkommen zu besteuern und Ihr Herkunftsland Sie entweder als Nichtansässigen behandeln oder Ihnen eine ausländische Steuergutschrift gewähren muss. In der Praxis:

  • Sie müssen für das Jahr Ihres Wegzugs eine letzte Steuererklärung in Ihrem Heimatland einreichen (die die Einkünfte bis zu Ihrem Auszugsdatum abdeckt). Danach, wenn Sie Ihren Wohnsitz ordnungsgemäß gewechselt haben, müssen Sie dort keine jährlichen Steuern auf Ihre Geschäftseinkünfte zahlen.
  • Beispiel: Sie ziehen am 1. Juli 2025 in die Schweiz. Von Januar bis Juni 2025 sind Sie in Ihrem Heimatland steuerpflichtig (möglicherweise auf Ihr weltweites Einkommen). Ab Juli sind Sie in der Schweiz steuerpflichtig und zahlen nur noch Schweizer Steuern auf Einkünfte von Juli bis Dezember (und darüber hinaus). Das Abkommen stellt sicher, dass jeder Teil von dem einen oder dem anderen Land besteuert wird, nicht von beiden.
  • Wenn Sie nach dem Umzug weiterhin Einkünfte aus Ihrem Heimatland beziehen (z. B. Lizenzgebühren oder Mieteinnahmen aus behaltenem Eigentum), bestimmen die Abkommensregeln, wer diese besteuert. Normalerweise werden Kapitalerträge in Ihrem Heimatland weiterhin besteuert, aber dann gewährt die Schweiz eine Gutschrift, und umgekehrt.
  • Der Schlüssel liegt darin, die steuerliche Anbindung an Ihr Heimatland klar zu kappen: Melden Sie Ihren Wohnsitz ab, verbringen Sie weniger als sechs Monate pro Jahr dort und unterhalten Sie dort keinen festen Wohnsitz. Jedes Land hat leicht unterschiedliche Kriterien (z. B. gilt in Frankreich der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen, in Deutschland die 6-Monats-Regel, in Italien die 183-Tage-Regel und die Registrierung). Stellen Sie sicher, dass Sie diese erfüllen, damit Sie zweifelsfrei in der Schweiz steuerpflichtig sind.
  • Hinweis: Wenn Sie mitten im Jahr umziehen, kann ein Teil Ihres Einkommens für einen Teil des Jahres im Land mit den höheren Steuern versteuert werden. Die hohen Steuerersparnisse kommen also bereits ab dem ersten vollen Jahr in der Schweiz voll zum Tragen.

4. Sparen Sie also Steuern?

Wenn Sie ein Spitzenverdiener sind (nahezu 100.000 € oder mehr): Sehr wahrscheinlich ja. Rein steuerlich kann der effektive Steuersatz in der Schweiz leicht um 10–20 Prozentpunkte niedriger sein. Außerdem müssen Sie sich keine Sorgen mehr um die vierteljährliche Mehrwertsteuer in der EU machen (sofern Sie in der Schweiz unter dem Schwellenwert liegen) und der Sozialabzug ist etwas niedriger. Dies könnte Ihr Nettoeinkommen um 10–20 % erhöhen, wie einige Schätzungen nahelegen, insbesondere wenn Sie zu Hause Spitzensteuersätze gezahlt haben. Beispielsweise könnte ein französischer Freiberufler mit einem Nettoeinkommen von 120.000 € von etwa 50.000 € in Frankreich auf etwa 75.000 € in der Schweiz steigen – ein gewaltiger Sprung.

Wenn Sie im mittleren Einkommensbereich (sagen wir 50.000–80.000 €) verdienen: Die Einsparungen sind deutlich geringer, und in manchen Fällen zahlen Sie in der Schweiz unter Berücksichtigung aller Kosten insgesamt möglicherweise mehr. Viele EU-Länder haben Möglichkeiten, die Steuerlast für kleine Unternehmen zu senken (z. B. Italiens 15 % Flat Tax, Frankreichs vereinfachtes System usw.), sodass Ihre effektive Steuerlast im Inland möglicherweise nicht so hoch ist. In der Schweiz werden beispielsweise 70.000 CHF mit etwa 10–15 % Einkommensteuer besteuert; in Italien beträgt der Steuersatz nach dem Forfettario etwa 5–15 %. Die Sozialabgaben sind am Ende ziemlich ähnlich (Schweiz ~10 %, Italien ~25 %, aber in Italien gibt es möglicherweise eine Obergrenze oder Ermäßigungen für Geringverdiener; Deutschland ~0 % Rente, aber ~14 % Krankenversicherung; Frankreich ~22 % der Einnahmen). Es ist stark fallabhängig.

