| Alter | Gesetzlicher Mindestsatz (total) | Dein Anteil (mind.) |
|---|
| 25–34 | 7 % | 3.5 % |
| 35–44 | 10 % | 5 % |
| 45–54 | 15 % | 7.5 % |
| 55–65 | 18 % | 9 % |
Viele Pensionskassen ziehen mehr als das gesetzliche Minimum ab, der genaue Satz steht auf deinem Versicherungsausweis. Obligatorisch wird die 2. Säule ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 (Eintrittsschwelle 2026).
So sieht die Berechnung des Nettolohns Schritt für Schritt aus, für eine 30-jährige Person im Kanton Zürich, ohne 13. Monatslohn und ohne Kirchensteuer:
| Position | Satz | Betrag |
|---|
| Bruttolohn | | CHF 6'000.00 |
| AHV/IV/EO | 5.3 % | − CHF 318.00 |
| ALV | 1.1 % | − CHF 66.00 |
| BVG (Alter 25–34) | 3.5 % auf koordiniertem Lohn | − CHF 132.85 |
| NBU | 1.3 % | − CHF 78.00 |
| KTG | 0.5 % | − CHF 30.00 |
| Nettolohn vor Steuern | ca. 10.4 % Abzüge | CHF 5'375.00 |
Zur BVG-Zeile: Der koordinierte Lohn beträgt CHF 72'000 (Jahresbrutto) minus CHF 26'460 (Koordinationsabzug) = CHF 45'540. Davon 3.5 % Arbeitnehmeranteil = CHF 1'594 pro Jahr, also CHF 133 pro Monat. Bei älteren Arbeitnehmenden steigt dieser Posten deutlich, mit 55 wären es rund CHF 342 pro Monat.
Und die Steuern? Als Schweizerin oder C-Bewilligter zahlst du die Einkommenssteuer separat über die Steuererklärung, auf der Lohnabrechnung stehen dann tatsächlich rund CHF 5'375. Mit B-Bewilligung zieht der Arbeitgeber zusätzlich die Quellensteuer ab, im Kanton Zürich (Tarif A, ledig) wären das nochmals rund CHF 890, also etwa CHF 4'485 Netto. Den exakten Wert für deinen Kanton, dein Alter und deinen Zivilstand liefert der Brutto Netto Rechner oben in Sekunden.
Neben den Sozialversicherungen enthält deine Lohnabrechnung Prämien für die Unfallversicherung und Einkommenssteuerabzüge. Diese variieren stark je nach Kanton und persönlicher Situation.
In der Schweiz wird das Einkommen auf drei Ebenen besteuert: Bund, Kanton und Gemeinde. Der Gesamtsteuersatz hängt vom Wohnkanton, der Einkommenshöhe, dem Zivilstand und der Kinderzahl ab. Die Unterschiede sind enorm, siehe der Kantonsvergleich weiter unten.
Wer Mitglied einer anerkannten Kirche ist (römisch-katholisch, reformiert oder christkatholisch in den meisten Kantonen), zahlt automatisch Kirchensteuer. Durch einen formellen Kirchenaustritt entfällt dieser Abzug. In Genf und Neuenburg ist die Kirchensteuer freiwillig.
Die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, ALV, BVG, NBU) sind schweizweit identisch. Was den Unterschied macht, ist die kantonale und kommunale Einkommenssteuer. Bei gleichem Bruttolohn kann der Nettolohn zwischen den Kantonen mehrere tausend Franken pro Jahr abweichen.
Die folgende Tabelle zeigt den ungefähren Jahresnettolohn nach allen Sozialabzügen und kantonaler/kommunaler Einkommenssteuer (Kantonshauptort). Die Zahlen sind Annäherungen, deine Gemeindesteuer kann ±5 % abweichen.
| Kanton | Nettolohn / Jahr | Differenz zu Zug |
|---|
| Zug | ca. CHF 77'500 | (Referenz) |
| Schwyz | ca. CHF 76'800 | −700 |
| Nidwalden | ca. CHF 76'500 | −1'000 |
| Luzern | ca. CHF 73'900 | −3'600 |
| Aargau | ca. CHF 73'200 | −4'300 |
| St. Gallen | ca. CHF 72'600 | −4'900 |
| Zürich | ca. CHF 72'100 | −5'400 |
| Tessin | ca. CHF 70'400 | −7'100 |
| Bern | ca. CHF 70'200 | −7'300 |
| Waadt | ca. CHF 69'500 | −8'000 |
| Genf | ca. CHF 69'000 | −8'500 |
Die effektiven Werte berechnet der ESTV-Steuerrechner, er ist die offizielle Referenz.
Steuern sind nicht der einzige Faktor. Die Krankenkassenprämien, Mieten und Pendelkosten unterscheiden sich ebenfalls deutlich. Zug hat tiefe Steuern, aber sehr hohe Mieten. Tessin hat höhere Steuern, aber tiefere Lebenskosten. Rechne den gesamten Cashflow durch, bevor du wegen 2'000 Franken Steuerersparnis umziehst.
