GmbH, Einzelfirma oder AG: Welche Rechtsform passt für Selbständige in der Schweiz?
GmbH, Einzelfirma oder AG? Vergleich aller Schweizer Rechtsformen: Kosten, Steuern, AHV & Haftung. Mit konkreten CHF-Schwellenwerten für Freelancer.
Gründer von Magic Heidi
GmbH, Einzelfirma oder AG: Welche Rechtsform passt für Selbständige in der Schweiz?
Die beste Rechtsform für Selbständige in der Schweiz hängt vor allem von Ihrem Gewinn ab. Unter CHF 100.000 Reingewinn ist die Einzelfirma fast immer die günstigere und einfachere Wahl.
Ab CHF 150.000 kann sich eine GmbH gründen in der Schweiz steuerlich lohnen. Die AG ist für die meisten Freelancer erst relevant, wenn Investoren oder mehrere Gesellschafter ins Spiel kommen.
Die meisten Freelancer in der Schweiz gründen sofort eine GmbH, wenn sie sich selbständig machen. Das ist in den meisten Fällen ein Fehler. Nicht weil die GmbH eine schlechte Rechtsform wäre, sondern weil sie für 80% der Selbständigen unter CHF 150.000 Gewinn teurer und aufwändiger ist als eine einfache Einzelfirma.
Wir haben diese Frage selbst gestellt, als wir Magic Heidi gründeten. Die Antwort hat uns überrascht. Sie wird Sie vielleicht auch überraschen.
Versprochen: Nach diesem Artikel wissen Sie genau, welche Rechtsform zu Ihrer Situation passt, was jede Option konkret kostet, und was der nächste sinnvolle Schritt für Sie ist.
Key Takeaways
- Unter CHF 100.000 Reingewinn ist die Einzelfirma fast immer günstiger als eine GmbH.
- Die GmbH lohnt sich steuerlich erst ab ca. CHF 100.000–150.000 Reingewinn (je nach Kanton).
- Gründungskosten: Einzelfirma CHF 0–120, GmbH CHF 21.500–23.500, AG CHF 102.000–105.000.
- AHV-Vorteil der GmbH: Sie zahlen nur auf den ausbezahlten Lohn, nicht auf thesaurierte Gewinne.
- Die AG ist für Freelancer erst bei Investorenrunden, mehreren Gründern oder Holdingstrukturen relevant.
Die drei Rechtsformen auf einen Blick
Bevor wir in die Zahlen gehen, kurz zur Übersicht. Das Schweizer Recht kennt mehrere Unternehmensformen, aber für Selbständige und Gründer sind drei besonders relevant.
Einzelfirma (Selbständig)
Die Einzelfirma, auch Einzelunternehmen genannt, ist die einfachste Form der Selbständigkeit in der Schweiz. Sie entsteht automatisch, sobald Sie als natürliche Person gewerblich tätig sind und Rechnungen stellen. Keine Gründung, kein Notar, kein Mindestkapital.
Pflichteinträge im Handelsregister gibt es erst ab CHF 100.000 Jahresumsatz. Darunter können Sie sich freiwillig eintragen, aber es ist keine Voraussetzung.
Das Wichtigste: Sie und Ihre Firma sind rechtlich eine Person. Das bedeutet volle persönliche Haftung mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist von Ihrer Person getrennt, und die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20.000, von dem bei Gründung mindestens die Hälfte (CHF 10.000) eingezahlt sein muss.
Die GmbH-Gründung dauert 4–8 Wochen und erfordert einen Notar sowie den Eintrag ins Handelsregister. Laufende Pflichten: doppelte Buchführung, jährliche Generalversammlung, Jahresabschluss.
Eine Person kann eine GmbH alleine gründen. Das wird häufig als "Einmann-GmbH" bezeichnet und ist rechtlich problemlos.
