Tierarzt-Abrechnung Schweiz

Tierarzt Rechnung Schweiz

Tierärzte in der Schweiz müssen Rechnungen ausstellen, die dem Schweizer Recht entsprechen (7 Pflichtelemente gemäss Art. 26 MWSTV, QR-Rechnung) und 8.1% MWST auf alle Behandlungen anwenden — die Tiermedizin ist im Gegensatz zur Humanmedizin nicht befreit. So machen Sie es richtig.

Magic Heidi Rechnungsliste

Warum korrekte Rechnungsstellung wichtig ist
für Schweizer Tierärzte

Seit Oktober 2022 ist die QR-Rechnung obligatorisch — die alten ESR-Einzahlungsscheine sind verschwunden. Tierärzte müssen 8.1% MWST auf alle Behandlungen anwenden (keine medizinische Befreiung wie im Gesundheitswesen), den GOT-Gebührenkatalog beachten, verschiedene Abrechnungswege berücksichtigen (private Tierhalter, Nutztierhalter, Tierhalterversicherung, mobile Tierarztpraxis) und sieben Pflichtelemente gemäss Art. 26 MWSTV einhalten. Wenn Sie hier Fehler machen, riskieren Sie abgelehnte Versicherungsgutsprachen, ESTV-Prüfungen oder Kunden, die nicht zahlen.

QR-Rechnung-Pflicht

Alte ESR-Scheine seit Okt. 2022 abgeschafft — QR-Code mit QR-IBAN jetzt obligatorisch
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8.1% MWST auf alle Behandlungen

Tiermedizin ist NICHT MWST-befreit — jede Behandlung unterliegt dem Normalsteuersatz
🐄

Mehrere Abrechnungswege

Private Tierhalter, Nutztierhalter, Tierhalterversicherung und mobile Tierarztpraxis — jeweils mit unterschiedlichen Regeln

Art. 26 MWSTV-Elemente

Sieben Pflichtfelder inklusive MWST-Nummer und Leistungsbeschreibung

Wichtigste Erkenntnisse

  • Tierärztliche Leistungen in der Schweiz sind MWST-pflichtig mit 8.1% — im Gegensatz zur Humanmedizin ist die Tierbehandlung nicht unter Art. 21 MWSTG befreit. Jede Rechnung muss MWST ausweisen, wenn Sie über der Grenze von CHF 100'000 liegen.
  • QR-Rechnung ist obligatorisch seit Oktober 2022. Die alten roten/orangen ESR-Scheine sind verschwunden — jede Rechnung benötigt einen Schweizer QR-Code für die Zahlung.
  • Sieben Pflichtelemente gemäss Art. 26 MWSTV gelten, wenn Sie MWST-registriert sind: Name/Adresse, Empfänger, Datum, Menge/Beschreibung, Nettobetrag, MWST-Satz und -Betrag sowie Ihre MWST-Nummer.
  • Der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) legt den Gebührenrahmen für Schweizer Tierarztleistungen fest. Die GST (Gesellschaft Schweizer Tierärzte) pflegt den Tarifkatalog.
  • Es gibt verschiedene Abrechnungswege: private Tierhalter, Nutztierhalter (mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit), Tierhalterversicherungsgutsprachen und mobile/Hausbesuchs-Tierarztleistungen. Jeder hat unterschiedliche Rechnungsempfänger und Tarifregeln.

Wenn Sie ein selbstständiger Tierarzt in der Schweiz sind — oder einer werden möchten — prallt die Compliance hier auf Steuerrecht und Praxisalltag. Eine falsche Zeile auf Ihrer Rechnung kann eine abgelehnte Gutsprache der Tierhalterversicherung, eine MWST-Korrektur durch die ESTV oder ein zahlungsunwilliges Klientel bedeuten. Dieser Guide zeigt alles, was Sie zur Tierarzt Rechnung erstellen in der Schweiz wissen müssen: die gesetzlichen Vorgaben, die MWST-Regeln, die den meisten Praktikern Schwierigkeiten bereiten, die Abrechnungsszenarien, die GOT-Tarifstruktur und eine einsatzfertige Rechnungsvorlage.

