Steuerratgeber 2026

Handykosten absetzen und CHF 300-800 sparen

Ihr Smartphone ist nicht nur bei Kundengesprächen ständiger Begleiter – es ist ein legitimer Geschäftsaufwand. Schweizer Freelancer können 40-100% der Handykosten gemäss Art. 27 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer abziehen.

Schweizer Selbstständige

Für Schweizer Freelancer und Selbstständige sind Mobilfunkkosten vollständig abzugsfähige Geschäftsausgaben. Ob Sie monatlich CHF 40 oder CHF 80 für Ihr Abo bezahlen, plus das CHF 1'200 Flagship-Handy, das Sie für die Arbeit brauchten – die Steuerersparnis summiert sich schnell.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen genau, was Sie abziehen können, wie Sie Ihren geschäftlichen Nutzungsanteil berechnen, wann Sie das teure Gerät abschreiben müssen und welche Dokumentation das Steueramt zufriedenstellt.

Welche Handykosten können Sie tatsächlich abziehen?

Das Schweizer Steuerrecht erlaubt Selbstständigen, jeden Aufwand abzuziehen, der einen klaren Bezug zur Einkommenserzielung hat. Für Ihr Handy umfasst das:

Monatliche Abokosten
Ihre Abo-Gebühren, Datenpakete, Flatrates – alles abzugsfähig basierend auf dem geschäftlichen Nutzungsanteil. Ein CHF 60/Monat Swisscom Business-Abo bei 75% beruflicher Nutzung = CHF 45/Monat abzugsfähig (CHF 540 jährlich).

Das Handy selbst
Ein CHF 1'500 iPhone oder Samsung für die Arbeit gekauft? Der geschäftliche Anteil qualifiziert sich. Handys über ca. CHF 1'000 müssen in der Regel abgeschrieben werden.

Roaming und internationale Gebühren
Reise zu Kunden nach Paris? Diese EU-Roaming-Gebühren sind abzugsfähig mit Nachweis der Geschäftsreise – Flugbelege, Konferenzanmeldung, Besprechungsnotizen.

Business-Apps und Dienste
Arbeitsbezogene Abonnements auf Ihrem Handy zählen: Projektmanagement-Tools (Asana, Trello), Cloud-Speicher (Dropbox, iCloud für Geschäftsdateien), Kommunikation (Slack, Zoom), Design-Software. Unterhaltungs-Apps qualifizieren sich nicht.

Zubehör für die Arbeit
Handyhülle, Powerbank, Autohalterung für die Navigation zu Kundenterminen – wenn es die geschäftliche Nutzung unterstützt, setzen Sie den entsprechenden Anteil ab.

Was Sie nicht abziehen können: Private Nutzungsanteile. Die Schweizer Steuerbehörden verlangen eine klare Trennung. Ihr nächtliches Instagram-Scrollen geht auf Ihre eigene Rechnung.

Berechnung Ihres geschäftlichen Nutzungsanteils (richtig gemacht)

Hier lassen viele Freelancer entweder Geld liegen oder laden zur Prüfung ein. Sie brauchen einen vertretbaren Prozentsatz.

Methode 1: Zeitbasierte Schätzung

Tracken Sie einen typischen Monat. Wie viele Stunden nutzen Sie Ihr Handy beruflich versus privat?

Beispiel: 160 geschäftliche Anrufe/E-Mails im Monat, 80 private → 66% geschäftliche Nutzung ist vertretbar.

Methode 2: Datenverbrauchsanalyse

Sowohl iOS als auch Android zeigen den Datenverbrauch pro App. Prüfen Sie in den Einstellungen:

  • Arbeits-Apps (E-Mail, Slack, CRM): 45 GB
  • Private Apps (Social Media, Streaming): 25 GB
  • Geschäftlicher Anteil: 64%

Methode 3: Anruflisten-Auswertung

Exportieren Sie einen Monat Anrufprotokolle von Ihrem Anbieter:

  • Kunden-/Lieferantenanrufe: 580 Minuten
  • Private Anrufe: 220 Minuten
  • Geschäftlicher Anteil: 72%

Die konservative Basislinie

Die Schweizer Steuerpraxis legt nahe, dass selbst ohne detaillierte Protokolle eine glaubwürdige Schätzung von etwa 40-60% geschäftlicher Nutzung für die meisten Selbstständigen, die ihr Handy wirklich beruflich nutzen, vertretbar ist.

