Der Schweizer Kontenrahmen für Freelancer: Ein vollständiger Leitfaden

Alles, was Sie über die Strukturierung Ihrer Buchhaltung, die Wahl der richtigen Konten und die Erstellung einer steuerkonformen Erfolgsrechnung als Schweizer Einzelunternehmer wissen müssen.

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Dieser Leitfaden führt Sie durch den Kontenrahmen KMU — den Schweizer Standard-Kontenrahmen — und zeigt Ihnen genau, welche Konten für Ihr Freelance-Geschäft relevant sind. Ob Sie die vereinfachte Buchführung oder die doppelte Buchhaltung nutzen: Wenn Sie Ihre Finanzen von Anfang an richtig strukturieren, sparen Sie bei der Steuererklärung Stunden.

Weiterführende Guides: Leitfaden Ausgabenabzüge | Erfolgsrechnung verstehen | MWST für Freelancer | Buchhaltungs-Grundlagen

Was ist ein Kontenrahmen?

In der Schweizer Buchhaltung tauchen zwei Begriffe ständig auf: der Kontenrahmen und der Kontenplan. Sie sind nicht dasselbe.

Der Kontenrahmen KMU ist das standardisierte Schweizer Referenzwerk — ein Gesamtkatalog aller möglichen Konten, die ein Unternehmen verwenden könnte, herausgegeben von veb.ch (ehemals Verband Schweizerischer Buchhaltungs- und Rechnungsexperten). Er wurde 1947 von Prof. Karl Käfer eingeführt und seither mehrfach aktualisiert, zuletzt 2023 im Zuge der Aktienrechtsreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat.

Ihr Kontenplan ist Ihre persönliche Auswahl aus diesem Rahmenwerk — nur die Konten, die für Ihr Geschäft relevant sind. Ein freiberuflicher Grafikdesigner braucht nicht dieselben Konten wie ein Restaurant. Sie wählen, was Sie benötigen, müssen aber die Nummerierungsstruktur einhalten.

In der französischsprachigen Schweiz heisst dieses Rahmenwerk Plan comptable PME und in der italienischsprachigen Schweiz Piano dei conti PMI. Sie sind strukturell identisch.

Schwellenwerte

Brauchen Sie überhaupt einen Kontenrahmen?

Das hängt von Ihrem Umsatz und Ihrer Rechtsform ab. Hier sind die wichtigsten Schwellenwerte, die jeder Schweizer Freelancer kennen muss.

Unter CHF 500'000 — Vereinfachte Buchführung

Sie dürfen gesetzlich die vereinfachte Buchführung nutzen. Diese wird oft als «Milchbüchlein»-Methode bezeichnet — eine strukturierte Liste von Einnahmen und Ausgaben sowie eine Aufstellung Ihres Vermögens. Keine doppelte Buchhaltung erforderlich. Kein formaler Kontenrahmen gesetzlich vorgeschrieben.

  • Keine doppelte Buchhaltung erforderlich
  • Strukturierte Einnahmen-/Ausgabenliste genügt
  • Klare Kategorien für die Steuererklärung dennoch nötig
  • Die KMU-Struktur erleichtert die Steuererklärung erheblich

Über CHF 500'000 — Doppelte Buchhaltung

Artikel 957 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) verlangt eine ordentliche Buchhaltung (doppelte Buchführung). Das bedeutet einen formalen Kontenplan, eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung gemäss den gesetzlichen Anforderungen.

  • Doppelte Buchhaltung gesetzlich vorgeschrieben
  • Formaler Kontenplan erforderlich
  • Bilanz und Erfolgsrechnung obligatorisch
  • Kontenrahmen KMU ist der De-facto-Standard

CHF 100'000 — MWST-Registrierung

Sobald Ihr Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen für die MWST registrieren. Dies bringt zusätzliche Anforderungen (Vorsteuer, Umsatzsteuer, MWST-Abrechnungskonten), erfordert aber nicht automatisch eine doppelte Buchhaltung.

  • Registrierung innerhalb von 30 Tagen nach Überschreitung des Schwellenwerts
  • Zusätzliche MWST-spezifische Konten im Kontenplan
  • Wahl zwischen effektiver Methode und Saldosteuersatz
  • Manche Freelancer registrieren sich freiwillig für den Vorsteuerabzug

Wichtige Nuance: Auch wenn Sie unter CHF 500'000 liegen, müssen Sie Ihr Geschäftseinkommen in der persönlichen Steuererklärung deklarieren. Die Steuerbehörden erwarten eine klar kategorisierte Erfolgsrechnung. Die Verwendung der Kontenrahmen-KMU-Struktur — selbst in einer einfachen Tabellenkalkulation — erleichtert die Erstellung und Verteidigung Ihrer Steuererklärung erheblich.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ausdrücklich den Kontenrahmen KMU zu verwenden. Er ist jedoch der De-facto-Standard in der Schweiz. Steuerbehörden, Treuhänder und Buchhaltungssoftware erwarten diese Struktur. Wenn Sie sie von Anfang an nutzen, ersparen Sie sich spätere Probleme.