AG (Aktiengesellschaft)
Die AG ist die komplexeste der drei Formen. Mindestaktienkapital: CHF 100.000. Sie eignet sich für grössere Unternehmen, Betriebe mit mehreren Gesellschaftern oder Firmen, die Investoren aufnehmen wollen. Die Anteile (Aktien) sind frei übertragbar, was bei GmbH-Stammanteilen etwas aufwändiger ist.
Für einen Einzelfreelancer ist die AG in den meisten Fällen schlicht überdimensioniert. Aber es gibt Ausnahmen, auf die wir weiter unten eingehen.
Vergleich: Haftung, Kapital und Kosten
Das ist der Teil, bei dem viele Gründer die erste Überraschung erleben. Schauen wir uns die konkreten Zahlen an.
Haftung: Wer haftet für was?
| Kriterium | Einzelfirma | GmbH | AG |
|---|---|---|---|
| Haftung | Persönlich, unbeschränkt | Grundsätzlich auf Stammkapital beschränkt | Grundsätzlich auf Aktienkapital beschränkt |
| Privatvermögen gefährdet? | Ja | Nein (ausser bei Pflichtverletzung) | Nein (ausser bei Pflichtverletzung) |
| Ausnahmen | -- | Geschäftsführer haften bei Sorgfaltspflichtverletzung | Verwaltungsrat haftet bei Sorgfaltspflichtverletzung |
Wichtig: Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt Sie nicht vollständig. Wer als Geschäftsführer einer GmbH fahrlässig handelt, Schulden nicht bezahlt oder Steuern hinterzieht, haftet persönlich. Der häufigste Mythos ist: "Ich gründe eine GmbH und bin vor allem geschützt." Das stimmt nur bedingt.
Für Freelancer, die Dienstleistungen verkaufen (Beratung, Design, IT), ist das Haftungsrisiko ohnehin oft kleiner als gedacht. Produktunternehmen mit physischen Gütern oder Vertragsstrafen haben ein anderes Profil.
Mindestkapital und Gründungskosten
| Rechtsform | Mindestkapital | Gründungskosten (2026) | Zeit bis Eintragung |
|---|---|---|---|
| Einzelfirma | CHF 0 | CHF 0–120 (freiwilliger HR-Eintrag) | 1–3 Wochen |
| GmbH | CHF 20.000 (mind. CHF 10.000 einzuzahlen) | CHF 1.500–3.500 (Notar + Handelsregister) | 4–8 Wochen |
| AG | CHF 100.000 | CHF 2.000–5.000 | 6–12 Wochen |
Das eingezahlte Stammkapital der GmbH (mindestens CHF 10.000) verbleibt in der Gesellschaft. Es ist kein verlorenes Geld, aber es ist gebundenes Kapital.
Der Startvergleich auf einen Blick:
- Einzelfirma: Heute anfangen, null Aufwand
- GmbH: CHF 10.000 einzahlen + CHF 1.500–3.500 Kosten + 4–8 Wochen warten
- AG: CHF 100.000 einzahlen + CHF 2.000–5.000 Kosten + 6–12 Wochen warten
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Laufende Kosten und Verwaltungsaufwand
Das ist der Bereich, bei dem die GmbH am meisten kostet, und den viele Gründer unterschätzen.
| Kostenart | Einzelfirma | GmbH | AG |
|---|---|---|---|
| Buchhaltung/Jahr | CHF 500–2.000 | CHF 3.000–8.000 | CHF 5.000–15.000+ |
| Buchführung | Vereinfacht (Einnahmen-Ausgaben) | Doppelte Buchführung (Pflicht) | Doppelte Buchführung (Pflicht) |
| Jahresabschluss | Einfache Abrechnung | Jahresrechnung mit GV | Jahresrechnung mit GV + ggf. Revision |
| Revisionspflicht | Nein | Ab CHF 2 Mio. Umsatz | Ab CHF 2 Mio. Umsatz |
Für viele Einzelfreelancer bedeutet der Wechsel zur GmbH: statt CHF 800/Jahr für einen Treuhänder zahlen Sie plötzlich CHF 4.000–6.000 pro Jahr. Das muss durch Steuerersparnisse oder andere Vorteile kompensiert werden.
