Rechnung schreiben als Privatperson in der Schweiz – Der komplette Guide 2026

Kann ich als Privatperson eine Rechnung schreiben? Ja – und es ist einfacher als gedacht. Ob für den Verkauf deines alten Velos, Nachhilfe am Wochenende oder einmalige Beratung: Dieser Guide zeigt dir genau, was auf die Rechnung gehört, wann du MwSt. brauchst und wann du dich selbstständig melden musst.

Nathan Ganser

Founder & CEO

Kann ich als Privatperson in der Schweiz eine Rechnung schreiben?

Ja, absolut. In der Schweiz kann jede Privatperson eine Rechnung stellen – ohne Firma, ohne Handelsregistereintrag und ohne komplizierte Formalitäten.

Typische Situationen, in denen du als Privatperson eine Rechnung stellst:

  • Verkauf gebrauchter Gegenstände – Möbel, Elektronik, Fahrzeuge, Kleidung
  • Gelegentliche Dienstleistungen – Nachhilfe, Babysitting, Tierhüten, Gartenarbeit
  • Vermietung persönlicher Gegenstände – ein Zimmer, Geräte, Werkzeug
  • Einmalige professionelle Dienstleistungen – Beratung, Übersetzung, Grafikdesign, Fotografie

Wichtig: Sobald deine Tätigkeit regelmässig wird und du damit Geld verdienen möchtest, könntest du als selbstständig gelten. Mehr dazu weiter unten.


Was muss auf einer privaten Rechnung stehen?

Eine Rechnung von einer Privatperson muss nicht so formal sein wie eine Geschäftsrechnung. Dennoch sollte sie alle wichtigen Informationen enthalten, damit sie rechtlich einwandfrei ist und du dein Geld erhältst.

Pflichtangaben auf deiner privaten Rechnung

AngabeBeispiel
Dein Name und AdresseMaria Müller, Bahnhofstrasse 10, 8000 Zürich
Name und Adresse des EmpfängersPeter Meier, Hauptstrasse 5, 3000 Bern
Rechnungsnummer2026-001 (fortlaufend)
Rechnungsdatum15.01.2026
Leistungsdatum12.01.2026 (falls abweichend vom Rechnungsdatum)
Beschreibung der Leistung/WareMathematik-Nachhilfe, 2 Stunden
Menge und Einzelpreis2 Std. × CHF 50
GesamtbetragCHF 100.00
ZahlungsbedingungenZahlbar innert 14 Tagen
ZahlungsdetailsIBAN oder QR-Rechnung

Was du als Privatperson NICHT brauchst

  • ❌ Keine MwSt.-Nummer (UID)
  • ❌ Keine Handelsregisternummer
  • ❌ Keinen Firmennamen
  • ❌ Keine MwSt.-Angabe (ausser du bist registriert)

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Muss ich als Privatperson MwSt. verrechnen?

Nein – in den meisten Fällen nicht.

Die MwSt.-Pflicht gilt erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000. Wenn du gelegentlich etwas verkaufst oder ab und zu eine Dienstleistung erbringst, liegst du weit unter dieser Schwelle.

Das bedeutet:

  • Du weist keine MwSt. auf deiner Rechnung aus
  • Du brauchst keine MwSt.-Nummer (UID)
  • Der Rechnungsbetrag ist der Endpreis

Tipp: Schreibe auf die Rechnung: «Ohne MwSt. – nicht mehrwertsteuerpflichtig gemäss Art. 10 MWSTG». Das klärt alles für den Empfänger.


IBAN oder QR-Rechnung – was ist besser?

In der Schweiz gibt es zwei Wege, um bezahlt zu werden:

Option 1: Einfache Banküberweisung (IBAN)

  • Gib deinen Namen und IBAN auf der Rechnung an
  • Funktioniert überall und ist vollkommen ausreichend
  • Ideal für wenige Rechnungen pro Jahr

Option 2: QR-Rechnung (Schweizer Standard)

  • Der neue Standard in der Schweiz seit 2022
  • Enthält alle Zahlungsinfos in einem scanbaren Code
  • Weniger Tippfehler, schnellere Zahlung
  • Funktioniert mit CHF und EUR

Unsere Empfehlung: Für 1-2 Rechnungen pro Jahr reicht IBAN. Sobald du öfter Rechnungen stellst, spart dir eine QR-Rechnung Zeit und Ärger.

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Vorlage: So schreibst du eine private Rechnung

Hier ein konkretes Beispiel, das du direkt verwenden kannst:

Maria Müller
Bahnhofstrasse 10
8000 Zürich
maria.mueller@email.ch | +41 79 123 45 67

                                        Rechnung Nr. 2026-001
                                        Datum: 15.01.2026
                                        Leistungsdatum: 12.01.2026

Rechnung an:
Peter Meier
Hauptstrasse 5
3000 Bern

─────────────────────────────────────────────────────────────
Beschreibung                    Menge    Preis       Total
─────────────────────────────────────────────────────────────
Mathematik-Nachhilfe            2 Std.   CHF 50.00   CHF 100.00
─────────────────────────────────────────────────────────────
                                         Gesamtbetrag CHF 100.00

Zahlbar innert 14 Tagen (bis 29.01.2026)
IBAN: CH93 0076 2011 6238 5295 7

Herzlichen Dank!