Die 9 Kontenklassen im Überblick

Der Kontenrahmen KMU basiert auf einem hierarchischen Nummerierungssystem: Klassen (1 Stelle), Hauptgruppen (2 Stellen), Gruppen (3 Stellen) und Einzelkonten (4 Stellen). Die Struktur entspricht dem Aufbau Ihrer Jahresrechnung.

KlasseBezeichnung (DE / FR / EN)Was sie umfasst
1Aktiven / Actifs / AssetsAlles, was Sie besitzen: Bankkonten, Forderungen, Anlagen, Vorauszahlungen
2Passiven / Passifs / Liabilities & EquityIhre Schulden plus Eigenkapital: Kreditoren, MWST-Schuld, Darlehen, Eigenkapital
3Betriebsertrag / Produits d'exploitation / Operating RevenueEinnahmen aus Ihrer Haupttätigkeit: fakturierte Dienstleistungen, Produktverkäufe
4Aufwand für Material / Charges de matériel / Cost of GoodsDirekte Kosten: eingekaufte Materialien, Subunternehmer, ausgelagerte Arbeiten
5Personalaufwand / Charges de personnel / Personnel ExpensesLöhne, Sozialabgaben (nur relevant mit Angestellten)
6Übriger Betriebsaufwand / Autres charges / Other Operating ExpensesMiete, Versicherungen, Büromaterial, IT-Kosten, Fahrzeugaufwand, Abschreibungen
7Nebenerfolge / Produits accessoires / Non-Operating IncomeNebeneinkünfte: Mieteinnahmen, Gewinne aus Anlagenverkäufen
8Ausserordentlicher Erfolg / Résultat exceptionnel / Extraordinary ItemsEinmalige, aussergewöhnliche Gewinne oder Verluste
9Abschluss / Clôture / Closing AccountsInterne Konten für den Jahresabschluss

Für die meisten Freelancer finden 95% der Aktivität in den Klassen 1, 2, 3, 6 und dem Eigenkapitalteil der Klasse 2 statt. Klasse 4 ist relevant, wenn Sie Material einkaufen oder Subunternehmer beauftragen. Klasse 5 ist nur wichtig, wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen.

Der praktische Kontenplan für Freelancer

Nachfolgend finden Sie einen einsatzbereiten Kontenplan, zugeschnitten auf typische Schweizer Freelancer (IT-Berater, Designer, Übersetzer, Fotografen, Coaches etc.) als Einzelunternehmen. Mit markierte Konten werden von den meisten Freelancern regelmässig verwendet.

Klasse 1 — Aktiven

KontoBezeichnungZweck
1000Kasse / Caisse / CashBargeldbestand
1020Bank / Banque / Bank AccountIhr geschäftliches Hauptbankkonto
1025Bank Fremdwährung / Foreign CurrencyFalls Sie in EUR, USD etc. fakturieren
1100Debitoren / Débiteurs / Accounts ReceivableUnbezahlte Kundenrechnungen
1109Wertberichtigung Debitoren / Bad Debt ProvisionRückstellung für mögliche Zahlungsausfälle
1170Vorsteuer Material / Input VAT on GoodsAuf Einkäufen bezahlte MWST (falls MWST-pflichtig)
1171Vorsteuer Investitionen / Input VAT on InvestmentsAuf Betriebskosten und Anlagen bezahlte MWST
1176Verrechnungssteuer / Withholding TaxVerrechnungssteuer auf Bankzinsen
1300Aktive Rechnungsabgrenzung / Prepaid ExpensesIm Voraus bezahlte Aufwände (z.B. Jahresabonnements)
1301Noch nicht erhaltener Ertrag / Accrued IncomeErbrachte, aber noch nicht fakturierte Leistungen
1500Maschinen & Geräte / EquipmentKameras, Werkzeuge, Spezialgeräte
1510Büroeinrichtung / Office FurnitureSchreibtisch, Stuhl, Regale
1520Informatik / IT EquipmentLaptop, Monitor, Drucker, Peripheriegeräte
1530Fahrzeuge / VehiclesGeschäftsfahrzeug (falls vorhanden)
1570Software / Intangible AssetsErworbene Softwarelizenzen

