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Gewerbe in der Schweiz anmelden: Ablauf, Kosten & EasyGov-Erklärung

Wann müssen Sie ein Gewerbe anmelden, was kostet die Registrierung in Ihrem Kanton und wie funktioniert EasyGov? Der praktische Leitfaden 2026 — mit CHF-Kosten, Schritt-für-Schritt-Anleitung und typischen Fehlern, die Sie vermeiden sollten.

Gewerbe in der Schweiz anmelden

Gewerbe anmelden Schweiz 2026

Gewerbe anmelden in der Schweiz: wann Pflicht, was es kostet, wie EasyGov funktioniert. Schritt-für-Schritt mit CHF-Kosten & Tipps. Jetzt lesen!

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Nathan Ganser

Founder of Magic Heidi

Wer in der Schweiz ein Gewerbe anmelden will, braucht keine Gewerbeanmeldung im deutschen Sinne — sondern eine Eintragung ins Handelsregister oder eine einfache Meldepflicht bei der SVA. Klingt verwirrend? Ist es auch, denn der Begriff «Gewerbe» existiert im Schweizer Recht gar nicht. Stattdessen sprechen wir von der selbständigen Erwerbstätigkeit. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden wollen, geht es konkret um drei Schritte: Eintrag ins Handelsregister (für Einzelfirma ab CHF 100'000 Umsatz oder GmbH immer), MWST-Registrierung ab CHF 100'000 Umsatz und AHV-Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse. Dieser Artikel führt Sie durch den gesamten Prozess — mit echten CHF-Kosten, EasyGov-Walkthrough und den Fehler, die andere schon gemacht haben.

Key Takeaways

  • Eintrag ins Handelsregister: Einzelfirma ab CHF 100'000 Umsatz Pflicht, darunter freiwillig — Kosten CHF 220.00 bis CHF 600.00 je nach Kanton
  • MWST-Registrierung: Obligatorisch ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr — sonst freiwillig mit Vorsteuerabzug (MWST 8.1%)
  • AHV-Anmeldung: Innerhalb 30 Tagen nach Geschäftsaufnahme bei der SVA — Beiträge ab CHF 564.00 pro Jahr (Mindestbeitrag)
  • EasyGov: Online-Gründung einer GmbH kostet ca. CHF 500.00 bis CHF 800.00 statt CHF 1'200.00 am Schalter
  • Häufigster Fehler: MWST-Registrierung vergessen oder zu früh — das kostet Nachzahlungen oder verzichtet auf Vorsteuerabzug

Wann müssen Sie ein Gewerbe anmelden?

Der Begriff «Gewerbe» stammt aus dem deutschen Recht. In der Schweiz reden wir von selbständiger Erwerbstätigkeit nach Art. 2 AHVG. Sobald Sie selbständig, auf eigene Rechnung und auf Dauer ein Geschäft betreiben, müssen Sie sich anmelden — aber wo und wie, hängt von Ihrer Rechtsform und Ihrem Umsatz ab.

Drei Meldepflichten, die Sie unterscheiden müssen:

  1. Handelsregistereintrag: Für die GmbH & Co. KG immer obligatorisch. Für die Einzelfirma nur, wenn der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt (Art. 26 HRegV). Darunter ist der Eintrag freiwillig, aber empfohlen.
  2. MWST-Registrierung: Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr (Art. 10 MWSTG). Darunter freiwillig — dann können Sie Vorsteuer abziehen, müssen aber MWST abrechnen.
  3. AHV-Anmeldung: Innerhalb von 30 Tagen nach Geschäftsaufnahme bei der kantonalen Ausgleichskasse (SVA). Das gilt für jede selbständige Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Umsatz.