Wir zeigen auch, wie Magic Heidis Rechnungs-Workflow die Schweizer Eigenheiten handhabt — QR-Rechnung-Generierung, MWST-Berechnung mit 8.1% und Patienten-/Tierhalter-Erfassung — ohne die Komplexität von Praxisverwaltungssoftware wie Vetera oder Diana.

Schweizer Rechnungsvorschriften: 7 Pflichtelemente (Art. 26 MWSTV)

Jede Tierarzt Rechnung Schweiz muss formelle Anforderungen erfüllen. Wenn Sie MWST-registriert sind, definiert Art. 26 der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) sieben Pflichtelemente, die Ihre Rechnung enthalten muss:

  1. Ihr Name und Ihre Adresse — vollständiger Praxisname, Strasse, PLZ, Ort.
  2. Name und Adresse des Empfängers — der Tierhalter, Landwirt oder die Versicherung.
  3. Rechnungsdatum — der Tag, an dem Sie die Rechnung ausstellen.
  4. Menge und Beschreibung der Leistungen — z.B. «Impfung Hund, Kaninchen, Konsultation» oder «Chirurgische Behandlung Katze, Kastration» mit der GOT-Positionsnummer.
  5. Steuerbarer Betrag — der Nettobetrag vor MWST.
  6. MWST-Satz und MWST-Betrag — 8.1% und die resultierende Steuer, separat ausgewiesen.
  7. Ihre MWST-Nummer (MWST-Nr.) — die UID-basierte Nummer, die die ESTV bei der Registrierung vergibt.

Unter der Grenze von CHF 100'000? Sie sind nicht MWST-pflichtig. Geben Sie klar an: «Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, da nicht steuerpflichtig.» Das teilt dem Kunden — und der ESTV — mit, dass Sie unter der Grenze liegen und sich nicht angemeldet haben.

Die QR-Rechnung: Seit 2022 unverzichtbar

Seit dem 1. Oktober 2022 ist die QR-Rechnung das einzige akzeptierte Einzahlungsschein-Format in der Schweiz. Die alten ESR- (orange/rot) und BESR-Scheine (rot) sind eingestellt. Jede Rechnung, die Sie ausstellen — an einen privaten Tierhalter, einen Landwirt oder eine Versicherung — sollte einen QR-Rechnung-Zahlteil mit dem Schweizer QR-Code enthalten.

Der QR-Code codiert Ihre IBAN (QR-IBAN), den Betrag, Ihren Namen und die Referenznummer. Kunden scannen ihn mit ihrer Banking-App. Versicherungen können ihn automatisch verarbeiten. Kein QR-Code = manuelle Zahlungshürden und zunehmend verspätete oder verweigerte Zahlungen.

Dr. Sandra, eine mobile Tierärztin im Kanton Aargau, hat es schmerzhaft erlebt. Sie verschickte 2023 Anfang handgeschriebene Rechnungen ohne den QR-Zahlteil. Drei Kunden bezahlten zu spät, und die Tierhalterversicherung eines Landwirts lehnte die Gutsprache ab, weil das Format nicht dem neuen Standard entsprach. Sie wechselte zu Magic Heidis Rechnungs-Workflow, der den QR-Rechnung-Zahlteil automatisch auf jeder Rechnung generiert — kein manuelles Formatieren, keine abgelehnte Gutsprachen.

MWST-Regeln für Tierärzte: Keine medizinische Befreiung

Das ist der zentrale Unterschied zwischen tierärztlicher und humanmedizinischer Rechnungsstellung in der Schweiz — und er stolzert Praktiker auf, die annehmen, die Regeln seien gleich.

Die Regel

Nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG sind humanmedizinische Behandlungen durch approbierte Ärzte und Angehörige der Gesundheitsberufe (inklusive medizinisch verschriebener Physiotherapie) MWST-befreit. Tiermedizin — die Behandlung von Tieren — fällt jedoch NICHT unter diese Befreiung. Tierärztliche Leistungen sind gewerbliche Leistungen und MWST-pflichtig mit 8.1% (der Normalsteuersatz seit 1. Januar 2024).

