Wenden Sie dieselbe Logik wie bei unselbstständiger Tätigkeit an:
- Haupttätigkeit: Ihr Geschäft ist Ihre primäre Einkommensquelle
- Nebentätigkeit: Nebengeschäft während Sie hauptsächlich angestellt sind
Steuerliche Auswirkung: Selbstständige Haupttätigkeiten können für unterschiedliche Abzugslimiten qualifizieren und haben Auswirkungen auf AHV-Beiträge.
Geben Sie Ihren jährlichen Reingewinn ein: Einnahmen minus alle Geschäftsausgaben.
Diese Zahl kommt direkt aus Ihrer Magic Heidi Buchhaltung. Es ist Ihr steuerbares Geschäftseinkommen.
Beispielrechnung:
- Jährliche Rechnungen: CHF 85'000
- Geschäftsausgaben: CHF 28'000
- Nettoergebnis: CHF 57'000 ← Diese Zahl eingeben
Geben Sie Ihren Bruttoumsatz vor Ausgaben ein.
Dieser muss höher sein als Ihr Nettoergebnis. Er zeigt den Steuerbehörden Ihr Geschäftsvolumen.
Im obigen Beispiel: CHF 85'000
VaudTax fragt: "Haben Sie Zahlungen an berufliche Pensionskassen (BVG) abgezogen?"
Antworten Sie "Nein" für die meisten Selbstständigen. Hier ist der Grund:
Sie deklarieren Ihre AHV-, BVG- und anderen Versicherungszahlungen später im Abschnitt "Versicherungsprämien und -beiträge" (Primes et cotisations d'assurances). Das ist der richtige Ort für diese Abzüge.
Ausnahme: Antworten Sie nur "Ja", wenn Sie Zahlungen an eine Stiftung der zweiten Säule speziell für Selbstständige geleistet haben und diese nicht bereits in Ihren Geschäftsausgaben enthalten sind.
Laden Sie Formular 21021-b von der Website des Kantons Waadt herunter, falls noch nicht geschehen.
Der Fragebogen fragt nach:
- Art Ihrer Geschäftstätigkeit
- Geschäftsadresse (Home-Office oder separater Standort)
- Für das Geschäft genutzte Ausrüstung und Anlagen
- Fahrzeugnutzung für berufliche Zwecke
- Prozentsatz der Wohnung für geschäftliche Nutzung
- Kundenbeziehungen und Hauptverträge
Die meisten Freelancer und Berater können leer lassen:
- Inventarabschnitte (Sie halten kein Lager)
- Maschinen und Ausrüstung (ausser Computer)
- Geschäftsräume (wenn Sie von zu Hause arbeiten)
- Mitarbeiterinformationen (wenn Sie Einzelunternehmer sind)
Geschäftsbeschreibung: Seien Sie spezifisch, was Sie tun. "Marketing-Beratung" ist besser als "Beratung."
Arbeitsort: Wenn Sie von zu Hause arbeiten, geben Sie den Prozentsatz Ihrer Wohnung an, der ausschliesslich für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Dies unterstützt Home-Office-Abzüge.
Fahrzeugnutzung: Wenn Sie ein privates Fahrzeug geschäftlich nutzen, schätzen Sie den Prozentsatz der beruflichen Nutzung (nicht Arbeitsweg).
Nach dem Ausfüllen unterschreiben Sie den Fragebogen und speichern ihn. Sie hängen ihn vor der Einreichung an Ihre VaudTax-Erklärung an.
Deklarieren Sie nicht-geschäftliche Vermögenswerte per 31. Dezember 2024.
VaudTax fragt speziell nach:
- Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen
- Gold, Silber und Edelmetalle
- Bargeldbestände über normale Beträge hinaus
Bewertung:
- Kryptowährungen: Marktwert am 31. Dezember 2024 (Börsen prüfen)
- Edelmetalle: Aktueller Marktpreis mal Gewicht/Menge
Steuerliche Behandlung: Diese werden nicht als Einkommen besteuert, zählen aber zum Gesamtvermögen für die Vermögenssteuerberechnung.
Ihr eRelevé fiscal (elektronischer Steuerauszug von Schweizer Banken) füllt viele Felder automatisch aus. Überprüfen Sie auf Richtigkeit.