Einzelfirma in der Schweiz:
Der komplette Leitfaden (2026)

Über 52% der Schweizer Unternehmen sind Einzelfirmen. Erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihr Einzelunternehmen sicher zu gründen, zu führen und weiterzuentwickeln.

Schweizer Geschäftsbüro

Die Einzelfirma (auch Einzelunternehmen) ist die am weitesten verbreitete Rechtsform in der Schweiz. Einfach zu gründen, ohne Mindestkapital und mit steuerlichen Vorteilen, ist sie bei Selbstständigen, Beratern, Handwerkern und Freelancern beliebt, die schnell loslegen möchten.

Dieser Leitfaden behandelt:

  • was eine Einzelfirma ist und ihre rechtlichen Merkmale
  • die konkreten Vorteile und Nachteile
  • die Gründungsschritte Schritt für Schritt
  • Steuern, Buchhaltung und Sozialabgaben
  • die kritischen Schwellenwerte (CHF 100'000 und CHF 500'000)
  • den Vergleich mit der GmbH und wann ein Wechsel sinnvoll ist

Sie sind bereits selbstständig? Magic Heidi vereinfacht Rechnungsstellung, Buchhaltung und MWST für Schweizer Einzelfirmen.

Für wen eignet sich die Einzelfirma?

Die Einzelfirma eignet sich besonders für:

  • Freelancer und Berater: Entwickler, Designer, Übersetzer, Coaches
  • Handwerker und Dienstleister: Sanitärinstallateure, Elektriker, Fotografen
  • Freiberufler: Architekten, Therapeuten (vorbehaltlich spezifischer Regelungen)
  • Online-Tätigkeiten: E-Commerce, digitales Marketing, Content-Erstellung
  • Nebentätigkeiten: Zusatzeinkommen neben einer Festanstellung

Wenn Sie allein starten, eine Idee testen oder Einfachheit bevorzugen, ist die Einzelfirma in der Regel der beste Ausgangspunkt.

Vorteile

Die 8 Vorteile
der Einzelfirma

Einfach, schnell und günstig — die Einzelfirma bietet beträchtliche Vorteile für Schweizer Selbstständige.

Kein Mindestkapital

Im Gegensatz zur GmbH (CHF 20'000) oder AG (CHF 100'000) starten Sie mit null Kapitalinvestition.

  • Keine obligatorische Bankeinlage
  • Kein Sperrkonto nötig
  • Keine Notarkosten bei der Gründung
  • Startkosten ab CHF 0

Schnelle und einfache Gründung

Keine Statuten, kein Notar, kein blockiertes Kapital. Sie können Ihre Tätigkeit in wenigen Tagen aufnehmen.

  • AHV-Anmeldung: der einzige Pflichtschritt
  • Handelsregister fakultativ unter CHF 100'000
  • Keine öffentliche Beurkundung erforderlich
  • Minimaler Verwaltungsaufwand

Keine Doppelbesteuerung

Ihre Gewinne werden nur einmal als persönliches Einkommen besteuert, im Gegensatz zu GmbH und AG, die erst der Gewinnsteuer und dann der Dividendensteuer unterliegen.

  • Besteuerung zum progressiven Einkommenssteuersatz
  • Keine separate Unternehmensgewinnsteuer
  • Keine Dividendensteuer
  • Geschäftsausgaben direkt abzugsfähig

Vereinfachte Buchhaltung

Liegt Ihr Umsatz unter CHF 500'000, genügt eine vereinfachte Buchhaltung (Einnahmen, Ausgaben, Vermögensverzeichnis).

  • Keine obligatorische Bilanz oder Erfolgsrechnung
  • Einfache Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
  • Inventar der Aktiven und Passiven
  • Software wie Magic Heidi ideal für diese Verwaltung

Vollständige Autonomie

Sie treffen alle Entscheidungen allein, ohne Generalversammlung oder Verwaltungsrat.

  • Vollständige Gestaltungsfreiheit
  • Keine Protokollpflicht
  • Keine Gesellschafterkonflikte
  • Maximale Agilität bei Entscheidungen

Keine Revisionspflicht

Keine obligatorische Buchprüfung, unabhängig von der Grösse Ihres Unternehmens.