Die Quellensteuer ist eine Einkommenssteuer, die direkt vom Arbeitgeber abgezogen wird, bevor du den Lohn überhaupt siehst. Sie ersetzt die ordentliche Steuererklärung in den meisten Fällen.
Quellensteuer betrifft:
- B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung): immer quellensteuerpflichtig
- Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung mit Jahreseinkommen unter CHF 120'000
- Grenzgänger mit besonderen Regeln je nach Wohnsitzland (siehe unten)
Nicht quellensteuerpflichtig sind:
- Schweizer Staatsangehörige
- Inhaber einer C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung)
- Ausländische Arbeitnehmende, deren Ehepartner Schweizer oder C-Bewilligter ist
Sobald du die C-Bewilligung erhältst (in der Regel nach 5 oder 10 Jahren), entfällt die Quellensteuer und du wirst ordentlich besteuert wie ein Schweizer Staatsangehöriger. Das bedeutet: jährliche Steuererklärung, dafür die Möglichkeit, alle Abzüge (Säule 3a, Berufsauslagen, Krankenkasse, Schuldzinsen) geltend zu machen.
Der Tarifcode auf deiner Lohnabrechnung bestimmt deinen Quellensteuersatz:
| Code | Wer | Beispiel |
|---|
| A | Alleinstehend ohne Kinder | Lediger Single |
| B | Verheiratete, ein Verdienender | Ein Ehepartner arbeitet |
| C | Verheiratete, beide verdienen | Doppelverdiener-Ehe |
| F | Grenzgänger Italien (verheiratet, ein Verdienender) | |
| G | Bezüger Nebenerwerb | Zweiter Arbeitgeber |
| H | Alleinerziehende mit Kindern | Single mit Kind |
Bei der Eingabe in den Rechner oben wählst du den Code, den du auf deiner Lohnabrechnung findest.
Wenn dein Brutto-Jahreseinkommen CHF 120'000 übersteigt, wird automatisch eine NÖV durchgeführt. Du machst trotzdem eine Steuererklärung und kannst sämtliche Abzüge geltend machen. Liegst du knapp unter 120'000, kannst du die NÖV freiwillig beantragen, das lohnt sich vor allem bei hohen Säule-3a-Einzahlungen, Hypothekarzinsen oder Pensionskasseneinkäufen.
Grenzgänger arbeiten in der Schweiz, wohnen aber in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich. Die Quellensteuer ist je nach Wohnsitzland unterschiedlich:
- Deutschland: Quellensteuer von 4.5 % in der Schweiz; volle Besteuerung in Deutschland (Anrechnung der CH-Steuer)
- Frankreich: Volle Besteuerung in Frankreich, keine Quellensteuer in der Schweiz (ausser im Kanton Genf, dort spezielles Abkommen)
- Italien: Quellensteuer in der Schweiz; Besteuerung primär in Italien
- Österreich: Vergleichbar mit Deutschland
Die Details sind komplex und je nach Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich, bei Unsicherheit sprich mit einem Steuerberater oder dem kantonalen Steueramt.
Die meisten Rechner gehen von einem fixen Monatslohn aus. In der Realität schwankt der Brutto fast immer.
Etwa 89 % der Schweizer Arbeitsverträge sehen einen 13. Monatslohn vor. Der Rechner oben behandelt ihn pro-rata: Jahresbrutto ÷ 13 = Monatsbrutto. Das ist die saubere Berechnung für die Sozialabzüge, weil AHV/ALV/BVG auf den Gesamtjahreslohn bezogen sind. Der 13. wird in der Regel im November oder Dezember ausbezahlt, bei der Steuer macht es keinen Unterschied, weil er Teil des Jahreseinkommens ist.
Bei einmaligen Bonuszahlungen wird der gleiche AHV/ALV/BVG-Satz angewendet wie auf den regulären Lohn. Achtung: Wenn der Bonus deinen Jahreslohn über CHF 148'200 hebt, fällt auf dem Übersteigenden nur noch AHV an, keine ALV mehr. Provisionsbasierte Löhne werden in der Regel monatlich abgerechnet, der Rechner gilt als Durchschnitt.
Bei einem 80 %-Pensum ist der Bruttolohn 80 % vom Vollzeit-Äquivalent. Die Sozialabzüge skalieren mit. Wichtig: die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22'680 gilt absolut, nicht prozentual. Wer mit Teilzeitarbeit darunter fällt, hat keine 2. Säule beim Arbeitgeber, und sollte das mit Säule 3a kompensieren.
Arbeitest du im Stundenlohn oder willst deinen Monatslohn in einen Stundensatz umrechnen? Dafür haben wir einen eigenen Rechner: Stundenlohn berechnen, inklusive Ferienzuschlag von 8.33 % und 13. Monatslohn.