Beispiel — Lisa aus Bern:

Lisa, 32, meldet sich als Grafikerin selbständig. Ihr Umsatz im ersten Jahr liegt bei geschätzten CHF 40'000.00. Da sie unter der Grenze von CHF 100'000 liegt, ist der Handelsregistereintrag für ihre Einzelfirma freiwillig. Sie entscheidet sich trotzdem für den Eintrag, weil Kunden ohne Registereintrag skeptisch sind und keine QR-Rechnung mit eindeutiger Gläubiger-ID akzeptieren. Kosten beim Handelsregisteramt Bern: CHF 220.00. Die MWST-Registrierung überspringt sie — bei CHF 40'000 Umsatz lohnt sich die Vorsteuer nicht. Die AHV-Anmeldung macht sie online bei der SVA Bern in 15 Minuten. Beitrag im ersten Jahr: CHF 564.00 (Mindestbeitrag). Gesamtkosten für die Anmeldung: unter CHF 800.00.

Wichtig: Wenn Sie nebenberuflich selbständig arbeiten und gleichzeitig angestellt sind, gilt das Gleiche. Die AHV-Anmeldung ist immer Pflicht, der Handelsregistereintrag hängt nur am Umsatz.

Einzelfirma vs GmbH: Welche Registrierung passt?

Die häufigste Frage beim Gewerbe anmelden in der Schweiz: Einzelfirma oder GmbH? Die Antwort hängt von Ihrer Haftung, Ihrem Kapital und Ihrer Branche ab.

Einzelfirma — einfach und günstig

Die Einzelfirma ist die einfachste Rechtsform. Kein Mindestkapital, keine Gründungsversammlung, kein Notar. Sie melden sich beim Handelsregister an — fertig. Wenn Ihr Umsatz unter CHF 100'000 liegt, ist sogar der Eintrag freiwillig.

Vorteile:

  • Geringe Gründungskosten (CHF 220.00 bis CHF 600.00)
  • Kein Mindestkapital
  • Volle Entscheidungsfreiheit
  • Vereinfachte Buchhaltung bei unter CHF 100'000 Umsatz

Nachteile:

  • Volle persönliche Haftung mit Privatvermögen
  • Weniger Vertrauen bei B2B-Kunden
  • Höheres steuerliches Risiko bei hohen Gewinnen

Mehr zur Einzelfirma-Gründung finden Sie in unserem ausführlichen Leitfaden zur Einzelfirma-Gründung.

GmbH — professionell mit Haftungsbeschränkung

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) braucht ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000.00 (Art. 773 OR). Gründung erfordert eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar und zwingend einen Handelsregistereintrag.

Vorteile:

  • Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Professionelleres Auftreten gegenüber Kunden
  • Steuervorteile bei hohen Gewinnen (Kapitalgewinne)
  • Einfacher Eigentumswechsel

Nachteile:

  • Mindestkapital CHF 20'000.00 (auf ein Sperrkonto einzahlen)
  • Notarkosten (CHF 400.00 bis CHF 800.00)
  • Handelsregistergebühren (CHF 600.00 bis CHF 1'000.00)
  • Pflicht zur doppelten Buchhaltung

Kostenvergleich im Überblick

PostenEinzelfirmaGmbH
HandelsregistergebührCHF 220.00 – CHF 600.00CHF 600.00 – CHF 1'000.00
NotarkostenkeineCHF 400.00 – CHF 800.00
MindestkapitalkeinsCHF 20'000.00 (Sperrkonto)
Gründung via EasyGovCHF 0.00 (freiwillig)CHF 0.00 (gebührenfrei, nur Registergebühren)
Total GründungskostenCHF 220.00 – CHF 600.00CHF 1'000.00 – CHF 1'800.00

Beispiel — Marco aus Zürich:

Marco, 41, gründet eine GmbH für IT-Beratung. Er wählt EasyGov und spart sich den Notartermin. Stammkapital: CHF 20'000.00 auf ein Sperrkonto bei der Zürcher Kantonalbank. Handelsregistergebühr Zürich: CHF 600.00. Notarkosten entfallen dank EasyGov. Gründungsdauer: 10 Werktage. Er vergisst aber die AHV-Anmeldung und erhält vier Monate später ein Schreiben der SVA Zürich mit einer Beitragsforderung von CHF 2'820.00 (Mindestbeitrag für das aktuelle und vergangene Jahr) plus Säumniszinsen. Lektion: AHV-Anmeldung immer in den ersten 30 Tagen.