  • Einsparung von CHF 2'000-5'000/Jahr an Revisionskosten
  • Kein formeller Geschäftsbericht
  • Keine Hinterlegung von Jahresabschlüssen
  • Weniger administrative Auflagen

Die Nachteile, die Sie kennen sollten

Die Einzelfirma hat auch wichtige Einschränkungen. Bewerten Sie diese Risiken vor der Gründung, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

⚠️

Unbeschränkte Haftung

Sie haften für Geschäftsschulden mit Ihrem gesamten Privatvermögen: Ersparnisse, Immobilien, Fahrzeug
📛

Eingeschränkte Namenswahl

Der Firmenname muss zwingend Ihren Nachnamen enthalten. Kein reiner Fantasiename möglich.
🚫

Keine Teilhaber oder Investoren

Es ist nicht möglich, einen Partner aufzunehmen oder externes Kapital zu beschaffen. Wachstum auf Eigenfinanzierung beschränkt.
📉

Keine Arbeitslosenversicherung

Selbstständige zahlen keine ALV-Beiträge. Bei Verlust der Tätigkeit besteht kein automatischer Versicherungsschutz.
🔄

Schwierige Übertragung

Das Unternehmen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Bei Tod oder Pensionierung erlischt es, ausser bei Übertragung einzelner Aktiven.
💸

Begrenzte Steueroptimierung

Keine Möglichkeit, sich ein Gehalt oder Dividenden auszuzahlen, um die Gesamtsteuerbelastung zu senken.
Gründungsschritte

Ihre Einzelfirma gründen:
Schritt für Schritt

Die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz gehört zu den einfachsten Verfahren. Folgen Sie diesen Schritten, um rechtskonform zu starten.

Dokumente zur Unternehmensgründung
Praxisleitfaden

Die 6 Schritte der Gründung

Von der Namensprüfung bis zur Eröffnung des Bankkontos — hier ist der komplette Ablauf zur Gründung Ihrer Einzelfirma.

Schritt 1

Name wählen und prüfen

Der Name Ihres Unternehmens (Firmenbezeichnung) muss zwingend Ihren Nachnamen enthalten. Sie können einen Vornamen, einen Fantasienamen oder eine Tätigkeitsbeschreibung hinzufügen.

  • Pflicht: Ihren Nachnamen einschliessen (z.B. «Müller Consulting»)
  • Verboten: AG, GmbH, Gruppe oder irreführende Bezeichnungen verwenden
  • Verfügbarkeit auf zefix.ch (Zentralindex) prüfen
  • Namensschutz nur innerhalb derselben Gemeinde
Prüfung des Firmennamens
Schritt 2

Bei der AHV als Selbstständige/r anmelden

Dies ist der wichtigste Schritt. Kontaktieren Sie die AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons, um den Selbstständigenstatus zu erhalten.

  • Pflicht, sobald das Einkommen CHF 2'500/Jahr übersteigt
  • Rechnungen, Verträge und Nachweis mehrerer Auftraggeber vorlegen
  • Wirtschaftliches Risiko und Unabhängigkeit nachweisen
  • Entscheid innert 2-6 Wochen
AHV-Anmeldung als Selbstständige/r
Schritt 3

Handelsregister (falls zutreffend)

Der Eintrag ins Handelsregister ist ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 obligatorisch, kann aber freiwillig auch früher erfolgen.

  • Obligatorisch ab CHF 100'000 Jahresumsatz
  • Freiwillig darunter (stärkt die Glaubwürdigkeit)
  • Über EasyGov oder kantonales Handelsregisteramt
  • Kosten: ca. CHF 120-250
Schweizer Handelsregister
Schritt 4

MWST-Anmeldung (falls zutreffend)

Die Mehrwertsteuerpflicht gilt ab CHF 100'000 Umsatz. Eine freiwillige Anmeldung ist auch darunter möglich.

  • Obligatorisch ab CHF 100'000 Jahresumsatz
  • Frist von 30 Tagen nach Erreichen des Schwellenwertes
  • Wahl zwischen effektiver Methode und Saldosteuersatz
  • Freiwillige Anmeldung möglich, um Vorsteuer auf Einkäufen zurückzufordern
MWST-Verwaltung
Schritt 5

Notwendige Versicherungen abschliessen

Bestimmte Deckungen sind obligatorisch, andere werden dringend empfohlen, um Ihre Tätigkeit zu schützen.

  • Obligatorisch: AHV/IV/EO (Sozialversicherungsbeiträge)
  • Obligatorisch bei Angestellten: Unfallversicherung (UVG)
  • Empfohlen: Berufshaftpflichtversicherung
  • Optional: 2. Säule (berufliche Vorsorge BVG)
Schutz und Versicherungen
Schritt 6

Geschäftskonto eröffnen

Obwohl nicht obligatorisch, erleichtert ein separates Konto die Buchhaltung und Steuerkontrollen erheblich.