Ein kurzer, anschaulicher Vergleich anhand eines Einkommens von 60.000 € (ca. 65.000 CHF):

  • In Deutschland (alleinstehend, 60.000 € steuerpflichtig): Einkommensteuer ~12.000 € (effektiv ~20 %), Krankenversicherung ca. 5.000 €, keine Rente = Netto ~43.000 € (72 %).
  • In Italien (bei Anspruch auf 15 % pauschal auf 78 % des Einkommens): Steuern ~7.000 €, INPS ~15.000 € = Netto ~38.000 € (63 %). Unter dem Forfettario-Starter-Satz von 5 % wäre der Nettobetrag höher: ~43.000 €.
  • In Frankreich (Kleinstunternehmer mit 60.000 € Brutto für Dienstleistungen): Sozialabgaben + Steuern ~24 % von 60.000 € = 14.400 €, Netto ~45.600 € (76 %). (60.000 € überschreiten jedoch die Mikroschwelle, wenn es sich um reine Dienstleistungen handelt, daher wird vom Standard ausgegangen: Steuern ~10.000 €, Sozialabgaben ~15.000 € = Netto ~35.000 €, 58 %).
  • In Österreich (60.000 € Gewinn): Steuern ~15.000 €, Sozialabgaben ~12.000 € = Netto ~33.000 € (55 %).
  • In der Schweiz (65.000 CHF ~ 60.000 €, in einem Kanton mit mittlerem Steuersatz): Steuern vielleicht 6.000 CHF (5.500 €), AHV ~6.500 CHF (6.000 €), Krankenversicherung ~4.500 CHF (4.000 €) für eine Person, Gesamtkosten ~15.500 €, Netto ~44.500 € (74 %). Kantone mit niedrigen Steuern könnten netto etwas mehr verdienen, Kantone mit hohen Steuern etwas weniger.

Wie Sie sehen, bietet die Schweiz den besten Nettogewinn für Österreich (ein enormer Sprung) und das französische Standardsystem. Im Vergleich zur Mikrosteuer in Deutschland, Frankreich oder Italien liegt der Nettogewinn in der Schweiz in der gleichen Größenordnung oder etwas niedriger/höher. Beachten Sie, dass der Schweizer Nettogewinn vor Berücksichtigung der Lebenshaltungskostenunterschiede gilt – worauf wir als Nächstes eingehen werden.

Wichtiger Hinweis: Wenn Ihr freiberufliches Unternehmen sehr niedrige Gewinnmargen hat (d. h. Sie haben viele Ausgaben), kann die Schweiz vorteilhaft sein, da Sie die tatsächlichen Ausgaben abziehen und nur den tatsächlichen Gewinn versteuern. In einigen Systemen, wie dem italienischen Forfettario, können Sie die tatsächlichen Ausgaben nicht abziehen (es wird ein pauschaler Prozentsatz angenommen). Wenn Sie beispielsweise 80.000 € Einnahmen, aber 40.000 € Ausgaben haben, werden Sie in der Schweiz nur auf 40.000 € Gewinn besteuert. Im italienischen Forfettario werden beispielsweise nur 22 % der Ausgaben angenommen und 62.000 € versteuert. In solchen Fällen könnte das Schweizer System Ihnen trotz höherer Basissteuersätze in manchen Fällen Geld sparen.

Noch ein Hinweis: „Was ist mit der Quellensteuer von 35 %?“ Sie haben vielleicht gehört, dass in der Schweiz auf bestimmte Zahlungen eine Quellensteuer von 35 % erhoben wird. Diese gilt nicht für Ihr freiberufliches Einkommen. Sie betrifft hauptsächlich Dinge wie Bankzinsen, Dividenden von Schweizer Unternehmen usw. und ist von der Steuer absetzbar. Sie hat keinen Einfluss auf Ihre Unternehmensgewinne oder Kundenzahlungen. Daher ist sie für unsere Zwecke kein Problem.

