Buchhaltung für Einzelfirma: Ihr Schweizer Leitfaden 2026
Über 50'000 neue Einzelfirmen werden jedes Jahr in der Schweiz gegründet. Die Buchhaltung für eine Einzelfirma ist einfacher als gedacht — wenn Sie die Umsatzgrenzen kennen, die richtigen Methoden wählen und typische Fehler vermeiden. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen alles, was Sie wissen müssen.

Als Inhaber einer Einzelfirma in der Schweiz ist die Buchhaltung keine komplizierte Wissenschaft — aber eine klare Pflicht. Ob Sie Freelancer, Berater, Handwerker oder Dienstleister sind: Ihre Buchführungspflicht hängt von Ihrem Umsatz ab, und die richtige Methode spart Ihnen Zeit, Geld und Ärger mit den Steuerbehörden.
Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie die Buchhaltung für eine Einzelfirma funktioniert, welche gesetzlichen Pflichten gelten, und wie Sie Ihre Buchhaltung selber machen können — oder wann Sie besser einen Treuhänder beiziehen.
Gut zu wissen: Die Einzelfirma (auch Einzelunternehmen genannt) ist die einfachste und häufigste Rechtsform in der Schweiz. Im Gegensatz zu GmbH und AG gibt es keine Trennung zwischen Ihrem Geschäfts- und Privatvermögen.
Buchführungspflicht für Einzelfirmen (OR Art. 957)
Das Schweizer Obligationenrecht (OR) regelt klar, welche Buchhaltung Ihre Einzelfirma führen muss. Entscheidend ist Ihr Jahresumsatz.
Unter CHF 500'000 Umsatz
Vereinfachte Buchführung: Sie müssen nur Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage erfassen (OR Art. 957 Abs. 2). Das ist die sogenannte Milchbüechli-Rechnung.
Ab CHF 500'000 Umsatz
Ordentliche Buchführung Pflicht: Doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung (OR Art. 957 Abs. 1). Professionelle Software oder Treuhänder empfohlen.
Ab CHF 100'000 Umsatz
MWST-Pflicht: Unabhängig von der Buchhaltungsmethode müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren und diese korrekt abrechnen.
Einfache Buchhaltung für Einzelfirmen (Milchbüechli-Rechnung)
Die meisten Schweizer Einzelfirmen dürfen die vereinfachte Buchführung nutzen — auch bekannt als Milchbüechli-Rechnung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Dafür müssen Sie unter CHF 500'000 Jahresumsatz bleiben.
Was ist die Milchbüechli-Rechnung?
Die Milchbüechli-Rechnung ist die einfachste Form der Buchhaltung in der Schweiz. Der Name stammt von den Notizbüchern, in denen Schweizer Bauern ihre Milchlieferungen notierten. Das Prinzip:
- Einnahmen erfassen, wenn Geld eingeht (Rechnungszahlungen, Honorare)
- Ausgaben erfassen, wenn Geld abfliesst (Büromaterial, Software, Reisen)
- Belege aufbewahren für jede Buchung (Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge)
- Am Jahresende: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn oder Verlust
Keine Buchungssätze, keine Bilanz, keine doppelte Buchhaltung. Sie brauchen keine Buchhaltungskenntnisse.
Aufbewahrungspflicht
Belege und Geschäftsunterlagen müssen in der Schweiz 10 Jahre aufbewahrt werden. Digitale Kopien sind erlaubt und sogar empfohlen — Thermopapier-Belege verblassen nach 2-3 Jahren.
Buchhaltung für Einzelfirma selber machen
Mit dieser Anleitung führen Sie Ihre Buchhaltung selbst — ohne Vorkenntnisse. 2-4 Stunden pro Monat reichen aus.

Schritt-für-Schritt: Buchhaltung für Einzelfirma selber machen
Schritt 1: Geschäfts- und Privatkonto trennen
Eröffnen Sie ein separates Geschäftskonto — das ist die wichtigste Grundregel. Ohne getrennte Konten wird die Buchhaltung zum Albtraum und Steuerprüfungen werden problematisch.
Kosten: CHF 100-300/Jahr. PostFinance bietet die ersten zwei Jahre oft kostenlos an. Digitale Banken wie Neon oder ZKB sind weitere Optionen.
