Spesenreglement Schweiz 2026: SSK-Muster, Sätze und Vorlage
Spesenreglement Schweiz 2026: SSK-Muster, ESTV-Genehmigung, Pauschalspesen vs. Effektivspesen. Vorlage und CHF-Sätze für Selbstständige und Arbeitgeber.
Founder of Magic Heidi
Ein Spesenreglement regelt in der Schweiz, welche Auslagen ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden erstattet — und zwar so, dass die Pauschalspesen steuerfrei und AHV-frei bleiben. Die Basis dafür liefern die Muster-Spesenreglemente der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), die gültig ab 1. Mai 2024 veröffentlicht und per 01.01.2026 aktualisiert wurden. Wer Angestellte hat, kommt ohne ein solches Reglement kaum durch eine saubere Lohnabrechnung, und wer eine Einzelfirma führt, profitiert von klaren Regeln zur Trennung von Privat- und Geschäftsausgaben. Hier findest du die aktuellen CHF-Sätze 2026, den Unterschied zwischen Pauschalspesen und Effektivspesen und eine Vorlage, die du direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung einreichen kannst.
Das Wichtigste auf einen Blick
- SSK-Muster A (Pauschalspesen) und Muster B (Effektivspesen) sind die anerkannte Basis — die ESTV und die kantonalen Steuerämter akzeptieren beide.
- Verpflegungspauschale: CHF 30 pro Hauptmahlzeit bei Geschäftsreisen, Tagespauschale rund CHF 80 bei Abwesenheit von 8 Stunden oder mehr.
- Kilometerpauschale 2026: CHF 0.75 pro km für das Privatfahrzeug, plus Übernachtungspauschale je nach Region.
- Pauschalspesen bis 3–4,5 % des Bruttolohns sind mit genehmigtem Reglement steuerfrei und AHV-frei — das ist der grösste Hebel.
- Kantonale Genehmigung des SSK-Musters spart Belege, schützt bei der ESTV-Prüfung und verhindert, dass Pauschalspesen als AHV-pflichtiger Lohn nachversteuert werden.
Was ist ein Spesenreglement?
Ein Spesenreglement ist eine schriftliche Regelung, die festhält, welche geschäftlich bedingten Auslagen ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden erstattet und in welcher Form — als Pauschale oder gegen Einzelbeleg. Gesetzlich verankert ist diese Pflicht in OR Art. 327a: Der Arbeitgeber muss alle notwendigen Auslagen erstatten, die im Interesse des Arbeitgebers entstehen. Das gilt für Geschäftsreisen, auswärtige Einsätze, Repräsentationsaufwendungen oder Arbeitsmaterial, das der Angestellte selbst beschafft.
Ohne schriftliches Reglement ist die Pflicht zwar vorhanden, die Praxis wird aber schnell unübersichtlich. Wer Pauschalspesen zahlt, ohne dass ein genehmigtes Reglement existiert, riskiert, dass die gesamte Pauschale als AHV-pflichtiger Lohnbestandteil gilt — mit Nachzahlungen für AHV, BVG, Arbeitslosenversicherung und Quellensteuer. Genau hier trennt sich die saubere Spesenregelung von einer teuren Grauzone.
Für Selbstständige ohne Mitarbeitende ist ein Spesenreglement rechtlich nicht zwingend. Dennoch empfiehlt sich eine einfache Spesenregelung, damit du geschäftliche von privaten Ausgaben sauber trennst — das erleichtert die MWST-Abrechnung und die Steuererklärung erheblich. Wer Reisespesen absetzen will, braucht ohnehin eine nachvollziehbare Struktur.
Kurz gesagt: Das Reglement ist nicht das Gesetz, aber das Werkzeug, mit dem du die gesetzliche Pflicht aus OR Art. 327a sauber, steueroptimiert und prüfungsfest erfüllst.
SSK-Muster und kantonale Genehmigung
Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) veröffentlicht seit Jahren Muster-Spesenreglemente, die von allen 26 Kantonen und der ESTV anerkannt werden. Die aktuelle Version gilt ab 1. Mai 2024 und wurde per 01.01.2026 aktualisiert — vor allem bei den Kilometer- und Verpflegungssätzen. Wer ein SSK-Muster übernimmt, muss das Rad nicht neu erfinden, sondern passt die vorgegebenen Sätze an die eigene Betriebsrealität an.
