MWST-Registrierung Schweiz: Leitfaden 2025

Alles, was Freiberufler über die MWST-Registrierung in der Schweiz wissen müssen. Schwellenwerte, Fristen, Abrechnungsmethoden und Änderungen 2025 erklärt.

Schweizer Geschäftsbüro

Planen Sie, dieses Jahr CHF 100'000 Umsatz zu erreichen? Herzlichen Glückwunsch – aber es gibt eine wichtige administrative Aufgabe, die Sie erledigen müssen: die MWST-Registrierung.

Die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST/TVA) ist nicht mehr freiwillig, sobald Sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten, und Fehler können Sie Tausende an Bussen kosten. Aber es muss nicht kompliziert sein.

Dieser Leitfaden erklärt genau, wann Sie sich registrieren müssen, wie der Prozess 2025 funktioniert und welche Abrechnungsmethode Ihnen am meisten Zeit und Geld spart.

Kurzübersicht: Wichtige MWST-Zahlen
die Sie kennen sollten

Bevor wir ins Detail gehen, hier die wichtigsten Zahlen, die jeder Schweizer Freelancer kennen sollte:

💰
CHF 100'000Obligatorische Registrierungsgrenze
📊
8,1%Normaler MWST-Satz (seit Januar 2024)
⏱️
30 TageFrist zur Registrierung nach Steuerpflicht
📅
60 TageFrist für jede MWST-Abrechnung
4 WochenBearbeitungszeit für die Registrierung
📁
10 JahreAufbewahrungspflicht für MWST-Unterlagen

Was ist die MWST und wie funktioniert sie in der Schweiz?

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Verbrauchssteuer, die auf Waren und Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erhoben wird. In der Schweiz heisst sie MWST (Mehrwertsteuer) auf Deutsch oder TVA (Taxe sur la valeur ajoutée) auf Französisch.

Das Wichtigste für Freelancer: Wenn Sie MWST-pflichtig sind, berechnen Sie die MWST auf Ihre Leistungen, kassieren sie von Kunden und leiten sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung weiter. Gleichzeitig können Sie die MWST auf Geschäftsausgaben (Vorsteuer) zurückfordern.

Aktuelle MWST-Sätze in der Schweiz

Die Schweiz hat drei MWST-Sätze, je nachdem, was Sie verkaufen:

  • 8,1% – Normalsatz (die meisten Dienstleistungen und Waren)
  • 2,6% – Reduzierter Satz (Lebensmittel, Bücher, Medikamente)
  • 3,8% – Sondersatz (Beherbergungsleistungen)

Die meisten Freelancer berechnen den Normalsatz von 8,1% auf ihren Rechnungen.

Wichtig: Die Schweiz hat eine geplante Satzerhöhung verschoben. Die aktuellen Sätze bleiben bis 2027 in Kraft (ursprünglich war eine Erhöhung für 2026 geplant).

Obligatorische Registrierung: Die CHF 100'000-Grenze

Sie müssen sich für die MWST registrieren, wenn Ihr weltweiter Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 übersteigt.

Hier ist der Punkt, den viele Freelancer übersehen: «Weltweiter Umsatz» bedeutet alle Ihre Einnahmen, nicht nur von Schweizer Kunden. Wenn Sie CHF 70'000 von EU-Kunden und CHF 40'000 von Schweizer Kunden verdienen, haben Sie die Grenze überschritten.

Sobald Sie sicher sind, dass Ihr Umsatz in einem 12-Monats-Zeitraum CHF 100'000 übersteigen wird, haben Sie 30 Tage Zeit, sich zu registrieren. Bei Versäumnis dieser Frist drohen Bussen bis CHF 10'000, plus Sie schulden rückwirkende MWST und 4% Verzugszins.