Die deutsche Steuerpraxis bietet einen Richtwert: 20% geschäftliche Nutzung oder €20/Monat (etwa CHF 18) können pauschal ohne detaillierten Nachweis geltend gemacht werden. Die Schweiz hat keine identische Regel, aber es deutet darauf hin, dass konservative Schätzungen in diesem Bereich auf minimalen Widerstand stossen.

Berechnungsmethoden

Berechnen Sie Ihren geschäftlichen Nutzungsanteil

Seien Sie ehrlich. Wenn Ihr Handy Ihre geschäftliche Lebensader ist – ständige Kundenanrufe, Zoom-Meetings, Business-E-Mails – ist 70-80% geltend zu machen legitim. Dokumentieren Sie es.

  • 📊
    Zeitbasiertes Tracking

    Arbeitsstunden vs. private Nutzungsmuster monatlich überwachen

  • 📱
    Datenverbrauchsanalyse

    App-Verbrauch in den Handy-Einstellungen prüfen

  • 📞
    Anruflisten-Auswertung

    Anbieter-Protokolle mit Kunden- vs. Privatanrufen exportieren

  • 💡
    Konservative Schätzung

    40-60% Basislinie für typische Geschäftsnutzung ist vertretbar

Rechnungen
  • Rechnung #3

    Magic Heidi

    CHF 500

    Jan 29

  • Rechnung #2

    Webbiger LTD

    CHF 2000

    Jan 24

  • Rechnung #1

    John Doe

    CHF 600

    Jan 20

Praxisbeispiel: Zürcher Marketingberaterin, CHF 75/Monat Sunrise Unlimited-Abo, schätzt 70% geschäftliche Nutzung basierend auf:

  • Kundenanrufe: 60% der monatlichen Minuten
  • Geschäfts-E-Mails via Handy: 80% des E-Mail-Volumens
  • Business-Apps (Asana, Canva Mobile): 55% des Datenverbrauchs
  • Durchschnitt: 70% Abzug = CHF 52.50/Monat = CHF 630/Jahr

Bei einem Grenzsteuersatz von 30% (kantonsabhängig) sind das CHF 189 Steuerersparnis allein durch das Abo.

Abschreibungsregeln für teure Handys (Sätze 2026)

Das neueste iPhone 15 Pro für CHF 1'800 gekauft? Sie können wahrscheinlich nicht den vollen Betrag im ersten Jahr abziehen.

Wann Abschreibung gilt

Das Schweizer Steuerrecht behandelt teure Geräte als Anlagevermögen, das über mehrere Jahre Wert liefert. Die allgemeine Schwelle: Handys ab etwa CHF 1'000 sollten abgeschrieben statt sofort als Aufwand verbucht werden.

Warum? Ein CHF 1'800 Handy wird Ihrem Geschäft 3-4 Jahre dienen. Die Abschreibung verteilt den Abzug über seine Nutzungsdauer.

Abschreibungssätze 2026 für Elektronik

Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert Standardsätze. Für Handys und IT-Ausrüstung:

Degressive Methode: Bis zu 40-45% jährlich
Lineare Methode: Halb so viel wie degressiv (20-22.5% jährlich)

Die meisten Freelancer nutzen die degressive Methode, weil sie einfacher ist und grössere Abzüge in den ersten Jahren ermöglicht.

Degressives Beispiel

CHF 1'800 Handy, 40% jährlicher Satz, 70% geschäftliche Nutzung:

  • Jahr 1: CHF 1'800 × 40% × 70% = CHF 504 Abzug
  • Jahr 2: CHF 1'080 Restwert × 40% × 70% = CHF 302
  • Jahr 3: CHF 648 Restwert × 40% × 70% = CHF 181
  • Fortsetzen bis vollständig abgeschrieben

Das Freelancer-Schlupfloch

Gute Nachricht: Die Schweizer Steuerbehörden zwingen Freelancer nicht zur Abschreibung. Wenn Sie Einzelunternehmer sind (keine GmbH), können Sie Ausrüstung oft sofort abschreiben im Kaufjahr – besonders in Kantonen wie Basel, Bern, Graubünden und Zürich, die beschleunigte Abschreibungen auf 20% oder Null im ersten Jahr erlauben.