Es gibt keinen reduzierten Steuersatz für tierärztliche Behandlungen. Es gibt keine Befreiung für Notfallbehandlungen, chirurgische Eingriffe oder Prophylaxe. Jede Leistung, die Sie als Tierarzt erbringen — Konsultationen, Impfungen, Chirurgie, Zahnbehandlungen, Hausbesuche — trägt 8.1% MWST, wenn Sie MWST-registriert sind.

Warum das wichtig ist

Ein Tierarzt, der zuvor im Gesundheitswesen gearbeitet hat oder der Online-Ratschläge aus nicht-Schweizer Quellen konsultiert (deutsche Tierarztverbände diskutieren oft andere MWST-Regeln), könnte fälschlicherweise annehmen, seine Rechnungen seien MWST-befreit. Das sind sie nicht. Wenn Sie sich für die MWST anmelden und sie dann nicht verrechnen, schulden Sie die vollen 8.1% der ESTV aus eigener Tasche — Sie können den Kunden für Ihren Fehler nicht nachträglich belasten.

Die Grenze von CHF 100'000

Sie melden sich nur für die MWST an, wenn Ihr jährlicher steuerbarer Umsatz CHF 100'000 übersteigt. Darunter sind Sie ein «nicht steuerpflichtiges» Kleinunternehmen. Viele Solo- und mobile Tierärzte bleiben unter dieser Grenze, besonders in den ersten Jahren. Aber hier ist die Überlegung: Wenn Sie unter der Grenze liegen, können Sie die Vorsteuer auf Ihren Geschäftsausgaben — Ausrüstung, Medikamente, Praxismiete, Fahrzeugkosten für Hausbesuche — nicht zurückfordern. Für einen Tierarzt mit erheblichen Investitionen (chirurgische Ausrüstung, Röntgengeräte, ein mobiles Praxisfahrzeug) kann sich eine freiwillige MWST-Registrierung auch unter der Grenze finanziell lohnen. Sprechen Sie mit einem Steuerberater darüber, ob eine freiwillige Anmeldung für Ihre Praxis sinnvoll ist.

Einmal registriert, reichen Sie MWST-Abrechnungen bei der ESTV ein — typischerweise vierteljährlich oder jährlich, je nach Umsatz.

Vorsteuerabzug bei Nutztier-Tierarztleistungen

Für Nutztier-Tierärzte gibt es eine zusätzliche Ebene: Landwirte, die MWST-registriert sind, können die MWST, die Sie verrechnen, als Vorsteuer (Vorsteuerabzug) zurückfordern. Ein Milchbauer, der Ihre Rechnung über CHF 200 plus CHF 16.20 MWST für eine Kuhbehandlung bezahlt, kann diese MWST von seiner eigenen MWST-Schuld abziehen. Das bedeutet: Ihre MWST-Abrechnung ist für MWST-registrierte Landwirte keine Zusatzkosten — sie ist ein Durchlaufposten. Aber Sie müssen sie auf der Rechnung korrekt ausweisen, sonst kann der Landwirt sie nicht zurückfordern.

Abrechnungsszenarien: Privat, Nutztier, Versicherung, mobile Tierarztpraxis

Die Schweizer Tierarzt-Abrechnung teilt sich in vier Szenarien, jeweils mit unterschiedlichen Zahlern, Tarifen und Rechnungsformaten.

1. Private Tierhalter (Kleintierpraxis)

Der häufigste Abrechnungsweg. Ein Tierhalter bringt sein Tier in Ihre Praxis oder verlangt einen Hausbesuch. Sie behandeln das Tier, stellen die Rechnung direkt an den Halter aus, und der Halter bezahlt. Die Rechnung enthält den QR-Rechnung-Zahlteil, 8.1% MWST (falls registriert) und alle sieben Art. 26 MWSTV-Elemente.