  • Empfohlen: Privat- und Geschäftsfinanzen trennen
  • Notwendig für MWST-Anmeldung und Handelsregistereintrag
  • Gebühren zwischen Banken vergleichen (CHF 5-25/Monat)
  • Digitale Alternativen: Yuh, neon, Revolut Business
Bankverwaltung für Selbstständige

Gründungskosten: Was kostet es?

Die Einzelfirma ist die günstigste Rechtsform für eine Gründung in der Schweiz:

PostenKosten
AHV-Anmeldung (Selbstständige/r)Kostenlos
Handelsregister (falls zutreffend)CHF 120-250
MWST-AnmeldungKostenlos
GeschäftskontoCHF 0-25/Monat
BuchhaltungssoftwareCHF 0-30/Monat
Gesamtkosten GründungCHF 0-500

Vergleichen Sie mit der GmbH (CHF 2'000-5'000 + CHF 20'000 Kapital) oder der AG (CHF 5'000-10'000 + CHF 100'000 Kapital).

Mit Magic Heidi: Starten Sie kostenlos mit 3 Rechnungen und 3 Ausgaben, dann unbegrenzt ab CHF 24.99/Monat.

Magic Heidi Buchhaltungs-Dashboard

Konkretes Beispiel: Besteuerung einer Selbstständigen

Situation: Clara, Marketing-Beraterin in Zürich, CHF 95'000 Jahresumsatz.

PostenBetrag
UmsatzCHF 95'000
Abzugsfähige Geschäftsausgaben- CHF 15'000
Nettoeinkommen aus TätigkeitCHF 80'000
AHV/IV/EO-Beiträge (~10%)- CHF 8'000
Säule-3a-Beitrag- CHF 7'258
Steuerbares Einkommen (vor weiteren Abzügen)~CHF 64'742

Geschätzte Steuerbelastung (Kanton Zürich): ca. CHF 10'000-13'000 Steuern, je nach Gemeinde und persönlicher Situation.

Wichtigster Vorteil: Keine Doppelbesteuerung. Bei einer GmbH würde Clara zuerst die Unternehmensgewinnsteuer zahlen, dann die persönliche Steuer auf Gehalt und Dividenden.

Vergleich

Einzelfirma vs. GmbH

Hier ist ein detaillierter Vergleich, der Ihnen hilft, die passende Struktur für Ihre Situation zu wählen.

KriteriumEinzelfirmaGmbH
Mindestkapital CHF 0CHF 20'000
HaftungUnbeschränkt (Privatvermögen) Auf Kapital beschränkt
Gründung 1-4 Wochen4-8 Wochen
Gründungskosten CHF 0-500CHF 2'000-5'000
Buchhaltung Vereinfacht (unter 500k)Doppelte Buchhaltung obligatorisch
Besteuerung Einfach (Einkommen)Doppelt (Gewinn + Dividenden)
Teilhaber Nicht möglich Möglich
Investoren Nein Stammanteile
Arbeitslosenversicherung Nein Nein (Geschäftsführer)
Verwaltungsaufwand GeringMittel

Wann lohnt sich der Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH?

Der Wechsel zur GmbH wird sinnvoll, wenn:

  1. Ihr Umsatz CHF 100'000-150'000 übersteigt und die steuerliche Optimierung durch Gehalt/Dividenden vorteilhaft wird
  2. Sie erhebliche Risiken tragen (grosse Aufträge, Lagerbestände, Haftung) und Ihr Privatvermögen schützen möchten
  3. Sie planen, Mitarbeitende einzustellen und das Unternehmen klar von Ihrer Person trennen wollen
  4. Sie einen Teilhaber aufnehmen oder Investoren suchen möchten
  5. Ihre Firmenkunden es verlangen aus Gründen der Glaubwürdigkeit oder Compliance

So wandeln Sie Ihre Einzelfirma in eine GmbH um

Eine direkte «Umwandlung» ist nicht möglich. Der Ablauf besteht aus:

  1. Eine neue GmbH gründen (Statuten, Notar, Kapital von CHF 20'000)
  2. Aktiven und Passiven der Einzelfirma auf die GmbH übertragen (Sacheinlage oder Übernahme)
  3. Die Einzelfirma aus dem Handelsregister löschen
  4. Die Bedingungen für den Steueraufschub prüfen (Aufschub der Besteuerung bei Beibehaltung der Buchwerte)

Geschätzte Dauer: 3-6 Monate. Tipp: Führen Sie den Wechsel zu Beginn des Geschäftsjahres durch, um die Dokumentation zu vereinfachen. Lesen Sie unseren Leitfaden zu Unternehmensstrukturen für weitere Details.