Es gibt zwei Muster, zwischen die du wählen kannst:
- Muster A — Pauschalspesen: Die Spesen werden als pauschaler Prozentsatz des Bruttolohns (typischerweise 3–4,5 %) oder als pauschale Tagesansätze ausbezahlt. Keine Einzelbelege nötig. Ideal für Betriebe mit vielen kleinen Auslagen, regelmässigen Geschäftsreisen oder Auendienst.
- Muster B — Effektivspesen: Die Spesen werden gegen Beleg erstattet, tatsächlich angefallen und nachgewiesen. Keine Pauschalierung, dafür exakte Zuordnung. Ideal für Betriebe mit wenigen, aber grossen Auslagen oder für Mitarbeitende, die selten unterwegs sind.
Der Weg zur Genehmigung
- Muster herunterladen von der SSK-Website (PDF, deutsch/französisch/italienisch).
- Anpassen an deine Bedürfnisse: Sätze, Prozentsätze, Geltungsbereich, Bereich für Arbeitgebende vs. Mitarbeitende.
- Einreichen bei der kantonalen Steuerverwaltung (meist digital, teils noch postalisch).
- Bearbeitung dauert in der Regel 2–4 Wochen, die Genehmigung ist in den meisten Kantonen kostenlos.
- Mitarbeitende informieren und das Reglement im Lohnsystem hinterlegen, sobald die Genehmigung vorliegt.
Die kantonale Genehmigung ist der Schritt, den viele kleine Unternehmen überspringen — und genau derjenige, der später Geld kostet. Ohne Genehmigung sind Pauschalspesen AHV-pflichtig, wie unten im Beispiel von Sarahs GmbH deutlich wird. Wer die ESTV-Wegleitungen konsultiert, sieht, dass die Behörde das SSK-Muster als sichere Basis empfiehlt.
Pauschalspesen vs. Effektivspesen
Die Wahl zwischen Muster A und Muster B entscheidet darüber, wie viel Verwaltungsaufwand du betreibst und wie steueroptimiert deine Lösung ist. Beide sind legitim, aber sie passen zu unterschiedlichen Betriebstypen.
| Kriterium | Pauschalspesen (Muster A) | Effektivspesen (Muster B) |
|---|---|---|
| Belegpflicht | Keine | Ja, Einzelbeleg erforderlich |
| Berechnung | % des Bruttolohns oder Tagessatz | Tatsächlicher Aufwand |
| Steuerfrei | Bis 3–4,5 % Bruttolohn mit Reglement | Ja, bei geschäftlicher Veranlassung |
| AHV-Pflicht | Nein, mit genehmigtem Reglement | Nein, da belegter Aufwand |
| Verwaltungsaufwand | Niedrig — einmal pro Lohnperiode | Hoch — jeder Beleg einzeln |
| Risiko bei Prüfung | Gering, wenn Sätze nicht überschritten | Mittel — Belegvollständigkeit prüfen |
| Ideal für | Aussendienst, viele Reisen, KMU | Grossprojekte, wenige grosse Auslagen |
| Typischer CHF-Wert | CHF 200–800/Monat pro Person | CHF 50–5'000 je nach Beleg |
Wann wähle ich was?
- Pauschalspesen, wenn deine Mitarbeitenden regelmässig unterwegs sind, viele kleine Reisespesen anfallen und du den Verwaltungsaufwand niedrig halten willst.
- Effektivspesen, wenn Auslagen selten, aber gross sind (z. B. Materialbeschaffung, einmalige grosse Reisen) oder wenn du keine pauschalen Sätze vertreten willst.
- Mischform, die SSK erlaubt in Muster A, dass bestimmte Auslagen wie Übernachtungen weiterhin gegen Beleg abgerechnet werden, während Verpflegung pauschaliert wird. Das ist die häufigste Praxis.
Praxistipp: Wenn du unsicher bist, starte mit Muster A. Du kannst später jederzeit auf Muster B wechseln oder eine Mischform genehmigen lassen. Umgekehrt ist der Wechsel von B auf A aufwendiger, weil du die Belegroutine wieder abbauen musst.
