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Gold und Bitcoin in der Schweizer Säule 3a anlegen

Ein Leitfaden für Freiberufler

Als Freiberufler in der Schweiz ist der Aufbau einer soliden Altersvorsorgestrategie von entscheidender Bedeutung, da Sie im Gegensatz zu Angestellten wahrscheinlich keinen Zugang zu einer traditionellen betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) haben.
Das Schweizer Rentensystem basiert auf drei Säulen: Säule 1 (staatliche Altersvorsorge über die AHV), Säule 2 (arbeitgeberfinanziert) und Säule 3 (privates Sparen). Die Säule 3a, die steuerbegünstigte Komponente der privaten Altersvorsorge, ermöglicht Ihnen den Abzug der Beiträge von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen und ist daher ein unverzichtbares Instrument für Selbstständige. Im Jahr 2025 können Freiberufler ohne eine zweite Säule bis zu 36.288 CHF jährlich einzahlen (oder 20 % des Nettoeinkommens, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist), während für Freiberufler mit einer zweiten Säule die Obergrenze bei 7.364 CHF liegt.

Aber was ist, wenn Sie über Aktien und Anleihen hinaus in Vermögenswerte wie Gold und Bitcoin (BTC) diversifizieren möchten?
Diese alternativen Investitionen sind für viele Freiberufler interessant, die nach einer Absicherung gegen Inflation, Marktvolatilität oder Abwertung der Fiat-Währung suchen – insbesondere in einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit.

Dieser Artikel untersucht, ob Gold und BTC in der Säule 3a zulässig sind, empfiehlt Lösungen zu ihrer Einbeziehung, erläutert Zuteilungsgrenzen und schlägt ein Beispielportfolio vor, das die BTC-Exposition neben Gold und S&P 500-Aktien maximiert. Wir greifen auf aktuelle Regelungen und Angebote führender Anbieter zurück, um einen umfassenden Überblick zu bieten, der auf Schweizer Freelancer zugeschnitten ist.

Können Gold und Bitcoin in die Säule 3a aufgenommen werden?

Direkt?

Nein. Säule 3a-Gelder müssen über zugelassene Schweizer Vorsorgestiftungen oder Banken gehalten werden. Sie können innerhalb dieser Struktur keine physischen Goldbarren kaufen, in einem Tresor lagern oder BTC in einem persönlichen Wallet halten. Die Vorschriften der Bundesverordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2 / BVV 2) und des Steuerharmonisierungsgesetzes beschränken Investitionen auf sichere, liquide Mittel, um die Altersvorsorge zu schützen. Kryptowährungen und Rohstoffe wie Gold werden als "alternative Anlagen" eingestuft, die der strengen Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterliegen.

Indirekt?

Ja, über Finanzinstrumente wie Exchange-Traded Funds (ETFs), Exchange-Traded Products (ETPs) oder Indexfonds, die den Preis von Gold oder BTC abbilden. Diese sind auf modernen, digitalen Säule-3a-Plattformen verfügbar, die den Schwerpunkt auf indexbasiertes Investieren legen. Beispielsweise hat die FINMA seit 2021 Schweizer Kryptofonds zugelassen, und US-Bitcoin-ETFs (von der SEC im Januar 2024 zugelassen) werden nun in einige Schweizer Angebote integriert. Gold-Exposure erfolgt typischerweise über Rohstoff-ETFs oder Goldminenaktien.

Wichtige Vorbehalte

  • Steuerliche Auswirkungen: Gewinne aus der Säule 3a sind bis zur Auszahlung steuerfrei (werden als Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert). Vorzeitige Auszahlungen vor dem 59.5. Lebensjahr (bzw. 64. Lebensjahr für Frauen) sind jedoch mit Strafzahlungen verbunden. Freiberufler sollten beachten, dass das Vermögen der Säule 3a bis zur Pensionierung gesperrt ist, was Anlagen mit hoher Volatilität wie Bitcoin risikoreicher macht.

  • Risikoprofil: Gold und Bitcoin generieren keine Dividenden oder Zinsen, sondern basieren auf Kapitalzuwachs. Sie sind volatil – Bitcoin kann jährlich um über 50 % schwanken, während Gold Stabilität bietet, aber im Vergleich zu Aktien nur ein begrenztes Wachstum aufweist.

  • Hinweise speziell für Freiberufler: Bei unregelmäßigem Einkommen profitieren Freiberufler von flexiblen Einzahlungen (bei vielen Plänen gibt es keine Mindestbeträge). Stellen Sie jedoch sicher, dass Ihr Anbieter eine Selbstständigkeit ohne AHV-Lücken zulässt.

