Geschäftsreisekosten in der Schweiz: Was Sie 2025 wirklich abziehen können

Sie sind selbstständig und Ihre Geschäftsreisen häufen sich. Kundenakquise in Zürich, Weiterbildung in Genf, Lieferant in München. Jede Reise verursacht Kosten — und jede Ausgabe könnte Ihre Steuern senken.

Geschäftsreise in der Schweiz

Zwischen abzugsfähig und nicht abzugsfähig
bleibt die Grenze oft unklar

Im Gegensatz zu Angestellten mit einem Bundesabzug von max. CHF 3'300 können Selbstständige ihre gesamten nachgewiesenen Geschäftsreisekosten abziehen. Vorausgesetzt, Sie wissen, was wirklich abzugsfähig ist.

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GeschäftsreisenTransport, Unterkunft, Verpflegung
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Sorgfältige DokumentationKeine feste Obergrenze, aber Nachweise
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SteuerersparnisReduzieren Sie Ihr steuerbares Einkommen

Was das Schweizer Gesetz zu Reisekosten sagt

Artikel 27 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) ist eindeutig: Alle geschäftlich oder beruflich begründeten Aufwendungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Für Selbstständige umfasst dies:

  • Geschäftliche Reisekosten
  • Unterkunft bei Geschäftsreisen
  • Verpflegung und Nebenkosten
  • Kundengeschenke (unter bestimmten Bedingungen)

Der entscheidende Unterschied zu Angestellten? Keine feste Obergrenze — aber eine strenge Nachweispflicht.

Praxisleitfaden

Abzugsfähig vs. Nicht abzugsfähig

Hier sehen Sie genau, was Sie von Ihren Steuern abziehen können — und was nicht.

KategorieAbzugsfähig ✅Nicht abzugsfähig ❌
TransportFlug, Bahn, Taxi, Mietwagen, Parkgebühren, MautAls geschäftlich getarnte Privatfahrten
UnterkunftHotel, Airbnb, Kurzzeit-AppartementPrivate Verlängerung des Aufenthalts
VerpflegungMahlzeiten auf Reisen, GeschäftsessenAlkohol, private Unterhaltung
SonstigesGeschäftsgepäck, Internet, KundengeschenkeKleidung, Freizeit, private Einkäufe
Konkretes Beispiel

Eine Geschäftsreise nach München

Stellen Sie sich vor, Sie sind Beraterin für digitales Marketing. Ein potenzieller Kunde lädt Sie nach München ein, um Ihr Angebot zu präsentieren. So berechnen Sie Ihre Abzüge.

Geschäftstreffen in einem Café

Ihr Zeitplan

TagAktivität
DienstagReise Zürich → München (Zug), Ankunft 18h, Hotel
MittwochKundentermin 10h-17h, Geschäftsessen
DonnerstagVertragsunterzeichnung, Mittagessen mit Kunde
FreitagRückreise Zürich

Angefallene Kosten

PostenBetragAbzugsfähig?
Zugfahrt hin und zurückCHF 180✅ Ja
3 HotelnächteCHF 450✅ Ja
Geschäftliche MahlzeitenCHF 120✅ Ja
Geschäftsessen mit KundeCHF 85✅ Ja
Taxi Bahnhof → HotelCHF 45✅ Ja
Im Sale gekaufte SchuheCHF 150❌ Nein
Museumsbesuch (freier Nachmittag)CHF 20❌ Nein

Gesamtabzug: CHF 880 von CHF 1'050 Ausgaben.

Die Grauzone:
Halb geschäftlich, halb privat

Kann man ein Wochenende zwischen zwei Arbeitswochen beim Kunden abziehen? Die goldene Regel: Nur der rein geschäftliche Teil ist abzugsfähig.

📊
Klar trennenArbeitstage vs. private Tage
🧮
Anteilig berechnenUnterkunft, Transport, Verpflegung
📝
Alles dokumentierenKalender, E-Mails, Verträge

Berechnungsbeispiel für eine gemischte Reise

Sie verbringen 5 Tage in Berlin: 3 Arbeitstage + 2 private Tage.

PostenTotalAbzugsfähiger Anteil (3/5)
FlugCHF 200CHF 200 (für die Reise notwendig)
Hotel (5 Nächte)CHF 500CHF 300
VerpflegungCHF 150CHF 90

Achtung: Wenn die Reise überwiegend privat ist mit einem geschäftlichen Vorwand, wird die Steuerbehörde den Abzug ablehnen.

MWST

Holen Sie sich die MWST auf Ihre Reisekosten zurück

Bei einem Jahresumsatz über CHF 100'000 sind Sie mehrwertsteuerpflichtig und können die bezahlte MWST zurückfordern.

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Die realen Risiken bei missbräuchlichen Abzügen

Anders als oft angenommen sind die Folgen von Steuerbetrug in der Schweiz ernst.

Vorgesehene Sanktionen

SituationKonsequenz
Fehler in gutem GlaubenSteuernachforderung + Zinsen
Vorsätzliche SteuerhinterziehungBusse in Höhe der hinterzogenen Steuer
Schwere FälleBusse bis zum 3-fachen der geschuldeten Steuer
Betrug mit gefälschten DokumentenFreiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

Was die Behörde prüft

Die Steuerbehörde vergleicht Ihre Abzüge mit denen ähnlicher Unternehmen. Wenn Ihre Reisekosten 30% Ihres Umsatzes ausmachen, während der Branchendurchschnitt bei 5% liegt, erwarten Sie Rückfragen.

Positiv: Eine Selbstanzeige reduziert die Strafen. Wenn Sie Fehler bemerken, korrigieren Sie diese proaktiv.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sind Flugtickets immer abzugsfähig?

Ja, sofern die Reise einem geschäftlichen Zweck dient. Ein Flug für ein Kundentreffen, eine Messe oder einen Lieferantenbesuch ist abzugsfähig. Ein Flug in die Ferien, auch wenn Sie dabei E-Mails lesen, ist es nicht.

Wie viel kann ich pro Mahlzeit abziehen?

CHF 15 pro auswärtigem Mittagessen aus beruflichen Gründen. CHF 30 fürs Abendessen bei Reisen mit Übernachtung. Geschäftsessen mit Kunden können diese Beträge überschreiten, wenn sie begründet sind.

Muss ich die Originalbelege aufbewahren?

Ja, während 10 Jahren. Digitale Kopien werden akzeptiert, wenn sie vollständig und lesbar sind, aber bewahren Sie wenn möglich die Originale auf — besonders bei grösseren Beträgen.

Kann ich ein Halbtax- oder GA-Abo abziehen?

Wenn Sie es überwiegend für Geschäftsreisen nutzen, können Sie den geschäftlichen Anteil abziehen. Führen Sie ein Fahrtenjournal, um den Prozentsatz zu belegen.

Was tun, wenn ich einen Beleg verliere?

Fordern Sie ein Duplikat beim Anbieter an. Andernfalls notieren Sie die Details (Datum, Betrag, Grund) und bewahren Sie jeden Ersatznachweis auf (Kontoauszug, E-Mail-Bestätigung). Die Behörde kann diese Sekundärnachweise akzeptieren.

Lösung

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Letzte Aktualisierung: Januar 2025. Ansätze und Regelungen können je nach Kanton variieren. Konsultieren Sie einen Treuhänder für Ihre spezifische Situation.