Schritt 2: Rechnungen korrekt erstellen
Jede Rechnung an Ihre Kunden muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr vollständiger Name und Adresse
- Name und Adresse des Kunden
- Rechnungsdatum und Rechnungsnummer (fortlaufend!)
- Beschreibung der Leistung
- Betrag in CHF inkl./exkl. MWST (falls MWST-pflichtig)
- Zahlungsfrist und Bankverbindung
- QR-Einzahlungsschein (Schweizer Standard seit 2022)
Tipp: Mit einer Rechnungssoftware erstellen Sie konforme QR-Rechnungen in unter 30 Sekunden — inklusive automatischer MWST-Berechnung.
Schritt 3: Ausgaben laufend erfassen
Erfassen Sie jede Geschäftsausgabe zeitnah mit:
- Datum der Zahlung
- Betrag in CHF
- Kategorie (z.B. Büromaterial, Software, Reise)
- Beleg als Foto oder Scan anhängen
Wichtig: Keine Buchung ohne Beleg! Fotografieren Sie Quittungen sofort — besonders Thermopapier-Belege, die schnell verblassen. Eine App mit KI-Belegerfassung erkennt Beträge automatisch und spart massiv Zeit.
Schritt 4: Monatlich abstimmen
Setzen Sie sich einmal pro Monat 30-60 Minuten hin:
- Kontoauszug mit erfassten Buchungen vergleichen
- Fehlende Einträge nachbuchen
- Offene Rechnungen prüfen und bei Bedarf mahnen
- Belege kontrollieren — sind alle vorhanden?
Schritt 5: Jahresabschluss erstellen
Am Ende des Geschäftsjahres (meistens 31. Dezember):
- Alle Dezember-Transaktionen erfassen
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen (Zusammenfassung aller Einnahmen und Ausgaben)
- Vermögensübersicht erstellen (Kontostand, offene Forderungen, Vermögensgegenstände)
- Geschäftsgewinn berechnen für die Steuererklärung
- Unterlagen dem Treuhänder oder direkt den Steuerbehörden einreichen
Gesamter Zeitaufwand: 2-4 Stunden pro Monat + 4-6 Stunden für den Jahresabschluss.
14 abzugsfähige Ausgaben-Kategorien für Einzelfirmen
Jeder Franken, den Sie als Geschäftsausgabe abziehen, reduziert Ihre Steuerlast um 15-40% (je nach Kanton und Einkommen). Vergessen Sie keine dieser Kategorien.
Home-Office-Kosten
Anteilige Miete, Nebenkosten, Internet bei dediziertem Arbeitsplatz. Beispiel: 15m² Büro in 75m² Wohnung = 20% der Miete.Arbeitsmittel & Software
Computer, Tablet, Handy (Geschäftsanteil), Software-Abos, Buchhaltungssoftware, Cloud-Speicher, Fachliteratur.Reise- & Fahrzeugkosten
ÖV-Tickets, Parkgebühren, km-Pauschale CHF 0.70/km, Übernachtungen bei Geschäftsreisen.Geschäftsessen (50%)
Bewirtung von Kunden, Geschäftspartnern. Nur 50% abzugsfähig. Immer Quittung mit Teilnehmern aufbewahren.Telefon & Kommunikation
Geschäftsanteil von Handy-Abo, Festnetz, Internetkosten. Bei gemischter Nutzung: Geschäftsanteil schätzen.Versicherungen & Vorsorge
Berufshaftpflicht, Betriebsunterbrechung, freiwillige BVG-Beiträge (Säule 2), Säule 3a (max. CHF 35'280 für 2025).Weitere abzugsfähige Kategorien
| Kategorie | Beispiele | Hinweis |
|---|---|---|
| Büromaterial | Papier, Drucker, Toner, Porto | Sofort abzugsfähig |
| Weiterbildung | Kurse, Seminare, Fachliteratur | Muss berufsbezogen sein |
| Marketing | Website, Visitenkarten, Werbung, Messen | Voll abzugsfähig |
| Berufsverbände | Mitgliedsbeiträge, Netzwerk-Events | Voll abzugsfähig |
| Bankgebühren | Kontoführung Geschäftskonto, Kartengebühren | Nur Geschäftskonto |
| Abschreibungen | Computer (3 Jahre), Möbel (5 Jahre), Fahrzeuge (5 Jahre) | Über Nutzungsdauer verteilt |
| Professionelle Dienste | Treuhänder, Anwalt, Steuerberater | Voll abzugsfähig |
| Reinigung / Unterhalt | Büroreinigung, Reparaturen Arbeitsmittel | Nur Geschäftsanteil |
Nicht abzugsfähige Ausgaben
Diese Posten können Sie nicht als Geschäftsausgabe geltend machen:
- Private Mahlzeiten (auch wenn Sie dabei an die Arbeit denken)
- Pendeln vom Wohnort zur festen Arbeitsstätte
- Alltagskleidung (ausser spezifische Arbeitsuniform)
- Lebensversicherungsprämien (über Privatsteuererklärung)
- Privatanteil bei gemischt genutzten Gegenständen
- Bussen und Strafgebühren
Goldene Regel: Für jede Ausgabe brauchen Sie einen Beleg. Digitale Kopien sind rechtlich akzeptiert, aber «Ich erinnere mich» zählt nicht.