Freiwillige Registrierung unter der Grenze

Auch wenn Sie weniger als CHF 100'000 verdienen, können Sie sich freiwillig registrieren. Das macht in verschiedenen Situationen Sinn:

Wann eine freiwillige Registrierung hilft:

  • Sie haben erhebliche Geschäftsausgaben mit MWST (Büroausstattung, Software-Abos, Coworking Space)
  • Sie arbeiten hauptsächlich mit anderen MWST-pflichtigen Unternehmen, die sie ohnehin zurückfordern können
  • Sie möchten gegenüber Grosskunden professioneller wirken
  • Sie sind nahe an der Grenze und möchten einen sanften Übergang

Wann Sie warten sollten:

  • Die meisten Ihrer Kunden sind Privatpersonen, denen der Endpreis wichtig ist
  • Sie haben minimale Geschäftsausgaben
  • Sie möchten die Administration einfach halten
  • Ihr Umsatz ist weit von CHF 100'000 entfernt

Wichtige Bindung: Wenn Sie sich freiwillig registrieren, sind Sie für mindestens drei Jahre gebunden. Stellen Sie sicher, dass die Vorteile den Aufwand rechtfertigen.

Die 30-Tage-Frist (Nicht verpassen!)

Hier stolpern viele Freelancer: Sie müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der MWST-Pflicht registrieren, nicht wenn es Ihnen passt.

Die Frist beginnt, wenn Sie hinreichend sicher sind, dass Ihr rollierender 12-Monats-Umsatz CHF 100'000 übersteigen wird. Das bedeutet: Wenn Sie im März einen grossen Auftrag erhalten, der Ihren prognostizierten Jahresumsatz über die Grenze bringt, müssen Sie sich bis Anfang April registrieren.

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

Die Eidgenössische Steuerverwaltung nimmt das nicht auf die leichte Schulter:

  • Bussen bis CHF 10'000 je nach Umständen
  • Rückwirkende MWST-Pflicht (Sie schulden MWST ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie sich hätten registrieren müssen)
  • 4% Verzugszins auf ausstehende Beträge
  • Mögliche Prüfung Ihrer Unterlagen

Tipp: Starten Sie den Registrierungsprozess, wenn Sie CHF 80'000 erreichen. Die Bearbeitung dauert etwa vier Wochen, und Sie wollen bei CHF 99'000 nicht in Zeitnot geraten.

Die effektive Methode – im Detail

So funktioniert sie:

  • Erfassen Sie alle MWST, die Sie Kunden berechnen (Umsatzsteuer)
  • Erfassen Sie alle MWST, die Sie auf Geschäftsausgaben zahlen (Vorsteuer)
  • Zahlen Sie die Differenz an die Steuerbehörde (oder fordern Sie eine Rückerstattung)

Beispielrechnung:

  • MWST an Kunden berechnet: CHF 16'200
  • MWST auf Ausgaben bezahlt: CHF 3'240
  • Geschuldeter Betrag: CHF 12'960

Abrechnungsrhythmus: Vierteljährlich (alle drei Monate), Abrechnungen sind 60 Tage nach Quartalsende fällig.

Die Saldosteuersatz-Methode – im Detail

Voraussetzungen:

  • Jahresumsatz unter CHF 5'005'000
  • Jährliche MWST-Schuld unter CHF 103'000

Beispiel: Wenn Ihr Saldosteuersatz 6,8% beträgt und Sie CHF 150'000 fakturieren:

  • Geschuldete MWST: CHF 150'000 × 6,8% = CHF 10'200

Sie berechnen Kunden weiterhin 8,1% MWST, führen aber nur den Saldosteuersatz ab.

Registrierungsprozess

Schritt für Schritt: MWST-Registrierung

Seit dem 1. Januar 2025 muss die MWST-Registrierung online erfolgen – Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert.

MWST-Registrierungsprozess
Registrierungsschritte

Der Registrierungsprozess

Folgen Sie diesen fünf Schritten zur MWST-Registrierung in der Schweiz

Schritt 1

UID-Nummer besorgen

Vor der MWST-Registrierung benötigen Sie eine UID (Unternehmens-Identifikationsnummer).