Private Tierhalter zahlen aus eigener Tasche. Manche haben eine Tierhalterversicherung (Tier-Krankenversicherung), die sie erstattet — aber Sie stellen die Rechnung trotzdem dem Halter, nicht der Versicherung. Der Halter reicht Ihre Rechnung bei seiner Versicherung zur Erstattung ein.

2. Nutztierhalter (Grosstierpraxis / Nutztierpraxis)

Landwirte mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen oder Geflügel brauchen regelmässige tierärztliche Betreuung — Bestandeskontrollen, Impfungen, Notfallbehandlungen, Fruchtbarkeitsmanagement. Nutztier-Abrechnung unterscheidet sich in mehreren Punkten von der Kleintier-Abrechnung:

  • Sammelabrechnung: Sie behandeln möglicherweise eine ganze Herde bei einem Besuch und stellen eine Sammelrechnung mit mehreren Positionen aus (z.B. «Tetanus-Impfung, 12 Rinder» oder «Bestandesuntersuchung, 50 Schweine»).
  • MWST-Rückerstattung: MWST-registrierte Landwirte fordern Ihre MWST als Vorsteuer zurück, also ist die MWST für sie keine Zusatzkosten.
  • Tarifstruktur: Der GOT hat spezifische Positionen für Nutztierbehandlungen, oft pro Tier oder pro Herdenbesuch abgerechnet.
  • Fahrtkosten: Hofbesuche beinhalten Fahrtkosten (Fahrtkosten), die ebenfalls MWST-pflichtig sind.

Dr. Markus, ein Grosstier-Tierarzt im Emmental, besucht 15 Höfe pro Woche. Er berechnet pro behandeltem Tier, mit einem Hofbesuch-Pauschale von CHF 80 plus Kilometergeld. Seine Rechnungen führen jedes Tier bei Bedarf nach Ohrmarkennummer (Ohrmarkennummer) auf, wenn der Landwirt dies in seinen Unterlagen verlangt. Er nutzt Magic Heidis Rechnungs-Workflow, um hofspezifische Rechnungen auf seinem Handy zu generieren — direkt nach dem Verlassen des Stalls.

3. Tierhalterversicherung (Tier-Krankenversicherungsgutsprachen)

Manche Tierhalter haben eine Tierhalterversicherung — eine Tier-Krankenversicherung, die Tierarztkosten deckt. Anders als bei der menschlichen Krankenkasse funktioniert die Tier-Krankenversicherung typischerweise nach dem Erstattungsprinzip: der Halter bezahlt Ihre Rechnung und reicht sie dann bei der Versicherung ein.

Einige Versicherer (z.B. Tiervivo, Animalo, Sanitas Tier) bieten jedoch Direktabrechnung mit teilnehmenden Tierärzten an. In diesem Fall stellen Sie der Versicherung direkt in Rechnung, und der Halter bezahlt nur seine Selbstbeteiligung (Selbstbehalt). Prüfen Sie Ihren Vertrag mit jedem Versicherer — der Abrechnungsweg unterscheidet sich je nach Anbieter.

Für die Direktabrechnung mit der Versicherung muss Ihre Rechnung die Versicherungspolicennummer (Versicherungspolicennummer), den Namen und die Mikrochipnummer des Tieres sowie die Behandlungsdetails enthalten. Die GOT-Tarifpositionen gelten für standardisierte Behandlungen.

4. Mobile und Hausbesuchs-Tierarztleistungen

Mobile Tierärzte — die zu den Häusern, Höfen oder Ställen der Kunden reisen — haben zusätzliche Abrechnungsüberlegungen:

  • Fahrtkosten (Fahrtkosten): Die meisten mobilen Tierärzte verrechnen eine Basispauschale plus Kilometerkosten. Diese sind wie alle anderen Leistungen MWST-pflichtig.
  • Zeitbasierte Abrechnung: Einige mobile Tierärzte berechnen die Beratungszeit plus die Behandlungen, besonders bei längeren Besuchen.
  • Rechnung vor Ort: Mobile Tierärzte profitieren davon, Rechnungen sofort nach der Behandlung auszustellen — bevor sie das Anwesen des Kunden verlassen. Das reduziert unbezahlte Rechnungen und verbessert die Liquidität. Ein mobiles Rechnungstool wie Magic Heidi erstellt und versendet die QR-Rechnung in unter einer Minute vom Handy aus.
  • Mehrere Tiere pro Besuch: Ein Hausbesuch kann die Behandlung mehrerer Tiere umfassen (z.B. alle Katzen eines Haushalts impfen). Jede Behandlung ist eine separate Position.

