Geschäftsreisekosten in der Schweiz: Was Sie 2025 wirklich abziehen können
Sie sind selbstständig und Ihre Geschäftsreisen häufen sich. Kundenakquise in Zürich, Weiterbildung in Genf, Lieferant in München. Jede Reise verursacht Kosten — und jede Ausgabe könnte Ihre Steuern senken.

Zwischen abzugsfähig und nicht abzugsfähig
bleibt die Grenze oft unklar
Im Gegensatz zu Angestellten mit einem Bundesabzug von max. CHF 3'300 können Selbstständige ihre gesamten nachgewiesenen Geschäftsreisekosten abziehen. Vorausgesetzt, Sie wissen, was wirklich abzugsfähig ist.
Was das Schweizer Gesetz zu Reisekosten sagt
Artikel 27 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) ist eindeutig: Alle geschäftlich oder beruflich begründeten Aufwendungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Für Selbstständige umfasst dies:
- Geschäftliche Reisekosten
- Unterkunft bei Geschäftsreisen
- Verpflegung und Nebenkosten
- Kundengeschenke (unter bestimmten Bedingungen)
Der entscheidende Unterschied zu Angestellten? Keine feste Obergrenze — aber eine strenge Nachweispflicht.
Die geltenden Abzugssätze
Von der Schweizer Steuerverwaltung anerkannte Beträge für Ihre geschäftlichen Reisekosten.
Privatauto
70–76 Rappen pro Kilometer gemäss TCS und Schweizerischer Steuerkonferenz.
Motorrad
40 Rappen pro Kilometer für Geschäftsfahrten.
Mittagessen
CHF 15 pro auswärtige Mahlzeit aus beruflichen Gründen.
Abendessen
CHF 30 bei Reisen mit Übernachtung.
Nebenkosten
CHF 20 pro Tag für kleinere Ausgaben.
Öffentlicher Verkehr
100% abzugsfähig mit geschäftlichem Nachweis.
Abzugsfähig vs. Nicht abzugsfähig
Hier sehen Sie genau, was Sie von Ihren Steuern abziehen können — und was nicht.
| Kategorie | Abzugsfähig ✅ | Nicht abzugsfähig ❌ |
|---|---|---|
| Transport | Flug, Bahn, Taxi, Mietwagen, Parkgebühren, Maut | Als geschäftlich getarnte Privatfahrten |
| Unterkunft | Hotel, Airbnb, Kurzzeit-Appartement | Private Verlängerung des Aufenthalts |
| Verpflegung | Mahlzeiten auf Reisen, Geschäftsessen | Alkohol, private Unterhaltung |
| Sonstiges | Geschäftsgepäck, Internet, Kundengeschenke | Kleidung, Freizeit, private Einkäufe |
Eine Geschäftsreise nach München
Stellen Sie sich vor, Sie sind Beraterin für digitales Marketing. Ein potenzieller Kunde lädt Sie nach München ein, um Ihr Angebot zu präsentieren. So berechnen Sie Ihre Abzüge.

