Nebenberuflich selbständig als Freelancer in der Schweiz 2026

Als Freelancer nebenberuflich starten in der Schweiz: ab 2'500 CHF Reingewinn wird die SVA-Anmeldung Pflicht, ab 100'000 CHF die MWST. So gehst du vor.

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Nathan Ganser

Founder of Magic Heidi

Auch als Angestellter darfst du in der Schweiz nebenberuflich als Freelancer arbeiten. Sobald du auf eigene Rechnung Leistungen verkaufst, giltst du als nebenberuflich selbständig. Bis 2'500 CHF Reingewinn pro Jahr brauchst du dich nicht bei der Ausgleichskasse anzumelden. Darüber wird die Anmeldung Pflicht, und ab 100'000 CHF Jahresumsatz kommt zusätzlich die MWST ins Spiel.

Stell dir Sarah vor, eine fiktive UX-Designerin aus Zürich mit einem 80%-Job. An den freien Tagen baut sie als Freelancerin Webseiten für zwei ehemalige Kunden. Im ersten Jahr verdient sie damit 1'800 CHF: Sie muss sich nirgends anmelden, nur ihre Belege sauber ablegen und das Einkommen in der Steuererklärung angeben. Im zweiten Jahr bleibt ihr nach Abzug der Kosten ein Reingewinn von 9'000 CHF, und damit wird die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse Pflicht. Genau diese Schwellen, und was bei jeder davon passiert, klären wir hier.

Wir haben Magic Heidi gebaut, weil wir selbst Schweizer Freelancer sind und diese Phase durchlebt haben. Dieser Ratgeber ist kein juristischer Aufsatz, sondern eine konkrete Anleitung: was du am ersten Tag tust, wann der Treuhänder wirklich nötig wird, und wo die Stolpersteine liegen, die niemand auf seiner Website nennt.

Auf einen Blick

  • Bis 2'500 CHF Reingewinn pro Jahr aus dem Nebenerwerb: keine SVA-Anmeldepflicht, das Einkommen aber trotzdem in der Steuererklärung deklarieren.
  • Ab 2'500 CHF Reingewinn pro Jahr: Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse zwingend, maximal rund 10% AHV/IV/EO auf den Reingewinn (bei tiefen Gewinnen dank sinkender Beitragsskala weniger).
  • Ab 100'000 CHF Jahresumsatz: MWST-Pflicht und Eintrag ins Handelsregister als Einzelfirma.
  • Treuepflicht gegenüber dem Hauptarbeitgeber prüfen: bei Konkurrenzgeschäften oder fehlender Zustimmung kann es ernst werden.
  • Drei Indizien entscheiden über deinen Status als Freelancer: eigener Marktauftritt, eigenes wirtschaftliches Risiko, mehrere Auftraggeber.

Was bedeutet "nebenberuflich selbständig" in der Schweiz?

Nebenberuflich selbständig bist du, wenn du neben einer Anstellung oder einem anderen Haupteinkommen auf eigene Rechnung arbeitest. Du stellst Rechnungen aus, trägst das wirtschaftliche Risiko selbst und trittst nach aussen als eigener Anbieter auf. Der zeitliche Aufwand liegt typischerweise bei höchstens etwa 50 Prozent deiner gesamten Arbeit, der Rest bleibt deine Hauptbeschäftigung.

Ob du dich dabei Freelancer, Freiberufler oder Selbständiger nennst, spielt übrigens keine Rolle. Anders als in Deutschland, wo Freiberufler und Gewerbetreibende steuerlich getrennt behandelt werden, kennt das Schweizer Recht nur eine Kategorie: die selbständige Erwerbstätigkeit. Für die Behörden zählt nicht der Titel, sondern was du tatsächlich tust. Auch eine klassisch freiberufliche Tätigkeit wie Unterricht, Beratung oder Design fällt in dieselbe Kategorie.

Die SVA prüft genau das anhand von drei Fragen (die Übersicht dazu findest du weiter unten als Karten). Wer nur einen einzigen Kunden hat, riskiert die Einstufung als Scheinselbständigkeit: Die Behörde behandelt dich dann wie einen Arbeitnehmer, und dein Auftraggeber muss rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Zwei bis drei Auftraggeber sind das vernünftige Minimum.

