Bei Werkverträgen – Handwerk, Bau, Reparaturen – kommt eine zweite Unterscheidung dazu: Hast du den Preis zum Voraus fest vereinbart, musst du das Werk zu dieser Summe fertigstellen, auch wenn du mehr Aufwand hattest (OR Art. 373). Hast du nur einen ungefähren Kostenansatz genannt und wird dieser unverhältnismässig überschritten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (OR Art. 375). Schreib deshalb immer ausdrücklich hin, ob dein Preis fest ist, nach Aufwand abgerechnet wird oder eine Schätzung ist.
Für den Kostenvoranschlag gibt es eine eigene Vorlage mit Unverbindlichkeits-Klausel, für die Rechnung die Rechnungsvorlage Schweiz. Wie du eine Auftragsbestätigung schreibst, zeigt der Abschnitt weiter unten.
- Anfrage klären. Zehn Minuten Telefon über Umfang, Termin und Budget sparen dir zwei Offertenrunden.
- Kopf ausfüllen. Absender mit UID, Empfänger mit Ansprechperson, Offertennummer, Datum und Gültig bis.
- Positionen konkret beschreiben. «Website erstellen» ist zu vage. «Website mit 5 Unterseiten, responsive, CMS-Einrichtung, Migration der Inhalte» kann der Kunde annehmen und du kannst es abrechnen. Schreib auch hin, was nicht enthalten ist.
- Preise setzen. Pauschale oder Stundensatz, pro Position Menge, Einheit und Einzelpreis. Die Excel-Vorlage rechnet Zwischentotal, MWST und Total.
- Bedingungen festhalten. Zahlungsbedingungen, Lieferfrist, Regel für Zusatzarbeiten, allenfalls Teuerungsvorbehalt.
- Annahme vorbereiten. Unterschriftsfeld oder der Hinweis, dass eine Bestätigung per E-Mail genügt, plus der Satz, dass mit der Annahme ein Vertrag entsteht.
- Als PDF senden und nachfassen. Vorher Seitenumbrüche, Summen und Adresse kontrollieren und einen eindeutigen Dateinamen wählen, zum Beispiel
Offerte-2026-014-Kundenname.pdf. Nach 7 bis 10 Tagen eine freundliche Nachfrage. Viele Offerten scheitern nicht am Preis, sondern daran, dass niemand nachfragt.
So sieht die ausgefüllte Vorlage aus, wenn eine UX-Beraterin aus Zürich ein Projekt für eine GmbH in Bern offeriert:
Mia Bernasconi
Seestrasse 22, 8002 Zürich
mia@bernasconi.ch | +41 79 123 45 67
UID: CHE-123.456.789 MWST
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OFFERTE Nr. 2026-012
Datum: 8. September 2026
Gültig bis: 8. Oktober 2026 (30 Tage)
An: Müller Consulting GmbH, Hauptstrasse 10, 3000 Bern
Betreff: Offerte für UX-Konzept und Umsetzung Kundenportal
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Pos. Beschreibung Menge Einheit Einzelpreis Total
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1 Konzept und Beratung 8 Std. CHF 140.00 CHF 1'120.00
2 Umsetzung gemäss Beschrieb 1 Pauschal CHF 2'500.00 CHF 2'500.00
3 Stockfotos (Lizenz) 10 Stk. CHF 35.00 CHF 350.00
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Zwischentotal exkl. MWST CHF 3'970.00
MWST 8.1% CHF 321.57
Total CHF inkl. MWST CHF 4'291.57
Nicht enthalten: Texte, Hosting, Änderungen nach Abnahme
(nach Aufwand, CHF 140.00/Std.)
Zahlungsbedingungen: 50% Akonto bei Auftragserteilung,
50% innert 30 Tagen nach Abnahme
Ausführung: innert 4 Wochen nach Auftragserteilung
Mit der Annahme dieser Offerte kommt ein verbindlicher Vertrag
über die beschriebenen Leistungen zum genannten Preis zustande.
Offerte angenommen am: ____________ Unterschrift: ____________
Häufige Fehler beim Ausfüllen:
- Keine Gültigkeitsdauer: Du bleibst gebunden, ohne zu wissen, wie lange.
- Vage Leistungsbeschreibung: «diverse Arbeiten» lässt sich weder annehmen noch abrechnen.
- «inkl.» oder «exkl.» MWST unklar: Bei CHF 4'000 sind das CHF 324 Unterschied.
- Zusatzarbeiten nicht geregelt: Ohne Klausel gelten Extras schnell als inbegriffen.
- Keine Offertennummer: Rechnung und Auftragsbestätigung lassen sich nicht zuordnen.
- Pauschale: Der Kunde weiss genau, was er zahlt. Unterschätzt du den Aufwand, trägst du den Verlust. Schutz: Leistung präzise abgrenzen, alles Weitere als Zusatzarbeit nach Aufwand.
- Stundensatz: Du wirst für jede Stunde bezahlt, der Kunde kennt den Endbetrag nicht. Schutz für ihn: eine Schätzung wie «40 bis 50 Stunden» und ein Kostendach.
- Mischform: Pauschale für den definierten Kern, Stundensatz für Optionen und Änderungswünsche. Für die meisten Freelancer die beste Lösung.
Vier Klauseln, die in der Vorlage vorgesehen sind: Zusatzarbeiten («Leistungen ausserhalb dieser Offerte werden nach Aufwand zu CHF X/Std. verrechnet»), Teuerungsvorbehalt bei Projekten über mehrere Monate, Abnahme («gilt als erfolgt, wenn innert 14 Tagen keine schriftliche Mängelrüge eingeht») und Zahlungsbedingungen mit Akonto bei grösseren Beträgen.
Die Offerte ist der erste Schritt in einer Kette: Offerte, Annahme, allenfalls Auftragsbestätigung, Akonto-Rechnung, Schlussrechnung. Ab etwa CHF 2'000 lohnt sich ein Akonto von 30 bis 50% bei Auftragserteilung, in der Offerte angekündigt. Die Schlussrechnung übernimmt Positionen, Preise und Zahlungsbedingungen aus der Offerte, zieht das Akonto ab und listet Zusatzarbeiten separat.
Wie die Schlussrechnung korrekt aussieht, zeigt die Anleitung zum Rechnung schreiben in der Schweiz; den QR-Zahlteil erstellst du mit dem QR-Rechnung-Generator.
Hat der Kunde angenommen, ist der Vertrag geschlossen. Eine Auftragsbestätigung ist keine Pflicht, aber sinnvoll nach einer mündlichen Zusage oder wenn sich zwischen Offerte und Start noch Details geändert haben: ein kurzer Text mit Bezug auf die Offertennummer, Preis, Startdatum und Abnahme. Ändert sie Preis, Umfang oder Termin, ist sie rechtlich eine neue Offerte, die der Kunde wieder annehmen muss. Textbaustein und Details im Guide zur Auftragsbestätigung Schweiz.
Faustregel nach Anzahl Offerten und danach, wie oft aus der Offerte eine Rechnung wird.