Sarah betreibt eine mobile Katzenklinik in Genf. Sie besucht 8–10 Haushalte pro Tag und behandelt ein bis drei Katzen pro Besuch. Vor dem Wechsel zur mobilen Rechnungsstellung schrieb sie abends Rechnungen von Hand — und vergass regelmässig Details oder verlor Quittungen. Jetzt erstellt sie die QR-Rechnung auf ihrem Handy, bevor sie jedes Haus verlässt. Kunden bezahlen schneller, und ihre Buchhaltung ist immer aktuell.

Schweizer Compliance
für Tierärzte entwickelt

Magic Heidi erledigt jede Schweizer Eigenheit für Tierarzt-Rechnungen automatisch — QR-Rechnung-Generierung, 8.1% MWST auf alle Behandlungen, GOT-Tarifpositionen und Abrechnungsvorlagen für alle Wege.

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Standard-MWST auf alle tierärztlichen Behandlungen — keine Verwirrung um Befreiungen

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Rechnungen zwischen Hausbesuchen vom Handy erstellen und versenden — kein Laptop nötig

Preise und GOT-Tarifstrukturen für Schweizer Tierärzte

Der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist der Schweizer Tierarzt-Gebührenkatalog. Er wird von der GST (Gesellschaft Schweizer Tierärzte) — dem Schweizer Tierärzteverband — gepflegt und stellt standardisierte Tarifpositionen für tierärztliche Leistungen bereit.

Wie der GOT funktioniert

Der GOT definiert Tarifpositionen (Tarifpositionen) für spezifische Behandlungen — Konsultationen, Impfungen, Chirurgie, Zahnbehandlungen, Bildgebung, Laboruntersuchungen und mehr. Jede Position hat einen Gebührenrahmen (Taxpunktwert), der nach Kanton und Praxistyp variiert. Der GOT sorgt für Transparenz und Konsistenz in der tierärztlichen Preisgestaltung in der ganzen Schweiz.

Zum Beispiel:

  • Konsultation (Konsultation): Grundgebühr für eine Standarduntersuchung
  • Impfung (Impfung): Position für den Impfstoff selbst plus die Verabreichungsgebühr
  • Chirurgie (Chirurgie): Nach Komplexität gestaffelt — von kleinen Eingriffen (z.B. Abszessbehandlung) bis zu grossen Operationen (z.B. Laparotomie)
  • Zahnbehandlung (Zahnbehandlung): Zahnsteinentfernung, Extraktion und verwandte Positionen
  • Bildgebung (Bildgebung): Röntgen-, Ultraschallpositionen
  • Hausbesuch (Hausbesuch): Fahrt- und Behandlungspositionen vor Ort

Sie berechnen die GOT-Position, die der erbrachten Leistung entspricht. Die GST-Website veröffentlicht den aktuellen GOT und bietet Tierärzten in der Schweiz Orientierung.

Privatraxis-Tarife

Ausserhalb des GOT-Rahmens haben Sie Preisflexibilität für Leistungen, die nicht unter Versicherungsverträgen fallen. Übliche Preisbereiche für Schweizer Tierarztleistungen:

  • Konsultation (15 Min.): CHF 65–95
  • Impfung (pro Impfstoff + Verabreichung): CHF 50–80
  • Kastration Kater: CHF 200–350
  • Kastration Rüde: CHF 250–500 (grössenabhängig)
  • Kastration Hündin: CHF 350–700 (grössenabhängig)
  • Zahnsteinentfernung: CHF 120–250
  • Röntgen (pro Aufnahme): CHF 80–150
  • Hausbesuchspauschale (Fahrtkosten): CHF 60–120 plus CHF 1.50–2.50/km

Höhere Tarife gelten in Zürich, Genf und Lausanne. Ländliche Praxen liegen tendenziell tiefer. Nutztier-Bestandesbetreuungsverträge können monatliche Pauschalarrangements statt pro-Besuch-Abrechnung verwenden.