Vorschriften und Zuteilungsgrenzen für Gold und BTC

Die Schweizer Vorsorgevorschriften (BVV 3 für die Säule 3a) erlauben Vorsorgeeinrichtungen bis zu 15 % ihres Portfolios in alternativen Anlagen, einschließlich Rohstoffen und Kryptowährungen. Einzelne Anbieter der Säule 3a setzen jedoch oft strengere interne Limits, um das Risiko zu steuern, insbesondere für volatile Anlagen wie Bitcoin.

  • Bitcoin/Kryptowährungen: In der Regel auf 5 % des gesamten 3a-Vermögens begrenzt, um dem Schwerpunkt der FINMA auf Diversifikation und Stabilität gerecht zu werden. Diese Begrenzung ergibt sich aus der Betrachtung von Kryptowährungen als risikoreiche Alternativen. Einige Anbieter bündeln Bitcoin mit anderen Kryptowährungen (z. B. Ethereum) in Indexfonds.
  • Gold: Flexibler, oft bis zu 10–15 % als Teil von Rohstoffen oder Alternativen. Physisch goldgedeckte ETFs sind weit verbreitet, die Limits können jedoch an die allgemeinen Obergrenzen für alternative Anlagen angepasst sein (z. B. 5–10 % kombiniert mit Kryptowährungen).

Diese Prozentsätze sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern werden durch die Strategien der Anbieter durchgesetzt. Eine Überschreitung dieser Grenzen könnte gegen die Planbedingungen verstoßen und zu Steuervorteilen oder einer erzwungenen Neugewichtung führen. Überprüfen Sie immer die Factsheets Ihres Anbieters, da sich die Grenzen ändern können – z. B. sind nach der Zulassung von US-ETFs nach 2024 weitere BTC-Optionen entstanden.

Empfohlene Lösungen zur Aktivierung von Gold und BTC in der Säule 3a

Traditionelle Banken wie UBS oder Credit Suisse bieten 3a-Basiskonten mit niedrigen Zinsen (unter 1 %), aber nur begrenzten Alternativen. Freiberufler, die in Gold und BTC investieren möchten, sollten sich für innovative, gebührengünstige digitale Anbieter entscheiden. Diese nutzen Apps für einfache Verwaltung, individuelle Strategien und automatische Steuererklärungen – ideal für vielbeschäftigte Selbstständige. Hier ein Vergleich der Top-Optionen:

Anbieter Hauptmerkmale Gold-Exposure BTC/Krypto-Exposure Gebühren Am besten für Freiberufler
finpension Bis zu 5 Portfolios; individuelle Strategien; app-basiert. Über UBS ETF Gold (CHF) Hedged oder iShares Gold Producers ETF (Goldminen). Bis zu 5–10 % als Alternative. Bis zu 5 % in iShares Bitcoin ETP oder Crypto Market Index Fund (70 % BTC, 22 % ETH). 0,39 % pauschale Verwaltungsgebühr. Flexible Beiträge; Empfehlungsprämien (25 CHF Gutschrift).
VIAC (von der WIR Bank) Strategien von 0–99 % Aktien; kostenlose Lebensversicherungserweiterung. Über UBS Gold oder Swisscanto Gold ETFs. Bis zu 10 % in Rohstoffen. Bis zu 5 % in iShares Bitcoin Trust ETF (rein BTC). 0,00–0,52 % TER durchschnittlich; keine Verwaltungsgebühren. Kostenbewusste Freiberufler; automatische Risikoüberwachung.
Frankly (von der Zürcher Kantonalbank) Einfache App; Freizügigkeitsintegration. Limitiert; über Rohstofffonds in benutzerdefinierten Portfolios (bis zu 10 %). Kein direktes BTC; Alternativen werden geprüft (0–5 % Obergrenze erwartet). 0,44 % Pauschalgebühr. Anfänger; sichere Unterstützung durch Kantonalbanken.
Swissquote 3a Easy Mehrere Währungen; hohe Zinsen auf Bargeld (bis zu 5 %). Gold-ETFs in Anlageplänen verfügbar. Krypto-ETPs wie 21Shares Bitcoin (bis zu 5 %). Variabel; niedrig für Wertpapiere. Freiberufler mit mehreren Währungen (z. B. internationale Kunden).

So fangen Sie an:

Eröffnen Sie ein Konto über die App des Anbieters (z. B. finpension oder VIAC – beide kostenlos).

Selbstständigkeitsstatus mit AHV-Auszügen nachweisen.

Wählen Sie eine benutzerdefinierte oder „individuelle“ Strategie für die Zuweisung zu Gold-/BTC-ETFs.

Einzahlung per Banküberweisung; steuerlich absetzbar mit der beigefügten Bescheinigung.

Überwachen Sie per App und gleichen Sie das Guthaben jährlich neu aus, um innerhalb der Grenzen zu bleiben.