Arbeiten für Ihre EU-Kunden aus der Schweiz

(Rechtliche und praktische FAQs)

Einer der Vorteile moderner Arbeitswelten ist, dass Sie Ihre Kunden überall und von überall aus bedienen können. In der Schweiz gibt es keine Anforderungen an die lokale Geschäftstätigkeit und auch keine Exportbeschränkungen für Dienstleistungen. Sie können also auch nach Ihrem Umzug unbedingt weiterhin remote für Ihre italienischen, deutschen, französischen usw. Kunden arbeiten. Tatsächlich haben viele Freiberufler in der Schweiz überwiegend ausländische Kunden (schließlich ist das Land klein).

Hier finden Sie häufige Fragen und Überlegungen:

Weitere Herausforderungen und Tipps für einen reibungslosen Übergang

Ein Umzug in ein anderes Land ist nicht nur mit Bürokratie und Geld verbunden. Hier sind einige abschließende Überlegungen und Tipps, damit Ihr Schweizer Abenteuer als Freiberufler reibungslos verläuft:

  • Sprache und Integration: Die Schweiz hat vier Landessprachen – Deutsch (am häufigsten, in den zentralen und östlichen Kantonen), Französisch (Westen), Italienisch (Süden, Tessin) und Rätoromanisch (kleiner Teil Graubündens). Viele Schweizer sprechen gut Englisch, insbesondere im Geschäftsleben, aber im Alltag wird die Landessprache eine wichtige Rolle spielen. Seien Sie darauf vorbereitet – z. B. werden Mietverträge, offizielle Briefe und Steuerformulare auf Deutsch/Französisch/Italienisch verfasst. Es ist ratsam, die Grundlagen der Landessprache des gewählten Kantons zu erlernen. Das hilft auch im sozialen Bereich. Jede Region hat ihre kulturellen Besonderheiten, und die Integration (lokale Freundschaften knüpfen, Vereinen beitreten oder Aktivitäten) wird Ihre Erfahrung verbessern. Als Freiberufler haben Sie keine Kollegen, mit denen Sie Kontakte knüpfen können, daher müssen Sie sich bemühen, Leute kennenzulernen – vielleicht besuchen Sie Co-Working-Spaces oder Meetups.

  • Networking für Unternehmen: Sie können Ihr Geschäft zwar ausschließlich mit ausländischen Kunden betreiben, aber ziehen Sie auch in Erwägung, den Schweizer Markt für neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Die Schweiz ist reich an Unternehmen und Wohlstand. Wenn Sie etwas Einzigartiges bieten, gewinnen Sie möglicherweise Kunden, die bereit sind, einen Aufpreis zu zahlen. Treten Sie LinkedIn-Gruppen, lokalen Handelskammern oder Freelancer-Gruppen bei (es gibt Facebook-Gruppen für englischsprachige Freelancer in Zürich/Genf usw.). Mundpropaganda ist in der Schweiz sehr beliebt, und eine Schweizer Adresse und Telefonnummer kann Ihnen Türen öffnen.

  • Bankgeschäfte und Zahlungen: Mit Ihrer Genehmigung ist die Eröffnung einer Schweizer Bank unkompliziert. Beachten Sie jedoch, dass einige internationale Dienste (wie bestimmte Zahlungsgateways, Stripe usw.) mit Sitz in der Schweiz möglicherweise etwas andere Prozesse haben (z. B. ist Stripe in der Schweiz tätig, zahlt aber in CHF oder EUR auf Schweizer Konten ein usw.). Passen Sie Ihre Rechnungsstellung bei Bedarf an, um die richtigen IBAN- und SWIFT-Codes zu verwenden. Wenn Sie noch ein Bankkonto in Ihrem Heimatland haben, können Sie es eine Zeit lang behalten (insbesondere, wenn Sie noch offene Rechnungen bezahlen müssen oder Euro halten möchten). Der Einfachheit halber können Sie es später schließen oder auch nicht – das bleibt Ihnen überlassen. Achten Sie bei Geldtransfers auf die Wechselkurse. Der Schweizer Franken ist recht stark; das ist gut für Ihre Kaufkraft im Ausland. Wenn Ihre Kunden jedoch in Euro zahlen, bedeutet ein starker Franken, dass Sie bei der Umrechnung von EUR-Zahlungen weniger CHF erhalten (zuletzt: 1 € = 0,95 CHF – fast Parität).