Mehrwertsteuer für Einzelfirmen
Ab CHF 100'000 Jahresumsatz müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen für die MWST registrieren. Aktuelle Sätze seit 2025:
| MWST-Kategorie | Satz | Beispiele |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8.1% | Die meisten Dienstleistungen und Waren |
| Reduzierter Satz | 2.6% | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente |
| Sondersatz | 3.8% | Beherbergung (Hotels, Ferienwohnungen) |
MWST-Methode wählen: Saldosteuersatz vs. Effektive Methode
Saldosteuersatz-Methode (empfohlen für die meisten Einzelfirmen)
- Ein fester Prozentsatz auf Ihren Umsatz (je nach Branche: 0.1%-6.5%)
- Einfachere Abrechnung — keine Vorsteuer-Erfassung nötig
- Ideal für Dienstleister mit geringen Materialkosten
- Möglich bis CHF 5'005'000 Umsatz
Effektive Methode
- MWST auf Verkäufe erheben, MWST auf Einkäufe abziehen
- Mehr Aufwand, aber vorteilhaft bei hohen Geschäftsausgaben
- Pflicht über CHF 5'005'000 Umsatz
Neu seit 2025: KMU mit Umsatz bis CHF 5'005'000 können jährliche statt quartalsweise MWST-Abrechnung wählen. Das vereinfacht den Aufwand erheblich.
Mehr Details finden Sie in unserem MWST-Ratgeber für Einzelfirmen.
Sich selbst bezahlen: So funktioniert es als Einzelfirma
Eine der häufigsten Verwirrungen bei neuen Einzelfirma-Inhabern: Sie zahlen sich kein Gehalt. Sie machen Privatentnahmen.
Beispiel Privatentnahme
| Position | Betrag |
|---|---|
| Geschäftsgewinn (Einnahmen minus Ausgaben) | CHF 85'000 |
| Privatentnahmen im Jahr | CHF 65'000 |
| Steuerbares Einkommen | CHF 85'000 (nicht CHF 20'000!) |
| Verbleibt als Betriebskapital | CHF 20'000 |
Das Gegenteil — eigenes Geld ins Geschäft einbringen — nennt sich Privateinlage. Auch das ist weder Einnahme noch Ausgabe.
Steuerrücklagen-Strategie
Mit dieser Strategie vermeiden Sie den Steuerschock am Jahresende:
- Berechnen Sie Ihren effektiven Steuersatz (Einkommenssteuer + AHV/IV/EO)
- Typischerweise 25-40%, je nach Kanton und Einkommen
- Automatisch 30% jeder Kundenzahlung auf ein separates Sparkonto überweisen
- Diese Reserve für Steuer- und AHV-Rechnungen verwenden
Greifen Sie nie auf diese Reserve für Geschäftsausgaben zu.
Einzelfirma-Buchhaltung: Selber machen oder auslagern?
Die richtige Wahl hängt von Ihrem Umsatz, Ihrer Komplexität und Ihrer verfügbaren Zeit ab.
Selber machen mit Software
Am besten für: Einzelfirmen mit einfachen Geschäften (Dienstleistungen, Beratung, Freelancing) und unter CHF 200'000 Umsatz.