Nebenerwerb vs. Haupterwerb: Wo verläuft die Grenze?

Es gibt keine starre Zahl. In der Praxis nutzt die SVA mehrere Anhaltspunkte: Anteil am Gesamteinkommen, Anteil der Arbeitszeit, ob du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst, und wie planbar deine Einkünfte als Freelancer sind. Wenn du 30 Prozent deines Einkommens selbständig verdienst und 70 Prozent als Angestellter, bist du klar Nebenerwerber. Liegt es bei 60 zu 40, ist das ein Grenzfall, den die Ausgleichskasse im Einzelfall prüft. Erzielst du aus deiner selbständigen Tätigkeit plötzlich mehr als aus deinem Hauptjob, plane den Übergang aktiv und nicht reaktiv.

Darf ich als Angestellter nebenher Freelancer sein?

Ja, fast immer. Schweizer Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich einer Nebenbeschäftigung nachgehen, eine spezielle Erlaubnis brauchst du dafür nicht. Es gibt aber zwei rechtliche Grenzen, die du vorher kennen musst: die Treuepflicht (Art. 321a OR) und ein allfälliges Konkurrenzverbot in deinem Arbeitsvertrag.

Die Treuepflicht heisst grob: Du darfst deinem Arbeitgeber durch deine Nebentätigkeit keinen Schaden zufügen. Wenn du als angestellter Webdesigner nebenher private Webdesign-Projekte annimmst, die deiner Firma selbst Kunden bringen könnten, verletzt du potenziell die Treuepflicht. Wenn du als Sales-Manager nebenher Yoga-Kurse gibst, ist das praktisch nie ein Problem.

Schau in deinen Arbeitsvertrag und in dein Personalreglement. Viele Schweizer Firmen schreiben vor, dass Nebenbeschäftigungen ab einem bestimmten Pensum (oft 10 oder 20 Prozent) schriftlich gemeldet werden müssen. Halte dich daran.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Wenn der Vertrag oder das Personalreglement es vorschreibt: ja. Sonst rechtlich nicht zwingend, aber in der Praxis oft klüger. Erfährt dein Chef zufällig über LinkedIn oder einen gemeinsamen Kunden, dass du als Freelancer arbeitest, sieht es schnell nach Verheimlichung aus. Eine kurze E-Mail an die HR-Abteilung mit "ich biete nebenher X an, mit dem Geschäft der Firma kein Überlapp" löst 95 Prozent dieser Probleme, bevor sie entstehen.

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SVA-Anmeldung: Die 2'500-CHF-Schwelle erklärt

Die wichtigste Zahl für jeden nebenberuflichen Freelancer lautet 2'500 CHF Reingewinn pro Jahr. Bis zu diesem Betrag bist du nicht verpflichtet, dich als Selbständigerwerbender bei der kantonalen Ausgleichskasse (SVA) anzumelden. Überschreitest du die Grenze, wird die Anmeldung Pflicht und du zahlst rückwirkend für das gesamte Jahr AHV/IV/EO-Beiträge. Diese Beiträge sind deine soziale Absicherung: Sie zählen für deine spätere Rente.

Wichtig: Es geht um den Reingewinn, nicht um den Umsatz. Wenn du 5'000 CHF an Rechnungen schreibst, aber 3'000 CHF Auslagen für Hardware, Software und Weiterbildung gegenrechnest, bleibt ein Gewinn von 2'000 CHF übrig und du bist unter der Schwelle. Dafür musst du deine Belege aber sauber gesammelt haben.

Die AHV-Beiträge für Selbständige betragen maximal rund 10 Prozent des Reingewinns (AHV 8.1%, IV 1.4%, EO 0.5%, plus eine kleine Verwaltungsgebühr). Im Nebenerwerb zahlst du aber meist deutlich weniger: Unter rund 10'000 CHF Reingewinn greift die sinkende Beitragsskala mit gut 5 Prozent. Bei 8'000 CHF Reingewinn sind das also etwa 430 CHF pro Jahr. Die aktuellen Beitragssätze findest du auf ahv-iv.ch.