  • Auszugsformalitäten im Heimatland: Wir haben die Abmeldung Ihres Wohnsitzes angesprochen. Informieren Sie sich auch über die Steuerabzugsverfahren. Wenn Sie beispielsweise in Ihrem Land Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben (z. B. INPS in Italien oder Rentenversicherung in Österreich), informieren Sie Ihr Land über Ihren Wegzug – möglicherweise können Sie einen Teil der Beiträge zurückerstattet bekommen oder zumindest Ihre Zahlungsverpflichtungen beenden. Wenn Sie lokale Gewerbesteuern oder Kammerbeiträge zahlen, kündigen Sie diese. Kündigen oder aktualisieren Sie alle Gewerbe- oder Mehrwertsteuerregistrierungen in Ihrem Heimatland, damit die Behörden dort wissen, dass Sie Ihre Tätigkeit eingestellt haben (um automatische Steuerbescheide oder Bußgelder zu vermeiden). Schließen Sie im Wesentlichen das Kapitel ab, damit Sie ausschließlich nach Schweizer Recht arbeiten können.

  • Rente und Sozialleistungen: Ein Nachteil eines Umzugs ist, dass Sie möglicherweise ein Sozialversicherungssystem verlassen, in dem Sie Leistungen bezogen haben. In Frankreich oder Deutschland beispielsweise haben Freiberufler möglicherweise keinen Arbeitslosenschutz. In der Schweiz ist es ähnlich (keine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige). Die Schweizer AHV zahlt in Ihre zukünftige staatliche Rente ein (die möglicherweise niedriger ausfällt als in manchen EU-Ländern, aber Sie können später jederzeit entscheiden, wo Sie in Rente gehen und möglicherweise Leistungen über Abkommen kombinieren). Erwägen Sie die Einzahlung in eine private Altersvorsorge (Säule 3a in der Schweiz), um Steuerabzüge und Altersvorsorge zu erzielen. Wenn Sie die Schweiz irgendwann verlassen, können Sie Ihre angesparte Rente oft (unter bestimmten Bedingungen) beziehen.

  • Notfallplan: Was ist, wenn es nicht klappt oder Sie sich entscheiden, zurückzukehren? EU-Bürger können jederzeit in ihre Heimat zurückkehren. Wenn Sie Ihre Schweizer Aufenthaltserlaubnis aufgeben, können Sie sich abmelden und in Ihr altes Land zurückkehren (oder es in einem anderen versuchen). Es ist ratsam, einige Bindungen aufrechtzuerhalten (nicht aus steuerlichen, sondern aus praktischen Gründen) – z. B. ein lokales Bankkonto oder eine Postanschrift in Ihrem Heimatland für eine Weile zu behalten, bis Sie sicher sind, dass die Schweiz für Sie von Dauer ist. Auch wenn Sie in Ihrem Heimatland Eigentum besitzen, kann dies die steuerliche Ansässigkeit erschweren (wenn Sie es jedoch vermieten oder es sich um geringfügige Immobilien handelt, gilt in der Regel ein Abkommen).

  • Professionelle Beratung: Dieser Leitfaden ist ein guter Anfang (wenn wir das so sagen dürfen!), aber ziehen Sie eine einstündige Beratung durch einen Schweizer Steuerberater oder einen Umzugsberater in Betracht, insbesondere wenn Ihre Situation Besonderheiten aufweist (z. B. wenn Sie eine Familie haben, ein sehr hohes Einkommen haben oder es zu Komplikationen mit einem Kunden kommen kann). Die Schweizer Bürokratie ist relativ übersichtlich, aber ein Fachmann kann überprüfen, ob Sie alles optimieren (er kann Ihnen beispielsweise raten, ob Sie sich freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren lassen oder ob Sie aus Haftungs- oder Steuergründen in Ihrem Fall eine GmbH gründen sollten usw.). Buchhaltungsdienste für einen einfachen Einzelunternehmer können mehrere hundert Franken pro Jahr kosten – das kann sich lohnen, um sicherzustellen, dass Sie alles richtig einreichen, insbesondere im ersten Jahr, wenn Sie möglicherweise nur einen Teil des Jahres Steuern zahlen müssen.