Schritt-für-Schritt: Gewerbe anmelden in der Schweiz

Egal ob Einzelfirma oder GmbH — der Ablauf folgt immer denselben Phasen. Hier die praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Schritt 1: Rechtsform wählen

Entscheiden Sie zwischen Einzelfirma, GmbH, AG oder Kollektivgesellschaft. Für 80% der Gründer reicht die Einzelfirma. Wer haftungsbeschränkt auftreten will, wählt die GmbH.

Schritt 2: Namen und Sitz festlegen

Der Firmenname muss nach OR Art. 469 den Rechtsformzusatz enthalten («Einzelunternehmen», «GmbH», «AG»). Der Sitz ist der Ort, an dem die tatsächliche Verwaltung liegt — nicht zwingend Ihr Wohnort.

Schritt 3: Handelsregisterantrag einreichen

Für die Einzelfirma füllen Sie das Formular «Gesuch um Eintragung einer Einzelfirma» aus — online über Zefix oder per Post beim kantonalen Handelsregisteramt. Für die GmbH gehen Sie über EasyGov (siehe nächster Abschnitt).

Die Einzelfirma-Registrierung braucht folgende Unterlagen:

  • Ausweis des Inhabers
  • Firmenname und Sitz
  • Zweck (Tätigkeitsbereich)
  • Unterschriftenprobe

Schritt 4: MWST-Registrierung (falls nötig)

Ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr müssen Sie sich bei der ESTV registrieren. Das geht online über das ESTV-Portal. Sie erhalten eine MWST-Nummer und müssen ab dann vierteljährlich oder jährlich MWST abrechnen. Details dazu in unserem Guide zur MWST für Freelancer.

Achtung — Timing-Falle: Wenn Sie sich freiwillig registrieren und wieder abmelden, müssen Sie drei Jahre warten, bevor Sie sich erneut registrieren können. Überlegen Sie sich das gut.

Schritt 5: AHV-Anmeldung

Innerhalb von 30 Tagen nach Geschäftsaufnahme melden Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse (SVA). Das Formular finden Sie auf der Website der SVA Ihres Kantons, etwa ahv.ch. Die SVA berechnet Ihre Beiträge rückwirkend ab dem Datum der Geschäftsaufnahme.

Schritt 6: Geschäftskonto eröffnen

Für die GmbH ist ein Konto zwingend. Für die Einzelfirma empfehlen wir es ab dem ersten Kunden — getrennt vom Privatkonto erleichtert es die Buchhaltung enorm. Mit einer ordentlichen Buchhaltung halten Sie sich steuerlich schadlos.

EasyGov: Online registrieren statt am Schalter

EasyGov ist die digitale Gründungsplattform des Bundes. Sie führt Sie Schritt für Schritt durch die Gründung einer GmbH, AG oder Genossenschaft — komplett online, ohne Notartermin. Für die Einzelfirma ist EasyGov aktuell nicht verfügbar, aber für die GmbH ist es der Standardweg.

So funktioniert EasyGov in der Praxis

  1. Konto erstellen: Registrieren Sie sich auf easygov.swiss mit Ihrer SwissID.
  2. Rechtsform wählen: GmbH, AG oder Genossenschaft.
  3. Gesellschaftsdaten eingeben: Firmenname, Sitz, Zweck, Gesellschafter, Stammkapital.
  4. Statuten automatisch generieren: EasyGov erstellt die Statuten auf Basis Ihrer Eingaben.
  5. Stammkapital einzahlen: Überweisen Sie das Kapital (ab CHF 20'000.00) auf das angegebene Bankkonto.
  6. Unterschriften erfassen: Elektronisch mit SwissID-Signatur.
  7. Handelsregistereintrag: EasyGov übermittelt alles automatisch an Zefix.
  8. Bestätigung: Nach Prüfung durch das Handelsregisteramt erhalten Sie den Handelsregisterauszug digital.