Klasse 2 — Passiven (Fremdkapital & Eigenkapital)

KontoBezeichnungZweck
2000Kreditoren / Créanciers / Accounts PayableUnbezahlte Lieferantenrechnungen
2200Geschuldete MWST / VAT PayableVon Kunden erhobene MWST (falls MWST-pflichtig)
2201Umsatzsteuer / Output VATUmsatzsteuer-Detail (falls erforderlich)
2300Passive Rechnungsabgrenzung / Accrued ExpensesAngefallene, aber noch nicht in Rechnung gestellte Aufwände
2301Erhaltener Ertrag des Folgejahres / Deferred RevenueVorauszahlungen von Kunden für zukünftige Leistungen
2800Eigenkapital / Capital Propre / Owner's EquityIhr Kapital im Unternehmen
2850Privat / Prélèvements privés / Owner's DrawsPrivatentnahmen aus dem Geschäft
2891Gewinnvortrag / Report de bénéfice / Retained EarningsKumulierte Gewinne aus Vorjahren

Wichtig für Einzelunternehmer: Ihre persönliche Einkommensteuer und AHV-Beiträge sind keine Geschäftsausgaben. Sie werden über das Privatkonto (2850) verbucht, nicht über die Erfolgsrechnung. Das ist ein häufiger Fehler.

Klasse 3 — Ertrag

KontoBezeichnungZweck
3200Dienstleistungsertrag / Produits des services / Service RevenueEinkommen aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit
3400Übrige Erlöse / Other RevenueSonstiges Geschäftseinkommen
3800Erlösminderungen / Revenue ReductionsGewährte Rabatte, Gutschriften

Wenn Sie sowohl Produkte als auch Dienstleistungen verkaufen, fügen Sie Konto 3000 (Handelsertrag / Produktverkäufe) hinzu, um diese zu trennen.

Klasse 4 — Materialaufwand & Drittleistungen

KontoBezeichnungZweck
4000Materialaufwand / Charges de matériel / MaterialsRohmaterialien, Komponenten für Ihre Dienstleistung
4400Aufwand für Drittleistungen / Third-Party ServicesSubunternehmer, von Ihnen beauftragte Freelancer

Die meisten reinen Dienstleistungs-Freelancer nutzen Klasse 4 kaum. Sie wird relevant, wenn Sie regelmässig Arbeit auslagern oder Material für Kundenprojekte einkaufen.

Klasse 5 — Personalaufwand

KontoBezeichnungZweck
5000Löhne / Salaires / SalariesNur falls Sie Angestellte haben
5700Sozialversicherungsaufwand / Social ContributionsArbeitgeberanteil AHV/IV/EO, BVG etc.

Zur Erinnerung: Als Einzelunternehmer zahlen Sie sich KEIN Gehalt. Ihr Einkommen ist der Geschäftsgewinn. Ihre persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge werden in der persönlichen Steuererklärung deklariert, nicht als Geschäftsaufwand.

Klasse 6 — Übriger Betriebsaufwand

Hier fallen die meisten Freelancer-Ausgaben an. Hier die detaillierte Aufstellung:

KontoBezeichnungZweck & Beispiele
6000Raumaufwand / PremisesBüromiete, Coworking-Space-Gebühren
6030Nebenkosten / Ancillary CostsStrom, Heizung, Wasser für Büroräume
6040Reinigung / CleaningBüroreinigung
6050Anteil Home-Office / Home Office ShareAnteiliger Mietaufwand Ihrer Wohnung
6100Unterhalt & Reparaturen / MaintenanceReparaturen an Geräten, Möbeln
6200Fahrzeugaufwand / Vehicle ExpensesTreibstoff, Versicherung, Reparaturen, Leasing
6260Reisespesen / Travel ExpensesZugtickets, Flüge, Hotels
6261Verpflegung / Business Trip MealsMahlzeiten auf Geschäftsreisen
6300Versicherungen / InsuranceBerufshaftpflicht, Betriebsversicherung
6310Gebühren & Bewilligungen / Fees & PermitsHandelsregistergebühren, kantonale Bewilligungen
6500Verwaltungsaufwand / AdministrationPorto, Büromaterial, Kopien, Bankgebühren
6510Telefon & Internet / Phone & InternetMobiltelefon, Internetabonnement
6520Informatikaufwand / IT ExpensesSoftware-Abonnements, Cloud-Hosting, Domains
6530Buchführung & Beratung / AccountingTreuhändergebühren, Steuerberater, Rechtsberatung
6570Weiterbildung / TrainingKurse, Konferenzen, Fachliteratur
6600Werbeaufwand / AdvertisingOnline-Werbung, Broschüren, Website-Hosting, SEO
6700Übriger Betriebsaufwand / Other ExpensesSammelkonto für Ausgaben, die nirgends anders passen
6800Abschreibungen / DepreciationJährliche Abschreibungen auf Anlagen, IT, Mobiliar
6900Finanzaufwand / Financial ExpensesBankgebühren, Zinsen auf Geschäftskredite
6950Finanzertrag / Financial IncomeErhaltene Bankzinsen (Habenbuchung)