Häufige Fehler,
die Sie vermeiden sollten

Tausende von Selbstständigen machen diese Fehler jedes Jahr. So vermeiden Sie sie und starten auf einer soliden Grundlage.

Best Practice
💡 Profi-Tipp
⚖️ Compliance
🛡️ Schutz
⚠️
Haftung unterschätzen

Ein Rechtsstreit oder unbezahlte Schulden können Ihr Privatvermögen aufzehren. Schliessen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung ab.

📊
Finanzen nicht trennen

Die Vermischung von Privat- und Geschäftskonten erschwert die Buchhaltung und Steuerkontrollen.

MWST-Schwelle verpassen

Sie haben 30 Tage Zeit, sich anzumelden, nachdem Sie CHF 100'000 Umsatz erreicht haben. Verspätung führt zu Strafen.

📝
Dokumentation vernachlässigen

Bewahren Sie alle Belege vom ersten Tag an auf. Steuerkontrollen erstrecken sich über 10 Jahre.

🔄
Zu lange mit dem Wechsel warten

Zu lange als Einzelfirma zu bleiben, setzt Ihr Vermögen Risiken aus. Planen Sie den Übergang zur GmbH rechtzeitig.

💰
Vorsorge vergessen

Ohne obligatorische 2. Säule sollten Sie Ihre Vorsorge über die Säule 3a aufbauen (bis CHF 36'288/Jahr).

Praxisbeispiel

Einzelfirma und Nebentätigkeit

Viele Schweizerinnen und Schweizer kombinieren eine Festanstellung mit einer selbstständigen Tätigkeit als Einzelfirma. Das ist völlig legal und sehr verbreitet.

Selbstständige Nebentätigkeit

Doppelstatus: Angestellt und selbstständig

Sie können durchaus eine Festanstellung beibehalten und gleichzeitig eine Einzelfirma betreiben:

So funktioniert es:

  • Ihr Arbeitgeber verwaltet die AHV-Beiträge auf Ihr Gehalt (50/50-Aufteilung)
  • Sie melden sich separat bei der AHV für das Selbstständigeneinkommen an
  • Bei der Steuererklärung werden beide Einkommen zusammengerechnet

Beispiel: Marc, Ingenieur in Zürich (Gehalt CHF 80'000), betreibt abends eine IT-Beratung (CHF 25'000/Jahr an 4 Kunden).

  • AHV Anstellung: wird vom Arbeitgeber verwaltet
  • AHV Selbstständigkeit: ~6% auf CHF 25'000 = ~CHF 1'500/Jahr
  • Steuerbares Gesamteinkommen: CHF 105'000
  • Die Geschäftsausgaben der Beratung (Ausrüstung, Software, Reisen) sind abzugsfähig

Wichtige Hinweise:

  • Ihren Arbeitgeber nicht direkt konkurrenzieren
  • Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag prüfen
  • Die Nebentätigkeit darf Ihre Leistung in der Festanstellung nicht beeinträchtigen

Erfahren Sie mehr in unserem Leitfaden Anmeldung als Selbstständige/r.

Vereinfachte Verwaltung

Wie Magic Heidi das Leben von Selbstständigen vereinfacht

Gründen Sie Ihre Einzelfirma und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Magic Heidi erledigt den Buchhaltungskram für Sie.

  • 🧾
    Schweizer QR-Rechnungen

    Erstellen Sie konforme Rechnungen mit QR-IBAN in 30 Sekunden. Versand, Tracking und automatische Mahnungen.

  • 📸
    Ausgaben per KI

    Fotografieren Sie Ihre Belege — die KI extrahiert Datum, Betrag, MWST und Kategorie automatisch.

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    Vereinfachte Buchhaltung

    Dashboard für Einnahmen/Ausgaben, zugeschnitten auf die vereinfachte Buchhaltung von Einzelfirmen.

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    Import von Kontoauszügen

    Verbinden Sie Ihre Bank und gleichen Sie Ihre Transaktionen mit wenigen Klicks ab.