  • Psychologischer Aspekt: Ein Umzug aus dem sonnigen Italien oder dem kulturell pulsierenden Frankreich in die ruhige Schweiz kann ein Schock sein. Sauberkeit und Effizienz sind zwar schön, aber Sie vermissen möglicherweise die Lebendigkeit oder bestimmte Lifestyle-Elemente der Heimat. Es ist gut, für einen längeren Zeitraum (bis zu 90 Tage) zu bleiben, bevor Sie sich festlegen. EU-Bürger können sich sogar bis zu drei Monate als Besucher in der Schweiz aufhalten. Sie könnten einen Probelauf machen: Wohnen Sie ein oder zwei Monate dort (Untermiete über Airbnb), arbeiten Sie mit anderen zusammen, treffen Sie Einheimische und schauen Sie, wie Ihnen der Alltag gefällt, bevor Sie Ihr Leben und Geschäft vollständig umsiedeln. So können Sie feststellen, ob es für Sie persönlich passt.

  • Arbeitender Ehepartner: Wenn Sie einen Partner haben, beachten Sie, dass Ihre EU-B-Bewilligung diesem in der Regel ebenfalls das Recht zur Arbeit einräumt (selbst wenn er nicht aus der EU stammt, darf er im Rahmen der Familienzusammenführung arbeiten). Die Jobsuche kann für ihn jedoch ohne die Landessprache eine Herausforderung sein. Sprechen Sie darüber, denn wenn er keine Stelle findet, ist das alleinige freiberufliche Einkommen nach Abzug der Kosten noch sinnvoll? Andererseits: Wenn er einen guten Job in der Schweiz findet, verbessert sich die gesamte finanzielle Situation.

  • „Was passiert, wenn das Einkommen sinkt?“ Beachten Sie, dass die 5-jährige B-Bewilligung für die EU recht sicher ist – sie wird nicht widerrufen, solange Sie nicht die Sozialhilfe leisten. Wenn Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten gerät und Sie nichts mehr verdienen, könnten die Behörden nach einiger Zeit Ihre Selbstständigkeit in Frage stellen. Nach Schweizer Recht haben EU-Bürger ein Aufenthaltsrecht, solange sie wirtschaftlich aktiv sind oder über ausreichende Mittel verfügen. In der Praxis werden Sie nach einem schlechten Jahr in der Regel nicht ausgewiesen, wenn Sie Ersparnisse oder einen glaubwürdigen Plan zur Erholung haben. Versuchen Sie jedoch, die Schweizer Sozialhilfe zu vermeiden – das ist ein Warnsignal für eine Verlängerung. Im schlimmsten Fall könnten Sie in eine andere Aufenthaltserlaubniskategorie wechseln (z. B. in eine nicht erwerbstätige Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie wirklich über Ersparnisse/Investitionen zum Leben verfügen). Diese Szenarien sind jedoch selten – die meisten, die als Freiberufler umziehen, kommen weiterhin gut über die Runden.

  • Umzugslogistik: Der eigentliche Umzug – Sie können Ihre Möbel mitnehmen, oder auch nicht. Die Schweiz erlaubt Ihnen, Ihre persönlichen Gegenstände bei der Wohnsitznahme zollfrei einzuführen (Sie füllen ein Formular beim Zoll aus). Wenn Sie ein Auto mitbringen, können Sie es ein Jahr lang benutzen, danach müssen Sie es offiziell einführen und auf Schweizer Kennzeichen anmelden (und Einfuhrzölle zahlen + es überprüfen lassen). Manche entscheiden sich, das Auto zu verkaufen und stattdessen ein neues in der Schweiz zu kaufen. Kleinigkeiten wie Elektrogeräte – Schweizer Stecker sind anders (aber Eurostecker Typ C passen in Schweizer Steckdosen, die großen Schukostecker nicht). Es kann ein paar Monate dauern, bis Sie sich richtig eingelebt haben.