Einen vollständigen Preisvergleich, wie Magic Heidi gegenüber spezieller tierärztlicher Praxisverwaltungssoftware abschneidet (Vetera CHF 200+/Monat, Diana CHF 150+/Monat), finden Sie in unserer Aufschlüsselung — die meisten Solo-Tierärzte brauchen kein vollständiges PMS, um eine korrekte Rechnung zu verschicken.

Rechnungsvorlage für Schweizer Tierärzte

Hier ist eine einsatzfertige Vorlage für eine Schweizer Tierarzt-Rechnung. Passen Sie die Felder an Ihre Praxis an.

RECHNUNG

[Praxisname / Dr. Name]
[Strasse, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
Telefon: [Telefon] | E-Mail: [E-Mail]
MWST-Nr.: [CHE-XXX.XXX.XXX MWST]  (falls registriert)

Rechnung an:
[Name des Tierhalters]
[Adresse]
Tier: [Name, Spezies, Rasse, Mikrochip-Nr.]

Rechnungs-Nr.: 2026-0142
Datum: 03.07.2026

Erbrachte Leistungen:
- Konsultation, Hund, 20 Min. (GOT [Position])
  Datum: 28.06.2026                       CHF 85.00
- Impfung, DHPP (GOT [Position])
  Datum: 28.06.2026                       CHF 65.00
- Entwurmung, Tabletten (GOT [Position])
  Datum: 28.06.2026                       CHF 25.00

Zwischensumme:                          CHF 175.00
MWST (8.1%):                            CHF 14.18
Total geschuldet:                       CHF 189.18

Zahlungsbedingungen: 30 Tage
[QR-Rechnung-Zahlteil mit Schweizer QR-Code]

Für einen Nutztier-Hofbesuch sieht die Vorlage anders aus:

RECHNUNG

[Praxisname / Dr. Name]
[Adresse]

Rechnung an:
[Hofname / Name des Landwirts]
[Adresse]
Hof-UID: [CHE-XXX.XXX.XXX] (falls MWST-registrierter Landwirt)

Rechnungs-Nr.: 2026-0143
Datum: 03.07.2026
Hofbesuch: 28.06.2026, [Hof-Adresse]

Erbrachte Leistungen:
- Bestandesuntersuchung, 45 Rinder (GOT [Position])
                                        CHF 280.00
- Tetanus-Impfung, 12 Rinder (GOT [Position])
                                        CHF 240.00
- Fahrtkosten (Hofbesuch + 25 km)
                                        CHF 110.00

Zwischensumme:                         CHF 630.00
MWST (8.1%):                            CHF 51.03
Total geschuldet:                       CHF 681.03

Zahlungsbedingungen: 30 Tage
[QR-Rechnung-Zahlteil mit Schweizer QR-Code]

Beachten Sie den Unterschied: Nutztier-Rechnungen enthalten die Hofbesuch-Details, die Abrechnung pro Tier oder pro Herde und die UID des Landwirts (damit er die MWST zurückfordern kann). Magic Heidis MWST-Management übernimmt die 8.1%-Berechnung automatisch auf jeder Rechnung — Klein- oder Nutztier.

Wie Magic Heidi die Tierarzt-Rechnungsstellung vereinfacht

Die meisten Schweizer Rechnungstools sind für allgemeine Freelancer gebaut — sie verstehen die tier-spezifischen Details nicht, die die Tierarzt-Abrechnung ausmachen. Spezielle tierärztliche Praxisverwaltungssoftware (Vetera, Diana, Unomed) ist leistungsstark, aber teuer und komplex — übertrieben für Solo-Praktiker und mobile Tierärzte.

