Mahnung Vorlage Schweiz: 1., 2. & 3. Mahnung — Muster & Tipps
Drei sofort nutzbare Mahnungsvorlagen für Schweizer Freelancer und KMU: freundlich, bestimmt und letzte Warnung. Plus die wichtigsten Regeln zu Verzugszins, Mahngebühren und Betreibung in der Schweiz.

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Zahlungserinnerung vs. Mahnung
Eine Zahlungserinnerung ist meist freundlich formuliert und geht davon aus, dass die Rechnung einfach untergegangen ist. Eine Mahnung ist formeller, setzt klar eine neue Frist und kündigt Konsequenzen an.
Wichtig in der Schweiz: Rechtlich relevant können beide sein. Wenn kein fixes Fälligkeitsdatum vereinbart wurde, tritt der Verzug in der Regel erst mit einer Mahnung bzw. klaren Aufforderung zur Zahlung ein. Wurde dagegen ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart, kann der Verzug bereits mit Ablauf dieses Datums eintreten.
Wenn Sie gerade erst vom Angebot zur Rechnung wechseln: Starten Sie mit einer Offerte, arbeiten Sie mit einer sauberen Rechnungsvorlage und greifen Sie bei Zahlungsverzug auf diese Mahnungsvorlagen zurück.
Die 3 Mahnstufen in der Schweiz
So staffeln viele Freelancer und kleine Unternehmen ihre Kommunikation bei überfälligen Rechnungen.
1. Mahnung
Freundliche Erinnerung mit neuer Frist von z. B. 10 Tagen. Meist noch ohne Mahngebühr.
2. Mahnung
Bestimmterer Ton, offene Forderung klar benennen, Verzugszins erwähnen und letzte Geduld signalisieren.
3. Mahnung
Letzte Warnung mit kurzer Frist und Hinweis, dass Sie danach Betreibung einleiten.
Drei Mahnungstexte zum direkten Verwenden
Passen Sie nur Namen, Betrag, Rechnungsnummer und Fristen an. Der Rest ist bereits in einem praxistauglichen Schweizer Ton formuliert.
1. Mahnung / Zahlungserinnerung
Freundlich, sachlich und beziehungsorientiert. Ideal kurz nach Ablauf der Zahlungsfrist.
- Bezug auf ursprüngliche Rechnung
- Neue Frist von 10 Tagen
- Kein unnötig harter Ton
- Für Stammkunden besonders geeignet
2. Mahnung
Bestimmter formuliert, mit Hinweis auf Verzug und Verzugszins gemäss OR Art. 104.
- Offenen Betrag klar nennen
- Verzug ausdrücklich erwähnen
- Verzugszins ansprechen
- Kurze neue Zahlungsfrist setzen
3. Mahnung / Letzte Warnung
Letzte aussergerichtliche Aufforderung vor Betreibung mit klarer Frist und Betreibungsandrohung.
- Letzte Frist von 10 Tagen
- Klare Eskalation
- Hinweis auf Betreibung
- Gut dokumentierbar per E-Mail oder Einschreiben
1. Mahnung Vorlage Schweiz
Betreff: 1. Mahnung / Zahlungserinnerung zur Rechnung [Rechnungsnummer]
Guten Tag [Name]
ich hoffe, es geht Ihnen gut.
Beim Abgleich meiner offenen Rechnungen habe ich gesehen, dass die Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über CHF [Betrag] am [Fälligkeitsdatum] fällig war und bisher noch offen ist. Wahrscheinlich ist sie im Alltag einfach untergegangen.
Ich bitte Sie, den offenen Betrag bis spätestens [neues Datum, z. B. in 10 Tagen] zu begleichen.
Falls die Zahlung bereits erfolgt ist, betrachten Sie diese Nachricht bitte als gegenstandslos. Bei Fragen zur Rechnung melden Sie sich gern kurz.