Fragen Sie bei Ihrem kantonalen Steueramt oder Treuhänder nach. Diese Flexibilität bedeutet, dass ein CHF 1'500 Handy möglicherweise vollständig abzugsfähig (geschäftlicher Anteil) in 2026 ist, wenn Ihr Kanton es erlaubt.

Vorsteuerabzug: Der 8.1% Bonus für MwSt-Pflichtige

Wenn Ihr Selbstständigen-Umsatz CHF 100'000 jährlich übersteigt, sind Sie zur MwSt-Registrierung verpflichtet. Einmal registriert, erschliessen Sie einen zusätzlichen Vorteil: Rückforderung der auf Geschäftsausgaben bezahlten Mehrwertsteuer.

🇨🇭 8.1% Normalsatz
📊 Ab CHF 100K
Quartalsabrechnung
💼 Geschäftsausgaben
🧾
Abo-MwSt

CHF 75/Monat-Abo = CHF 47.28/Jahr rückforderbare MwSt bei 70% Geschäftsnutzung

💰
Geräte-MwSt

CHF 1'800 Handy = CHF 94.50 einmalige Vorsteuer-Rückforderung (70% geschäftlich)

📋
Quartalsabrechnungen

Fordern Sie die Vorsteuer in Ihren quartalsweisen MwSt-Abrechnungen zurück

💡
Doppelter Vorteil

Einkommenssteuerabzug + Vorsteuerabzug für registrierte Freelancer

So funktioniert es

Handy-Abo: CHF 75/Monat enthält CHF 5.63 MwSt
Geschäftliche Nutzung: 70%
Rückforderbare MwSt: CHF 5.63 × 70% = CHF 3.94/Monat = CHF 47.28/Jahr

Handykauf: CHF 1'800 enthält CHF 135 MwSt
Geschäftliche Nutzung: 70%
Rückforderbare MwSt: CHF 135 × 70% = CHF 94.50 (einmalig)

Sie fordern die Vorsteuer in Ihrer quartalsweisen MwSt-Abrechnung zurück und reduzieren so Ihre MwSt-Nettoschuld. Kombiniert mit dem Einkommenssteuerabzug profitieren MwSt-registrierte Freelancer doppelt von Handykosten.

Nicht MwSt-registriert? Sie erhalten trotzdem den Einkommenssteuerabzug auf den Bruttobetrag (inkl. MwSt), also verpassen Sie nicht alles – nur den Vorsteuerabzug-Teil.

Unverzichtbare Unterlagen

Telefonrechnungen und Verträge
Monatliche Rechnungen, die zeigen, dass das Abo auf Ihren Geschäftsnamen läuft. Wenn es auf Ihren Privatnamen läuft, verfassen Sie ein Memo zur Übertragung in die geschäftliche Nutzung.

Kaufbeleg Gerät
Rechnung mit Handymodell, Preis, Datum und idealerweise Geschäftsname als Käufer.

Nutzungsprotokolle

  • Nutzungsberichte vom Anbieter (Swisscom, Sunrise und Salt liefern monatliche Aufschlüsselungen)
  • Eingebaute Bildschirmzeit-Statistiken des Handys mit Arbeits-App-Nutzung
  • Anruflisten mit hervorgehobenen Kundennummern

Reisedokumentation
Für Roaming-Gebühren: Flugbuchungen, Hotelbelege, Konferenztickets, Kundentermin-Bestätigungen – alles, was den Geschäftszweck belegt.

Berechnung des Geschäftsanteils
Eine einfache Tabelle, die zeigt, wie Sie Ihren Prozentsatz ermittelt haben. Beispiel: «Oktober-Anruflisten geprüft: 420 Minuten Kundenanrufe, 180 privat = 70% geschäftlich.»

Die goldene Regel

Trennen Sie Privates von Geschäftlichem klar. Wenn Sie 60% geschäftliche Nutzung bei einem CHF 80-Abo geltend machen, sollte Ihre Buchhaltung zeigen:

  • Geschäftsaufwand: CHF 48
  • Privatentnahme (nicht abzugsfähig): CHF 32

Diese Trennung zeigt, dass Sie die Regeln verstehen und nicht versuchen, private Kosten als Geschäftsausgaben zu verstecken.

Anbietervergleich

Das Abo wählen, das Abzüge maximiert

Das beste Business-Abo ist nicht unbedingt das teuerste – es ist dasjenige, das zu Ihren Arbeitsmustern passt und saubere Dokumentation liefert.