- Kosten: CHF 25-50/Monat für Software
- Zeitaufwand: 2-4 Stunden/Monat
- Volle Kontrolle über Ihre Zahlen
- Ideal mit KI-Belegerfassung und QR-Rechnung
Hybrid: Software + Treuhänder
Am besten für: MWST-pflichtige Einzelfirmen, wachsende Geschäfte oder wenn Sie Sicherheit wollen. Sie erledigen das Tagesgeschäft, der Treuhänder prüft und macht den Jahresabschluss.
- Kosten: CHF 25-50/Mt. Software + CHF 1'500-3'000/Jahr Treuhänder
- Geringere Treuhänder-Kosten durch saubere Vorbereitung
- Professionelle Prüfung Ihrer Bücher
- Sicherheit bei MWST und Steuererklärung
Komplett auslagern (Treuhänder)
Am besten für: Einzelfirmen mit Umsatz über CHF 200'000, komplexen Situationen (mehrere Einkommensquellen, internationales Geschäft) oder wenn Sie keine Zeit haben.
- Kosten: CHF 2'000-6'000/Jahr
- Minimaler eigener Aufwand
- Expertise bei MWST und Steueroptimierung
- Schutz bei Steuerprüfungen
Wann Sie einen Treuhänder beiziehen sollten
Spätestens bei diesen Situationen lohnt sich professionelle Hilfe:
- MWST-Registrierung — besonders bei der effektiven Methode
- Erste Mitarbeiter einstellen — Lohnbuchhaltung, Sozialversicherungen
- Umsatz nähert sich CHF 500'000 — Wechsel zur doppelten Buchhaltung
- Internationale Kunden — Reverse-Charge, EU-Geschäfte
- Umwandlung in GmbH geplant — Steuerliche Optimierung
- 10+ Stunden monatlich für Buchhaltung — Ihre Zeit ist wertvoller
Kostenvergleich:
- DIY mit Software: CHF 300-600/Jahr + Ihre Zeit
- Hybrid (Software + Treuhänder): CHF 1'800-3'600/Jahr
- Komplett ausgelagert: CHF 2'000-6'000/Jahr
- Notfall-Reparatur nach Steuerprüfung: CHF 3'000-10'000
Prävention ist immer günstiger als Korrektur.
Worauf es bei Buchhaltungssoftware für Einzelfirmen ankommt
Nicht jede Software passt für Schweizer Einzelfirmen. Diese Funktionen brauchen Sie wirklich — und nicht mehr.
Erstellen Sie SIX-konforme QR-Rechnungen. Der Schweizer Standard seit 2022.
8.1%, 2.6%, 3.8% automatisch berechnet auf Rechnungen und Ausgaben.
Banktransaktionen automatisch importieren und mit Buchungen abgleichen.
Belege unterwegs fotografieren und sofort digitalisieren.
Die Kosten-Nutzen-Rechnung
| Vergleich | Manuelle Buchhaltung | Mit Software |
|---|---|---|
| Zeitaufwand/Monat | 6-8 Stunden | 2-3 Stunden |
| Fehlerquote | Hoch (manuelle Berechnung) | Niedrig (automatisch) |
| Kosten/Jahr | CHF 0 (aber Ihre Zeit) | CHF 300-600 |
| Zeitwert/Jahr (bei CHF 50/h) | CHF 3'600-4'800 | CHF 1'200-1'800 |
| Netto-Ersparnis | — | CHF 2'100-3'600/Jahr |
Magic Heidi bietet alle Must-have-Funktionen für Schweizer Einzelfirmen: QR-Rechnung, MWST-Konformität, KI-Belegerfassung, Bank-Import und mobile App — ab CHF 25/Monat.
Ab CHF 500'000: Doppelte Buchhaltung Pflicht
Wenn Ihre Einzelfirma die CHF 500'000-Grenze überschreitet, gelten strengere Anforderungen an Ihre Buchführung.
Bilanz erstellen
Aktiven (Vermögen, Forderungen) und Passiven (Schulden, Eigenkapital) zum Stichtag aufstellen.
Erfolgsrechnung
Ertrag und Aufwand systematisch gegenüberstellen. Zeigt den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres.
Kontenplan (KMU)
Strukturierter Schweizer Kontenplan nach KMU-Standard verwenden. Ordnet alle Buchungen systematisch.
Handelsregistereintrag
Ab CHF 100'000 Umsatz Pflicht, freiwillig vorher möglich. Erhöht Glaubwürdigkeit.