Freundliche Grüsse
[Ihr Name]
[Firmenname]
[Telefon / E-Mail]
2. Mahnung Vorlage Schweiz
Betreff: 2. Mahnung zur Rechnung [Rechnungsnummer]
Guten Tag [Name]
Leider konnte ich für die Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über CHF [Betrag] trotz meiner Zahlungserinnerung vom [Datum der 1. Mahnung] noch keinen Zahlungseingang feststellen.
Ich fordere Sie hiermit auf, den offenen Betrag bis spätestens [neues Datum] zu bezahlen.
Die Forderung befindet sich im Verzug. Gemäss Art. 104 OR kann ab Verzugseintritt ein Verzugszins von 5% pro Jahr anfallen. Falls vertraglich vereinbart, können zusätzlich Mahngebühren erhoben werden.
Bitte überweisen Sie den Betrag fristgerecht oder melden Sie sich umgehend, falls es Unklarheiten gibt.
Freundliche Grüsse
[Ihr Name]
[Firmenname]
[Telefon / E-Mail]
3. Mahnung Vorlage Schweiz
Betreff: 3. Mahnung / Letzte Aufforderung vor Betreibung
Guten Tag [Name]
Trotz meiner bisherigen Schreiben ist die Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über CHF [Betrag] weiterhin offen.
Ich setze Ihnen hiermit letztmals eine Frist bis zum [Datum in 10 Tagen], um den ausstehenden Betrag vollständig zu bezahlen.
Sollte bis zu diesem Datum kein Zahlungseingang erfolgen und keine begründete Rückmeldung eingehen, behalte ich mir vor, ohne weitere Ankündigung die Betreibung einzuleiten. Verzugszins und allfällige weitere Kosten bleiben vorbehalten.
Ich bitte Sie, die Angelegenheit innert Frist zu erledigen.
Freundliche Grüsse
[Ihr Name]
[Firmenname]
[Telefon / E-Mail]
Praxistipp: Die erste Mahnung funktioniert oft auch unter dem Betreff Zahlungserinnerung. Das ist gerade bei guten Kundenbeziehungen meist die bessere erste Eskalationsstufe.
Wann darf ich Mahngebühren verlangen?
Verzugszins und Mahngebühren sind in der Schweiz nicht dasselbe.
Verzugseintritt
Eine fällige Forderung gerät durch Mahnung in Verzug. Wurde ein fixes Zahlungsdatum vereinbart, kann der Verzug auch automatisch mit dessen Ablauf eintreten.
Verzugszins
Bei Geldforderungen sind in der Schweiz grundsätzlich 5% Verzugszins pro Jahr geschuldet, sobald Verzug besteht.
Mahngebühren
Mahngebühren sind rechtlich sensibler als Verzugszins. Am sichersten sind sie, wenn sie vertraglich vorgesehen sind; ohne Vereinbarung ist die Durchsetzbarkeit oft unsicher.
Angemessen bleiben
Pauschalen sollten sachlich und verhältnismässig bleiben. Überrissene Mahnspesen provozieren eher Streit als Zahlung.
Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?
Sie müssen in der Schweiz nicht zwingend drei Mahnungen schicken. Laut ch.ch ist eine Mahnung vor einer Betreibung üblich, aber nicht Pflicht. Praktisch ist sie trotzdem fast immer sinnvoll, weil sie Missverständnisse klärt und Ihre Dokumentation verbessert.
Typischer Ablauf
- Zahlungserinnerung senden: freundlich, kurz, neue Frist setzen.
- 1. oder 2. Mahnung nachfassen: klarer formulieren und Verzug festhalten.
- Letzte Mahnung schicken: kurze Frist, Betreibung ankündigen.
- Betreibungsbegehren einreichen: beim Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners.
- Zahlungsbefehl abwarten: das Betreibungsamt stellt ihn zu.
- Rechtsvorschlag beachten: bestreitet der Schuldner die Forderung, brauchen Sie den nächsten rechtlichen Schritt, um die Betreibung fortzusetzen.