MerkmaleSwisscomSunriseSalt MobileMVNOs
Monatliche KostenCHF 69-85CHF 59-75CHF 49-69CHF 10-30
Abdeckung98% BevölkerungStark urbanGut schweizweitNutzt Hauptnetze
Am besten fürZuverlässigkeit & ländlich5G-Speed & TechPreisbewussteBudget-Nutzer
EU-Roaming Inklusive Inklusive Variiert Kostenpflichtig
Business-Support Priorität Verfügbar Standard Begrenzt

Features, für die es sich zu zahlen lohnt (sie sind abzugsfähig)

Unlimitierte Daten
Wenn Sie aus Cafés zoomen, grosse Dateien hochladen oder Social Media für Kunden betreuen, sind unlimitierte Daten geschäftlich begründet.

EU/Internationales Roaming
Regelmässig Kunden im Ausland? Inkludiertes Roaming (statt Pay-per-Use) spart Geld und ist für Geschäftsreisen vollständig abzugsfähig.

Business-Support-Hotlines
Prioritärer Kundenservice bedeutet weniger Ausfallzeit. Einige Anbieter bieten dedizierte Business-Account-Manager.

Geräteversicherung
Schützt Ihr Arbeitswerkzeug. Versicherungsprämien sind abzugsfähig (geschäftlicher Nutzungsanteil).

Der steuerschlaue Ansatz

Wählen Sie nicht das billigste Abo, wenn es Sie verrechenbare Zeit durch abgebrochene Gespräche oder langsame Daten kostet. Ein CHF 80-Abo bei 70% geschäftlicher Nutzung = CHF 672/Jahr Abzug. Bei 35% Grenzsteuersatz, Nettokosten nach Steuern: CHF 437.

Wenn dieses Abo Ihnen auch nur 2 Stunden Frust jährlich erspart, lohnt es sich.

Häufige Fehler, die Geld kosten

Fehler 1: Zu wenig geltend machen

Viele Freelancer setzen standardmässig 20-30% geschäftliche Nutzung an, obwohl die tatsächliche Nutzung 60-70% beträgt. Prüfen Sie Ihr Handy – wenn Kunden Sie täglich anrufen, unterschätzen Sie Ihren Abzug.

Fehler 2: 100% ohne Nachweis geltend machen

Volle geschäftliche Nutzung bei Ihrem einzigen Handy anzugeben lädt zur Prüfung ein. Haben Sie ein zweites Gerät für privat, oder reduzieren Sie Ihren Prozentsatz auf etwas Vertretbares.

Fehler 3: Belege verlieren

Keine Rechnung = kein Abzug. Richten Sie ein System ein – digitaler Ordner, Magic Heidis Belegscanner, Schuhkarton, was auch immer funktioniert. Behalten Sie einfach alles 10 Jahre (Schweizer Aufbewahrungspflicht).

Fehler 4: Abschreibungsregeln ignorieren

Ein CHF 2'000 Handy sofort abzuschreiben kann Fragen aufwerfen. Folgen Sie den Abschreibungsrichtlinien oder bestätigen Sie, dass Ihr Kanton beschleunigte Abschreibungen erlaubt.

Fehler 5: Handy nicht ins Geschäft übertragen

Wenn der Vertrag auf Ihren Privatnamen läuft und nie offiziell als Geschäftseigentum ausgewiesen wurde, ist der Abzug schwächer. Schreiben Sie ein einfaches Memo: «Per Datum übertrage ich das Eigentum an Handymodell, Nummer in mein Geschäft zur beruflichen Nutzung.»

Fehler 6: Privat und Geschäftlich unsauber vermischen

Einen Abzug geltend zu machen erfordert klare Trennung. Verstecken Sie keine privaten Kosten in Geschäftsausgaben – ordnen Sie sie korrekt in Ihrer Buchhaltung zu.

So funktioniert es zusammen:
Ein typischer Zürcher Freelancer mit CHF 100'000 Einkommen könnte abziehen:

  • Handy: CHF 630
  • Internet: CHF 480
  • Home Office: CHF 1'500
  • Säule 3a: CHF 36'288
  • Weitere Ausgaben: CHF 8'000
  • Gesamtabzüge: CHF 46'898

Bei 35% Grenzsteuersatz sind das CHF 16'414 Steuerersparnis. Das Handy ist ein kleiner Teil, aber kombiniert mit smartem Ausgaben-Tracking potenziert es sich.