Klassen 7 & 8 — Nebeneinkünfte & ausserordentliche Posten

KontoBezeichnungZweck
7000Ertrag Nebenbetrieb / Side Business IncomeZ.B. Mieteinnahmen aus untervermietetem Arbeitsplatz
7010Aufwand Nebenbetrieb / Side Business ExpensesKosten im Zusammenhang mit Nebeneinkünften
8000Ausserordentlicher Ertrag / Extraordinary IncomeUnerwartete einmalige Gewinne
8100Ausserordentlicher Aufwand / Extraordinary ExpensesUnerwartete einmalige Verluste

Alltagsausgaben den Kontonummern zuordnen

Wenn Sie unter CHF 500'000 Umsatz liegen und die vereinfachte Buchführung nutzen, brauchen Sie keine formalen Konten. Aber Sie brauchen klare Ausgabenkategorien. Hier eine praktische Zuordnung von typischen Freelancer-Ausgaben zur Kontenstruktur:

AlltagsausgabeKontoKategorie
Monatliche Coworking-Mitgliedschaft6000Raumaufwand / Miete
Anteil Wohnungsmiete (Home-Office)6050Home-Office
Strom & Heizung (Home-Office-Anteil)6030Home-Office-Nebenkosten
Neues MacBook Pro1520 → 6800IT-Anlage (dann abschreiben)
Adobe Creative Cloud-Abo6520IT / Software
GitHub / Hosting / Domain6520IT / Software
Swisscom-Mobilabo (Geschäftsanteil)6510Telefon & Internet
Zug nach Zürich für Kundentermin6260Reisen
Hotel in Genf für Konferenz6260Reisen
Mittagessen auf Geschäftsreise6261Verpflegung
Subunternehmer-Rechnung4400Drittleistungen
Google-Ads-Kampagne6600Werbung
Visitenkarten drucken6600Werbung
Berufshaftpflichtversicherung6300Versicherung
Porto & Versand6500Verwaltung
Kontoführungsgebühren6500 oder 6900Verwaltung / Finanz
Treuhänder / Steuerberater6530Buchführung & Beratung
Online-Kurs (Udemy, Coursera)6570Weiterbildung
Fachkonferenz-Ticket6570Weiterbildung
Fachbuch6570Weiterbildung
Bürostuhl, Schreibtisch1510 → 6800Büroeinrichtung (dann abschreiben)
Druckerpapier, Tintenpatronen6500Verwaltung

Das Milchbüchlein selbst ist einfach eine Tabelle (Excel, Google Sheets oder eine spezielle App) mit Spalten für Datum, Beschreibung, Einnahmebetrag, Ausgabebetrag, Ausgabenkategorie und einem Verweis auf den Beleg. Am Jahresende summieren Sie die Einnahmen und Ausgaben nach Kategorie, und die Differenz ist Ihr Reingewinn — der in die Steuererklärung fliesst.

Abschreibungen: Was Sie wissen müssen

Wenn Sie einen Vermögenswert kaufen, der über mehrere Jahre genutzt wird (Laptop, Kamera, Mobiliar, Fahrzeug), können Sie die Kosten nicht im Kaufjahr vollständig abziehen. Stattdessen verteilen Sie die Kosten über die Nutzungsdauer durch jährliche Abschreibungen.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht die maximalen Abschreibungssätze in ihrem «Merkblatt A 1995». Dies sind die Höchstsätze bei der degressiven Methode (angewendet auf den aktuellen Buchwert, nicht den ursprünglichen Kaufpreis). Für die lineare Abschreibung halbieren Sie diese Sätze.