Freelancer werden in der Schweiz: die Anmeldung in 5 Schritten

  1. Antragsformular besorgen. Auf der Website deiner kantonalen Ausgleichskasse (zum Beispiel svazurich.ch, sva-ag.ch, akbern.ch) findest du das Formular "Anmeldung als Selbständigerwerbende", oft direkt online ausfüllbar.
  2. Unterlagen vorbereiten. Du brauchst typischerweise: Kopien deiner ersten drei Rechnungen oder Kundenverträge, eine kurze Beschreibung deiner Tätigkeit, allenfalls AGB oder eine Visitenkarte.
  3. Formular ausfüllen und einreichen. Achte auf realistische Umsatzschätzungen für das erste Jahr, danach wird dein vorläufiger Beitrag berechnet.
  4. Auf den Entscheid warten. Die SVA prüft 4 bis 8 Wochen lang, ob die drei Selbständigkeits-Indizien erfüllt sind, und bestätigt dir bei Anerkennung deinen Status.
  5. Akontobeiträge zahlen. Die SVA stellt dir quartalsweise eine provisorische Rechnung, die nach dem definitiven Steuerentscheid korrigiert wird.

Tipp aus der Praxis: Sammle ab der ersten Rechnung alle Belege, Quittungen und Bankauszüge. Auch wenn du noch unter der 2'500-CHF-Grenze bist, brauchst du sie spätestens für die Steuererklärung und im Fall einer Anmeldung rückwirkend.

Wie viel darf ich steuerfrei als Freelancer verdienen?

Kurz gesagt: nichts. Bei den Steuern gibt es keinen Freibetrag für den Nebenerwerb. Jeder Franken, den du als Freelancer verdienst, ist grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen und wird zusätzlich zu deinem Lohn deklariert. Die 2'500-CHF-Grenze betrifft nur die Sozialversicherung (AHV), nicht die Steuern.

Was du aber abziehen kannst, ist substanziell: alle geschäftlich begründeten Auslagen. Dazu gehören anteilige Kosten für Computer und Software, Fachliteratur, Coworking oder Homeoffice-Anteil, Weiterbildungen, geschäftliche Mobilität, Telefon- und Internetkosten anteilig, Marketing und Verbrauchsmaterial. Diese Auslagen ziehst du vom Bruttoeinkommen ab und versteuerst nur den Reingewinn.

Pierre, ein fiktiver IT-Berater im Vollzeitjob in Lausanne, schreibt nebenher Rechnungen für 12'000 CHF pro Jahr. Er zieht 4'200 CHF an Auslagen ab (neuer Laptop anteilig, Cloud-Tools, ein Co-Working-Tag pro Woche). Versteuert wird der Reingewinn von 7'800 CHF, der zu seinem Lohn addiert und progressiv besteuert wird. Bei einer Grenzsteuerlast von 30 Prozent zahlt er also etwa 2'340 CHF zusätzliche Steuer und, dank sinkender Beitragsskala, rund 420 CHF AHV.

Quellenbesteuerte: Was bei dir zusätzlich gilt

Wenn du quellenbesteuert bist (zum Beispiel als ausländische Person ohne C-Bewilligung), ändert dein Nebenerwerb dein Verfahren. Sobald du selbständige Einkünfte hast, musst du eine ordentliche Steuererklärung einreichen. Die genauen Regeln unterscheiden sich pro Kanton, frag im Zweifelsfall beim kantonalen Steueramt nach.

Wann die MWST ins Spiel kommt

Die Schweizer MWST wird ab einem Jahresumsatz von 100'000 CHF Pflicht. Solange du im Nebenerwerb darunter bleibst, kannst du auf die MWST verzichten und keine Steuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Sobald du die Schwelle absehbar überschreitest, musst du dich bei der Eidg. Steuerverwaltung registrieren, MWST aufschlagen und quartalsweise abrechnen. Magic Heidi rechnet die Schweizer MWST automatisch und unterstützt sowohl die effektive Methode als auch den Saldosteuersatz.

