Als Freiberufler in der Schweiz ist der Aufbau einer soliden Altersvorsorgestrategie von entscheidender Bedeutung, da Sie im Gegensatz zu Angestellten wahrscheinlich keinen Zugang zu einer traditionellen betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) haben.
Das Schweizer Rentensystem basiert auf drei Säulen: Säule 1 (staatliche Altersvorsorge über die AHV), Säule 2 (arbeitgeberfinanziert) und Säule 3 (privates Sparen). Die Säule 3a, die steuerbegünstigte Komponente der privaten Altersvorsorge, ermöglicht Ihnen den Abzug der Beiträge von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen und ist daher ein unverzichtbares Instrument für Selbstständige. Im Jahr 2025 können Freiberufler ohne eine zweite Säule bis zu 36.288 CHF jährlich einzahlen (oder 20 % des Nettoeinkommens, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist), während für Freiberufler mit einer zweiten Säule die Obergrenze bei 7.364 CHF liegt.
Aber was ist, wenn Sie über Aktien und Anleihen hinaus in Vermögenswerte wie Gold und Bitcoin (BTC) diversifizieren möchten?
Diese alternativen Investitionen sind für viele Freiberufler interessant, die nach einer Absicherung gegen Inflation, Marktvolatilität oder Abwertung der Fiat-Währung suchen – insbesondere in einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit.
Dieser Artikel untersucht, ob Gold und BTC in der Säule 3a zulässig sind, empfiehlt Lösungen zu ihrer Einbeziehung, erläutert Zuteilungsgrenzen und schlägt ein Beispielportfolio vor, das die BTC-Exposition neben Gold und S&P 500-Aktien maximiert. Wir greifen auf aktuelle Regelungen und Angebote führender Anbieter zurück, um einen umfassenden Überblick zu bieten, der auf Schweizer Freelancer zugeschnitten ist.