  • Eingetragene Unternehmen: Haben bereits eine (Format CHE-XXX.XXX.XXX)
  • Einzelunternehmer: Können AHV-Nummer nutzen oder UID beantragen
  • Antrag beim kantonalen Handelsregisteramt
UID-Nummer
Schritt 2

Erforderliche Informationen vorbereiten

Sammeln Sie alle notwendigen Angaben vor Beginn des Antrags

  • UID-Nummer oder AHV-Nummer
  • Firmenname, Adresse und Rechtsform
  • Beschreibung der Geschäftstätigkeit
  • Erwarteter Jahresumsatz und Startdatum
  • Bankverbindung für Rückerstattungen
Erforderliche Dokumente
Schritt 3

Online über AGOV-Portal registrieren

Besuchen Sie das Online-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter estv.admin.ch

  • AGOV-Konto erforderlich (neues Schweizer Behörden-Login)
  • CH-Login funktioniert noch bis 31. Oktober 2026
  • Formular sorgfältig ausfüllen, um Verzögerungen zu vermeiden
  • Häufige Fehler: Falsche UID, unrealistische Prognosen, fehlende Bankdaten
Online-Registrierung
Schritt 4

Einreichen und auf Bestätigung warten

Typische Bearbeitungszeit: 4 Wochen

  • ESTV prüft Ihren Antrag
  • Kann Sie für Klärungen kontaktieren
  • Antworten Sie zeitnah, um Verzögerungen zu vermeiden
  • Bearbeitung dauert ungefähr einen Monat
Antragsprüfung
Schritt 5

MWST-Nummer erhalten

Nach der Genehmigung erhalten Sie Ihre offiziellen Unterlagen

  • Offizielle MWST-Nummer (UID mit MWST-Suffix)
  • Bestätigung der Abrechnungsmethode und -frequenz
  • Anleitung für die erste Abrechnung
  • Zugang zum Online-Abrechnungsportal
MWST-Nummer

Nach der Registrierung: Ihre laufenden Pflichten

Die MWST-Nummer zu erhalten ist erst der Anfang. So bleiben Sie bei den Schweizer Steuerbehörden compliant.

📊 Q1: Fällig 31. Mai
📈 Q2: Fällig 31. August
📉 Q3: Fällig 30. November
📋 Q4: Fällig 28./29. Februar
📅
Vierteljährliche Abrechnung

Abrechnungen innerhalb von 60 Tagen nach Quartalsende einreichen

💰
Zahlungsfristen

MWST-Zahlung fällig am selben Tag wie die Abrechnung

🧾
Rechnungsanforderungen

MWST-Nummer und korrekte Formatierung auf allen Rechnungen

📁
Aufbewahrungspflicht

Alle MWST-Dokumente mindestens 10 Jahre aufbewahren

Zahlungsfristen und Verzugszinsen

MWST-Zahlungen sind am selben Tag fällig wie Ihre Abrechnung – 60 Tage nach Periodenende. Verspätete Zahlungen werden mit 4% Jahreszins ab Fälligkeitsdatum verzinst.

Tipp: Legen Sie eingenommene MWST sofort zur Seite. Es ist nicht Ihr Geld – es gehört der Steuerbehörde. Halten Sie es auf einem separaten Konto, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Rechnungsanforderungen

Ihre Rechnungen müssen enthalten:

  • Ihre MWST-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX MWST)
  • Datum und Rechnungsnummer
  • Kundendaten (Name und Adresse)
  • Beschreibung der Dienstleistungen/Waren
  • Nettobetrag, MWST-Satz und -Betrag, Bruttototal

Beispiel-Rechnungszeile:

  • Beratungsleistungen: CHF 5'000.00
  • MWST 8,1%: CHF 405.00
  • Total: CHF 5'405.00

Aufbewahrungspflichten

Bewahren Sie alle MWST-relevanten Dokumente 10 Jahre auf: ausgestellte Rechnungen, Belege für Ausgaben mit Vorsteuer, Kontoauszüge, eingereichte MWST-Abrechnungen und Korrespondenz mit der Steuerverwaltung.