Verpflegungspauschale und Kilometerpauschale 2026
Die konkreten Sätze sind der Grund, warum du das Reglement jedes Jahr kurz prüfen solltest. Die SSK hat die Werte per 01.01.2026 aktualisiert, nachdem die Vorgängerversion seit 2024 galt. Hier die aktuellen Ansätze mit genehmigtem Reglement:
Verpflegungspauschale
- CHF 30 pro Hauptmahlzeit (Mittag- oder Abendessen) bei Geschäftsreisen ab 4 Stunden Abwesenheit.
- CHF 15 bis CHF 25 für Verpflegungsmehraufwand bei kürzerer Abwesenheit, je nach Dauer und Anlass.
- Tagespauschale rund CHF 80 bei Abwesenheit von 8 Stunden oder mehr (kombinierte Hauptmahlzeit + Mehraufwand).
- Bei Abwesenheit unter 4 Stunden: in der Regel kein Verpflegungszuschlag.
Kilometerpauschale 2026
- CHF 0.75 pro km für das Privatfahrzeug, das geschäftlich genutzt wird. Das ist der Satz, den die meisten Kantone bei genehmigtem Reglement akzeptieren.
- Für Motorräder in der Regel CHF 0.40 pro km, für Fahrräder CHF 0.20 pro km.
- Wer höhere Sätze will (z. B. CHF 0.80 für andere Antriebsart), braucht eine separate Begründung und meist eine höhere Pauschale, die das Reglement ausweist.
Übernachtungspauschale
- CHF 150–200 pro Nacht in der Schweiz, je nach Kanton und Ortsgrösse.
- Im Ausland gelten länderspezifische Ansätze, die das SSK-Muster oder die kantonale Steuerverwaltung vorgibt.
- Wer tatsächlich teurer übernachtet (z. B. CHF 250 in Zürich City), kann den effektiven Betrag gegen Beleg abrechnen — das ist die Mischform.
Beispielrechnung: Geschäftsreise Zürich–Bern
Marco fährt von Zürich nach Bern, 120 km einfach, bleibt 9 Stunden vor Ort, kehrt am selben Tag zurück.
Hin- und Rückfahrt: 240 km × CHF 0.75 = CHF 180.00
Verpflegung (1 Hauptmahlzeit): CHF 30.00
Verpflegungsmehraufwand (9 Std.): CHF 25.00
Total Spesen: CHF 235.00
Das gleiche Reise mit Muster B (Effektivspesen) würde den Tankbeleg, die Restaurantquittung und eventuell Parktickets voraussetzen — derselbe Betrag, aber deutlich mehr Belegverwaltung. Genau hier liegt der Hebel der Pauschale.
Spesenreglement für Selbstständige vs. Arbeitgeber
Die Pflicht unterscheidet sich stark je nach Rechtsform und Personalbestand:
- Einzelfirma ohne Mitarbeitende: Kein gesetzliches Spesenreglement nötig. Aber eine einfache Spesenregelung hilft, geschäftliche von privaten Ausgaben zu trennen — wichtig für die MWST-Abrechnung und die Steuererklärung. Wer MWST für Selbstständige korrekt abrechnen will, braucht eine klare Zuordnung.
- Einzelfirma mit Mitarbeitenden: Ab dem ersten Angestellten greift OR Art. 327a. Ohne Reglement sind Pauschalspesen AHV-pflichtig. Ein SSK-Muster lohnt sich ab dem ersten Lohnzettel.
- GmbH oder AG mit Mitarbeitenden: Zwingend. Die ESTV prüft bei Lohnkontrollen regelmässig, ob ein genehmigtes Reglement vorliegt. Ohne gilt die ganze Pauschale als Lohn.
- Non-Profit-Organisationen: Die SSK hat ein eigenes Muster für NPOs veröffentlicht, das ebenfalls gültig ab 2024 ist. Wer einen Verein oder eine Stiftung führt, sollte dieses Muster verwenden.
Wer gerade eine Einzelfirma gründen will, sollte das Spesenreglement nicht als erstes Thema auf der Liste abhaken — aber sobald der erste Mitarbeitende ansteht, ist es der Schritt, der spätere AHV-Nachzahlungen verhindert.
AHV und Steuern: Sind Pauschalspesen beitragspflichtig?
Das ist die wichtigste Frage und der häufigste Fehler. Die Antwort hängt an einer einzigen Bedingung: Gibt es ein genehmigtes Spesenreglement?
