Alle Feiertage sind bezahlte freie Tage
Ihr Arbeitgeber darf diese nicht von Ihrem Ferienanspruch abziehen. Teilzeitangestellte erhalten anteilsmässige Entschädigung.
- Fällt ein Feiertag auf Ihren Arbeitstag, werden Sie bezahlt, ohne zu arbeiten
- Teilzeitangestellte erhalten anteilsmässige Kompensation
- Diese Tage zählen nicht zu Ihren mindestens 4 Wochen Jahresurlaub
- Feiertage sind vom Ferienanspruch getrennt