Häufige Fehler

Häufige Fehler bei der MWST-Registrierung

Lernen Sie aus den teuren Fehlern anderer und sparen Sie sich Tausende an Bussen.

30-Tage-Frist verpassen

Viele Freelancer warten, bis sie tatsächlich CHF 100'000 verdient haben, statt bis zum prognostizierten Zeitpunkt.

  • Kosten: Rückwirkende MWST-Pflicht plus Bussen
  • Wenn Sie sich im März hätten registrieren sollen, aber bis Oktober gewartet haben, schulden Sie MWST ab März
  • Bussen für verspätete Registrierung
  • Lösung: Prozess ab CHF 80'000 starten

Weltweiten Umsatz falsch berechnen

Nur Schweizer Kunden zählen bei der Prüfung, ob CHF 100'000 überschritten wurden.

  • Realität: Schwellenwert umfasst alle Einnahmen weltweit
  • Beispiel: CHF 60'000 EU + CHF 45'000 Schweiz = CHF 105'000 total
  • Registrierung erforderlich, auch wenn Schweizer Umsatz allein unter der Grenze liegt
  • Alle steuerbaren Leistungen global einbeziehen

Falsche MWST-Sätze anwenden

8,1% auf Leistungen berechnen, die anders besteuert werden sollten, oder MWST auf befreite Leistungen erheben.

  • Häufig: Falscher Satz bei gemischten Leistungen
  • MWST auf Leistungen an Nicht-Schweizer Kunden berechnen (oft nullbesteuert)
  • Befreite Leistungen nicht kennen (Gesundheit, Bildung)
  • Lösung: ESTV-Richtlinien zu Sätzen prüfen

Vorsteuerabzug vergessen

MWST auf Geschäftsausgaben zahlen, aber nicht in der Abrechnung zurückfordern.

  • Opportunitätskosten: 8,1% mehr zahlen als nötig
  • Abzugsfähig: Büromaterial, Software, Ausrüstung, Coworking, Reisen
  • Jeden Beleg deutlich markiert aufbewahren
  • Software zur automatischen Erfassung nutzen

3-Jahres-Bindung ignorieren

Freiwillig registrieren, ohne zu wissen, dass man sich drei Jahre nicht abmelden kann.

  • Szenario: Bei CHF 80'000 registrieren, Geschäft sinkt auf CHF 60'000
  • Trotzdem vierteljährliche Abrechnungen bei minimalem Nutzen
  • Volle drei Jahre gebunden
  • Lösung: Nur freiwillig registrieren bei sicherem Dauererfolg

Grenzüberschreitende Leistungen und internationale Kunden

Freelancer mit internationalen Kunden stehen vor zusätzlicher Komplexität. Das müssen Sie wissen.

B2B-Leistungen an EU-/Nicht-Schweizer Kunden

Grundregel: Leistungen an Geschäftskunden ausserhalb der Schweiz sind typischerweise nullbesteuert (0% MWST). Sie berechnen keine MWST, melden den Umsatz aber trotzdem in Ihrer MWST-Abrechnung.

Auf Ihrer Rechnung: Fügen Sie einen Hinweis ein wie: «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers» oder «Leistung ausserhalb der Schweiz erbracht – keine Schweizer MWST anwendbar.»

Was Sie vom Kunden brauchen: Dessen MWST-Nummer (bei EU), um den Geschäftscharakter nachzuweisen. Bewahren Sie diese Dokumentation für Prüfungen auf.

B2C-Leistungen an Nicht-Schweizer Konsumenten

Remote erbrachte Leistungen (Beratung, Design, Programmierung): Grundsätzlich keine Schweizer MWST, wenn der Kunde ausserhalb der Schweiz ist.