- Mit genehmigtem Reglement (SSK-Muster): Pauschalspesen bis 3–4,5 % des Bruttolohns sind AHV-frei und steuerfrei. Sie gelten nicht als Lohnbestandteil, sondern als Erstattung notwendiger Auslagen. Die AHV-Beitragspflicht entfällt, die Steuern entfallen.
- Ohne genehmigtes Reglement: Pauschalspesen gelten als AHV-pflichtiger Lohnbestandteil, gemäss AHVG Art. 2–3 (siehe admin.ch). Das heisst: volle AHV 10,1 %, ALV, BVG und Arbeitslosenversicherung fallen auf die gesamte Pauschale an, plus Nachversteuerung in der Steuererklärung. Der typische Nachzahlungsfall einer kleinen GmbH.
Die einfache Regel: Genehmigtes Reglement = steuerfrei und AHV-frei. Kein Reglement = die Pauschale ist Lohn, Lohn ist AHV-pflichtig, Lohn ist steuerpflichtig. Genau hier trennt sich der saubere Betrieb von der teuren Grauzone.
AHVG Art. 2 und 3 im Kern
AHVG Art. 2 definiert den lohnähnlichen Begriff, Art. 3 regelt die Beitragspflicht. Spesen, die im Rahmen eines genehmigten Reglements ausbezahlt werden, fallen nicht unter den Lohnbegriff — sie sind kein Entgelt für Arbeit, sondern Erstattung tatsächlicher oder pauschalierter Auslagen. Spesen ohne Reglement werden wie Lohn behandelt, weil die Behörde nicht prüfen kann, ob es sich tatsächlich um Auslagen oder um verdeckte Lohnbestandteile handelt.
Mini-Story: Marco, Einzelfirma Zürich
Marco führt eine kleine Elektrofirma in Zürich, hat gerade seinen ersten Lehrling eingestellt. Er lädt das SSK-Muster A (Pauschalspesen) herunter, passt die Sätze an, reicht es bei der kantonalen Steuerverwaltung Zürich ein und erhält nach drei Wochen die Genehmigung. Er zahlt dem Lehrling CHF 30 pro Tag Verpflegungspauschale und CHF 0.75 pro km bei Einsatzfahrten. Die Pauschale ist steuerfrei und AHV-frei, Marco spart sich die Belegverwaltung pro Einsatz und rund CHF 4'200 pro Jahr an Belegaufwand und AHV-Nachversteuerungsrisiko. Was ohne Reglement ein AHV-pflichtiger Lohnbestandteil gewesen wäre, ist jetzt eine saubere Spesenregelung.
Spesenreglement Vorlage: So erstellst du es
Eine Vorlage zu erstellen ist simpler, als es klingt — weil du nicht bei null anfängst, sondern mit dem SSK-Muster. Hier der 5-Schritte-Prozess, den du in einem Nachmittag erledigen kannst.
Schritt 1: Muster herunterladen und auswählen
Lade das passende Muster von der SSK-Website herunter. Für die meisten KMU ist das Muster A (Pauschalspesen) die richtige Wahl. Wenn du unsicher bist, wähle die Mischform: Pauschal für Verpflegung, Effektiv für Übernachtungen und Material.
Schritt 2: Sätze festlegen
Trage die Sätze ein, die du übernehmen willst. Die SSK-Muster enthalten Vorgaben, die du nach oben oder unten anpassen kannst — aber nicht überschreiten, wenn du die Genehmigung einfach halten willst. Typische Einträge:
Verpflegungspauschale: CHF 30 pro Hauptmahlzeit
Tagespauschale (ab 8 Std.): CHF 80
Kilometerpauschale: CHF 0.75 pro km (Privatfahrzeug)
Übernachtungspauschale: CHF 180 pro Nacht (Inland)
Pauschalspesen generell: 3,5 % des Bruttolohns, max. CHF 800/Monat
Schritt 3: Geltungsbereich und Ausnahmen definieren
Schreibe klar auf, für wen das Reglement gilt (alle Mitarbeitenden, nur Aussendienst, nur Geschäftsreisen), und definiere Ausnahmen — etwa private Anteile an Geschäftsreisen, Bewirtung (dafür lohnt sich der Artikel zu Bewirtungskosten absetzen) oder Auslagen unter CHF 50, die nicht belegpflichtig sind.