AnlageartMax. Satz (degressiv)Lineares Äquivalent
Büromöbel & Einrichtungen25%12.5%
Apparate & Maschinen30%15%
Motorfahrzeuge40%20%
Büro- & Informatikanlagen40%20%
Software, Patente, Lizenzen40%20%
Werkzeuge45%22.5%

Praxisbeispiel — Degressive Abschreibung eines CHF 2'400-Laptops

JahrBuchwert AnfangAbschreibung (40%)Buchwert Ende
12'4009601'440
21'440576864
3864346518
4518207311
5311124187

Jedes Jahr fliesst der Abschreibungsbetrag als Aufwand über Konto 6800 in die Erfolgsrechnung.

Sofortabschreibung bei Kleinbeträgen: Viele Kantone erlauben es, Anlagegüter unter CHF 1'000–5'000 (je nach Kanton) im Kaufjahr vollständig als Aufwand zu verbuchen, statt sie zu aktivieren und abzuschreiben. Prüfen Sie die Regeln Ihres Kantons — das kann die Buchhaltung erheblich vereinfachen.

Methodenkonsistenz: Wenn Sie sich für eine Anlagekategorie zwischen degressiver und linearer Abschreibung entschieden haben, bleiben Sie bei dieser Methode. Die Steuerbehörden können einen Wechsel hinterfragen, wenn er rein steuerlich motiviert erscheint.

Der Home-Office-Abzug

Sie können einen anteiligen Teil Ihrer Wohnkosten abziehen, wenn Sie einen Raum (oder einen klar abgegrenzten Bereich) ausschliesslich für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen und kein separates Büro haben.

So berechnen Sie ihn: Nehmen Sie die Fläche Ihres Arbeitsplatzes, teilen Sie sie durch die Gesamtfläche der Wohnung und wenden Sie diesen Prozentsatz auf Ihre Miete und Nebenkosten an.

Beispiel: Ihre Wohnung hat 80 m². Ihr Arbeitszimmer hat 10 m². Der Geschäftsanteil beträgt 10 ÷ 80 = 12,5%. Wenn Ihre Miete CHF 2'000/Monat beträgt, ist Ihr monatlicher Büroabzug CHF 250, also CHF 3'000/Jahr.

Derselbe Prozentsatz gilt für Nebenkosten (Strom, Heizung, Internet). Für Internet und Telefon verwenden viele Freelancer eine 50%-Geschäftsanteil-Pauschale, sofern sie keinen höheren Anteil mit Aufzeichnungen belegen können.

Worauf die Steuerbehörden achten: Der Raum muss tatsächlich für die Arbeit genutzt werden, nicht ein Gästezimmer mit einem Laptop auf dem Nachttisch. Wenn Sie eine Coworking-Mitgliedschaft oder ein externes Büro haben, wird ein zusätzlicher Home-Office-Abzug Fragen aufwerfen.

Was Ihre Steuererklärung braucht

Am Jahresende enthält die kantonale Steuererklärung einen Anhang B (oder ein entsprechendes Formular) für Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Das genaue Formular variiert je nach Kanton, aber alle verlangen im Wesentlichen dieselben Informationen:

ERTRAG
  Dienstleistungsertrag (3200)                      CHF  120'000
  Übriger Ertrag (3400)                             CHF    2'000
  ./. Erlösminderungen (3800)                       CHF   -1'000
  ─────────────────────────────────────────────────────────────
  NETTOERTRAG                                       CHF  121'000

AUFWAND
  Drittleistungen (Klasse 4)                        CHF   -8'000
  ─────────────────────────────────────────────────────────────
  BRUTTOGEWINN                                      CHF  113'000

  Raumaufwand / Miete (6000)                        CHF   -6'000
  Home-Office-Anteil (6050)                         CHF   -3'000
  Unterhalt & Reparaturen (6100)                    CHF     -500
  Fahrzeugaufwand (6200)                            CHF   -2'400
  Reisespesen (6260/6261)                           CHF   -1'800
  Versicherungen (6300)                             CHF   -1'200
  Verwaltungsaufwand (6500)                         CHF     -800
  Telefon & Internet (6510)                         CHF   -1'440
  IT / Software (6520)                              CHF   -3'600
  Buchführung & Beratung (6530)                     CHF   -2'000
  Weiterbildung (6570)                              CHF   -1'500
  Werbung (6600)                                    CHF   -4'000
  Abschreibungen (6800)                             CHF   -2'500
  Finanzaufwand (6900)                              CHF     -200
  ─────────────────────────────────────────────────────────────
  TOTAL BETRIEBSAUFWAND                             CHF  -30'940

  ─────────────────────────────────────────────────────────────
  REINGEWINN (STEUERBARES EINKOMMEN AUS SELBSTÄNDIGKEIT)  CHF   82'060

Dieser Reingewinn wird auf der Steuererklärung zu Ihrem persönlichen Einkommen addiert. Davon können Sie dann AHV/IV/EO-Beiträge, Säule-3a-Beiträge und weitere persönliche Abzüge geltend machen.

