Steuerabzüge für Selbständige Schweiz: Vollständige Liste 2026
Als Selbständiger in der Schweiz kannst du mehr abziehen als du denkst. Vollständige Liste aller Steuerabzüge 2026 – mit CHF-Beträgen und Praxisbeispielen.
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Als Selbständiger in der Schweiz kannst du Geschäftskosten, AHV-Beiträge, Säule-3a-Einzahlungen und vieles mehr von den Steuern abziehen. Richtig genutzt, lassen sich so mehrere tausend Franken pro Jahr einsparen.
Die meisten Guides erzählen dir was du abziehen darfst. Dieser hier zeigt dir auch wie du die Abzüge das ganze Jahr über im Griff behältst, damit dir bei der Steuererklärung nichts entgeht.
Key Takeaways
- Als Selbständiger ohne Pensionskasse kannst du bis zu CHF 36'288 (Stand 2026) in die Säule 3a einzahlen und vollständig abziehen.
- AHV/IV/EO-Beiträge zählen zu den grössten Betriebsausgaben und sind vollständig abzugsfähig.
- Ein Homeoffice-Zimmer ist abzugsfähig, wenn es ausschliesslich beruflich genutzt wird. Ohne dediziertes Zimmer ist der Abzug minimal.
- Laptop, Software-Abonnements, Weiterbildung und Berufsversicherungen sind abzugsfähig, solange der berufliche Bezug klar ist.
- Was nicht abzugsfähig ist: private Lebenshaltungskosten, Mahlzeiten ohne Kundenbezug und Ausgaben ohne Beleg.
Was ist als Selbständiger in der Schweiz abzugsfähig?
Als Selbständige oder Einzelunternehmer in der Schweiz zahlst du Einkommens- und Vermögenssteuern auf deinen Nettogewinn -- also auf das, was nach Abzug aller anerkannten Kosten übrig bleibt. Je mehr anrechenbare Ausgaben du hast, desto tiefer ist dein steuerbares Einkommen.
Es gibt zwei Kategorien von Abzügen:
- Geschäftskosten (Betriebsausgaben): Ausgaben, die direkt mit deiner selbständigen Tätigkeit zusammenhängen.
- Persönliche Abzüge: Vorsorgebeiträge und bestimmte private Versicherungskosten.
Die gute Nachricht: Verglichen mit Angestellten hast du als Selbständige deutlich mehr Spielraum, was abzugsfähig ist. Der Haken: Du musst die Ausgaben belegen und klar vom Privatbereich trennen.
Hinweis: Steuerabzüge hängen vom Kanton, deiner Einkommenssituation und deinem Steuerstatus ab. Dieser Artikel gibt dir eine solide Orientierung, ersetzt aber keine Beratung durch einen Treuhänder für komplexe Situationen.
Geschäftskosten: Diese Betriebsausgaben kannst du abziehen
Büro und Homeoffice
Wer ein separates Büro ausserhalb der Wohnung mietet, kann die vollständigen Mietkosten als Betriebsausgabe abziehen. Das ist klar.
Fürs Homeoffice ist es etwas differenzierter:
- Dediziertes Bürozimmer: Wenn ein Zimmer ausschliesslich für die Arbeit genutzt wird, ist der anteilige Mietanteil abzugsfähig. Bei einem 4-Zimmer-Haushalt und einem ausschliesslich beruflich genutzten Zimmer wären das rund 25% der Miete.
- Kein dediziertes Zimmer: Wenn du am Küchentisch arbeitest, ist der Abzug bei den direkten Bundessteuern sehr eingeschränkt. Manche Kantone gewähren einen pauschalen Abzug, aber verlasse dich nicht darauf.
Praxisbeispiel: David, ein freiberuflicher Webentwickler in Zürich, zahlt CHF 2'400 Miete pro Monat für eine 3-Zimmer-Wohnung. Sein Arbeitszimmer wird ausschliesslich beruflich genutzt. Er setzt CHF 800 pro Monat (ein Drittel der Miete) als Betriebsausgabe ab. Über das Jahr ergibt das CHF 9'600 abzugsfähige Büromiete.
Neben der Miete kannst du auch anteilige Nebenkosten, Internet und Reinigungskosten für das Bürozimmer abziehen.
Fahrzeug und Reisekosten
Nutzt du dein Privatfahrzeug für berufliche Fahrten, hast du zwei Möglichkeiten:
- Effektive Methode: Du führst ein Fahrtenbuch und ziehst den tatsächlichen beruflichen Anteil an allen Fahrzeugkosten ab (Benzin, Versicherung, Service, Amortisation). Das lohnt sich bei hohem Geschäftsanteil.
- Kilometeransatz: Du notierst die beruflichen Kilometer und multiplizierst sie mit dem vom ESTV anerkannten Ansatz. Einfacher, aber oft weniger vorteilhaft bei vielen Fahrten.