Steuern: Was zahlen Sie wirklich?
Das ist die zentrale Frage. Und die Antwort hängt stark von Ihrem Gewinn und Ihrem Kanton ab.
Einzelfirma: Einkommenssteuer auf Gewinn
Als Einzelunternehmer zahlen Sie Einkommenssteuer auf Ihren gesamten Nettogewinn. Dieser fliesst direkt in Ihre private Steuererklärung. Der Steuersatz ist progressiv und hängt von Ihrem Gesamteinkommen, Ihrem Kanton und Ihrer Gemeinde ab.
Beispiel Zürich, CHF 100.000 Reingewinn (ledig, keine Kinder): Effektiver Steuersatz ca. 28–32% auf den Gewinn (Bund + Kanton + Gemeinde).
GmbH: Gewinnsteuer + Lohn + Dividende
Bei der GmbH gibt es zwei Steuerebenen:
- GmbH-Ebene: Gewinnsteuer ca. 12–20% (Kanton-abhängig). In Zug ca. 12%, in Zürich ca. 18–20%.
- Persönliche Ebene: Lohn wird als Einkommen versteuert. Dividenden werden als Einkommenssteuer auf Kapitalertrag besteuert (in der Regel teilbesteuertet).
Der Mythos der Doppelbesteuerung
"Bei der GmbH zahle ich zweimal Steuern" ist einer der hartnäckigsten Irrtümer in Schweizer Gründerforen. Das stimmt nur, wenn Sie alle Gewinne sofort als Dividende ausschütten.
In der Praxis sieht eine kluge GmbH-Strategie so aus:
- Marktüblicher Lohn zahlen (z. B. CHF 80.000–120.000/Jahr)
- Restlichen Gewinn in der GmbH belassen (thesaurieren)
- Auf thesaurierten Gewinn zahlen Sie nur die Gewinnsteuer (12–20%), aber keine AHV und keine private Einkommenssteuer
Das ist der eigentliche Steuervorteil der GmbH. Nicht Doppelbesteuerung vermeiden, sondern Gewinne mit niedrigem Gewinnsteuersatz akkumulieren.
Ab wann lohnt sich die GmbH steuerlich?
Das ist die Frage, auf die alle warten. Hier die ehrliche Antwort mit konkreten Zahlen:
Unter CHF 80.000 Reingewinn: Einzelfirma fast immer günstiger. Kein Diskussion.
CHF 80.000–100.000 Reingewinn: Break-Even-Zone. Kommt auf Kanton, Zivilstand und persönliche Situation an. In Zug kann die GmbH schon lohnend sein, in Zürich oft noch nicht.
CHF 100.000–150.000 Reingewinn: Entscheidungszone. Hier sollten Sie eine konkrete Berechnung für Ihren Kanton machen lassen. Die Einsparungen beginnen sichtbar zu werden, besonders wenn Sie Gewinne akkumulieren wollen.
Über CHF 150.000 Reingewinn: GmbH hat in den meisten Kantonen klare Steuervorteile durch Gewinnthesaurierung. Der Vorteil kann je nach Kanton CHF 10.000–30.000+ pro Jahr betragen.
Wichtig: Diese Zahlen sind Richtwerte. Kantonshauptorte wie Zug, Luzern, Schwyz bieten deutlich tiefere Gewinnsteuern als Zürich, Genf oder Basel. Die Break-Even-Grenze verschiebt sich entsprechend.
AHV und Sozialversicherungen im Vergleich
Das ist ein Bereich, den viele Gründer übersehen. Und genau hier liegt ein wesentlicher struktureller Unterschied.
Als Einzelunternehmer zahlen Sie AHV/IV/EO auf Ihren gesamten Nettobetriebsgewinn. Der Beitragssatz ist abgestuft: von 5,371% bei niedrigen Gewinnen bis zu 9,65% bei höheren (zuzüglich ALV-Beitrag).