Dauer: Eine GmbH-Gründung über EasyGov dauert in der Regel 5 bis 10 Werktage — schneller als der klassische Weg am Schalter, der 2 bis 4 Wochen braucht.

Kosten EasyGov-Gründung:

  • Handelsregistergebühr: kantonal, ca. CHF 600.00
  • Notarkosten: entfallen (stattdessen CHF 0.00 – einzige Gebühr ist die Registergebühr)
  • EasyGov-Plattform: kostenlos
  • Total: ca. CHF 600.00 bis CHF 800.00 (statt CHF 1'200.00 bis CHF 1'800.00 klassisch)

EasyGov vs. klassische Gründung — was passt?

EasyGov lohnt sich, wenn Sie mit der Standard-GmbH gründen und keine komplexen Statuten brauchen. Brauchen Sie Sonderregelungen (Mehrheitsverhältnisse, Vinkulierungsregelungen, besondere Gewinnverteilung), geht es nur über den Notar.

Wenn Sie sich gegen die GmbH entscheiden und eine Einzelfirma anmelden, läuft die Registrierung direkt über das kantonale Handelsregisteramt — nicht über EasyGov. Das geht per Post oder teilweise online, je nach Kanton.

Kosten der Gewerbeanmeldung in der Schweiz

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung hängen stark von Ihrer Rechtsform und Ihrem Kanton ab. Hier eine Übersicht mit konkreten CHF-Beträgen.

Handelsregistergebühren nach Kanton

Die Handelsregistergebühren sind kantonal geregelt und variieren deutlich:

KantonEinzelfirmaGmbH
ZürichCHF 220.00CHF 600.00
BernCHF 220.00CHF 500.00
LuzernCHF 250.00CHF 550.00
St. GallenCHF 230.00CHF 580.00
GenfCHF 300.00CHF 700.00
TessinCHF 280.00CHF 650.00
WallisCHF 200.00CHF 450.00

(Stand 2026 — die genauen Gebühren finden Sie beim kantonalen Handelsregisteramt, siehe aktuelle Version auf zefix.ch)

Weitere Kostenpunkte

  • Notar (nur GmbH/AG): CHF 400.00 bis CHF 800.00 — entfällt bei EasyGov
  • Bank-Sperrkonto (nur GmbH): meist kostenlos bei den Kantonalbanken
  • Eintrag im Schweizer Handelsamtsblatt (SHAB): CHF 0.00 bis CHF 40.00, meist im Registerpreis enthalten
  • AHV-Beiträge: Mindestbeitrag 2026 ca. CHF 564.00 pro Jahr (für unter CHF 9'800 AHV-pflichtigen Einkommen)
  • MWST-Registrierung: CHF 0.00 — kostenlos bei der ESTV

Total für eine Einzelfirma: CHF 220.00 bis CHF 600.00 plus AHV-Mindestbeitrag CHF 564.00 = ca. CHF 800.00 bis CHF 1'200.00 im ersten Jahr.

Total für eine GmbH: CHF 1'000.00 bis CHF 1'800.00 plus Stammkapital CHF 20'000.00 plus AHV-Beiträge = ca. CHF 22'000.00 bis CHF 22'800.00 im ersten Jahr.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Gründungskosten sind als Geschäftsaufwand abzugsfähig. Heben Sie alle Rechnungen auf — egal ob vom Notar, Handelsregister oder Bank.