Ein vertiefter Guide zur Betreibung in der Schweiz ist als eigener Schritt im Content-Cluster vorgesehen. Bis dahin reicht für die meisten Freelancer diese Faustregel: sauber dokumentieren, Fristen klar setzen, dann konsequent handeln.
Rechtsbasis für diese Seite: Verzug nach OR Art. 102, Verzugszins nach OR Art. 104 sowie die offiziellen Hinweise des Bundesportals ch.ch zum Betreibungsverfahren.
Mahnwesen mit Magic Heidi automatisieren
Wenn Sie nicht jedes Mal eine Erinnerung neu formulieren wollen, hilft Ihnen Magic Heidi mit Rechnungsstatus, Erinnerungsvorlagen und konfigurierbaren Intervallen für Ihre Nachfasslogik.

So unterstützt Magic Heidi Ihr Mahnwesen
Die Software ersetzt keine Rechtsberatung, aber sie nimmt Ihnen wiederkehrende operative Arbeit ab.
Erinnerungen im richtigen Moment
Legen Sie fest, wann nach Fälligkeit die erste, zweite oder letzte Erinnerung vorbereitet werden soll.
- Frei definierbare Intervalle
- Passend zu Ihrem Kundentyp
- Keine manuelle Fristenliste
- Offene Rechnungen im Blick
Einheitliche Vorlagen
Halten Sie Ihren Ton professionell und konsistent statt jede Mahnung neu zu schreiben.
- Freundlich bis bestimmt
- Wiederverwendbare Texte
- Weniger Copy-Paste
- Saubere Dokumentation
Besserer Überblick
Sie sehen sofort, welche Rechnungen offen, überfällig oder bezahlt sind und wann der nächste Schritt ansteht.
- Rechnungsstatus je Kunde
- Historie Ihrer Erinnerungen
- Weniger peinliche Fehl-Mahnungen
- Besserer Cashflow-Fokus
Der Freelancer-Dokumenten-Workflow
Vom Angebot bis zur Zahlungserinnerung: diese Seiten bilden den Kern des Clusters.
Häufig gestellte Fragen
Wann darf ich eine Mahnung schicken?
Sobald eine Rechnung fällig und noch nicht bezahlt ist. Bei einem fix vereinbarten Zahlungsdatum kann der Verzug bereits mit Ablauf dieses Datums eintreten. Ohne fixes Datum ist eine klare Zahlungserinnerung oder Mahnung meist der Schritt, der den Verzug auslöst.
Wie hoch darf der Verzugszins in der Schweiz sein?
Grundsätzlich 5% pro Jahr gemäss Art. 104 OR, sobald der Schuldner in Verzug ist. Ein höherer Satz ist nur unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen durchsetzbar.
Muss ich vor einer Betreibung mahnen?
Nein. Laut dem offiziellen Bundesportal ch.ch ist eine Mahnung vor der Betreibung üblich, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Praktisch ist sie trotzdem fast immer sinnvoll.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Oft nur dann rechtssicher, wenn Mahngebühren vertraglich vorgesehen sind. Ohne klare Vereinbarung ist ihre Durchsetzbarkeit deutlich unsicherer als beim gesetzlichen Verzugszins.
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung?
Eine Zahlungserinnerung ist meist die freundliche erste Kontaktaufnahme. Eine Mahnung ist formeller, setzt deutlicher eine Frist und kündigt Konsequenzen an. Beide sollten klar auf die offene Rechnung Bezug nehmen.
Was schreibe ich in eine letzte Mahnung?
Den offenen Betrag, die betroffene Rechnung, eine letzte klare Zahlungsfrist und den Hinweis, dass Sie danach Betreibung einleiten oder weitere Schritte prüfen. Die Formulierung sollte sachlich, aber unmissverständlich sein.
Mahnungen schneller versenden. Früher bezahlt werden.
Erstellen Sie Rechnungen, behalten Sie Fälligkeiten im Blick und strukturieren Sie Ihre Zahlungserinnerungen an einem Ort.