Was verdient ein Freelancer in der Schweiz?

Je nach Branche, Erfahrung und Region verrechnen Freelancer in der Schweiz typischerweise zwischen 80 und 150 CHF pro Stunde. In der Informatik und Telekommunikation sind für erfahrene Spezialisten 100 bis 160 CHF üblich, im Marketing, Text und Design eher 70 bis 120 CHF, im Handwerk und in Dienstleistungen um die 60 bis 100 CHF.

Der häufigste Fehler im Nebenberuf: den eigenen Angestellten-Stundenlohn als Stundensatz übernehmen. Als Freelancer bezahlst du Sozialversicherung, Ferien, Krankheit, Akquise und unbezahlte Administration selbst. Dein Stundensatz muss deshalb deutlich über dem Stundenlohn eines Angestellten liegen, als Faustregel mindestens das Doppelte. Mit unserem Stundensatz-Rechner für die Schweiz findest du in 2 Minuten heraus, wo du liegen solltest.

Gerade weil dein fester Lohn weiterläuft, ist der Nebenerwerb der beste Moment, um höhere Sätze zu testen. Du musst keinen Auftrag annehmen, der sich nicht rechnet.

Freelancer Jobs: So findest du Aufträge in der Schweiz

Die meisten nebenberuflichen Freelancer gewinnen ihre ersten Auftraggeber über das eigene Netzwerk: ehemalige Arbeitgeber, frühere Kunden, Kollegen und Empfehlungen. Das ist kein Zufall, sondern der zuverlässigste Kanal, weil das Vertrauen schon da ist. Erzähl deinem Umfeld konkret, was du anbietest, bevor du Geld in Werbung steckst.

Danach lohnt sich ein Blick auf spezialisierte Plattformen. Eine Projektbörse wie freelance.ch oder freelancermap listet laufend Jobs für die Schweiz, besonders viele davon in der Informatik, im Projektmanagement und im Marketing. Viele dieser Aufträge laufen remote aus dem Homeoffice, was sich ideal mit einer Anstellung kombinieren lässt. Auch LinkedIn funktioniert gut: Ein klares Profil mit "verfügbar für Freelance-Projekte" bringt oft mehr als jede Bewerbung.

Ein Hinweis aus dem Abschnitt zur Scheinselbständigkeit: Verteile deine Arbeit bewusst auf mehrere Kunden. Zwei bis drei aktive Auftraggeber schützen deinen Status und machen dich unabhängiger, wenn ein Kunde abspringt.

Einzelfirma oder formlos: Was passt zum Nebenerwerb?

Für 99 Prozent der nebenberuflich Selbständigen ist die Antwort: formlos starten, später bei Bedarf eintragen lassen. Die Schweiz erlaubt es dir, ohne Gründungsakt und ohne Notar als Einzelfirma zu arbeiten. Du musst dich nirgends "gründen", sondern einfach mit deinem eigenen Namen Rechnungen schreiben und dein Geschäft sauber dokumentieren.

Der Eintrag ins Handelsregister wird erst Pflicht, wenn dein Jahresumsatz 100'000 CHF überschreitet. Vorher ist er freiwillig und kostet je nach Kanton etwa 200 bis 400 CHF, gibt dir aber etwas mehr Glaubwürdigkeit gegenüber grösseren Kunden. Einen guten Überblick über die Rechtsformen bietet auch das KMU-Portal des Bundes.

Eine GmbH macht im Nebenerwerb selten Sinn. Du brauchst 20'000 CHF Stammkapital, doppelte Buchführung und höhere Verwaltungskosten. Solange du nicht mit grossen Haftungsrisiken arbeitest, bleib bei der Einzelfirma. Unser Leitfaden zur Einzelfirma in der Schweiz geht alle Optionen im Detail durch.