In der Schweiz erbrachte Leistungen (Fotoshooting, Vor-Ort-Beratung): Können der Schweizer MWST unterliegen, auch wenn der Kunde Ausländer ist. Der Leistungsort ist entscheidend.

Plattformökonomie-Besonderheiten

Neu 2025: Wenn Sie über Online-Plattformen (Marktplätze, Buchungsseiten) verkaufen, kann das «Deemed Supplier»-Konzept greifen. Die Plattform – nicht Sie – könnte für MWST-Registrierung und -Zahlung verantwortlich sein.

Das betrifft Freelancer auf Upwork, Fiverr und ähnlichen Plattformen. Klären Sie mit Ihrer Plattform deren MWST-Handling.

Regulatorische Änderungen 2025-2026

Das Schweizer MWST-System modernisiert sich. Bleiben Sie diesen Änderungen voraus, um Compliance-Probleme zu vermeiden.

💻
Obligatorische Online-EinreichungPapierformulare nicht mehr akzeptiert. Alle MWST-Abrechnungen müssen elektronisch eingereicht werden (ab Januar 2025)
📅
Jährliche Abrechnung möglichUnternehmen unter CHF 5'005'000 können jetzt jährlich statt vierteljährlich abrechnen – mit Akontozahlungen
🔐
AGOV-Login erforderlichNeues Schweizer Behörden-Login bis Oktober 2026 obligatorisch. CH-Login wird Ende 2027 eingestellt
📊
MWST-Satzerhöhung verschobenUrsprünglich für 2026 geplant, jetzt auf 2028 verschoben. Aktuelle Sätze bleiben in Kraft

Wie Buchhaltungssoftware die MWST vereinfacht

MWST manuell zu verwalten bedeutet: Dutzende Transaktionen erfassen, korrekte Sätze anwenden, Vorsteuer und Umsatzsteuer berechnen und strenge Fristen einhalten. Moderne Buchhaltungssoftware erledigt die Komplexität automatisch.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine MWST-Registrierung rückdatieren?

Die Steuerbehörde registriert Sie ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie steuerpflichtig wurden (CHF 100'000 überschritten), nicht ab Antragstellung. Sie müssen diesen Zeitraum in Ihrer ersten Abrechnung berücksichtigen, einschliesslich der MWST, die Sie hätten berechnen sollen, aber nicht getan haben.

Was, wenn mein Umsatz nach der Registrierung unter CHF 100'000 fällt?

Bei obligatorischer Registrierung können Sie die Abmeldung beantragen, sobald Ihr rollierender 12-Monats-Umsatz dauerhaft unter CHF 100'000 bleibt. Bei freiwilliger Registrierung müssen Sie mindestens drei Jahre registriert bleiben, bevor Sie die Abmeldung beantragen können.

Berechne ich MWST für Kunden in Zürich, Genf oder anderen Kantonen?

Ja. Die MWST gilt schweizweit. Berechnen Sie 8,1% an alle Schweizer Kunden, unabhängig von deren Kanton.

Was passiert bei einer MWST-Prüfung?

Die ESTV kann Ihre Abrechnungen und Unterlagen prüfen. Sie verifiziert, ob Sie korrekte Sätze berechnet, nur berechtigte Vorsteuer geltend gemacht und korrekt abgerechnet haben. Führen Sie akribische Aufzeichnungen – Rechnungen, Belege, Verträge und Korrespondenz. Die meisten Prüfungen finden kleine Fehler; erhebliche Probleme können zu Nachsteuern, Zinsen und Bussen führen.

Kann ich Gutschriften ausstellen, wenn ich zu viel MWST berechnet habe?

Ja. Bei einem Fehler stellen Sie eine Gutschrift mit Verweis auf die Originalrechnung aus und passen Ihre nächste MWST-Abrechnung entsprechend an. Tun Sie dies innerhalb von 240 Tagen – danach werden Korrekturen schwierig.

Wie handhabe ich die MWST bei Arbeit im Homeoffice?