Auf diesem Level empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Treuhänder oder eine umfassende Buchhaltungssoftware mit doppelter Buchführung. Die meisten Einzelfirmen-Inhaber auf diesem Umsatzniveau erwägen auch die Umwandlung in eine GmbH.
Die 5 teuersten Buchhaltungsfehler bei Einzelfirmen
Vermeiden Sie diese Fehler, die neue Einzelfirma-Inhaber regelmässig Tausende von Franken kosten.
Privat- und Geschäftskonto mischen
Stunden der Abstimmung, Prüfungskomplikationen, mögliche Steuerstrafen. Getrennte Konten ab Tag eins.Das «Schuhschachtel-Syndrom»
Alles im Januar verarbeiten kostet 15+ Stunden und erzeugt häufig Fehler. Belege wöchentlich erfassen.MWST-Grenze übersehen
Rückwirkende MWST-Zahlungen und Strafen können CHF 10'000+ kosten. Erinnerung bei CHF 90'000 setzen.Keine Steuerrücklagen bilden
Panik bei CHF 20'000-40'000 Steuerrechnung. Automatisch 30% jeder Zahlung auf Sparkonto überweisen.Abzugsfähige Ausgaben vergessen
Home-Office, Software-Abos, Weiterbildung, Berufsversicherung — viele Selbständige verschenken CHF 2'000-5'000 jährlich.Jahresabschluss-Checkliste für Einzelfirmen
Damit Ihr Jahresende reibungslos läuft. Die meisten Buchhaltungsprogramme erstellen die nötigen Zusammenfassungen automatisch.

Checkliste Jahresabschluss (einfache Buchhaltung)
Dezember-Aufgaben
- Alle letzten Rechnungen versenden
- Offene Kundenforderungen prüfen und mahnen
- Dezember-Ausgaben vollständig erfassen
- Letzte Belege fotografieren und zuordnen
- Bankabgleich durchführen
Jahresabschluss erstellen
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — Gesamtübersicht aller Einnahmen und Ausgaben
- Vermögensübersicht — Kontostand, offene Forderungen, Anlagevermögen
- Abschreibungen berechnen (falls Anlagegüter vorhanden)
- Geschäftsgewinn berechnen (Einnahmen minus Ausgaben)
- Unterlagen exportieren oder drucken
Steuererklärung vorbereiten
- Geschäftsgewinn im Steuerformular eintragen
- Abzugsfähige Ausgaben dokumentieren
- AHV-Beiträge berechnen (5.371%-10% des Nettoeinkommens)
- Belege bereithalten (auf Anfrage der Steuerbehörden)
Für MWST-Pflichtige zusätzlich
- MWST-Abrechnung für Q4 oder Jahresabrechnung einreichen
- MWST-Summen mit Buchhaltung abgleichen
- MWST-Konformität prüfen
Häufig gestellte Fragen zur Buchhaltung für Einzelfirmen
Muss ich als Einzelfirma eine Buchhaltung führen?
Ja. Jede Einzelfirma in der Schweiz ist buchführungspflichtig. Unter CHF 500'000 Jahresumsatz genügt die vereinfachte Buchführung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). Ab CHF 500'000 ist die doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung Pflicht (OR Art. 957).
Kann ich die Buchhaltung meiner Einzelfirma selber machen?
Ja, absolut. Mit einer Buchhaltungssoftware wie Magic Heidi führen die meisten Einzelfirma-Inhaber ihre Buchhaltung selbst — in 2-4 Stunden pro Monat. Sie brauchen keine Buchhaltungskenntnisse. Für den Jahresabschluss oder MWST-Fragen können Sie optional einen Treuhänder beiziehen.
Was kostet die Buchhaltung für eine Einzelfirma?
DIY mit Software: CHF 300-600/Jahr. Hybrid (Software + Treuhänder für Jahresabschluss): CHF 1'800-3'600/Jahr. Komplett ausgelagert an Treuhänder: CHF 2'000-6'000/Jahr, je nach Komplexität und Anzahl Transaktionen.
Welche Buchhaltungssoftware eignet sich für Einzelfirmen?