Für Schweizer Tierärzte gebaut

  • QR-Rechnung-Generierung auf jeder Rechnung — kein manuelles Formatieren, keine abgelehnten Zahlungen.
  • 8.1% MWST automatisch berechnet auf alle tierärztlichen Behandlungen — keine Verwirrung um Befreiungen.
  • Patienten- und Tierhalter-Erfassung — Tiername, Spezies, Rasse, Mikrochipnummer und Tierhalterkontakt auf jeder Rechnung speichern.
  • Abrechnungsvorlagen für alle Wege — privater Tierhalter, Nutztierhof, Versicherungs-Direktabrechnung und mobiler Hausbesuch — wechseln ohne neu tippen.
  • Mobile-first — Rechnungen zwischen Hausbesuchen vom Handy ausstellen. Kein Laptop nötig. Erstellen Sie die QR-Rechnung, bevor Sie das Anwesen des Kunden verlassen.

Sarah in Genf verbrachte früher Sonntagsabende damit, eine Woche handgeschriebene Rechnungen nachzuholen. Jetzt verschickt sie sie vom Handy, direkt nach jedem Hausbesuch, während sie zurück zum Auto geht. Zahlungen kommen schneller, und sie vergisst nie eine Behandlung.

Preise ohne Überdimensionierung

Vetera kostet CHF 200+/Monat für volle Praxisverwaltung. Diana kostet CHF 150+/Monat. Das sind hervorragende Systeme für Tierarztpraxen mit mehreren Tierärzten und Empfangspersonal, aber übertrieben für einen Solo-Praktiker, der 20–30 Rechnungen pro Monat verschicken muss. Magic Heidi startet bei CHF 25/Monat — alles, was Sie für korrekte Schweizer Tierarzt-Rechnungsstellung brauchen, nichts Überflüssiges. Siehe den vollständigen Preisvergleich.

KI-Ausgaben-Erfassung

Verfolgen Sie Praxisausgaben — Medikamente, Ausrüstung, Praxismiete, Fahrzeugkosten für Hausbesuche, Weiterbildung — mit der KI-Ausgaben-Erfassung. Machen Sie ein Foto einer Quittung, und Magic Heidi extrahiert den Betrag, die MWST und die Kategorie. Nützlich, wenn Sie 15 Behandlungen pro Tag jonglieren und keine Zeit für manuelle Buchhaltung haben.

Von der Registrierung zur ersten Rechnung

Wenn Sie Ihre Tierarztpraxis gründen — sei es als Einzelfirma oder als GmbH — müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse für AHV/AVS-Beiträge registrieren und gegebenenfalls bei der ESTV für die MWST, wenn Sie erwarten, CHF 100'000 Jahresumsatz zu überschreiten. Ihre UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer) gehört auf jede Rechnung. Magic Heidi hilft Ihnen, von der Registrierung zur ersten QR-Rechnung in unter fünf Minuten zu gelangen — kein Setup-Assistent, keine Konfigurationsmenüs, kein 30-minütiger Onboarding-Anruf.

FAQ

FAQ: Tierarzt-Rechnungen in der Schweiz

Ist die tierärztliche Behandlung in der Schweiz MWST-befreit?

Nein. Tierärztliche Leistungen sind MWST-pflichtig mit 8.1% — der Schweizer Normalsteuersatz. Anders als in der Humanmedizin (die unter Art. 21 MWSTG befreit ist) ist die Tierbehandlung eine gewerbliche Leistung. Wenn Sie MWST-registriert sind, muss jede Rechnung 8.1% MWST ausweisen.

Was ist die MWST-Grenze für Tierärzte?

CHF 100'000 jährlicher steuerbarer Umsatz. Darunter sind Sie nicht MWST-pflichtig und geben an: «Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, da nicht steuerpflichtig.» Über CHF 100'000 müssen Sie sich bei der ESTV registrieren und MWST-Abrechnungen einreichen. Eine freiwillige Registrierung unter der Grenze kann sinnvoll sein, wenn Sie erhebliche Vorsteuer auf Ausrüstung und Verbrauchsmaterial haben.

Was ist der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte)?