Reisen zu Kunden, Konferenzen oder Geschäftsterminen sind vollständig abzugsfähig, wenn sie einen klaren beruflichen Bezug haben. Öffentliche Verkehrsmittel und Taxikosten kannst du mit Beleg direkt abziehen.
Wichtig: Für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto brauchst du ein Fahrtenjournal. Datum, Ziel, Zweck und Kilometer. Eine einfache Tabelle reicht.
Geräte, Software und Ausrüstung
Laptop, Monitor, Drucker, Smartphone (sofern beruflich genutzt), Kamera, Werkzeug für die Arbeit -- alles abzugsfähig, wenn der berufliche Bezug klar ist.
Die Abzüge erfolgen über Abschreibungen. Die offiziellen ESTV-Sätze:
- IT-Geräte: 50% pro Jahr (Halbjahresregel im Kaufjahr)
- Fahrzeuge: 25% pro Jahr
- Maschinen, Büromöbel: 25% pro Jahr
- Immaterielle Güter: variiert
Ein Laptop für CHF 2'400 abschreibst du im Jahr der Anschaffung also mit CHF 1'200, im zweiten Jahr mit CHF 600, und so weiter.
Software-Abonnements, Cloud-Dienste und digitale Tools, die du für die Arbeit nutzt, sind vollständig als laufende Betriebskosten abzugsfähig -- kein Abschreibungsmodell nötig.
Marketing, Werbung und Akquise
Werbekosten für deine selbständige Tätigkeit sind abzugsfähig:
- Website-Kosten (Hosting, Domain, Design)
- Online-Werbung (Google Ads, LinkedIn Ads)
- Drucksachen, Visitenkarten, Messen
- Portfolioseiten, professionelle Fotos
Kundenessen und Bewirtungskosten sind ein Graubereich. Sie sind nur abzugsfähig, wenn ein direkter Kundenbezug nachweisbar ist -- und selbst dann nicht immer vollständig. Viele Steuerämter schauen hier genau hin. Halte Belege und Notizen bereit (wer, wann, welches Geschäftsthema).
Weiterbildung und Fachkurse
Kurse, Seminare, Bücher, Abonnements für Fachliteratur, Konferenztickets -- alles abzugsfähig, wenn es direkt mit deiner Tätigkeit zusammenhängt.
Ein allgemeiner Leadership-Kurs für jemanden, der als Grafikerin arbeitet, wird das Steueramt kritischer beurteilen als ein Design-Kurs. Der Zusammenhang mit deiner Tätigkeit muss erkennbar sein.
Beratung, Treuhänder und Fachdienstleistungen
Die Kosten für deinen Treuhänder, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Buchhalter sind Betriebsausgaben und vollständig abzugsfähig. Das gilt auch für Buchhaltungssoftware -- ein schöner Nebeneffekt, wenn du Magic Heidi nutzt.
Versicherungen
Berufsrelevante Versicherungen sind abzugsfähig:
- Berufshaftpflichtversicherung: Vollständig abzugsfähig
- Betriebsunterbruchversicherung: Vollständig abzugsfähig
- Geräteschutz für berufliche Geräte: Anteilig abzugsfähig
Private Krankenversicherung und Unfallversicherung als Person sind keine Betriebsausgaben, können aber unter persönliche Abzüge fallen (je nach Kanton unterschiedlich).
Einnahmen, Ausgaben, Steuern auf einen Blick
Magic Heidi zeigt dir jederzeit, wie dein Geschäft läuft: welche Einnahmen du hattest, welche Ausgaben du erfasst hast, und eine Schätzung der Steuern, die du voraussichtlich zahlen wirst.

Persönliche Abzüge: Der grösste Steuer-Hebel für Selbständige
AHV/IV/EO-Beiträge
Das wird oft übersehen: Als Selbständige zahlst du AHV-Beiträge und kannst sie als Betriebsausgabe abziehen. Der Beitragssatz liegt bei ca. 10% des Nettoeinkommens (degressive Skala bei tieferen Einkommen).
Bei einem Nettoeinkommen von CHF 100'000 wären das rund CHF 10'000 AHV-Beiträge pro Jahr -- vollständig abzugsfähig. Das ist oft einer der grössten Einzelposten in der Buchhaltung.
Was du brauchst: Dein jährliches Beitragskonto-Statement von der Ausgleichskasse. Das stellst du für die Steuererklärung dem Treuhänder zur Verfügung oder trägst es selbst im Formular ein.
Säule 3a: bis zu CHF 36'288 abziehen (2026)
Das ist der wichtigste Steuer-Hebel für Selbständige in der Schweiz.
Wer keine Pensionskasse (BVG) hat, kann bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36'288 (Stand 2026) in die Säule 3a einzahlen und vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Wer eine freiwillige BVG-Anbindung hat, kann den eingeschränkten Betrag nutzen: CHF 7'258 (Stand 2026).