Häufige Fehler bei der Gewerbeanmeldung

In 15 Jahren Beratung haben wir die gleichen Fehler immer wieder gesehen. Hier die häufigsten — und wie Sie sie vermeiden.

Fehler 1: AHV-Anmeldung vergessen

Der Klassiker. Viele Gründer denken: «Kein Umsatz, keine AHV.» Falsch. Die AHV-Anmeldung ist ab dem Moment der Geschäftsaufnahme fällig — nicht ab dem ersten Franken Umsatz. Wenn die SVA Monate später von Ihnen erfährt, zahlen Sie Beiträge rückwirkend plus Säumniszinsen.

Lösung: Innerhalb von 30 Tagen nach Geschäftsaufnahme bei der SVA anmelden. Das Formular dauert 15 Minuten.

Fehler 2: MWST zu früh registrieren

Wenn Sie sich freiwillig MWST-pflichtig machen und im ersten Jahr kaum Umsatz haben, müssen Sie trotzdem MWST abrechnen und erhalten Probleme, wenn Sie sich wieder abmelden wollen. Die Dreijahres-Sperre nach Art. 10 Abs. 3 MWSTG macht eine erneute Anmeldung unmöglich.

Lösung: Nur MWST-registrieren, wenn Sie (a) über CHF 100'000 Umsatz kommen oder (b) planbare hohe Vorsteuerbeträge haben (Material, Geräte, Autoleasing).

Fehler 3: Falscher Handelsregistereintrag

Eine Einzelfirma muss den Inhaber namentlich enthalten: «Max Mustermann, Einzelfirma». Die GmbH braucht den Zusatz «GmbH». Wer das vergisst, bekommt das Gesuch zurück — und zahlt eine Nachtragsgebühr.

Fehler 4: Kein separates Geschäftskonto

Wer Einzelfirma betreibt und alles über das Privatkonto laufen lässt, hat spätestens bei der MWST-Kontrolle ein Problem. Die ESTV verlangt eine klare Trennung von Privat- und Geschäftsausgaben.

Lösung: Ein Geschäftskonto kostet bei Kantonalbanken ca. CHF 25.00 pro Monat — ein Update Ihrer Buchhaltung kostet nichts extra.

Fehler 5: Zweck zu eng formuliert

Der Firmen Zweck im Handelsregister bestimmt, was Sie rechtmässig anbieten dürfen. Wenn Sie «Webdesign» eintragen und später auch Beratung anbieten wollen, brauchen Sie eine Zweckänderung — das kostet extra.

Lösung: Zweck breit formulieren: «IT-Dienstleistungen und Beratung» statt nur «Webdesign».

Fehler 6: Scheinselbstständigkeit übersehen

Wenn Sie фактически nur für einen einzigen Kunden arbeiten, kann die SVA oder ESTV Sie als Scheinselbständigen einstufen — mit der Folge, dass Sie rückwirkend als Angestellter gelten. Beiträge, MWST und Steuern müssen zurückgezahlt werden.

Nach der Anmeldung: MWST, AHV und Buchhaltung

Die Gewerbeanmeldung ist nur der Anfang. Danach beginnen die laufenden Pflichten — und hier trennt sich die Spreu vom Weizen.

MWST: Abrechnung mit der ESTV

Wenn Sie MWST-pflichtig sind, müssen Sie MWST abrechnen. Die MWST beträgt 8.1% (Normalsatz) bzw. 2.6% (reduzierter Satz für Lebensmittel, Bücher, Medikamente). Sie können wählen zwischen vierteljährlicher und jährlicher Abrechnung.

Ablauf:

  1. Sie stellen Kundenrechnungen mit MWST aus (MWST-Zeile + MWST-Nummer).
  2. Sie sammeln Eingangsrechnungen mit ausgewiesener Vorsteuer.
  3. Sie reichen die MWST-Abrechnung bei der ESTV ein — am besten elektronisch.