Der GOT ist der Schweizer Tierarzt-Gebührenkatalog, der von der GST (Gesellschaft Schweizer Tierärzte) gepflegt wird. Er definiert standardisierte Tarifpositionen (Tarifpositionen) für tierärztliche Behandlungen — Konsultationen, Impfungen, Chirurgie, Bildgebung, Zahnbehandlungen und Hausbesuche. Der GOT sorgt für Preistransparenz in Schweizer Tierarztpraxen.

Stelle ich dem Tierhalter oder der Tierhalterversicherung in Rechnung?

Normalerweise stellen Sie dem Tierhalter direkt in Rechnung, und der Halter reicht Ihre Rechnung bei seiner Tierhalterversicherung zur Erstattung ein. Einige Versicherer bieten Direktabrechnung mit teilnehmenden Tierärzten an — in diesem Fall stellen Sie der Versicherung in Rechnung, und der Halter bezahlt nur seinen Selbstbehalt. Prüfen Sie Ihren Vertrag mit jedem Versicherer.

Können Landwirte die MWST auf meinen Nutztier-Tierarzt-Rechnungen zurückfordern?

Ja. MWST-registrierte Landwirte können die 8.1% MWST, die Sie verrechnen, als Vorsteuer (Vorsteuerabzug) zurückfordern. Das bedeutet: Ihre MWST-Abrechnung ist für sie keine Zusatzkosten — sie ist ein Durchlaufposten. Aber Sie müssen die MWST auf der Rechnung korrekt ausweisen, inklusive Ihrer MWST-Nummer, damit der Landwirt sie zurückfordern kann.

Muss ich mich bei der Ausgleichskasse registrieren?

Ja. Jeder selbstständige Tierarzt in der Schweiz muss sich bei der Ausgleichskasse für AHV/AVS-Beiträge registrieren, auch unter der MWST-Grenze. Sie zahlen AHV-Beiträge als Prozentsatz Ihres Einkommens. Je nach Rechtsform (Einzelfirma vs. GmbH) benötigen Sie möglicherweise auch eine Handelsregister-Registrierung.

Kann ich Magic Heidi statt spezieller Tierarztsoftware wie Vetera verwenden?

Das hängt von Ihrer Praxis ab. Wenn Sie ein Solo-Tierarzt oder mobiler Tierarzt sind, der korrekte Rechnungsstellung, MWST-Berechnung und Ausgabenerfassung braucht — ist Magic Heidi alles, was Sie brauchen, für CHF 25–39/Monat. Wenn Sie eine Tierarztpraxis mit mehreren Tierärzten, Empfangspersonal, Terminplanung, Laborintegration und Patientenakten betreiben, ist ein vollständiges PMS wie Vetera oder Diana passender. Viele Solo-Tierärzte nutzen Magic Heidi neben einem einfacheren Patientenakten-System.

Fazit

Eine korrekte Tierarzt Rechnung Schweiz kommt auf drei Dinge an: die sieben Art. 26 MWSTV-Elemente, der QR-Rechnung-Zahlteil und 8.1% MWST auf alle tierärztlichen Behandlungen. Wenn Sie diese richtig umsetzen, passieren Ihre Rechnungen die Versicherungsprüfung, ESTV-Audits und Kunden-Zahlungs-Apps ohne Reibung.

Der wesentliche Unterschied zur Humanmedizin: Tierärztleistungen sind nie MWST-befreit. Jede Behandlung — von einer CHF 30-Impfung bis zu einer CHF 700-Operation — trägt 8.1% MWST, wenn Sie registriert sind. Verfolgen Sie Ihre Grenze. Weisen Sie die MWST korrekt aus. Verwenden Sie ein Tool, das den Unterschied kennt.

Magic Heidi erledigt all das für CHF 25–39/Monat, mobile-first, ohne den Enterprise-Ballast von Vetera oder Diana. Gratis testen — Ihre erste Rechnung geht in unter fünf Minuten raus.

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Quellen: GST (Gesellschaft Schweizer Tierärzte) für GOT-Tarif und Berufsberatung · KMU Admin für MWST-Vorschriften · ESTV für Steuerbehörden-Informationen.

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