Dokumente, die Sie bereithalten sollten

  • Vollständige Einnahmen-/Ausgabenliste für das Jahr
  • Alle ausgestellten Rechnungen und alle Ausgabenbelege
  • Kontoauszüge aller Geschäftskonten
  • Abschreibungstabelle für aktivierte Anlagen
  • MWST-Abrechnungen (falls MWST-pflichtig)
  • Nachweis der Privatanteil-Aufteilung (Home-Office, Fahrzeug, Telefon)
  • Säule-3a-Beitragsbescheinigung

Ist- vs. Soll-Methode (Cash vs. Accrual)

Diese Wahl beeinflusst, wann Sie Einnahmen und Ausgaben erfassen.

Ist-Methode (Cash Basis): Sie erfassen Erträge, wenn die Zahlung auf Ihrem Konto eingeht, und Aufwände, wenn Sie tatsächlich bezahlen. Das ist einfacher und der Standard für die meisten Freelancer.

Soll-Methode (Accrual Basis): Sie erfassen Erträge bei Rechnungsstellung (unabhängig von der Zahlung) und Aufwände bei Rechnungseingang (unabhängig davon, wann Sie bezahlen). Dies ergibt ein genaueres Bild, besonders bei langen Zahlungsfristen.

Empfehlung: Wenn Sie gerade erst anfangen, verwenden Sie die Ist-Methode. Sie ist einfacher, erfordert weniger Buchhaltungsaufwand und ist für die vereinfachte Buchführung vollkommen ausreichend. Wechseln Sie zur Soll-Methode, wenn Ihre Tätigkeit erhebliche Forderungen, Verbindlichkeiten oder vorausbezahlte Posten umfasst.

Konsistenz zählt: Welche Methode Sie auch wählen — wenden Sie sie konsequent an. Ein Wechsel zwischen den Methoden mitten im Jahr oder zwischen Jahren ohne Begründung wird von den Steuerbehörden hinterfragt.

MWST-Aspekte

Wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen für die MWST registrieren. Das erhöht die Komplexität Ihres Kontenplans.

Zusätzliche Konten, die Sie benötigen

  • 1170: Vorsteuer auf Material & Drittleistungen (Klasse-4-Aufwand)
  • 1171: Vorsteuer auf Investitionen & übrigen Betriebsaufwand (Klasse 1/5-8)
  • 1175: MWST-Abrechnungskonto
  • 2200: Geschuldete MWST (Umsatzsteuer)

Zwei MWST-Methoden für Freelancer

Die effektive Methode verlangt, dass Sie die tatsächliche Vorsteuer auf jedem Einkauf erfassen und mit der Umsatzsteuer verrechnen, die Sie Ihren Kunden berechnen. Mehr Buchhaltungsaufwand, aber besser, wenn Sie hohe Ausgaben im Verhältnis zum Umsatz haben.

Die Saldosteuersatzmethode (Net Rate Method) vereinfacht alles: Sie bezahlen einen festen Prozentsatz Ihres Bruttoumsatzes an die Steuerverwaltung und machen keine Vorsteuer geltend. Der anwendbare Satz hängt von Ihrer Branche ab (typischerweise 0,6%–6,5% für Dienstleistungen). Deutlich einfacher und oft vorzuziehen für Freelancer mit geringen Materialkosten.

Strategischer Hinweis: Manche Freelancer, die sich der CHF-100'000-Grenze nähern, registrieren sich freiwillig für die MWST, um die Vorsteuer auf grossen Anschaffungen zurückzufordern. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie grössere Investitionen planen.

Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre

Das Schweizer Recht verlangt, dass Sie alle Geschäftsunterlagen 10 Jahre lang aufbewahren. Dazu gehören Rechnungen (ausgestellte und erhaltene), Kontoauszüge, Verträge, Ausgabenbelege und Ihre Jahresrechnungen.

Das Thermopapier-Problem: Auf Thermopapier gedruckte Kassenbons (die meisten Einzelhandelsbelege) verblassen innerhalb von 6–12 Monaten. Scannen oder fotografieren Sie sie sofort. Ein verblasster Beleg ist bei einer Prüfung so gut wie kein Beleg.