Rechnungen
  • Rechnung #3

    Magic Heidi

    CHF 500

    Jan 29

  • Rechnung #2

    Webbiger LTD

    CHF 2000

    Jan 24

  • Rechnung #1

    John Doe

    CHF 600

    Jan 20

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit einer Einzelfirma Mitarbeitende einstellen?

Ja, absolut. Trotz des Begriffs «Einzel» können Sie Angestellte beschäftigen. Sie müssen sich dann als Arbeitgeber bei der AHV anmelden, eine Unfallversicherung (UVG) abschliessen und Lohnabrechnungen erstellen.

Muss ich mich ins Handelsregister eintragen?

Obligatorisch ist dies nur, wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Darunter ist der Eintrag freiwillig, wird aber für die Glaubwürdigkeit empfohlen. Weitere Details finden Sie in unserem Leitfaden zum Handelsregister.

Kann ich einen Markennamen ohne meinen Nachnamen verwenden?

Nein, für den Handelsregistereintrag muss die Firma Ihren Nachnamen enthalten. Sie können jedoch parallel einen Markennamen (Geschäftsbezeichnung) für Ihr Marketing und Ihre Kommunikation verwenden.

Wie schütze ich mein Privatvermögen bei einer Einzelfirma?

Die unbeschränkte Haftung kann bei einer Einzelfirma nicht aufgehoben werden. Sie können das Risiko mit einer Berufshaftpflichtversicherung, umsichtigem Schuldenmanagement und, wenn die Risiken steigen, einem Wechsel zur GmbH mindern.

Muss ich MWST in Rechnung stellen?

Nur wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht oder übersteigt. Darunter ist die MWST-Anmeldung freiwillig. Lesen Sie unseren Leitfaden zur MWST in der Schweiz für weitere Informationen.

Welche Buchhaltungssoftware sollte ich verwenden?

Für Einzelfirmen genügt eine einfache, auf die vereinfachte Buchhaltung abgestimmte Software. Magic Heidi wurde speziell für Schweizer Selbstständige entwickelt: QR-Rechnungen, KI-Ausgabenerfassung, automatische MWST.

Was passiert, wenn ich CHF 100'000 im laufenden Jahr überschreite?

Sie haben 30 Tage Zeit, sich für die MWST anzumelden. Auch der Handelsregistereintrag muss dann vorgenommen werden. Planen Sie diese Schritte im Voraus, wenn Sie sich dem Schwellenwert nähern.

Kann ich meine Einzelfirma in eine GmbH umwandeln?

Ja, aber es handelt sich nicht um eine direkte Umwandlung. Sie müssen eine GmbH gründen, die Aktiven übertragen und dann die Einzelfirma löschen. Der Prozess dauert 3-6 Monate. Ein Steueraufschub kann die Besteuerung stiller Reserven vermeiden.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge?

Rund 10% Ihres Netto-Selbstständigeneinkommens (AHV/IV/EO), mit einem degressiven Tarif für Einkommen unter CHF 60'500. Das Minimum beträgt CHF 530/Jahr. Hinzu kommen kantonale Familienzulagen (0,3-3%).

Habe ich Anspruch auf die Säule 3a?

Ja. Ohne 2. Säule (BVG) können Sie bis zu 20% Ihres Nettoeinkommens einzahlen, maximal CHF 36'288/Jahr. Mit einer 2. Säule liegt das Maximum bei CHF 7'258/Jahr. Diese Beiträge sind steuerlich abzugsfähig.

Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Vertrauen

Tausende Schweizer Selbstständige vertrauen auf Magic Heidi für Rechnungsstellung, Buchhaltung und MWST. Starten Sie kostenlos und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft.

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Einzelfirma (Einzelunternehmen) ist die ideale Wahl, um eine selbstständige Tätigkeit in der Schweiz zu starten:

Einfache Gründung: kein Mindestkapital, kein Notar, schneller Start ✅ Steuerlich vorteilhaft: einmalige Besteuerung zum persönlichen Satz, keine Doppelbesteuerung ✅ Leichte Buchhaltung: vereinfachte Buchhaltung unter CHF 500'000 ✅ Vollständige Autonomie: Entscheidungsfreiheit ohne Governance-Auflagen

⚠️ Wichtige Punkte:


Letzte Aktualisierung: März 2026. Die Schweizer Vorschriften ändern sich regelmässig. Prüfen Sie die aktuellen Schwellenwerte und Anforderungen bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse oder auf ch.ch.