Abschluss

Die Entscheidung treffen

Ein Umzug in die Schweiz ist für Freiberufler aus der EU durchaus machbar – Tausende tun es – und kann ein Weg zu niedrigeren Steuern und einem neuen Lebensstil sein. Für gut verdienende Freiberufler, die es satt haben, dass die Hälfte ihres Einkommens im Inland für Steuern draufgeht, bietet die Schweiz eine attraktive Alternative mit effektiven Steuersätzen oft im Bereich von 20–30 %, einer stabilen Wirtschaft und erstklassigen Dienstleistungen. Sie können Ihre Arbeit aus der Ferne legal fortsetzen für ausländische Kunden; das Schweizer System ist flexibel genug, um Ein-Personen-Unternehmen aus dem Ausland zu unterstützen, solange Sie die Einrichtungsschritte befolgen und nachweisen, dass Sie wirklich selbstständig sind.

Es gibt jedoch kein Patentrezept. Sie müssen Steuerersparnisse gegen Lebenshaltungskosten abwägen. Bei Einkommen unter sechsstelligen Beträgen oder Personen, die bereits in günstigen Steuersystemen (wie der italienischen Flat Tax) leben, kann der finanzielle Gewinn gering oder gar nicht vorhanden sein, sobald Sie Schweizer Preise für Miete, Versicherung und Latte Macchiato zahlen. Grundsätzlich belohnt die Schweiz höhere Einkommen – wenn Sie weit über 100.000 € verdienen, können Sie in absoluten Franken am meisten gewinnen. Wenn Sie <50.000 € verdienen, bleibt Ihnen am Monatsende in der Schweiz möglicherweise sogar weniger Geld übrig als zu Hause.

Werden Sie also tatsächlich Geld sparen?Vielleicht ja, vielleicht nein. Rechnen Sie Ihr Szenario durch. Wenn Sie nach den Berechnungen feststellen, dass Sie in der Schweiz nur ein klein wenig mehr (oder weniger) verdienen würden, überlegen Sie, ob sich die nicht-monetären Vorteile trotzdem lohnen: Sicherheit, Sauberkeit, internationales Umfeld, wunderschöne Natur usw. Für manche sind diese unbezahlbar. Für andere rechtfertigen keine Berge eine Gehaltskürzung.

Kann man weiterhin legal freiberuflich arbeiten, selbst mit einem einzigen Kunden?Absolut ja. Der Schlüssel liegt darin, Ihr Unternehmen ordnungsgemäß zu registrieren und als echtes Unternehmen zu führen. Tausende von Selbstständigen leben in der Schweiz und stellen einem Hauptkunden aus dem Ausland Rechnungen. Sie meistern die Kriterien „kein Arbeitnehmer“ durch ihre klare Autonomie in der Praxis. Betonen Sie bei Ihrer Bewerbung und im Umgang mit Behörden Ihre Unabhängigkeit und Eigenständigkeit. Sobald Sie sich etabliert haben, profitieren Sie vom politisch stabilen und wirtschaftsfreundlichen Klima der Schweiz. Solange Sie Ihre Steuern und Abgaben zahlen, wird Sie niemand belästigen.

Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung beraten, planen Sie gut und testen Sie vielleicht die Lage mit einem Kurzaufenthalt. Wenn Sie sich für den Schritt entscheiden, haben Sie jetzt einen Leitfaden, der Sie durch den Prozess führt. Die Schweiz kann ein fantastischer Ort zum Leben und Arbeiten sein – saubere Straßen, effiziente Dienstleistungen, niedrige Kriminalität und ja, relativ niedrige Steuern. Informieren Sie sich einfach über die Kosten und den bürokratischen Aufwand, damit Sie nicht überrascht werden.

Letztendlich ist ein Umzug in ein anderes Land nicht nur eine finanzielle Kalkulation, sondern eine Lebensentscheidung. Wenn alles passt – Ihre Finanzen, Ihre persönlichen Ziele, Ihre Abenteuerlust –, dann könnte die Schweiz genau das Upgrade sein, das Sie suchen – sowohl für Ihren Geldbeutel als auch für Ihr Wohlbefinden. Viel Glück, bonne chance, buona fortuna, bun fortuna – egal welche Sprache Sie sprechen, wir wünschen Ihnen viel Erfolg als Freiberufler in der Schweiz!

(Offizielle Informationen finden Sie auf dem Schweizer Regierungsportal ch.ch und in den Richtlinien des Staatssekretariats für Migration SEM. Zögern Sie nicht, professionelle Beratung für Ihre individuelle Situation in Anspruch zu nehmen.)