Sie können Vorsteuer auf Homeoffice-Ausgaben anteilig zur geschäftlichen Nutzung geltend machen. Wenn Ihr Homeoffice 15% Ihrer Wohnung ausmacht und zu 100% geschäftlich genutzt wird, können Sie 15% der mietbezogenen MWST abziehen. Führen Sie sorgfältige Dokumentation.

Gibt es einen Schwellenwert für vereinfachte Abrechnung?

Die Saldosteuersatz-Methode ist verfügbar bei unter CHF 5'005'000 Umsatz und unter CHF 103'000 jährlicher MWST-Schuld. Ab Januar 2025 können Unternehmen unter CHF 5'005'000 auch jährlich statt vierteljährlich abrechnen.

Was, wenn ich Leistungen sowohl in als auch ausserhalb der Schweiz erbringe?

Erfassen Sie diese getrennt. Schweizer Leistungen sind steuerbar (8,1%). Leistungen an ausländische Geschäftskunden sind typischerweise nullbesteuert. Leistungen an ausländische Konsumenten hängen vom Erbringungsort ab. Ihre MWST-Abrechnung hat separate Zeilen für jede Kategorie.

Wann Sie professionelle Hilfe holen sollten

Sie können die MWST-Registrierung selbst erledigen, aber manche Situationen erfordern professionelle Beratung:

Ziehen Sie einen Steuerberater hinzu, wenn:

  • Sie komplexe grenzüberschreitende Verkäufe haben
  • Sie unsicher sind, welche Abrechnungsmethode Ihre Situation optimiert
  • Sie Fristen verpasst haben und Bussen drohen
  • Sie in mehreren Kantonen oder Ländern tätig sind
  • Ihre Unternehmensstruktur komplex ist (Partnerschaften, Holdings)
  • Sie von der Steuerbehörde geprüft werden

Kostenüberlegung: Ein Steuerberater kostet CHF 150-300 pro Stunde, aber das Aufdecken eines grösseren Fehlers kann Ihnen Tausende an Bussen ersparen.

Ihre MWST-Registrierungs-Checkliste

Hier ist Ihr Aktionsplan in der richtigen Reihenfolge:

3-6 Monate vor CHF 100'000

  • Richten Sie eine ordentliche Buchhaltung ein, um den Umsatz genau zu erfassen
  • Besorgen Sie sich Ihre UID-Nummer, falls noch nicht vorhanden
  • Recherchieren Sie, welche Abrechnungsmethode zu Ihrem Geschäft passt
  • Richten Sie ein separates Bankkonto für eingenommene MWST ein

Bei CHF 80'000 oder wenn das Überschreiten der Grenze sicher ist

  • Erstellen Sie Ihr AGOV-Login-Konto
  • Bereiten Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente vor
  • Reichen Sie die Online-Registrierung über das ESTV-Portal ein
  • Aktualisieren Sie Rechnungsvorlagen mit MWST

Nach Erhalt der MWST-Nummer

  • Fügen Sie die MWST-Nummer auf allen Rechnungen und in der Korrespondenz hinzu
  • Beginnen Sie, Schweizer Kunden 8,1% MWST zu berechnen
  • Richten Sie vierteljährliche Erinnerungen ein (60-Tage-Fristen)
  • Prüfen Sie Ausgabenbelege auf abzugsfähige Vorsteuer
  • Reichen Sie Ihre erste MWST-Abrechnung fristgerecht ein

Laufend

  • Abrechnungen innerhalb von 60 Tagen nach Periodenende einreichen
  • Alle MWST-Unterlagen 10 Jahre aufbewahren
  • Abrechnungsmethode jährlich auf Optimierung prüfen
  • Bei Satz- und Regeländerungen auf dem Laufenden bleiben

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Zuletzt aktualisiert: Januar 2025. MWST-Vorschriften ändern sich regelmässig. Verifizieren Sie aktuelle Sätze und Regeln immer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) unter estv.admin.ch.