Zusammenfassung: Nebenberuflich selbständig in der Schweiz starten

Nebenberuflich selbständig in der Schweiz zu sein, ist administrativ deutlich einfacher, als die meisten Treuhand-Websites vermuten lassen. Die drei Schwellen, die du im Kopf behalten musst:

  • 2'500 CHF Reingewinn pro Jahr für die SVA-Anmeldepflicht
  • 100'000 CHF Jahresumsatz für die MWST-Pflicht und den Handelsregister-Eintrag
  • Treuepflicht gegenüber deinem Hauptarbeitgeber, schriftlich oder mündlich geklärt

Alles andere lässt sich mit sauberer Belegerfassung, einer schlanken Rechnungssoftware und einem klaren Plan für die ersten 90 Tage lösen. Die Karten und die FAQ weiter unten beantworten die typischen Fragen, die jetzt noch offen sind. Wenn dir die Bewertung schwerfällt, frag bei deiner kantonalen Ausgleichskasse oder einem Treuhänder nach. Schweizer Behörden sind in solchen Fragen meist überraschend kooperativ.

Dein nächster Schritt: Erstelle deine erste Schweizer Rechnung in 2 Minuten mit Magic Heidi. Gratis, ohne Kreditkarte, sofort startklar. Wenn du daran wachsen willst, bekommst du dieselbe Software, die wir als Freelancer für unsere eigene Einzelfirma nutzen.

FAQ

Häufige Fragen zum Freelancer-Nebenerwerb in der Schweiz

Was muss ich tun, um Freelancer zu werden?

Der Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit ist in der Schweiz formlos, du brauchst keinen Gründungsakt: Du startest, indem du deine erste Rechnung auf eigene Rechnung stellst. Danach gilt: Belege sammeln ab Tag 1, Arbeitsvertrag auf Konkurrenzverbot prüfen, und ab 2'500 CHF Reingewinn pro Jahr die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse einreichen.

Wie viel darf ich nebenbei verdienen, ohne mich anzumelden?

Bis 2'500 CHF Reingewinn pro Jahr brauchst du dich nicht bei der Ausgleichskasse anzumelden. Das Einkommen musst du trotzdem in deiner Steuererklärung deklarieren. Darüber wird die Anmeldung Pflicht und du zahlst maximal rund 10 Prozent AHV/IV/EO, bei tiefen Gewinnen dank sinkender Beitragsskala weniger.

Wie viel darf ich steuerfrei als Freelancer verdienen?

Steuerfrei ist nichts: Jeder Franken aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist steuerpflichtig und wird zu deinem Lohn addiert. Die 2'500-CHF-Grenze betrifft nur die AHV-Anmeldepflicht. Reduzieren kannst du die Steuerlast über geschäftliche Abzüge wie Hardware, Software, Homeoffice und Weiterbildung.

Was verdient ein Freelancer in der Schweiz?

Übliche Stundensätze liegen zwischen 80 und 150 CHF, in der Informatik und Telekommunikation auch bei 100 bis 160 CHF. Als Faustregel sollte dein Stundensatz etwa das Doppelte deines Angestellten-Stundenlohns betragen, weil du Sozialversicherung, Ferien und Akquise selbst trägst.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich nebenberuflich selbständig bin?

Wenn dein Arbeitsvertrag oder Personalreglement es vorschreibt, ja. Sonst rechtlich nicht zwingend, in der Praxis aber meist empfehlenswert, vor allem wenn dein Pensum über 20 Prozent liegt oder es eine inhaltliche Nähe zu deiner Anstellung gibt.

Brauche ich eine MWST-Nummer als nebenberuflicher Freelancer?

Nur, wenn dein Jahresumsatz 100'000 CHF überschreitet. Darunter kannst du freiwillig optieren, was selten sinnvoll ist, ausser du hast viele MWST-pflichtige Auslagen. Details bei der Eidg. Steuerverwaltung (estv.admin.ch).

Was passiert, wenn das Nebengeschäft zum Hauptgeschäft wird?

Sobald dein selbständiges Einkommen dein Lohneinkommen überschreitet oder du dein Anstellungspensum reduzierst, wird die SVA deinen Status auf Haupterwerb umstellen. Beiträge, Versicherungspflichten und Steuerverhalten ändern sich. Sprich vorher mit deiner Ausgleichskasse, damit es keine Überraschungen gibt.

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