Digitale Aufbewahrung ist vollumfänglich anerkannt, sofern die Dokumente lesbar, vollständig und auffindbar bleiben. Die ESTV betont die Prüfspur (Audit Trail) — die Möglichkeit, jeden Eintrag in Ihrer Buchhaltung auf das Originaldokument zurückzuverfolgen.

Vollständige Milchbüchlein-Kategorieliste (kopierfertig)

Hier eine einsatzbereite Liste von Ausgabenkategorien für Ihre Tabellenkalkulation zur vereinfachten Buchführung, abgestimmt auf den Kontenrahmen KMU, damit ein späterer Wechsel zur doppelten Buchhaltung nahtlos möglich ist:

IDKategorienameKMU-KontoHinweise
EXP-01Miete / Coworking6000Büroflächenkosten
EXP-02Home-Office6050Anteiliger Wohnungsaufwand
EXP-03Nebenkosten (geschäftlich)6030Strom, Heizung, Wasser
EXP-04Unterhalt & Reparaturen6100Gerätereparaturen
EXP-05Fahrzeug — Treibstoff6200Treibstoff für Geschäftsfahrzeug
EXP-06Fahrzeug — Versicherung6200Fahrzeugversicherung
EXP-07Fahrzeug — Unterhalt6200Reparaturen, Service, Reifen
EXP-08Fahrzeug — Leasing6200Leasingraten
EXP-09Reisen — Transport6260Zug, Flüge, Taxi
EXP-10Reisen — Unterkunft6260Hotels, Airbnb
EXP-11Reisen — Verpflegung6261Mahlzeiten auf Geschäftsreisen
EXP-12Versicherung — Geschäftlich6300Haftpflicht, Berufshaftpflicht
EXP-13Gebühren & Bewilligungen6310Handelsregister- / Behördengebühren
EXP-14Verwaltung6500Porto, Material, Bankgebühren
EXP-15Telefon & Internet6510Mobil, Festnetz, ISP
EXP-16Software & IT-Dienste6520SaaS, Hosting, Domains, Cloud
EXP-17Buchführung & Recht6530Treuhänder, Steuerberater, Anwalt
EXP-18Weiterbildung6570Kurse, Konferenzen, Fachliteratur
EXP-19Werbung & Marketing6600Anzeigen, SEO, Druck, Branding
EXP-20Abschreibungen6800Jährliche Abschreibungen
EXP-21Subunternehmer4400Ausgelagerte Freelance-Arbeiten
EXP-22Material & Zubehör4000Rohmaterial, Komponenten
EXP-23Finanzaufwand6900Darlehenszinsen, Bankspesen
EXP-24Übriger Betriebsaufwand6700Alles, was oben nicht erfasst ist

Nicht abzugsfähige Ausgaben: Was Sie nicht geltend machen können

Nicht alles ist eine Geschäftsausgabe. Folgende Posten sind für Schweizer Einzelunternehmer ausdrücklich nicht abzugsfähig:

  • Persönliche Einkommensteuer (Bund, Kanton, Gemeinde) — eine persönliche Ausgabe, kein Geschäftsaufwand
  • AHV/IV/EO-Beiträge — werden in der persönlichen Steuererklärung abgezogen, nicht in der Geschäftsbuchhaltung
  • Bussen und Strafen — einschliesslich Parkbussen und Verzugszuschläge
  • Persönliche Lebenshaltungskosten — Lebensmittel, private Kleidung, Unterhaltung
  • Eindeutig private Reisen — Ferien, auch wenn Sie «nebenbei etwas Networking betrieben haben»
  • Übertriebene Ausgaben — z.B. ein CHF 5'000-Geschäftsessen zu zweit
  • Kapitalverluste auf privaten Anlagen — weder abzugsfähig noch steuerbar
  • Säule-3a-Beiträge — werden in der persönlichen Steuererklärung abgezogen, nicht in der Erfolgsrechnung

Das Schlüsselprinzip aus Art. 27 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG): Eine Ausgabe ist abzugsfähig, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen der Ausgabe und Ihrer beruflichen Tätigkeit besteht und die Ausgabe geschäftsmässig begründet ist.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Treuhänder?

Gesetzlich nicht. Für Einzelunternehmen gibt es keine Pflicht, einen zertifizierten Buchhalter zu beauftragen, unabhängig vom Umsatz. Einen Revisor brauchen Sie erst ab 10+ Vollzeitstellen. Dennoch: Ein Treuhänder ist wertvoll für die erste Steuererklärung, die Einrichtung Ihres Kontenplans und den Jahresabschluss, wenn Ihre Tätigkeit komplexer wird.