Für Schweizer Einzelfirmen brauchen Sie Software mit QR-Rechnung, Schweizer MWST-Sätzen, Belegerfassung und Treuhänder-Export. Magic Heidi wurde speziell dafür entwickelt — ab CHF 25/Mt. Alternativen sind bexio (ab CHF 35/Mt., eher für KMU) und CashCtrl (Gratisversion mit eingeschränkten Funktionen).
Einfache oder doppelte Buchhaltung — was brauche ich?
Unter CHF 500'000 Jahresumsatz dürfen Sie die einfache Buchhaltung (Milchbüechli-Rechnung) verwenden — Einnahmen und Ausgaben chronologisch erfassen, fertig. Ab CHF 500'000 wird die doppelte Buchhaltung mit Kontenplan, Bilanz und Erfolgsrechnung Pflicht.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Mindestens 10 Jahre. Das gilt für alle Geschäftsbelege: Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Verträge und Buchhaltungsunterlagen. Digitale Speicherung ist akzeptiert und empfohlen — physische Belege (besonders Thermopapier) degradieren mit der Zeit.
Ab wann bin ich MWST-pflichtig als Einzelfirma?
Sobald Ihr weltweiter steuerbarer Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Sie müssen sich innerhalb von 30 Tagen bei der ESTV registrieren. Freiwillige Registrierung bei tieferem Umsatz ist möglich, um Vorsteuer zurückzufordern.
Was ist der Unterschied zwischen Einzelfirma- und GmbH-Buchhaltung?
Einzelfirma: Vereinfachte Buchführung möglich (unter CHF 500'000), Geschäftsgewinn wird als persönliches Einkommen versteuert, keine Doppelbesteuerung. GmbH: Immer doppelte Buchhaltung Pflicht, Unternehmensgewinn plus Dividende werden getrennt besteuert. Die meisten starten als Einzelfirma und wechseln bei CHF 150'000-250'000 Gewinn zur GmbH.
Brauche ich für jede Ausgabe einen Beleg?
Ja. Die Schweizer Steuerbehörden verlangen Dokumentation für alle abzugsfähigen Ausgaben. Akzeptiert werden: Original-Quittungen, Rechnungen, digitale Kopien (Fotos/Scans) und Kontoauszüge. Bei Verlust eines Belegs: Eigenbeleg erstellen mit Datum, Betrag, Zweck und Unterschrift.
Kann ich mitten im Jahr von Excel auf Software wechseln?
Ja. Die meisten Programme erlauben den Import von Daten aus Tabellen. Je früher Sie wechseln, desto besser. Ideal ist der Jahresbeginn, aber auch ein Wechsel im laufenden Jahr ist problemlos möglich — tragen Sie einfach die bisherigen Buchungen nach.
Buchhaltung für Ihre Einzelfirma einfach machen
Gute Buchhaltung muss nicht kompliziert sein. Starten Sie mit den Basics: getrennte Konten, regelmässige Erfassung, ordentliche Belege. Und automatisieren Sie den Rest mit der richtigen Software.
Die erfolgreichen Einzelfirma-Inhaber behandeln Buchhaltung als Business-Dashboard, nicht als jährliche Pflichtübung. Sie kennen ihre Zahlen monatlich, erkennen Probleme früh und treffen Entscheidungen auf Basis von Daten statt Bauchgefühl.
Bereit, Ihre Einzelfirma-Buchhaltung zu automatisieren? Testen Sie Magic Heidi 30 Tage kostenlos. Schweizer Software, entwickelt speziell für Einzelfirmen und Freelancer — mit QR-Rechnung, MWST-Konformität, KI-Belegerfassung und Bank-Import. Keine Kreditkarte erforderlich.
Weiterführende Ratgeber
- Einzelfirma gründen: Kompletter Leitfaden
- Buchhaltungssoftware für Selbständige — Vergleich 2026
- Milchbüechli App: Vereinfachte Buchhaltung digital
- MWST-Verwaltung für Einzelfirmen
- Steuerabzüge maximieren als Selbständiger
- Privateinlagen in die Einzelfirma
- Buchhaltungssoftware Schweiz: Vollständiger Vergleich
- QR-Rechnung Software für Schweizer Einzelfirmen
Zuletzt aktualisiert: März 2026. Steuergesetze und MWST-Sätze können sich ändern. Konsultieren Sie einen qualifizierten Steuerberater für Ihre spezifische Situation.