Schritt 4: Bei der kantonalen Steuerverwaltung einreichen
Schicke das angepasste Reglement an die kantonale Steuerverwaltung. In den meisten Kantonen läuft das digital über ein Online-Portal, in einigen noch per Post. Die Bearbeitung dauert 2–4 Wochen, die Genehmigung ist in der Regel kostenlos.
Schritt 5: Intern kommunizieren und im Lohnsystem hinterlegen
Sobald die Genehmigung da ist, informiere deine Mitarbeitenden und hinterlege die Sätze in deinem Lohnsystem. Wer ein Rechnungsprogramm mit Spesenverwaltung nutzt, kann die Sätze direkt bei der Lohnerfassung hinterlegen und spart sich das manuelle Nachrechnen.
Vorsicht beim Kopieren aus dem Internet: Nicht jede Vorlage, die online auftaucht, entspricht dem aktuellen SSK-Muster. Verwende nur die offizielle Quelle ssk-csi.ch, sonst riskierst du eine Ablehnung bei der kantonalen Steuerverwaltung.
Häufige Fehler und ESTV-Prüfung
Die häufigsten Fehler bei Spesenreglementen sind erstaunlich banal — und teuer. Hier die Top-Fehler und was bei einer Prüfung passiert.
Fehler 1: Pauschalspesen ohne genehmigtes Reglement
Das ist der Klassiker. Pauschalspesen werden ausbezahlt, aber das Reglement fehlt oder wurde nie eingereicht. Die ESTV oder die kantonale Steuerverwaltung prüft im Rahmen der Lohnkontrolle, ob ein Reglement vorliegt. Fehlt es, gilt die gesamte Pauschale als AHV-pflichtiger Lohn. Das heisst: AHV-Beiträge (10,1 %), ALV (2,2 %), BVG und Arbeitslosenversicherung werden nachgefordert, plus eventuelle Verzugszinsen.
Mini-Story: Sarah, GmbH Bern
Sarahs GmbH in Bern hat drei Mitarbeitende und zahlt monatlich CHF 400 Pauschalspesen pro Person — ohne genehmigtes Reglement, weil "das ja eh üblich sei". Bei der ESTV-Prüfung wird die Pauschale als Lohnbestandteil eingestuft. Die Rückzahlung für drei Personen über 24 Monate:
CHF 400 × 3 × 24 = CHF 28'800 Pauschalen
AHV + ALV + BVG ca. 15 % = CHF 4'320
Steuerpflichtige Nachversteuerung ca. CHF 2'500
Total Mehrkosten: ca. CHF 6'800
Das sind CHF 6'800, die Sarah hätte vermeiden können, wenn sie das SSK-Muster eingereicht hätte. Der Aufwand dafür: ein Nachmittag und eine E-Mail an die kantonale Steuerverwaltung Bern.
Fehler 2: Sätze überschreiten die SSK-Vorgaben
Wer höhere Sätze ausweisen will (z. B. CHF 0.90 pro km statt CHF 0.75), braucht eine Begründung und oft eine separate Genehmigung. Wer die Sätze einfach so auszahlt, riskiert, dass die Differenz als Lohn gilt.
Fehler 3: Mischform nicht sauber getrennt
Wer Pauschalspesen und Effektivspesen mischt, muss klar definieren, was pauschal und was belegt ist. Wer Übernachtungen pauschal auszahlt und zusätzlich gegen Beleg abrechnet, riskiert eine Doppelzahlung, die bei der Prüfung als Lohn gilt.
Fehler 4: Reglement nicht aktualisiert
Das SSK-Muster wurde 2024 aktualisiert und per 01.01.2026 erneut nachgeschärft. Wer ein Reglement aus 2018 noch verwendet, zahlt möglicherweise Sätze, die nicht mehr aktuell sind — und riskiert, dass die Genehmigung zurückgezogen wird.
Was passiert bei der ESTV-Prüfung?
Die ESTV prüft im Rahmen von Lohnkontrollen, ob ein genehmigtes Reglement vorliegt, ob die Sätze innerhalb der Vorgaben liegen und ob die Auszahlungen plausibel sind. Wer sauber dokumentiert, hat nichts zu befürchten. Wer Pauschalen ohne Reglement ausweist, bekommt die Rechnung — und die kann, wie bei Sarah, schnell fünf- oder gar niedrig-stellig werden.