Diese Lösungen unterliegen der FINMA-Regulierung und sind als „Sondervermögen“ im Konkursfall geschützt (bis zu 100.000 CHF in bar). Für maximale BTC-Beträge wählen Sie VIAC oder finpension, da diese explizit BTC-ETFs anbieten.

Empfohlenes Portfolio für maximale BTC-Exposition mit Gold und S&P 500

Für Freiberufler, die ein maximales BTC-Engagement (innerhalb sicherer Grenzen), Gold als Inflationsschutz und den S&P 500 für Wachstum anstreben, ist Diversifizierung wichtig, um Risiken zu minimieren. Da BTC in den meisten Plänen auf 5 % begrenzt ist, maximieren wir es dort. Gold kann 10 % (als Rohstoff) einnehmen, der Großteil davon im S&P 500 für ein breites US-Aktienengagement (historisch 7–10 % jährliche Rendite).

Dieses Portfolio geht von einer mittelhohen Risikotoleranz aus (geeignet für Freiberufler unter 50 mit stabilem Einkommen). Gesamt: 100 % Allokation. Nutzen Sie für die Umsetzung einen Anbieter wie finpension oder VIAC.

Anlage Allokation % Begründung Empfohlener ETF/ETP ISIN TER
Bitcoin (Max) 5 % Höchstzulässiger Wert für Kryptowährungen; bietet asymmetrisches Aufwärtspotenzial und Diversifikation gegenüber Fiatwährungen. iShares Bitcoin Trust (VIAC) oder iShares Bitcoin ETP (finpension) US46438F1012 oder XS2940466316 0,25 % oder 0,15 %
Gold 10 % Inflationsabsicherung; geringere Volatilität als BTC; ergänzt Aktien in Abschwungphasen. UBS ETF (CH) Gold (CHF) Hedged oder Swisscanto Gold CH0106027128 oder CH0568725631 0,23 % oder 0,00 %
S&P 500 85 % Kernwachstumsmotor; bildet die 500 größten US-Unternehmen ab (technologielastig für Zukunftssicherheit). iShares Core S&P 500 UCITS ETF IE00B5BMR087 0,07 %

Warum diese Mischung?

Max BTC

5 % ist die praktische Obergrenze, um regulatorische Probleme zu vermeiden. Dies bietet ein erhebliches Engagement, ohne die gebundenen Altersvorsorgefonds übermäßig zu gefährden.

Goldguthaben

10 % sorgen für Stabilität – Gold hat in der Vergangenheit durchschnittlich 5–7 % jährliche Rendite erzielt und fungiert als „sicherer Hafen“.

Dominanz des S&P 500

Freiberufler profitieren von der Widerstandsfähigkeit des US-Marktes; dieser ETF ist kostengünstig und steuereffizient in 3a (keine Quellensteuer auf Dividenden).

Gesamtrisiko/Rendite

Erwartete jährliche Rendite ~8–12 % (basierend auf historischen Daten), wobei die Volatilität durch Gold gemildert wird. Jährliche Neugewichtung; bei Bedenken hinsichtlich des Währungsrisikos sollten Sie CHF-gesicherte Varianten in Betracht ziehen.

Tipps zur Implementierung

Wählen Sie diese Fonds in der individuellen Strategie von finpension direkt aus. Verwenden Sie in VIAC den Global 100 als Basis und passen Sie die Alternativen individuell an. Gesamtgebühren: ~0,2–0,4 %. Für Freiberufler mit variablem Einkommen: Beginnen Sie klein (z. B. CHF 1'000) und steigern Sie die Beträge.

Abschließende Gedanken für Schweizer Freiberufler

Die Einbeziehung von Gold und BTC in Ihre Säule 3a kann die Diversifizierung verbessern, ist aber nicht für jeden geeignet – die Volatilität könnte Ihre Ersparnisse aufzehren, wenn die Märkte zusammenbrechen. Wenden Sie sich an einen Finanzberater oder nutzen Sie die Risikorechner der Anbieter.

Denken Sie daran, dass die Säule 3a für den langfristigen Ruhestand gedacht ist. Priorisieren Sie Beiträge zur Steuerersparnis (z. B. ziehen Sie 7.000 CHF ab, um bei einem Grenzsteuersatz von 30 % ~2.000 CHF an Steuern zu sparen). Beobachten Sie regulatorische Änderungen, da die Krypto-Limits nach 2025 erweitert werden könnten. Durch die Wahl von Anbietern wie finpension oder VIAC erhalten Sie kostengünstigen Zugang zu diesen Vermögenswerten und stärken so Ihre finanzielle Unabhängigkeit als Freiberufler.

Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Websites der Anbieter oder bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.