Dazu kommt: Als Selbständige fallen Sie nicht unter die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG). Krankentaggeld müssen Sie selbst versichern.
Als GmbH-Geschäftsführer zahlen Sie AHV, IV, EO und ALV nur auf Ihren ausbezahlten Lohn, nicht auf den thesaurierten Gewinn der GmbH. Dividenden sind von der AHV befreit.
Das praktische Beispiel: Thomas verdient CHF 200.000 Gewinn als IT-Berater.
Als Einzelunternehmer zahlt er AHV auf den gesamten Gewinn. Als GmbH-Geschäftsführer zahlt er sich einen Lohn von CHF 120.000 und lässt CHF 80.000 in der GmbH. AHV-Beiträge nur auf CHF 120.000 statt auf CHF 200.000. Das spart real mehrere tausend Franken pro Jahr.
Dazu kommen als GmbH-Angestellter noch die obligatorische BVG-Versicherung (Pensionskasse). Das ist ein Kostenpunkt, kann aber auch für die Altersvorsorge sinnvoll genutzt werden.
Buchhaltungspflichten im Vergleich
Hier ist die Unterschied für viele Selbständige der wichtigste praktische Faktor.
Einzelfirma unter CHF 500.000 Umsatz:
- Vereinfachte Buchführung genügt (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
- Kein Jahresabschluss im handelsrechtlichen Sinn erforderlich
- Steuererklärung als Privatperson mit Anhang Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
- Buchhaltungsaufwand: überschaubar, viele machen es selbst oder mit einfachem Tool
GmbH (immer):
- Doppelte Buchführung ist Pflicht (OR Art. 957 ff.)
- Jährliche Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang)
- Generalversammlung muss jährlich stattfinden und protokolliert werden
- Separates Steuerkonto für die GmbH
- Lohnbuchhaltung für Sie als Angestellten
Das bedeutet in der Praxis: Als GmbH-Inhaber beschäftigen Sie sich intensiver mit Buchhaltung oder zahlen mehr an einen Treuhänder. Die Mehrkosten gegenüber einer Einzelfirma liegen typisch bei CHF 2.000–5.000 pro Jahr.
Magic Heidi unterstützt die Buchhaltung für Einzelfirmen. Die vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist direkt im Tool integriert, keine komplexen Buchungssätze notwendig.
Welche Rechtsform passt zu Ihrer Situation?
Jetzt wird es konkret. Basierend auf den Zahlen oben, hier ein klarer Entscheidungsrahmen.
Sie sind Freelancer oder Berater unter CHF 100k Umsatz
Empfehlung: Einzelfirma
Sarah ist Freelance Designerin in Zürich. Sie macht ca. CHF 75.000 Umsatz pro Jahr, hauptsächlich für drei bis vier Stammkunden. Als sie sich selbständig machte, fragte sie einen Bekannten, der sagte: "Gründe sofort eine GmbH, das macht einen professionelleren Eindruck."
Sie liess sich davon nicht überzeugen und blieb bei der Einzelfirma. Das war die richtige Entscheidung. Heute spart sie ca. CHF 4.000 pro Jahr an Buchhaltungskosten und hat keinen administrativen Overhead. Ihre Kunden fragen nie nach ihrer Rechtsform, solange die Rechnungen korrekt sind.
Gründe für die Einzelfirma unter CHF 100k:
- Keine Gründungskosten, kein gebundenes Kapital
- Einfache Buchhaltung
- Weniger laufende Kosten
- Steuerlich gleichwertig oder besser als GmbH
- Schnell gestartet
Sie verdienen CHF 100k–200k und wollen Steuern optimieren
Empfehlung: GmbH prüfen
Hier lohnt sich ein konkretes Gespräch mit einem Treuhänder. Die Antwort hängt von Ihrem Kanton, Zivilstand, Vorsorgesituation und persönlichen Zielen ab.