Mini-Story: Tom, Einzelunternehmen St. Gallen
Tom ist selbständiger Unternehmensberater in St. Gallen, hat keine Mitarbeitenden und braucht deshalb kein Spesenreglement im rechtlichen Sinn. Er zieht aber die Verpflegungspauschale von CHF 30 pro Hauptmahlzeit bei Kundenbesuchen als tatsächliche geschäftliche Auslage ab, fotografiert die Restaurantquittung mit einer App und ordnet sie sauber dem jeweiligen Kundenauftrag zu. So trennt er Privat- von Geschäftsausgaben, ohne ein formelles Reglement zu pflegen. Für die MWST-Abrechnung und die Steuererklärung reicht das — die kantonale Steuerverwaltung St. Gallen akzeptiert die Belege, weil sie geschäftlich veranlasst und belegt sind.
Fazit
Ein Spesenreglement ist in der Schweiz für Arbeitgeber mit Mitarbeitenden praktisch unverzichtbar — und mit dem SSK-Muster in einem Nachmittag erledigt. Die CHF-Sätze 2026 (CHF 0.75 pro km, CHF 30 pro Hauptmahlzeit, Tagespauschale rund CHF 80) sind aktuell, die kantonale Genehmigung spart dir Belegaufwand und schützt vor AHV-Nachzahlungen. Wer eine Einzelfirma ohne Personal führt, profitiert trotzdem von einer klaren Spesenregelung — saubere Trennung von Privat und Geschäft, einfache MWST-Abrechnung, ruhiges Gewissen bei der Steuererklärung.
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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für konkrete Einzelfälle konsultiere eine Treuhand-Kanzlei oder einen Steuerberater.
Häufige Fragen zum Spesenreglement
Ist ein Spesenreglement in der Schweiz Pflicht?
Für Arbeitgeber mit Mitarbeitenden ja — OR Art. 327a verpflichtet zur Erstattung notwendiger Auslagen. Ein schriftliches Reglement ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ohne genehmigtes Spesenreglement sind Pauschalspesen AHV-pflichtig und steuerpflichtig. Für Selbstständige ohne Mitarbeiter ist es optional, aber empfehlenswert zur sauberen Trennung von Privat- und Geschäftsausgaben.
Wie viel Pauschalspesen sind in der Schweiz steuerfrei?
Mit einem von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigten Spesenreglement nach SSK-Muster sind Pauschalspesen zwischen 3,5 und 4,5% des Jahresbruttolohns steuerfrei und AHV-frei. Einzelauslagen bis CHF 50 sind nicht zusatzfähig, da sie durch die Pauschale abgegolten sind.
Was kostet ein Spesenreglement bei der Steuerverwaltung?
Die kantonale Genehmigung eines SSK-Muster-Spesenreglements ist in der Regel kostenlos. Du lädst das Muster von der SSK-Website herunter, passt es an deine Bedürfnisse an und reichst es bei der kantonalen Steuerverwaltung ein. Die Bearbeitung dauert 2-4 Wochen.
Sind Spesen AHV-pflichtig?
Erstattete Spesen mit genehmigtem Reglement sind AHV-frei. Pauschalspesen OHNE genehmigtes Reglement gelten als Lohnbestandteil und sind voll AHV-pflichtig — das ist der häufigste Fehler bei kleinen Unternehmen.
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale in der Schweiz 2026?
Die Verpflegungspauschale beträgt CHF 30 pro Hauptmahlzeit bei Geschäftsreisen mit genehmigtem Spesenreglement. Bei Abwesenheit von mindestens 8 Stunden kannst du eine Tagespauschale von ca. CHF 80 geltend machen. Die genauen Sätze stehen im SSK-Musterreglement.
Braucht eine Einzelfirma ein Spesenreglement?
Eine Einzelfirma ohne Mitarbeitende braucht kein Spesenreglement im rechtlichen Sinn. Dennoch lohnt sich eine einfache Spesenregelung, um geschäftliche von privaten Ausgaben sauber zu trennen — das erleichtert die MWST-Abrechnung und die Steuererklärung erheblich.