Praxisbeispiel: Sarah arbeitet als freie Journalistin in Bern. Ihr Nettoeinkommen beträgt CHF 95'000. Sie hat keine Pensionskasse. Im November zahlt sie CHF 19'000 in ihre Säule 3a ein (gut unter der 20%-Grenze). Ihr steuerbares Einkommen sinkt damit von CHF 95'000 auf CHF 76'000. Bei einem Grenzsteuersatz von 25% spart sie rund CHF 4'750 Steuern in einem einzigen Jahr.
Die Einzahlung kannst du zeitlich flexibel planen -- du musst nicht das ganze Jahr einzahlen. Eine Einmalzahlung bis Ende Dezember genügt. Wichtig: Das Konto muss auf deinen Namen lauten, und der Maximalbetrag darf nicht überschritten werden.
Tipp: Berechne deinen voraussichtlichen Nettogewinn im Herbst und zahle dann einen Betrag nahe an deinem Maximum ein.
Pensionskasse (BVG) freiwillig
Als Selbständige bist du nicht obligatorisch BVG-versichert. Du kannst aber freiwillig einer anerkannten Vorsorgeeinrichtung beitreten. Die Beiträge sind vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Der Nachteil: Du bist dann nicht mehr berechtigt, den höheren Säule-3a-Betrag zu nutzen. Die Entscheidung zwischen BVG und maximalem 3a-Abzug hängt von deiner Einkommenssituation und Vorsorgestrategie ab -- dafür lohnt sich ein Gespräch mit einem Vorsorgeberater.
Krankenkassenprämien (teilweise)
Die Krankenversicherungsprämien sind bei der direkten Bundessteuer nicht abzugsfähig. Auf kantonaler Ebene kannst du je nach Kanton einen pauschalen Abzug geltend machen.
In Zürich zum Beispiel beträgt der pauschale Abzug für Einzelpersonen CHF 700 bei der Staatssteuer. Das ist überschaubar, aber immerhin.
Was ist NICHT abzugsfähig? Die häufigsten Fehler
Auch wenn der Grundsatz "alles Berufliche ist abzugsfähig" verlockend klingt, gibt es klare Grenzen.
Das akzeptiert das Steueramt nicht:
- Private Lebenshaltungskosten: Lebensmittel, Kleidung, Hobby, Ferien. Auch wenn du im Urlaub manchmal E-Mails beantwortest.
- Mahlzeiten ohne nachweisbaren Kundenbezug: Ein Mittagessen mit einem Kollegen, der nicht dein Kunde ist, ist kein Geschäftsessen.
- Ausgaben ohne Beleg: Was du nicht belegen kannst, kann das Steueramt streichen.
- Privatanteil gemischter Ausgaben: Nutzt du ein Auto oder Telefon sowohl privat als auch beruflich, kannst du nur den klar belegbaren Geschäftsanteil abziehen.
- Kosten ohne Zusammenhang mit deiner Tätigkeit: Ein Kochkurs als Architekt, ein Kajakkurs als IT-Consultant.
Ein häufiges Problem: Marco, freier Fotograf, kaufte für CHF 4'500 eine neue Kamera und zog sie als Betriebsausgabe ab. Das war korrekt. Er wollte auch seinen Ski-Urlaub in Verbier als "Inspirationsreise" abziehen. Das Steueramt lehnte ab. Kein nachvollziehbarer beruflicher Bezug.
Die Schweizerischen Steuerbehörden sind im internationalen Vergleich kooperativ. Wenn du eine Ausgabe im Grenzbereich abziehen willst, kann sich eine Rückfrage beim kantonalen Steueramt lohnen -- bei einer Ablehnung gibt es keine Busse, nur eine Korrektur.
Steuerabzüge das Jahr über im Griff behalten
Der grösste Fehler bei Steuerabzügen ist nicht das Unwissen -- es ist das Vergessen. Viele Selbständige beginnen die Steuererklärung und stellen dann fest, dass sie Belege nicht mehr finden oder sich nicht mehr erinnern können, wofür ein Betrag war.
So geht dir kein Abzug verloren
Vier Gewohnheiten, die du heute starten kannst -- und die dir im April danken werden.
Belege sofort erfassen
Nimm den Kassenbon direkt nach dem Kauf mit dem Telefon auf und kategorisiere ihn. Nicht 'das mache ich später'.
Kategorisierung von Anfang an
Bürokosten, Reisen, Software -- wenn du die Ausgabe beim Erfassen richtig einordnest, sparst du Stunden bei der Steuererklärung.
Fahrtenjournal laufend führen
Eine einfache Tabelle reicht. Datum, Ziel, Zweck, Kilometer -- nach dem Termin eintragen, nicht Wochen später.
Kundenessen dokumentieren
Name des Kunden und Besprechungsthema auf den Bon schreiben oder im Notizfeld der App notieren. Ohne das wird der Abzug abgelehnt.