Ihr Zeitplan
| Tag | Aktivität |
|---|---|
| Dienstag | Reise Zürich → München (Zug), Ankunft 18h, Hotel |
| Mittwoch | Kundentermin 10h-17h, Geschäftsessen |
| Donnerstag | Vertragsunterzeichnung, Mittagessen mit Kunde |
| Freitag | Rückreise Zürich |
Angefallene Kosten
| Posten | Betrag | Abzugsfähig? |
|---|---|---|
| Zugfahrt hin und zurück | CHF 180 | ✅ Ja |
| 3 Hotelnächte | CHF 450 | ✅ Ja |
| Geschäftliche Mahlzeiten | CHF 120 | ✅ Ja |
| Geschäftsessen mit Kunde | CHF 85 | ✅ Ja |
| Taxi Bahnhof → Hotel | CHF 45 | ✅ Ja |
| Im Sale gekaufte Schuhe | CHF 150 | ❌ Nein |
| Museumsbesuch (freier Nachmittag) | CHF 20 | ❌ Nein |
Gesamtabzug: CHF 880 von CHF 1'050 Ausgaben.
Die Grauzone:
Halb geschäftlich, halb privat
Kann man ein Wochenende zwischen zwei Arbeitswochen beim Kunden abziehen? Die goldene Regel: Nur der rein geschäftliche Teil ist abzugsfähig.
Berechnungsbeispiel für eine gemischte Reise
Sie verbringen 5 Tage in Berlin: 3 Arbeitstage + 2 private Tage.
| Posten | Total | Abzugsfähiger Anteil (3/5) |
|---|---|---|
| Flug | CHF 200 | CHF 200 (für die Reise notwendig) |
| Hotel (5 Nächte) | CHF 500 | CHF 300 |
| Verpflegung | CHF 150 | CHF 90 |
Achtung: Wenn die Reise überwiegend privat ist mit einem geschäftlichen Vorwand, wird die Steuerbehörde den Abzug ablehnen.
Dokumente, die Sie
unbedingt aufbewahren müssen
Ohne Nachweis kein Abzug. Diese Unterlagen müssen Sie 10 Jahre aufbewahren.
Transport
Alle Reisebelege mit detaillierten Beträgen.
- Rechnungen für Flug-/Zugtickets
- Taxiquittungen oder App-Verlauf
- Mietwagenrechnungen
- Park- und Mautbelege
Unterkunft
Dokumente zum Nachweis Ihrer geschäftlichen Übernachtungen.
- Hotelrechnung auf Ihre Geschäftsadresse
- Airbnb-Bestätigung mit Daten
- Belege von Kurzzeit-Appartements
- Zahlungsnachweise
Verpflegung
Detaillierte Quittungen, nicht nur der Kartenbeleg.
- Quittungen mit Konsumationsdetails
- Restaurantrechnung mit Gästen
- Geschäftsessen: Namen der Kunden
- Rechnungen auf Firmenname
Kundengeschenke
Dokumentation der geschäftlichen Beziehung.
- Kaufrechnung
- Liste der Empfänger
- Nachweis der Geschäftsbeziehung
- Angemessene Beträge
Holen Sie sich die MWST auf Ihre Reisekosten zurück
Bei einem Jahresumsatz über CHF 100'000 sind Sie mehrwertsteuerpflichtig und können die bezahlte MWST zurückfordern.
Voraussetzungen
Konforme Rechnungen mit MWST-Nummer des Lieferanten und direkter Bezug zu Ihrer Tätigkeit.
Effektive Methode
Abrechnung nach effektiver Methode (nicht Saldosteuersatz) zur MWST-Rückforderung.
Konkretes Beispiel
Bei CHF 1'000 brutto Spesen erhalten Sie bis zu CHF 77 MWST zurück.
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Die realen Risiken bei missbräuchlichen Abzügen
Anders als oft angenommen sind die Folgen von Steuerbetrug in der Schweiz ernst.
Vorgesehene Sanktionen
| Situation | Konsequenz |
|---|---|
| Fehler in gutem Glauben | Steuernachforderung + Zinsen |
| Vorsätzliche Steuerhinterziehung | Busse in Höhe der hinterzogenen Steuer |
| Schwere Fälle | Busse bis zum 3-fachen der geschuldeten Steuer |
| Betrug mit gefälschten Dokumenten | Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren |
Was die Behörde prüft
Die Steuerbehörde vergleicht Ihre Abzüge mit denen ähnlicher Unternehmen. Wenn Ihre Reisekosten 30% Ihres Umsatzes ausmachen, während der Branchendurchschnitt bei 5% liegt, erwarten Sie Rückfragen.
Positiv: Eine Selbstanzeige reduziert die Strafen. Wenn Sie Fehler bemerken, korrigieren Sie diese proaktiv.
Häufig gestellte Fragen
Sind Flugtickets immer abzugsfähig?
Ja, sofern die Reise einem geschäftlichen Zweck dient. Ein Flug für ein Kundentreffen, eine Messe oder einen Lieferantenbesuch ist abzugsfähig. Ein Flug in die Ferien, auch wenn Sie dabei E-Mails lesen, ist es nicht.
Wie viel kann ich pro Mahlzeit abziehen?
CHF 15 pro auswärtigem Mittagessen aus beruflichen Gründen. CHF 30 fürs Abendessen bei Reisen mit Übernachtung. Geschäftsessen mit Kunden können diese Beträge überschreiten, wenn sie begründet sind.
Muss ich die Originalbelege aufbewahren?
Ja, während 10 Jahren. Digitale Kopien werden akzeptiert, wenn sie vollständig und lesbar sind, aber bewahren Sie wenn möglich die Originale auf — besonders bei grösseren Beträgen.
Kann ich ein Halbtax- oder GA-Abo abziehen?
Wenn Sie es überwiegend für Geschäftsreisen nutzen, können Sie den geschäftlichen Anteil abziehen. Führen Sie ein Fahrtenjournal, um den Prozentsatz zu belegen.
Was tun, wenn ich einen Beleg verliere?
Fordern Sie ein Duplikat beim Anbieter an. Andernfalls notieren Sie die Details (Datum, Betrag, Grund) und bewahren Sie jeden Ersatznachweis auf (Kontoauszug, E-Mail-Bestätigung). Die Behörde kann diese Sekundärnachweise akzeptieren.
Bevor Sie eine Reise abziehen
Prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie eine Reise als Geschäftskosten geltend machen.
Klarer geschäftlicher Zweck
Die Reise hat ein dokumentiertes berufliches Ziel.
Nachweise vorhanden
E-Mail, Vertrag, Kundeneinladung.
Originalbelege
Alle Quittungen und Rechnungen aufbewahrt.
Rechnungen auf Firma
Dokumente auf Ihren Firmennamen.
Privater Anteil getrennt
Klare Unterscheidung geschäftlich/privat.
Angemessene Beträge
Branchenüblich und verhältnismässig.
Vereinfachen Sie die Verwaltung Ihrer Reisekosten
Belege manuell zu verwalten ist mühsam — und riskant, falls Sie welche verlieren. Magic Heidi automatisiert alles: Scan der Quittungen, Kategorisierung, Buchhaltungsberichte und sichere Aufbewahrung.

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Letzte Aktualisierung: Januar 2025. Ansätze und Regelungen können je nach Kanton variieren. Konsultieren Sie einen Treuhänder für Ihre spezifische Situation.