FAQ

Ihre Fragen zum Handy-Abzug beantwortet

Kann ich mein Handy absetzen, wenn ich gerade erst als Freelancer starte?

Ja, ab dem ersten Tag. Selbstständigen-Status bedeutet, dass Ihre Handykosten basierend auf der geschäftlichen Nutzung abzugsfähig sind, sogar in Ihrem ersten Monat.

Was, wenn ich ein Handy mit 24-Monats-Ratenzahlung kaufe?

Behandeln Sie jede monatliche Rate als Teil Ihrer Abokosten. Der Geräteanteil muss möglicherweise trotzdem abgeschrieben werden, wenn der Gesamtbetrag ca. CHF 1'000 übersteigt. Fragen Sie Ihren Treuhänder.

Haben verschiedene Kantone unterschiedliche Regeln?

Bundesrecht gilt überall, aber einige Kantone (Basel, Bern, Graubünden, Zürich) erlauben grosszügigere Sofortabschreibungen für Ausrüstung. Abschreibungssätze sind eidgenössisch, aber die Durchsetzungsflexibilität variiert.

Ich bin MwSt-registriert. Kann ich die MwSt auf mein altes Handy zurückfordern, das vor der Registrierung gekauft wurde?

Nein, nur Ausgaben nach Ihrem MwSt-Registrierungsdatum qualifizieren sich für den Vorsteuerabzug.

Was ist mit Familienabo-Kosten?

Nur Ihre individuelle Leitung ist abzugsfähig. Wenn Sie CHF 120 für ein Familienabo mit drei Leitungen zahlen, können Sie nur den geschäftlichen Anteil Ihrer Leitungskosten abziehen (etwa CHF 40-50).

Können Angestellte auch Handykosten abziehen?

Selten. Das Schweizer Steuerrecht erwartet generell, dass Arbeitgeber Geschäftsausgaben erstatten. Angestellte können nicht erstattete Kosten nur in begrenzten Situationen abziehen. Selbstständigen-Abzüge sind viel vorteilhafter.

Wie beweise ich die geschäftliche Nutzung bei einer Prüfung?

Zeigen Sie Nutzungsprotokolle, Kundenkontaktlisten, Arbeits-App-Datenverbrauch und Ihre Berechnungsmethode. Prüfer wollen sehen, dass Sie es durchdacht haben, nicht zufällig geschätzt.

Ist ein teureres Handy besser für Abzüge?

Nur wenn Sie es wirklich für die Arbeit brauchen. Ein Fotograf kann ein CHF 2'000 Handy wegen der Kamera rechtfertigen. Ein Berater? Wahrscheinlich nicht. Ziehen Sie ab, was für Ihr Geschäft notwendig und angemessen ist.

Fazit

Ihr Handy arbeitet bereits für Ihr Geschäft

Jetzt lassen Sie es auch für Ihre Steuern arbeiten.

Ein typischer Schweizer Freelancer mit CHF 70/Monat-Abo und CHF 1'200 Handy, der 65% geschäftliche Nutzung geltend macht, spart:

  • Abo: CHF 546/Jahr Abzug
  • Gerät (Jahr 1, Abschreibung): CHF 312 Abzug
  • Gesamtabzug erstes Jahr: CHF 858
  • Steuerersparnis bei 35% Satz: CHF 300

Über drei Jahre (Abo + abgeschriebenes Handy) sind es CHF 800-1'000 Steuerersparnis. Mit Vorsteuerabzug bei MwSt-Registrierung noch mehr.

Der Schlüssel ist Dokumentation. Belege aufbewahren, ehrlich berechnen und konsequent erfassen. Das Steueramt interessiert nicht, wie viel Sie Ihr Handy nutzen – es interessiert, dass Sie den geschäftlichen Anteil belegen können.

Vereinfachen Sie Ihr Handykosten-Tracking

Magic Heidi kategorisiert Handykosten automatisch, berechnet geschäftliche Nutzungsanteile und erstellt steuerfertige Berichte für Schweizer Freelancer.

Dieser Ratgeber dient Informationszwecken basierend auf dem Schweizer Steuerrecht 2026. Steuersituationen variieren nach Kanton und individuellen Umständen. Konsultieren Sie einen zertifizierten Schweizer Steuerberater für persönliche Beratung.