Keine MwSt.-Zeile nötig – als Privatperson ohne MwSt.-Registrierung weist du keine Steuer aus.


Die CHF 2'300-Schwelle: Ab wann bin ich selbstständig?

Dies ist eine der häufigsten Fragen – und die Antwort ist komplexer als oft behauptet.

Was stimmt:

Die CHF 2'300 sind die Schwelle für nebenberufliche Selbstständigkeit bei der AHV:

  • Unter CHF 2'300/Jahr: Du kannst freiwillig AHV-Beiträge zahlen (musst aber nicht)
  • Über CHF 2'300/Jahr: AHV-Beiträge werden in der Regel fällig

Was NICHT stimmt:

Es gibt keine automatische Anmeldung als Selbstständiger bei CHF 2'300. Die Anerkennung als Selbstständiger erfolgt durch deine kantonale Ausgleichskasse, die verschiedene Kriterien prüft:

  • Arbeitest du für mehrere Auftraggeber?
  • Trägst du wirtschaftliches Risiko?
  • Investierst du in Ausrüstung?
  • Bestimmst du selbst Arbeitszeit und -ort?

Wann solltest du dich anmelden?

Du solltest den Schritt in die Selbstständigkeit erwägen, wenn:

  • ✅ Deine Tätigkeiten regelmässig werden
  • ✅ Du mehr als CHF 2'300 pro Jahr verdienst
  • ✅ Du aktiv Kunden suchst oder Werbung machst
  • ✅ Du in Ausrüstung investierst

Unser Tipp: Kontaktiere deine kantonale Ausgleichskasse – sie beraten dich kostenlos.


Steuern: Was muss ich beachten?

Auch als Privatperson musst du Einkommen versteuern:

  1. Gelegentliche Verkäufe → In Steuererklärung unter «Übrige Einkünfte» angeben
  2. Regelmässige Einkünfte → Können als Erwerbseinkommen gelten
  3. Keine separate Steuererklärung → Alles läuft über deine private Steuererklärung

Bewahre alle Rechnungen und Belege auf – das Steueramt kann nachfragen.


Welche Zahlungsfrist ist üblich?

In der Schweiz sind folgende Fristen Standard:

FristWann sinnvoll
10 TageBei kleineren Beträgen oder wenn du das Geld schnell brauchst
14 TageDer Schweizer Standard – fair und üblich
30 TageBei grösseren Beträgen oder Geschäftskunden

Tipp: Weniger als 10 Tage wirkt unprofessionell. Bei Privatverkäufen empfehlen wir Barzahlung oder Vorauskasse.


In welcher Sprache schreibe ich die Rechnung?

Die Schweiz ist viersprachig – welche Sprache ist richtig?

  • Grundregel: Verwende die Sprache, in der du mit dem Kunden kommuniziert hast
  • Im Zweifelsfall: Die Sprache deiner Region (Deutsch, Französisch, Italienisch)
  • Bei wichtigen Transaktionen: Eine zweisprachige Rechnung kann sinnvoll sein

Magic Heidi unterstützt alle vier Landessprachen plus Englisch.

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Dokumentation und Aufbewahrung

Auch als Privatperson solltest du deine Unterlagen aufbewahren:

  • 📁 Kopien aller Rechnungen
  • 📁 Zahlungsbelege
  • 📁 Korrespondenz mit Kunden
  • 📁 Quittungen für Ausgaben

Aufbewahrungsfrist: Mindestens bis zur rechtskräftigen Steuerveranlagung (empfohlen: 10 Jahre)

Mit einem einfachen Tool wie Magic Heidi hast du alle Rechnungen automatisch gespeichert und organisiert.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Brauche ich eine Firma, um eine Rechnung zu schreiben?

Nein. Jede Privatperson in der Schweiz kann Rechnungen für gelegentliche Verkäufe oder Dienstleistungen stellen – ohne Handelsregistereintrag oder Firma.

Muss ich MwSt. auf meiner Rechnung ausweisen?

Nein, wenn du nicht mehrwertsteuerpflichtig bist. Die Pflicht beginnt erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Dein Rechnungsbetrag ist der Endpreis.

Ist eine QR-Rechnung obligatorisch?

Nein. Die Angabe deiner IBAN ist völlig ausreichend. QR-Rechnungen sind praktischer, aber nicht vorgeschrieben.

Wie viel kann ich als Privatperson verdienen?

Es gibt keine Obergrenze für private Verkäufe. Bei regelmässigen Einkünften über CHF 2'300/Jahr solltest du prüfen, ob du als selbstständig giltst.

Muss ich meine Einkünfte versteuern?

Ja. Alle Einkünfte – auch aus Privatverkäufen – müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Welche Zahlungsmethode ist am sichersten?

Banküberweisung ist Standard in der Schweiz und am sichersten. Bei Privatverkäufen empfehlen wir Barzahlung bei Übergabe oder Vorauskasse.


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Nächste Schritte: Vom Privatverkauf zur Selbstständigkeit

Wenn du merkst, dass du regelmässig Rechnungen schreibst und damit Geld verdienst, könnte der Schritt in die Selbstständigkeit sinnvoll sein.

Vorteile der Selbstständigkeit:

  • Rechtliche Klarheit über deinen Status
  • Möglichkeit, Geschäftsausgaben abzuziehen
  • Professionelleres Auftreten
  • Grundlage für ein wachsendes Business

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