Wie das praktisch funktioniert, lesen Sie in unserem Guide zum MWST online einreichen.

AHV: Beiträge berechnen und einzahlen

Die AHV-Beiträge für Selbständige betragen 10.1% des AHV-pflichtigen Einkommens (Stand 2026, siehe aktuelle Version auf ahv.ch). Das Minimum liegt bei ca. CHF 564.00 pro Jahr. Die SVA schickt Ihnen nach jeder Steuererklärung eine Beitragsrechnung.

Tipp: Wenn Ihr Einkommen schwankt, können Sie Akonto-Zahlungen leisten und mit der Schlussrechnung der SVA abgleichen. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen.

Buchhaltung: Ab Tag 1 sauber führen

Eine saubere Buchhaltung ist nicht nur eine Pflicht — sie spart Steuern und Nerven. Ab CHF 100'000 Umsatz ist doppelte Buchhaltung vorgeschrieben, darunter reicht eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Was Sie mindestens brauchen:

  • Einnahmen- und Ausgabenliste (Excel oder Software)
  • Belegsammlung (digital oder Papier)
  • Trennung von Privat- und Geschäftskonto
  • Regelmässige MWST-Abrechnung

Wenn Sie eine schlanke Lösung suchen, die genau für Schweizer Freelancers gemacht ist: Schauen Sie sich unsere Funktionen an — inklusive QR-Rechnung, MWST-Verwaltung und Kundenverwaltung, ab CHF 25.00 pro Monat. Das ist deutlich weniger als bexio mit CHF 52.00 — und Sie kriegen denselben Kernumfang. Mehr dazu im Preisvergleich oder im direkten Vergleich zu bexio.

Selbständige Erwerbstätigkeit melden — Übersicht

Wenn Sie sich noch tiefer in das Thema der selbständigen Erwerbstätigkeit einlesen wollen, haben wir einen eigenen Artikel dazu. Hier geht es primär um den Registrierungsprozess selbst.

FAQ

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung

Was kostet ein Gewerbe anmelden in der Schweiz?

Eine Einzelfirma kostet CHF 220.00 bis CHF 600.00 Handelsregistergebühr, je nach Kanton. Eine GmbH kostet insgesamt CHF 1'000.00 bis CHF 1'800.00 (inklusive Notar und Registergebühren) plus CHF 20'000.00 Stammkapital. Über EasyGov sparen Sie die Notarkosten.

Wann muss ich mich beim Handelsregister eintragen?

Für die GmbH immer. Für die Einzelfirma, wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt (Art. 26 HRegV). Darunter ist der Eintrag freiwillig, aber empfohlen — Kunden und Banken verlangen oft einen Handelsregisterauszug.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Über EasyGov: 5 bis 10 Werktage. Klassisch mit Notar: 2 bis 4 Wochen. Die AHV-Anmeldung ist innerhalb von 30 Tagen nach Geschäftsaufnahme fällig, die MWST-Registrierung ab dem Zeitpunkt der MWST-Pflicht.

Brauche ich ein Geschäftskonto?

Für die GmbH ja, zwingend. Für die Einzelfirma nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen — die Trennung von Privat- und Geschäftsausgaben erleichtert die Buchhaltung und vermeidet Probleme mit der ESTV.

Kann ich mein Gewerbe von zu Hause aus anmelden?

Ja. Der Sitz kann Ihre Privatadresse sein, solange die tatsächliche Verwaltung dort liegt. Ein virtuelles Büro reicht nur, wenn Sie dort auch Post empfangen und erreichbar sind.

Was passiert, wenn ich die AHV-Anmeldung vergesse?

Die SVA fordert Beiträge rückwirkend ab dem Datum der Geschäftsaufnahme, plus Säumniszinsen. Bei hohen Nachzahlungen kann es zu Strafverfahren kommen. Melden Sie sich deshalb immer innerhalb der ersten 30 Tage an.