Praxisleitfaden 2026

Einzelfirma gründen in der Schweiz: Anleitung in 5 Schritten (2026)

Du willst dich in der Schweiz selbständig machen? Die Einzelfirma ist der schnellste Start: kein Mindestkapital, wenig Formalitäten und in vielen Fällen kannst du sofort loslegen.

Freelancer gründet in der Schweiz eine Einzelfirma

Du willst dich in der Schweiz selbständig machen? Eine Einzelfirma zu gründen ist einfacher, als viele denken. Im Grunde entsteht sie bereits, sobald du regelmässig auf eigene Rechnung arbeitest. Trotzdem lohnt es sich, die wichtigsten Schritte sauber zu machen, damit Name, Anmeldung und Buchhaltung von Anfang an stimmen.

In der Schweiz gibt es über 300'000 eingetragene Einzelfirmen. Kein Wunder: Für Freelancer, Beraterinnen, Kreative und viele Dienstleister ist sie die pragmatischste Rechtsform für den Start. Kein Stammkapital, keine notarielle Beurkundung, keine komplizierte Gesellschaftsstruktur.

Dieser Guide zeigt dir die fünf Schritte, die du wirklich brauchst: vom Firmennamen über den Handelsregister-Eintrag bis zur AHV-Anmeldung und deiner Buchhaltung. Wenn du zuerst die grosse Übersicht möchtest, lies auch unseren Leitfaden zur Unternehmensgründung in der Schweiz.

Schritt-für-Schritt

So gründest du deine Einzelfirma in 5 Schritten

Praktisch statt theoretisch: Das sind die Punkte, die du vor deiner ersten Rechnung klären solltest.

Firmennamen wählen

Bei der Einzelfirma muss dein Nachname zwingend enthalten sein. Der Vorname ist optional. Fantasie- oder Sachbezeichnungen sind als Zusatz erlaubt, solange der Name nicht irreführend ist und keine andere Rechtsform vortäuscht.

Firmenzweck formulieren

Der Firmenzweck beschreibt, was du anbietest. Er sollte alle realen Tätigkeiten abdecken, aber nicht unnötig breit sein. Ein klar formulierter Zweck hilft beim Handelsregister, bei der AHV-Prüfung und später auch bei Versicherungen oder Banken.

  • Grafikdesignerin: @@CODETOKEN0@@
  • Berater: @@CODETOKEN0@@
  • Fotograf: @@CODETOKEN0@@
  • Tipp: Schau dir ähnliche Firmen im Zentralen Firmenindex an und orientiere dich an deren Formulierungen

Handelsregister-Eintrag prüfen

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist der Eintrag ins Handelsregister obligatorisch. Darunter ist er freiwillig. Die Anmeldung kannst du über einzelfirma.easygov.swiss starten.

  • Kosten: meist rund CHF 120 für den Eintrag
  • Ablauf: Online-Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post ans kantonale Handelsregisteramt senden
  • Bearbeitungszeit: oft etwa 1 bis 2 Wochen
  • Wenn du unter CHF 100'000 bleibst, kannst du grundsätzlich auch ohne HR-Eintrag starten

AHV-Anmeldung machen

Melde dich bei deiner kantonalen Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an, sobald deine Tätigkeit konkret startet. Das geht ebenfalls über EasyGov oder direkt mit den Formularen deiner Ausgleichskasse.

  • Die Kasse prüft meist Rechnungen, Verträge, Offerten, Website oder andere Nachweise
  • Als Selbständiger zahlst du AHV/IV/EO grundsätzlich selbst
  • Je nach Einkommen liegt die Belastung grob zwischen 5.371% und 10% des Gewinns; bei kleinen Einkommen gilt ein Mindestbeitrag
  • Praxis-Tipp: Rechne von Anfang an einen Reserveposten für AHV und Steuern ein

Buchhaltung einrichten

Ab Tag 1 brauchst du eine saubere Buchhaltung, auch als Freelancer. Unter CHF 500'000 Umsatz reicht in der Regel die vereinfachte Buchhaltung: Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage sauber dokumentieren.

Was du dir merken solltest

  • Kein Mindestkapital: Du kannst mit CHF 0 starten.
  • Handelsregister: Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz, darunter freiwillig.
  • Buchhaltung: Unter CHF 500'000 Umsatz genügt meist die einfache Buchhaltung.
  • MWST: Sobald dein steuerbarer Umsatz die Schwelle erreicht, musst du dich separat um die Mehrwertsteuer kümmern. Den praktischen Ablauf findest du in unserem Guide zur Online-MWST-Abrechnung.

Wenn du unter CHF 100'000 Umsatz bleibst, brauchst du also nicht zuerst eine riesige Gründungsmappe. In vielen Fällen reichen ein sauberer Name, ein klarer Zweck, die AHV-Anmeldung und eine ordentliche Buchhaltung, um professionell loszulegen.

Bonus

Einzelfirma oder GmbH?

Für viele Freelancer ist die Einzelfirma der richtige Start. Bei höherem Risiko oder stärkerem Wachstum wird die GmbH interessant.

KriteriumEinzelfirmaGmbH
GründungskostenCHF 0-120CHF 22'500+
StammkapitalKeines nötigCHF 20'000
HaftungPersönlich, unbeschränktBeschränkt auf Firmenvermögen
BuchhaltungEinfach unter CHF 500'000Immer doppelt
GründungsdauerSofort / ca. 1 Woche2-4 Wochen
Empfohlen fürFreelancer und Solo-Selbständige am AnfangHöheres Risiko, Teamaufbau oder > CHF 200'000 Umsatz

Wenn du noch unsicher bist, lies den ausführlichen Vergleich Einzelfirma oder GmbH. Dort siehst du genauer, wann sich der Wechsel wirklich lohnt und wann eine GmbH einfach nur mehr Kosten produziert.

FAQ

Häufige Fragen zur Einzelfirma in der Schweiz

Was kostet es, eine Einzelfirma zu gründen?

Wenn du ohne Berater startest und keinen Handelsregister-Eintrag brauchst, kannst du praktisch mit CHF 0 loslegen. Falls du dich freiwillig oder obligatorisch ins Handelsregister einträgst, solltest du mit rund CHF 120 Gebühren rechnen.

Ab wann muss ich meine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?

Sobald dein Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht, wird der Eintrag obligatorisch. Darunter ist er freiwillig. Viele Solo-Selbständige starten zuerst ohne Handelsregister und tragen sich später ein.

Brauche ich einen Treuhänder für die Gründung?

Nein. Eine Einzelfirma kannst du in vielen Fällen selbst gründen. Ein Treuhänder ist vor allem dann sinnvoll, wenn du unsicher bei AHV, MWST, Steuern oder beim ersten Jahresabschluss bist.

Wie melde ich mich bei der AHV an?

Entweder über EasyGov oder direkt bei der Ausgleichskasse deines Kantons. Die Kasse verlangt meist Nachweise, dass du wirklich selbständig arbeitest, zum Beispiel Rechnungen, Verträge, Offerten oder eine Website.

Kann ich eine Einzelfirma neben meinem Job gründen?

Ja, das ist in der Schweiz grundsätzlich möglich. Prüfe aber deinen Arbeitsvertrag auf Konkurrenzverbote oder Meldepflichten. Für die AHV zählt trotzdem, ob deine Nebentätigkeit tatsächlich selbständig und nicht scheinselbständig ist.

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