Wenn Sie regelmässig Gewinne akkumulieren wollen (z. B. für spätere Investitionen, Immobilien, Altersvorsorge), kann die GmbH steuerlich interessant werden. Die Gewinnthesaurierung mit ca. 12–20% Gewinnsteuer vs. persönlicher Einkommenssteuer von 25–35% ist der Kern des Vorteils.
Sie wollen mit Partnern zusammenarbeiten oder Mitarbeiter einstellen
Empfehlung: GmbH
Julia und Marc gründen gemeinsam ein Tech-Startup in Bern. Sie wollen die Eigentumsstruktur klar regeln, variable Anteile vereinbaren und eventuell in drei Jahren einen ersten Mitarbeiter einstellen. Für sie ist die GmbH die logische Wahl:
- Klare Regelung der Stammanteile (60/40 oder anders)
- Haftungstrennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern
- Professionelleres Auftreten bei Kunden und zukünftigen Mitarbeitern
- Möglichkeit, Mitarbeiter mit Optionen oder Beteiligung zu motivieren
Sie suchen Investoren oder planen grösseres Wachstum
Empfehlung: GmbH oder AG prüfen
Für externe Finanzierung eignet sich die GmbH durchaus. Stammanteile können an Investoren abgegeben werden. Bei grösseren Finanzierungsrunden oder wenn Aktien einfach handelbar sein sollen, ist die AG flexibler.
Wann ist die AG sinnvoll?
Die AG ist für die meisten Schweizer Freelancer und KMU-Gründer überdimensioniert. Drei Szenarien, wo sie Sinn macht:
- Holdingstruktur: Wenn Sie mehrere Unternehmen halten wollen, ist eine AG als Holdinggesellschaft steuerlich attraktiv.
- Aktienoptionen für Mitarbeiter: Bei tech-intensiven Startups ist das Beteiligungsmodell mit Aktien einfacher als mit GmbH-Stammanteilen.
- Börsengang oder grosses Venture Capital: Für VC-finanzierte Startups ist die AG Standard.
Für einen Einzelberater mit CHF 300.000 Jahresumsatz ist die AG fast immer zu aufwändig und zu teuer.
Von der Einzelfirma zur GmbH wechseln: Wann und wie?
Viele Selbständige starten als Einzelfirma und wechseln später zur GmbH. Das ist der häufigste Weg und auch der sinnvollste.
Wann wechseln?
- Wenn Ihr Gewinn konstant über CHF 100.000–150.000 liegt
- Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen
- Wenn Sie einen Mitgründer aufnehmen
- Wenn ein Grosskunde eine juristische Person als Vertragspartner verlangt
Wie wechseln? Eine Einzelfirma kann nicht direkt in eine GmbH "umgewandelt" werden. Sie gründen eine neue GmbH und überführen die Aktivitäten. In der Praxis:
- GmbH gründen (Notar, Handelsregister, ca. 4–8 Wochen)
- Laufende Verträge auf GmbH übertragen (Auftragsneuvergabe oder Abtretung)
- Handelsregistereintrag der Einzelfirma löschen (wenn eingetragen)
- Steuerliche Nachfolge regeln (kann komplex sein, Treuhandberatung empfohlen)
Der Wechsel ist machbar und wird regelmässig gemacht. Er kostet CHF 2.000–5.000 an direkten Kosten und ein bis zwei Monate Aufwand.
Wachsen Sie gerade und denken über den Wechsel zur GmbH nach? Lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden zur GmbH-Gründung in der Schweiz oder den Vertiefungsartikel Einzelfirma vs. GmbH.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Einzelfirma und GmbH in der Schweiz?
Der Hauptunterschied liegt in der Haftung und der Steuerstruktur. Bei der Einzelfirma sind Sie und Ihr Unternehmen rechtlich identisch: Sie haften persönlich mit Ihrem Privatvermögen, und der Gewinn wird direkt als Ihr Einkommen besteuert. Die GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, und Gewinne werden auf Unternehmensebene mit der Gewinnsteuer (12–20%) besteuert, bevor sie als Lohn oder Dividende an Sie ausgeschüttet werden.