Kann ich einfach Excel verwenden?

Ja, absolut. Für die vereinfachte Buchführung genügt eine gut strukturierte Tabellenkalkulation — sie ist rechtlich einwandfrei. Viele Treuhänder stellen Excel-Vorlagen zur Verfügung. Entscheidend sind Konsistenz, Vollständigkeit und die Aufbewahrung aller Belege.

Was passiert, wenn ich keine Buchhaltung führe?

Die Steuerbehörden schätzen Ihr Einkommen — und sie tendieren dabei eher nach oben. Sie können bei einer Prüfung auch keine Ausgaben nachweisen, was zu einer höheren Steuerveranlagung führt. In extremen Fällen drohen Bussen wegen unzureichender Buchführung.

Sollte ich ein separates Geschäftskonto eröffnen?

Gesetzlich nicht vorgeschrieben für Einzelunternehmer, aber dringend empfohlen. Die Vermischung von privaten und geschäftlichen Transaktionen erschwert die Buchhaltung und wirft bei Steuerprüfungen Fragen auf. Die meisten Schweizer Banken bieten Geschäftskonten ab ca. CHF 5–10/Monat an.

Wie gehe ich mit gemischt genutzten Ausgaben um (Telefon, Internet, Auto)?

Verwenden Sie einen angemessenen Aufteilungsschlüssel (prozentuale Aufteilung zwischen geschäftlicher und privater Nutzung) und dokumentieren Sie ihn. Übliche Aufteilungen sind 50% für Telefon/Internet und 60–70% für ein vorwiegend geschäftlich genutztes Fahrzeug. Die Steuerbehörden akzeptieren vernünftige Schätzungen, hinterfragen aber unrealistische Angaben (z.B. 100% geschäftliche Nutzung eines auch privat verwendeten Telefons).

Wann sollte ich von der vereinfachten zur doppelten Buchhaltung wechseln?

Gesetzlich vorgeschrieben ab CHF 500'000 Umsatz. Praktisch sollten Sie einen früheren Wechsel in Betracht ziehen, wenn Ihre Tätigkeit erhebliche Vermögenswerte, Schulden, mehrere Einnahmequellen umfasst oder wenn Sie Mitarbeitende einstellen. Die doppelte Buchhaltung gibt Ihnen deutlich bessere Transparenz über Ihre finanzielle Lage.

Kann ich meinen Säule-3a-Beitrag als Geschäftsaufwand abziehen?

Nein. Säule-3a-Beiträge werden in der persönlichen Steuererklärung abgezogen, nicht in der Erfolgsrechnung. Für Selbständigerwerbende ohne 2. Säule (BVG) beträgt der maximale Säule-3a-Abzug 20% des Nettoeinkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit, maximal CHF 36'288 (Stand 2025).

Was gilt für Geschäftsessen und Bewirtung?

Geschäftsessen mit Kunden sind abzugsfähig, sollten aber angemessen sein. Die Schweiz kennt für Selbständigerwerbende keinen fixen Tagespauschalsatz für Mahlzeiten (anders als für Angestellte). Sie setzen die tatsächlichen Kosten ab, belegt durch Quittungen. Übertriebene Ausgaben werden hinterfragt.

Was passiert, wenn ich einen Verlust mache?

Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit können im selben Steuerjahr mit Ihrem übrigen Einkommen (Anstellung, Kapitalerträge) verrechnet werden. Verluste können auf Bundesebene zudem bis zu 7 Jahre vorgetragen werden. Das ist ein erheblicher Vorteil der Selbständigkeit.

Kann ich Kosten abziehen, die vor der offiziellen Geschäftsgründung entstanden sind?

Ja. Vorbereitungskosten, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer zukünftigen Geschäftstätigkeit stehen (Weiterbildung, Erstausstattung, Marktforschung), sind grundsätzlich im ersten Geschäftsjahr abzugsfähig. Bewahren Sie alle Belege vom ersten Tag an auf.

Dieser Leitfaden dient zu Informationszwecken und gibt die allgemeinen Regeln wieder, die für Schweizer Einzelunternehmer per 2025–2026 gelten. Kantonale Regeln können bei spezifischen Abzugsbeträgen, Abschreibungsmethoden und Einreichungsfristen abweichen. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Schweizer Treuhänder oder Steuerberater.

Rechtsgrundlagen: Schweizerisches Obligationenrecht Art. 957–958f (Buchführungspflichten), Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Art. 27–28 (abzugsfähige Geschäftsausgaben), ESTV-Merkblatt A/1995 (Abschreibungssätze).

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