Muss ich eine GmbH gründen, wenn ich selbständig bin in der Schweiz?
Nein. Als Einzelperson können Sie sofort als Einzelfirma tätig sein, ohne Gründung, ohne Notar, ohne Mindestkapital. Sie brauchen nur die AHV-Anmeldung als Selbständigerwerbender und ab CHF 100.000 Jahresumsatz einen Handelsregistereintrag. Eine GmbH ist eine Wahl, keine Pflicht.
Ab wann lohnt sich eine GmbH in der Schweiz steuerlich?
Als grober Richtwert gilt: ab einem konstanten Reingewinn von CHF 100.000–150.000, abhängig von Ihrem Kanton. In steuergünstigen Kantonen wie Zug oder Schwyz kann der Break-Even früher liegen, in Kantonen mit hoher Gewinnsteuer später. Das Entscheidende ist nicht der Umsatz, sondern der Gewinn, und die Bereitschaft, Gewinne in der Gesellschaft zu belassen statt sofort zu entnehmen.
Wie viel kostet eine GmbH-Gründung in der Schweiz?
Die Mindestkosten für eine GmbH-Gründung in der Schweiz (2026): CHF 20.000 Stammkapital (davon mind. CHF 10.000 einzuzahlen) plus ca. CHF 1.500–3.500 für Notar und Handelsregistereintrag. Total investieren Sie also ca. CHF 11.500–13.500 an liquiden Mitteln. Das Stammkapital verbleibt als Eigenkapital in der Gesellschaft, ist also nicht verloren.
Kann eine Einzelperson eine GmbH in der Schweiz gründen?
Ja, absolut. Eine sogenannte Einpersonen-GmbH ist in der Schweiz häufig und rechtlich problemlos. Sie sind Alleingesellschafter und Geschäftsführer. Sie bestimmen Ihren eigenen Lohn, halten Ihre eigene Generalversammlung ab und führen die Buchführung im Namen der Gesellschaft.
Was ist der Unterschied zwischen GmbH und AG?
Hauptunterschiede: Das Mindestkapital der AG beträgt CHF 100.000 (vs. CHF 20.000 bei der GmbH). AG-Anteile (Aktien) sind grundsätzlich einfacher übertragbar als GmbH-Stammanteile. Die AG unterliegt strengeren gesetzlichen Anforderungen (z. B. Revisionspflicht beginnt früher, strengere Governance). Für Schweizer Freelancer und kleine KMU ist die GmbH fast immer die geeignetere Wahl gegenüber der AG.
Fazit: Fangen Sie mit der einfachsten Rechtsform an
Als wir Magic Heidi gründeten, haben wir nicht sofort eine GmbH gegründet. Wir haben als Einzelfirma angefangen, solange es sinnvoll war, und sind dann zur GmbH gewechselt, als Wachstum, Team und Steuerstruktur es verlangt haben. Das war die richtige Reihenfolge.
Unsere Empfehlung für 80% der Selbständigen in der Schweiz: Starten Sie als Einzelfirma. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto, melden Sie sich bei der AHV an, und legen Sie los. Wenn Ihr Gewinn konstant über CHF 100.000–150.000 steigt, machen Sie eine konkrete Steuerrechnung mit einem Treuhänder für Ihren Kanton. Erst dann entscheiden Sie über den Wechsel.
Die Rechtsform ist kein Statussymbol. Sie ist ein Werkzeug, das zur Phase Ihres Unternehmens passen soll.
Vertiefung gewünscht?
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Egal ob Sie als Einzelfirma oder GmbH tätig sind: Magic Heidi unterstützt beide Strukturen. Rechnungen, Buchhaltung, Ausgaben und MWST, alles in einer App, die für Schweizer Selbständige gemacht ist.
